1. Auf einen Blick
Aktuelle Entwicklungen im Investitionsprüfungsrecht
Offene Märkte sind gut – aber Achtsamkeit gehört zur Sozialen Marktwirtschaft dazu
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach umfassender Prüfung des nationalen Investitionsprüfungsrechts im August 2018 eine Diskussion im Kreis der betroffenen Bundesministerien angestoßen. Gegenstand dieser Diskussion sind Vorschläge, mit denen das Instrument der Investitionsprüfung an neue Herausforderungen angepasst werden soll.
Offene Märkte, freie Kapitalflüsse und Handel fördern Wachstum und Wohlstand in Europa und in der Welt. Gerade für den Industriestandort Deutschland sind ausländische Direktinvestitionen ein wesentlicher Impulsgeber für Wachstum, Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Daher ist es ein gutes Zeichen, dass Deutschland nach wie vor für Investitionen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union attraktiv ist. Bei diesen Investitionen muss allerdings auch weiterhin gewährleistet sein, dass sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gefährden. Das nationale Investitionsprüfungsrecht dient dazu, eine solche Gefährdung im Einzelfall zu verhindern.
Nationales Prüfrecht
Nach derzeitigem Recht ruht das nationale Prüfungsrecht auf zwei Säulen:
- Zivile sicherheitsrelevante Technologien (sog. sektorübergreifendes Prüfverfahren, das für alle Branchen unabhängig von der Größe der am Erwerb beteiligten Unternehmen gilt; §§ 55-59 Außenwirtschaftsverordnung; AWV)
- Verteidigungsrelevante Technologien (sog. sektorspezifisches Prüfverfahren, das nur für bestimmte Rüstungs- bzw. IT-Sicherheitsunternehmen gilt; §§ 60-62 AWV)
In der Praxis überwiegen Fälle aus dem Bereich der zivilen sicherheitsrelevanten Technologien. Dazu zählen unter anderem die Kritischen Infrastrukturen, d.h. Einrichtungen von wesentlicher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Beeinträchtigung Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Beispiele für Kritische Infrastrukturen sind die Strom- und Wasserversorgung sowie die Telekommunikation.
Nach dem geltenden Prüfverfahren in diesem Bereich darf das Bundeswirtschaftsministerium alle Unternehmenskäufe durch Investoren von außerhalb der Europäischen Union prüfen. Ebenso erfasst sind Erwerbsvorgänge, durch die unionsfremde Investoren 25 Prozent der Stimmrechte an dem nationalen Unternehmen erreichen oder überschreiten. Hat der Erwerber seinen Sitz in der EU, kann das Bundeswirtschaftsministerium ebenfalls eine Prüfung eröffnen, soweit Anzeichen vorliegen, dass der Investor die Anwendung des Prüfungsrechts durch Umgehung oder missbräuchliche Gestaltung vermeiden wollte.
Auch wird nach derzeitiger Rechtslage geprüft, wenn jenseits der 25-Prozent-Schwelle ein weiterer Zuerwerb stattfindet.
Bei Erwerbsvorgängen, die sich auf verteidigungsrelevante Technologien beziehen und die in der Praxis viel seltener vorkommen, gelten abweichende Sonderregeln.
Blick in die Praxis
Seit dem Inkrafttreten der letzten Änderung des Investitionsprüfungsrechts im Juli 2017 wurden mehr als 80 Erwerbsvorgänge geprüft. An über einem Drittel dieser Vorgänge waren chinesische Investoren unmittelbar oder mittelbar beteiligt. China ist als Investor in den letzten Jahren in Deutschland zusehends aktiver geworden, v. a. im High-Tech-Bereich. Eine Analyse von Ernst & Young aus dem Jahr 2017 belegt die zunehmenden Aktivitäten auch durch steigende Transaktionsvolumina bei Übernahmen von und Beteiligungen an deutschen Unternehmen mit bestimmten Schlüsseltechnologien durch chinesische Investoren. China ist damit nach den USA der zweitgrößte außereuropäische Investor in Deutschland, mit steigender Tendenz.
Aber nicht nur die Größe der Transaktionen und die Zahl der zu prüfenden Erwerbe sind in den letzten Jahren gestiegen. Auch der Umfang der eingereichten Unterlagen hat stetig zugenommen, die Prüfungen sind deutlich aufwendiger geworden und immer häufiger sind die gesellschaftsrechtlichen Konzern- und Finanzierungsstrukturen hinter den Investoren alles andere als klar und transparent.
Das vorhandene rechtliche Instrumentarium ist angesichts des Umfangs und der Komplexität der Prüfungen zuletzt immer wieder an seine Grenzen gestoßen. Gleichzeitig wurde seit der Einführung der Investitionsprüfung in Deutschland im Jahr 2004 noch kein einziger Erwerb untersagt. Nur in einem Fall hat das Bundeskabinett vor kurzem eine Ermächtigung für die Untersagung eines geplanten Unternehmenserwerbs auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Zur Untersagung kam es letztlich jedoch nicht, weil der Investor von seinen Erwerbsplänen zurückgetreten ist.
Ausblick
An der offenen Einstellung Deutschlands gegenüber ausländischen Direktinvestitionen wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Außereuropäische Investoren sollen weiterhin in deutsche Unternehmen investieren. Das Bundeswirtschaftsministerium will allerdings sicherstellen, dass Erwerbsvorgänge unterbunden werden können, bei denen legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind. Achtsamkeit in diesen Bereichen gehört zur Sozialen Marktwirtschaft dazu.
Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium verschiedene Vorschläge erarbeitet, mit denen die Regelungen der Investitionsprüfung an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden sollen. Diese Vorschläge werden derzeit im Ressortkreis geprüft und diskutiert.
Einer der Vorschläge betrifft die Prüfeintrittsschwelle bei geplanten Beteiligungserwerben (derzeit 25 Prozent der Stimmrechte). Diese Schwelle soll in bestimmten Bereichen abgesenkt werden. Auf diese Weise kann den Sicherheitsinteressen Deutschlands besser Rechnung getragen werden, weil so Erwerbsvorgänge geprüft werden können, die nach der bestehenden Rechtslage weder meldepflichtig noch prüfbar gewesen wären. Vertiefte Investitionsprüfungen sollen aber auch dann weiterhin die Ausnahme bleiben.
Die Vorschläge befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung; die genaue Ausgestaltung ist daher noch Gegenstand der Beratungen. Bevor sich das Kabinett mit den Ergebnissen dieses Prozesses befasst und die dann allseits akzeptierten Vorschläge durch eine Änderung der AWV beschließt, werden außerdem die betroffenen Verbände konsultiert. Mit einem Inkrafttreten der Änderungen rechnet das Bundeswirtschaftsministerium im Herbst 2018.
Kontakt: Dr. Urs Engels
Referat: Außenwirtschaftsrecht; Seerechts-/C-Waffen-Übereinkommen
Große Hilfe für kleine Unternehmen – 10 Jahre Enterprise Europe Network in Deutschland
Seit dem Jahr 2008 unterstützt das Enterprise Europe Network (EEN) europaweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Wettbewerb bestehen, innovativ sein und international wachsen wollen. Über das EEN stehen mehr als 3.000 Experten in 600 Mitgliedsorganisationen und über 60 Staaten bereit, um Unternehmen vor Ort zu beraten. Gefördert wird dieses weltweit größte Netzwerk zur Unterstützung von KMU von der Europäischen Kommission.
Das EEN Deutschland
In Deutschland unterstützen bundesweit 60 Kontaktstellen des EEN Unternehmerin-nen und Unternehmer mit ihrer Expertise, maßgeschneiderten Dienstleistungen und einem EU-weiten Netzwerk. Bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützt das EEN Unternehmen beispielsweise, indem es Geschäfts- und Projektpartner für länderübergreifende Kooperationen vermittelt. Zudem berät es interessierte Unter-nehmen zu europäischen Förderprogrammen, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation.
Die Ansprechpartner des EEN sitzen hauptsächlich bei den Förderbanken, bei Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, bei Hochschulen, Technologiezentren und Wirtschaftsfördergesellschaften.
Die Bilanz nach zehn Jahren EEN Deutschland kann sich sehen lassen: Seit dem Start hat das EEN mehr als 230.000 individuelle Beratungen von Unternehmen in Deutschland zu Internationalisierungs- und Innovationsstrategien durchgeführt. Es hat in vielen Einzelfällen eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen initiiert. Im Rahmen von Kooperationsbörsen hat es rund 22.000 Unternehmen mit Geschäfts- und Projektpartnern bekannt gemacht.
EU-KMU-Konferenz 2018
Im Rahmen einer KMU-Konferenz anlässlich der 10. Europäischen KMU-Woche 2018 berichten Unternehmerinnen und Unternehmer am 27. September 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von ihren Erfahrungen mit dem EEN. Auch die Expertinnen und Experten des gesamten deutschen EEN-Netzwerks stehen an diesem Tag für Fragen und Einzelgespräche zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.een-deutschland.de; www.een.ec.europa.eu
Kontakt: Marion Lemgau
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik
Zehn Jahre REACH: Sichere Chemikalien für Mensch und Umwelt
Im letzten Jahrzehnt hat sich durch die REACH-Verordnung (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), das Herzstück des europäischen Chemikalienrechts, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun eine Studie in Auftrag gegeben, um zwei verschiedene Regulierungsoptionen für chemische Stoffe hinsichtlich des Aufwands für Unternehmen und Behörden zu analysieren. Das BMWi wird entsprechend den Ergebnissen der Studie im Rahmen des aktuellen REACH-Reviews für eine Stärkung des sogenannten Beschränkungsverfahrens eintreten.
Mit REACH wurde schon viel erreicht
Chemikalien sind ein unverzichtbarer Teil unseres Lebens: Sie sind etwa in Kleidung, Spielzeug, Möbeln und Elektrogeräten enthalten. Dank der im Jahr 2007 in Kraft getretenen europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sorgen Unternehmen und Behörden für die sichere Verwendung von Chemikalien sowie für einen schrittweisen Ausstieg aus der Herstellung und Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe.
Das mit der REACH-Verordnung eingeführte Verursacherprinzip hat die Last für die Darlegung der Stoffeigenschaften von Behörden vollständig auf Unternehmen verlagert. Die Unternehmen, die chemische Stoffe in Verkehr bringen, sind für die Sicherheit dieser in der gesamten Lieferkette verantwortlich; sie müssen die von den Stoffen ausgehenden Risiken ermitteln und belegen, dass sie von den nachgeschalteten Anwendern sicher verwendet werden können.
Anfang 2018 hat die Europäische Kommission ihren zweiten REACH Review vorgelegt. Darin wird deutlich, dass die Mechanismen der REACH-Verordnung grundsätzlich gut funktionieren. Gleichwohl werden darin eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung der Verordnung identifiziert, um Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt noch besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Zugleich soll der Aufwand für Unternehmen und Behörden erleichtert werden.
Weitere Verbesserungen sind notwendig
Die von der Kommission ermittelten Handlungsbedarfe können größtenteils geteilt werden. Insbesondere der Punkt, dass der Aufwand für Unternehmen vertretbar bleibt, ist aus Sicht des BMWi von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium eine Studie zu den verschiedenen Regulierungsoptionen, dem sogenannten Zulassungsverfahren und dem sogenannten Beschränkungsverfahren, in Auftrag gegeben. Darin werden die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen sowie der Aufwand für die jeweiligen Stakeholder beider Regulierungsregime gegenübergestellt.
Unter dem Zulassungsregime wird verstanden, dass gewisse, besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert und gelistet werden. Sie dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Weiterverwendung eines Stoffes ist, dass Hersteller oder Verwender (sog. nachgeschaltete Anwender) unternehmens- und verwendungsspezifische Zulassungsanträge stellen. Derzeit ist dieses Verfahren das in der Praxis am häufigsten verwendete. Für die Unternehmen ist es in der Regel aber sehr herausfordernd, die hohen Anforderungen zu erfüllen. Zudem ist die Antragstellung äußerst (zeit- und kosten-) aufwendig, das Verfahren aufgrund der beteiligten Beratungs- und Entscheidungsgremien langwierig und der Ausgang für die Unternehmen nicht absehbar. Das Beschränkungsverfahren hingegen erfordert, dass eine mitgliedstaatliche REACH-Behörde zunächst ein unannehmbares Risiko für Mensch oder Umwelt durch die Herstellung oder Verwendung einer Chemikalie feststellt. Im Anschluss erarbeitet sie einen Beschränkungsvorschlag. Das bedeutet, dass für den Stoff sodann bestimmte, gegebenenfalls sehr differenzierte Verwendungsbedingungen gelten. Diese müssen von allen Unternehmen beachtet werden.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für die meisten Regulierungsszenarien sowohl eine Zulassung als auch eine Beschränkung in Betracht kommt. Die Regulierungsoption der Beschränkung bietet den Vorteil, grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen zu adressieren und damit insgesamt weniger Aufwand für einzelne Unternehmen zu generieren. Zudem gilt sie auch für Importe von außerhalb der EU, was zu einer besseren Wettbewerbsgleichheit führen kann. Das Zulassungsverfahren hat hingegen seine Berechtigung, wenn für bestimmte Anwendungsbereiche eines Stoffes stofflich oder technisch und wirtschaftlich durchführbare Alternativen zur Verfügung stehen und eine Zulassung daher auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben kann.
Damit das Beschränkungsverfahren künftig verstärkt zum Einsatz kommen kann, müssen die Behörden von den Unternehmen mehr Informationen zu den Expositionsszenarien und den Verwendungen des Stoffes erhalten. Nur so kann in einem frühen Regulierungsstadium eine verlässliche Entscheidung zwischen den Regulierungsoptionen getroffen werden. Die deutsche Industrie hat sich erfreulicherweise bereits zu einem derartigen Engagement bekannt und auch die deutschen REACH-Behörden haben Bereitschaft zur vermehrten Anwendung des Beschränkungsverfahrens signalisiert.
Das BMWi wird die Ergebnisse der Studie in den nächsten Monaten auch auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit den REACH-Review-Maßnahmen diskutieren und für eine entsprechende Stärkung des Beschränkungsverfahrens werben. Fakt ist, dass auch in den nächsten Jahren noch zahlreiche Stoffregulierungsverfahren anstehen und bestmögliche und effiziente Verfahren zur Anwendung kommen sollten.
Kontakt: Constanze Doll
Referat: Chemische und Pharmazeutische Industrie
Wissenschaftlicher Beirat veröffentlicht Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik vorgelegt. Darin empfehlen die Gutachter einen radikalen Kurswechsel: die Mietpreisbremse solle gestrichen, der soziale Wohnungsbau zurückgefahren und das Wohngeld ausgebaut werden. Die Vorstellung des Gutachtens führte zu kontroversen Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit.
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp
Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören 34 Wirtschaftswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen an. Er berät das Ministerium unabhängig und bestimmt den Gegenstand seiner Untersuchungen selbst. Anlass für das neueste Gutachten sind die aktuelle Diskussion über bezahlbaren Wohnraum und der Anstieg des Mietniveaus in den Ballungsräumen. Schätzungen zufolge werden in den nächsten Jahren mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr gebraucht.
Die Nachfrage nach Wohnraum habe in Universitätsstädten und Großstadtregionen besonders angezogen. Diese Nachfrage sei auf die gewachsene Bevölkerung insgesamt und besonders auf die gestiegene Anzahl an Studierenden zurückzuführen, wie das Gutachten darlegt. Dadurch sei ein regional unterschiedlicher Bedarf entstanden. Die Mieten seien vor allem bei Neu- und Wiedervermietungen angestiegen. Noch stärker seien die Immobilienpreise gewachsen.
Der Beirat geht davon aus, dass dieser Trend anhalten wird. Vor diesem Hin-tergrund geht er der Frage nach, wie eine effiziente Versorgung mit angemessenem Wohnraum erreicht und soziale Härten am Wohnungsmarkt abgefedert werden können.
Nicht alle Maßnahmen wirken
Laut dem Gutachten wird der Wohnungsmarkt bereits durch verschiedene Instrumente beeinflusst, so dass es keine freie Preisbildung gebe. Der Kündigungsschutz sowie die gesetzliche Begrenzung von Mieterhöhungen in be-stehenden Mietverhältnissen sollen Mieter vor Unsicherheiten und zu großen Preissprüngen schützen. Darüber hinaus ist der Staat im sozialen Wohnungsbau aktiv, in dem er sowohl den Bau subventioniert als auch die Belegung und Mietentwicklung reglementiert. Schließlich können Haushalte zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Das Wohngeld richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnungsgröße.
Im Gutachten stellt der Beirat fest, dass diese Instrumente nicht immer den ge-wünschten Erfolg gebracht hätten: Studien legten nahe, dass die Wirksamkeit der Mietpreisbreme – wenn überhaupt – gering gewesen sei. Wenn die Miet-preisbremse wirken würde, könnte sie nach Auffassung des Beirats den Mangel an Wohnraum sogar verschärfen. Außerdem komme es im sozialen Wohnungsbau häufig zu Fehlbelegungen, da die Berechtigung nicht laufend geprüft werde. Das Wohngeld sei mit seinen vielen Regelungen komplex und werde daher seltener in Anspruch genommen als erwartet.
Empfehlungen für die Politik
Konkret rät der Wissenschaftliche Beirat zu den folgenden Maßnahmen:
- Weniger Instrumente, mehr Information: Die Mietpreisbremse sollte laut Beirat ersatzlos gestrichen werden, da sie im Ergebnis den Mangel an Wohnraum verschärft. Der soziale Wohnungsbau sollte zurückgefahren und nur dann fortgeführt werden, wenn eine konsequente Fehlbelegungsabgabe erhoben wird und eine Durchmischung mit frei finanziertem Wohnraum gewährleistet ist. Gleichzeitig solle die Informationslage verbessert werden. Die Datenlage zu lokalen Mietpreisen, Grundstückspreisen und zur Flächennutzung ist laut Beirat noch nicht ausreichend.
- Wohngeld verbessern und ausbauen: Das Wohngeld solle reformiert und ausgebaut werden, raten die Wissenschaftler. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören eine Anhebung und regelmäßige Aktualisierung der Wohngeldhöhe sowie der Grenzen für die anrechenbare Miethöhe. Ferner empfiehlt der Beirat eine Entzerrung von Überschneidungen mit anderen Unterstützungsprogrammen, eine Vereinheitlichung der zugrunde liegenden Einkommensbegriffe und eine Bündelung der Zuständigkeiten in einer Behörde. Außerdem rät der Beirat mit Blick auf Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich dazu, den Wechsel von der Grundsicherung in den Wohngeldbezug zu erleichtern.
- Mehr Bauland und bessere Verkehrsanbindung: Das Angebot von Wohnraum solle durch Anreize zur Schließung von Baulücken und durch Lockerung von Bauvorschriften, insbesondere Prüfung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung, erhöht werden, so die Wissenschaftler im Gutachten. Die Grunderwerbsteuer solle reduziert und die Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer umgestaltet werden. Eine Sondersteuer für unbebautes Bauland (die sogenannte Grundsteuer C) hingegen wird unter anderem mit Verweis auf Umgehungstatbestände abgelehnt. Ferner sollten Kommunen mehr Anreize zur Ausweisung neuen Baulands gegeben werden. Außerdem empfiehlt der Beirat, dass der Staat die Anbindung zwischen Städten und Umland durch Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollte.
Vorhaben der Bundesregierung
Die Wohnungspolitik steht derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion und bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Bundesregierung in der 19. Legisla-turperiode. Für den 21. September 2018 ist ein Wohngipfel der Bundesregie-rung geplant. Der Diskussionsbeitrag des Wissenschaftlichen Beirats, der vom BMWi unabhängig ist, kommt daher zu einem passenden Zeitpunkt. Die Schlussfolgerungen des Beirats trafen auf ein beachtliches Medienecho. Besonders die Vorschläge der Wissenschaftler, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen und den Wohnungsbau zurückzufahren, werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.
Für die Bundesregierung ist bezahlbarer Wohnraum ein zentrales Thema. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden sollen. Außerdem soll die Mietpreisbremse verbessert werden: So soll etwa der Vermieter die Vormiete nennen müssen, wenn er sich auf diese zur Begründung der Miethöhe beruft. Familien sollen durch ein Baukindergeld bei der Eigentumsbildung unterstützt werden. Der soziale Wohnungsbau – für den die Länder zuständig sind – soll mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau fortgeführt werden. Hierfür soll durch eine Änderung des Grundgesetzes eine dauerhafte Finanzierungskompetenz des Bundes geschaffen werden. Das Wohngeld soll an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasst werden.
Generell gilt, dass bei wohnpolitischen Maßnahmen die durch das Grundgesetz vorgegebene Kompetenzverteilung gewahrt bleiben muss. So liegt etwa die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes bei den Ländern.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats und weitere Informationen zum Beirat sind auf der Homepage des BMWi abrufbar.
Kontakt: Dr. Anna auf dem Brinke
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
| September 2018 | |
| 06.09. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli) |
| 07.09 | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli) |
| 07.-08.09. | Informeller ECOFIN (Wien) |
| 12.09. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 17.-18.09. | Informeller Energierat (Linz) |
| 27.09. | WBF-Rat |
| Ende September | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| Oktober 2018 | |
| 01.-02.10. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 05.10. | Informeller Handelsministerrat (Innsbruck) |
| 05.10. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August) |
| 08.10. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (August) |
| 11.10. | Herbstprojektion der Bundesregierung |
| 15.10. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende Oktober | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| November 2018 | |
| 05.-06.11. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 06.11. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September) |
| 07.11. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (September) |
| 09.11. | Handelsministerrat |
| 16.11. | ECOFIN-Haushalt |
| 29.11. | WBF-Rat |
| Ende November | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement
Grafik des Monats
Deutschland ist ein attraktiver Standort für ausländische Investoren
Dies spiegelt sich in den kontinuierlich wachsenden Beständen an ausländischen Direktinvestitionen wider, die sich im Jahr 2016 auf insgesamt 497 Milliarden Euro beliefen. Damit liegt Deutschland nach Schätzungen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung im internationalen Vergleich aktuell auf dem sechsten Rang.
Ein Blick auf die Zusammensetzung nach Herkunftsländern zeigt, dass mit 378 Milliarden Euro der Großteil der Investitionsbestände von EU-Ländern gehalten wird. US-amerikanische Investoren halten etwa 6 Prozent. Aus China kommt ein vergleichsweise niedriger Anteil von 0,4 Prozent, allerdings zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass das Engagement chinesischer Investoren mit einem Wachstum von 200 Prozent erheblich gestiegen ist. Im Gegensatz dazu sind US-amerikanische Direktinvestitionsbestände mit etwa 15 Prozent in den letzten Jahren unterdurchschnittlich gewachsen, wohingegen die Bestände der EU-Länder mit knapp 24 Prozent in ähnlichem Ausmaß gestiegen sind wie der Gesamtdurchschnitt aller Länder.