In Zeiten des wirtschaftlichen und politischen Wandels sind die Garantieinstrumente der Bundesrepublik Deutschland eine verlässliche Konstante in der Außenwirtschaftspolitik. Sie schützen Exporteure und Investoren vor finanziellen Risiken und bilden die Basis für ein erfolgreiches Auslandsgeschäft. Auf der Veranstaltung „Im Dialog mit der Wirtschaft – Exportkredit- und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland“ am 7. Juni 2018 diskutierten Exporteure, Finanzdienstleister und Verbandsvertreter mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Weiterentwicklung der Garantieinstrumente.
Als Exportnation ist Deutschland auf offene Märkte und einen freien, regelbasierten Warenhandel angewiesen. Die drohende Abkehr vom Multilateralismus sowie zunehmende nationalistische und protektionistische Tendenzen auf wichtigen Export- und Investitionsmärkten stellen für deutsche Unternehmen und die Exportnation Deutschland eine wachsende Herausforderung dar. In einem solch schwierigen Umfeld sind die Garantieinstrumente des Bundes von zentraler Bedeutung (s. Informationskästen). Deren Weiterentwicklung wurde im Koalitionsvertrag explizit festgeschrieben. Vor allem mit Blick auf Afrika sollen Investitionen und Exporte erleichtert werden.
Hohes Tempo bei der Weiterentwicklung der Förderinstrumente
Bereits in den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung ihr Förderinstrumentarium an entscheidenden Stellen weiterentwickelt. Unter anderem wurden die Einbeziehung ausländischer Zulieferungen in die Exportkreditgarantien deutlich ausgeweitet, die Ausfuhr-Pauschalgewährleistung – ein zentrales Absicherungsinstrument im Sammeldeckungsbereich – reformiert, die Pfandbriefdeckung eingeführt und die Deckungspolitik für rund ein Dutzend Staaten Subsahara-Afrikas erweitert.
Auf der Dialogveranstaltung am 7. Juni stellte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Thomas Bareiß, nun weitere Maßnahmen vor.
Exportkreditgarantien des Bundes
Was sind Exportkreditgarantien?
Exportkreditgarantien sind ein zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen.
Wie funktionieren Exportkreditgarantien?
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem Großteil vom Exporteur / der Bank auf den Bund übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie. Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderungen.
Wer kann eine Exportkreditgarantie beantragen?
Exportkreditgarantien stehen grundsätzlich allen deutschen Exportunternehmen zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder des Geschäfts.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Ausfuhrgeschäfts. Als besonders förderungswürdig gelten Geschäfte aus dem Bereich KMU.
Wo können Exportkreditgarantien beantragt werden?
Exportkreditgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der Euler Hermes AG als Mandatar des Bundes bearbeitet. Ihre Fragen und Anträge können Sie richten Sie an:
Euler Hermes AG
Postfach 50 03 99
22703 Hamburg
Telefon: 040/88 34 - 90 00 Fax: 040/88 34 - 91 41
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
www.agaportal.de
Handel mit Afrika erleichtert
Um Ausfuhrgeschäfte nach Afrika zu erleichtern, hat die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung den beim Exporteur verbleibenden Selbstbehalt für Geschäfte mit öffentlichen Bestellern in bestimmten Ländern Afrikas von zehn auf den Regelsatz von fünf Prozent gesenkt. Dies gilt vorerst für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor in Côte d’Ivoire und dem Senegal sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Äthiopien, Ghana und Ruanda. Mit der nun getroffenen Entscheidung, so Staatssekretär Bareiß, trage die Bundesregierung den positiven Entwicklungen in diesen Ländern Rechnung. Sofern es die Entwicklung zulässt, soll diese Regelung auf weitere Staaten Subsahara-Afrikas ausgeweitet werden.
Mit der Reduzierung des Selbstbehalts bei Exportgeschäften ist die Bundesregierung einer zentralen Forderung der Exportwirtschaft nachgekommen, die den Zehn-Prozent-Anteil häufig als eine zu hohe Hürde für das Afrika-Geschäft kritisiert hatte. Bei Investitionsgarantien, mit denen deutsche Unternehmen ihre Investitionen in Afrika gegen politische Risiken absichern können, beträgt der Selbstbehalt in der Regel bereits fünf Prozent.
Maßnahmen zur KMU-Förderung
Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien zudem darauf verständigt, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Insbesondere soll die Exportfinanzierung für kleinere Transaktionen (Small Tickets) erleichtert werden.
Deren Finanzierung durch Banken ist aufgrund zunehmender Prüf- und Dokumentationspflichten sowie neuer regulatorischer Anforderungen in den vergangenen Jahren aufwändiger geworden. Die Exportwirtschaft und insbesondere KMU, die im Außenhandel tätig sind, stehen hier vor zunehmenden Herausforderungen. Der Bund kann die Finanzierung nicht selbst übernehmen, aber durch ein passgenaues Angebot an Exportkreditgarantien die Finanzierungskosten insgesamt senken. Deshalb hat das BMWi federführend ein volldigitales Produkt für Exporteure geschaffen, das die staatliche Absicherung radikal vereinfacht und beschleunigt. Die so genannte „Hermesdeckung click&cover EXPORT“ lässt sich online beantragen und verschafft den Exporteuren sofortige Transparenz über die anfallende Prämie. Dadurch erhöhen sich die Chancen, dass sie die gewünschte Finanzierung für ihre Geschäfte bis fünf Millionen Euro Auftragswert von ihrer Bank erhalten (siehe Infokasten). Damit stärkt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU im internationalen Wettbewerb.
Hermesdeckungen click&cover EXPORT: Die digitale Lieferantenkreditdeckung auf einen Blick
Was kann abgesichert werden?
Forderungen aus einzelnen Lieferungen und Leistungen.
Welche Forderungen sind abgesichert?
Forderungen, die innerhalb von sechs Monaten nicht bezahlt wurden.
Bis zu welchem Auftragswert können Ausfuhrgeschäfte abgesichert werden?
Maximal 5 Mio. Euro Auftragswert.
Bis zu welcher Kreditlaufzeit können Geschäfte abgesichert werden?
Maximal fünf Jahre Kreditlaufzeit.
Wie hoch darf der Anteil ausländischer Zulieferungen sein?
Maximal 49 Prozent ausländische Zulieferungen.
Welcher Anteil an örtlichen Kosten kann abgesichert werden?
Bis zu 11,5 Prozent des Gesamtauftragswertes.
Wie hoch sind Antragsgebühr und Entgelt?
Eine Antragsgebühr wird bis auf weiteres nicht erhoben. Die Höhe des Entgelts hängt u. a. vom Länder- und Käuferrisiko ab. Eine Indikation über die Entgelthöhe – als All-in-Prämie – erhält der Exporteur unmittelbar beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars.
Digitalisierung verändert Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
Die digitale Transformation der Wirtschaft zog sich bei der Veranstaltung am 7. Juni wie ein roter Faden durch alle Diskussionen: Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten aktuelle digitale Entwicklungen in der Außenwirtschaft und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Vernetzte Produktion, Smart Factory und Predictive Maintenance – die digitale Transformation verändert die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen grundlegend.
In seinem Impulsvortrag wies Dr. Marcus Chromik, Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG, darauf hin, wie tiefgreifend die Digitalisierung die Wertschöpfung verändert. An die Stelle von physischen Produkten treten immer mehr Daten. Auch neue Technologien wie Blockchain, Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz und Big Data heben den Export und dessen Finanzierung auf eine neue Ebene.
Förderungswürdigkeit neu denken
In diesem Zusammenhang erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, inwieweit die aktuellen Anforderungen an die Förderungswürdigkeit in eine Zeit passen, in der Software verstärkt an die Stelle von Hardware tritt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist, dass eine Lieferung als förderungswürdiger Export eingestuft wird und das Gut die deutsche Grenze passiert. Wie sinnvoll ist eine solche Definition noch und muss sich etwas ändern, wenn künftig z.B. vermehrt Datensätze gehandelt werden? Diese Fragen werden künftig sowohl den Bund als auch die Exportwirtschaft weiter beschäftigen.
Zukunftswerkstatt legt Fokus auf Kundenbedürfnisse
Neben der Schaffung neuer Geschäftsmodelle bedeutet Digitalisierung aber auch, bestehende Prozesse, Produkte und Serviceleistungen zu vereinfachen. Wie das mit Blick auf die Exportkreditgarantien geschehen kann, wurde u. a. in einer Zukunftswerkstatt diskutiert. Klarer Fokus auf den Kunden, geringe Komplexität und einfache Prozesse – was sich so leicht anhört, bedarf großer Veränderungen. Darin waren sich alle Beteiligten einig. Chancen böten z. B. Plattformen, die helfen, alle Beteiligten besser zu vernetzen und so Prozesse zu vereinfachen.
Workshop Speeddating : Themenvielfalt im Kurzüberblick
In einem besonderen Gesprächsformat hatten die Teilnehmer der Dialogveranstaltung zudem die Möglichkeit, mehrere exportrelevante Themen in kurzer Abfolge (Speeddating) zu erörtern. Hierfür standen Ansprechpartner des BMWi rund um die Themenbereiche Digitale Neuerungen, Exportkontrolle, Nachhaltigkeit und Menschenrechte sowie zu wirtschaftlich und politisch bedingten Schadensfällen zur Verfügung. Im Bereich der Exportkontrolle zum Beispiel zeigte sich, dass vor allem Ausfuhren in Länder mit Sanktionsbezug die Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellen. Zoll und Banken legten nach den geschilderten Unternehmenserfahrungen oftmals ein besonderes Augenmerk auf diese Zielländer. Fragen zu den Instrumenten der Exportkontrolle, der Verknüpfung des Zolls mit den Genehmigungsbehörden sowie zu den Prüf- und Compliance-Anforderungen bei Unternehmen und Banken standen im Vordergrund der Diskussionen.
Der Workshop „Hermes Cover – An Importer‘s View“ bot einen interessanten Perspektivwechsel und beleuchtete das Thema der staatlichen Exportkreditgarantien aus Sicht eines ausländischen Bestellers. Als durchweg positiv und nützlich wurde der 2017 ins Leben gerufene „Hermesdesk“ in Dubai beurteilt. Die Präsenz vor Ort helfe enorm beim Wissenstransfer zum Thema Hermesabsicherung, bei der (Vor-)Strukturierung von Projekten und nicht zuletzt bei der Begleitung von Transaktionen.
Investitionsgarantien: Trend zur Lokalisierung hat Auswirkungen auf Investitionsstandort
Sicherheit und verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen sind das Fundament nahezu jeder Investitionsentscheidung.
Bei der Dialogveranstaltung wurde über die Herausforderungen, denen sich die deutschen Unternehmen im Zusammenhang mit Investitionen in schwierigen Ländern stellen müssen, intensiv diskutiert. Der Fokus lag dabei zunächst auf der Erörterung aktueller Trends zu Lokalisierungsanforderungen in China und Russland. Hierbei wurde deutlich, dass klassische Gründe wie die Vermeidung von Importzöllen, aber auch länderspezifische Gründe wie etwa Voraussetzungen für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen in Russland oder die technologische Entwicklung in China eine besondere Rolle bei der Standortfrage spielen. Im Anschluss wurde auch über Erfahrungen von KMUs bei ihren Investitionen im Iran gesprochen. Es zeigte sich, dass sich das Umfeld in der Wahrnehmung von Länderexperten und Unternehmensvertretern zunehmend schwieriger gestaltet. Insbesondere die Entwicklungen hinsichtlich der US-Sanktionen in Russland und dem Iran stellen Unternehmen vor große Schwierigkeiten. Unternehmensvertreter erläuterten, dass sie im Rahmen des Risikomanagements für ihre Direktinvestitionen auch zukünftig auf Investitionsgarantien des Bundes zum Schutz gegen politische Risiken zurückgreifen wollen. Dabei wurde der Geleitschutz des Bundes, d. h. die politische und diplomatische Flankierung zur Vermeidung von Schäden, in den Vordergrund gestellt.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und eine Fotogalerie zur Dialogveranstaltung vom 7. Juni 2018 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de/exportdialog2018. Weiterführende Informationen zu den staatlichen Exportkredit- und Investitionsgarantien erhalten Sie unter www.agaportal.de und www.investitionsgarantien.de.
Investitionsgarantien des Bundes
Was sind Investitionsgarantien?
Investitionsgarantien sind ein bewährtes Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken (u. a. Krieg, Enteignung, Konvertierungs- und Transferrisiken).
Wie funktionieren Investitionsgarantien?
Gegenstand der Garantie ist vorrangig das eingesetzte Kapital. Zusätzlich können auch fällige Erträge z. B. in Form von Dividenden oder Zinsen in die Garantie einbezogen werden. Hierfür zahlen die Garantienehmer eine Antragsgebühr und ein jährliches Entgelt. Im Schadensfall umfasst die Investitionsgarantie Verluste an der Kapitalanlage oder deren Erträgen, soweit die Verluste durch politische Maßnahmen oder Ereignisse in dem Anlageland verursacht worden sind.
Welche Arten von Investitionen sind deckungsfähig?
Grundsätzlich sind alle Formen einer Direktinvestition für eine Investitionsgarantie geeignet. Zumeist werden Beteiligungen an ausländischen Unternehmen und beteiligungsähnliche Darlehen abgesichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine Garantieübernahme sind ein ausreichender Rechtsschutz im Anlageland und die Förderungswürdigkeit des Projekts erforderlich.
Wo können Investitionsgarantien beantragt werden?
Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PwC GmbH WPG als Mandatar des Bundes bearbeitet. Ihre Fragen und Anträge können Sie richten an:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg
Telefon: 040/63 78 - 20 66
E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com
www.investitionsgarantien.de
Ansprechpartner:
Kontakte: Dr. Christoph Herfarth
Referat: Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung und Tobias Pierlings
Referat: Auslandsinvestitionen, Pariser Club, Entwicklungsbanken