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31.08.2018 - Online-Version -

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Ausgabe September 2018

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

Aktuelle Entwicklungen im Investitionsprüfungsrecht

Offene Märkte sind gut – aber Achtsamkeit gehört zur Sozialen Marktwirtschaft dazu

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach umfassender Prüfung des nationalen Investitionsprüfungsrechts im August 2018 eine Diskussion im Kreis der betroffenen Bundesministerien angestoßen. Gegenstand dieser Diskussion sind Vorschläge, mit denen das Instrument der Investitionsprüfung an neue Herausforderungen angepasst werden soll.

Offene Märkte, freie Kapitalflüsse und Handel fördern Wachstum und Wohlstand in Europa und in der Welt. Gerade für den Industriestandort Deutschland sind ausländische Direktinvestitionen ein wesentlicher Impulsgeber für Wachstum, Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Daher ist es ein gutes Zeichen, dass Deutschland nach wie vor für Investitionen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union attraktiv ist. Bei diesen Investitionen muss allerdings auch weiterhin gewährleistet sein, dass sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gefährden. Das nationale Investitionsprüfungsrecht dient dazu, eine solche Gefährdung im Einzelfall zu verhindern.

Nationales Prüfrecht

Nach derzeitigem Recht ruht das nationale Prüfungsrecht auf zwei Säulen:

  • Zivile sicherheitsrelevante Technologien (sog. sektorübergreifendes Prüfverfahren, das für alle Branchen unabhängig von der Größe der am Erwerb beteiligten Unternehmen gilt; §§ 55-59 Außenwirtschaftsverordnung; AWV)
  • Verteidigungsrelevante Technologien (sog. sektorspezifisches Prüfverfahren, das nur für bestimmte Rüstungs- bzw. IT-Sicherheitsunternehmen gilt; §§ 60-62 AWV)

In der Praxis überwiegen Fälle aus dem Bereich der zivilen sicherheitsrelevanten Technologien. Dazu zählen unter anderem die Kritischen Infrastrukturen, d.h. Einrichtungen von wesentlicher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Beeinträchtigung Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Beispiele für Kritische Infrastrukturen sind die Strom- und Wasserversorgung sowie die Telekommunikation.

Nach dem geltenden Prüfverfahren in diesem Bereich darf das Bundeswirtschaftsministerium alle Unternehmenskäufe durch Investoren von außerhalb der Europäischen Union prüfen. Ebenso erfasst sind Erwerbsvorgänge, durch die unionsfremde Investoren 25 Prozent der Stimmrechte an dem nationalen Unternehmen erreichen oder überschreiten. Hat der Erwerber seinen Sitz in der EU, kann das Bundeswirtschaftsministerium ebenfalls eine Prüfung eröffnen, soweit Anzeichen vorliegen, dass der Investor die Anwendung des Prüfungsrechts durch Umgehung oder missbräuchliche Gestaltung vermeiden wollte.

Auch wird nach derzeitiger Rechtslage geprüft, wenn jenseits der 25-Prozent-Schwelle ein weiterer Zuerwerb stattfindet.

Bei Erwerbsvorgängen, die sich auf verteidigungsrelevante Technologien beziehen und die in der Praxis viel seltener vorkommen, gelten abweichende Sonderregeln.

Blick in die Praxis

Seit dem Inkrafttreten der letzten Änderung des Investitionsprüfungsrechts im Juli 2017 wurden mehr als 80 Erwerbsvorgänge geprüft. An über einem Drittel dieser Vorgänge waren chinesische Investoren unmittelbar oder mittelbar beteiligt. China ist als Investor in den letzten Jahren in Deutschland zusehends aktiver geworden, v. a. im High-Tech-Bereich. Eine Analyse von Ernst & Young aus dem Jahr 2017 belegt die zunehmenden Aktivitäten auch durch steigende Transaktionsvolumina bei Übernahmen von und Beteiligungen an deutschen Unternehmen mit bestimmten Schlüsseltechnologien durch chinesische Investoren. China ist damit nach den USA der zweitgrößte außereuropäische Investor in Deutschland, mit steigender Tendenz.

Aber nicht nur die Größe der Transaktionen und die Zahl der zu prüfenden Erwerbe sind in den letzten Jahren gestiegen. Auch der Umfang der eingereichten Unterlagen hat stetig zugenommen, die Prüfungen sind deutlich aufwendiger geworden und immer häufiger sind die gesellschaftsrechtlichen Konzern- und Finanzierungsstrukturen hinter den Investoren alles andere als klar und transparent.

Das vorhandene rechtliche Instrumentarium ist angesichts des Umfangs und der Komplexität der Prüfungen zuletzt immer wieder an seine Grenzen gestoßen. Gleichzeitig wurde seit der Einführung der Investitionsprüfung in Deutschland im Jahr 2004 noch kein einziger Erwerb untersagt. Nur in einem Fall hat das Bundeskabinett vor kurzem eine Ermächtigung für die Untersagung eines geplanten Unternehmenserwerbs auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Zur Untersagung kam es letztlich jedoch nicht, weil der Investor von seinen Erwerbsplänen zurückgetreten ist.

Ausblick

An der offenen Einstellung Deutschlands gegenüber ausländischen Direktinvestitionen wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Außereuropäische Investoren sollen weiterhin in deutsche Unternehmen investieren. Das Bundeswirtschaftsministerium will allerdings sicherstellen, dass Erwerbsvorgänge unterbunden werden können, bei denen legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind. Achtsamkeit in diesen Bereichen gehört zur Sozialen Marktwirtschaft dazu.

Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium verschiedene Vorschläge erarbeitet, mit denen die Regelungen der Investitionsprüfung an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden sollen. Diese Vorschläge werden derzeit im Ressortkreis geprüft und diskutiert.

Einer der Vorschläge betrifft die Prüfeintrittsschwelle bei geplanten Beteiligungserwerben (derzeit 25 Prozent der Stimmrechte). Diese Schwelle soll in bestimmten Bereichen abgesenkt werden. Auf diese Weise kann den Sicherheitsinteressen Deutschlands besser Rechnung getragen werden, weil so Erwerbsvorgänge geprüft werden können, die nach der bestehenden Rechtslage weder meldepflichtig noch prüfbar gewesen wären. Vertiefte Investitionsprüfungen sollen aber auch dann weiterhin die Ausnahme bleiben.

Die Vorschläge befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung; die genaue Ausgestaltung ist daher noch Gegenstand der Beratungen. Bevor sich das Kabinett mit den Ergebnissen dieses Prozesses befasst und die dann allseits akzeptierten Vorschläge durch eine Änderung der AWV beschließt, werden außerdem die betroffenen Verbände konsultiert. Mit einem Inkrafttreten der Änderungen rechnet das Bundeswirtschaftsministerium im Herbst 2018.

Kontakt: Dr. Urs Engels
Referat: Außenwirtschaftsrecht; Seerechts-/C-Waffen-Übereinkommen

Große Hilfe für kleine Unternehmen – 10 Jahre Enterprise Europe Network in Deutschland

Seit dem Jahr 2008 unterstützt das Enterprise Europe Network (EEN) europaweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Wettbewerb bestehen, innovativ sein und international wachsen wollen. Über das EEN stehen mehr als 3.000 Experten in 600 Mitgliedsorganisationen und über 60 Staaten bereit, um Unternehmen vor Ort zu beraten. Gefördert wird dieses weltweit größte Netzwerk zur Unterstützung von KMU von der Europäischen Kommission.

Das EEN Deutschland

In Deutschland unterstützen bundesweit 60 Kontaktstellen des EEN Unternehmerin-nen und Unternehmer mit ihrer Expertise, maßgeschneiderten Dienstleistungen und einem EU-weiten Netzwerk. Bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützt das EEN Unternehmen beispielsweise, indem es Geschäfts- und Projektpartner für länderübergreifende Kooperationen vermittelt. Zudem berät es interessierte Unter-nehmen zu europäischen Förderprogrammen, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation.

Die Ansprechpartner des EEN sitzen hauptsächlich bei den Förderbanken, bei Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, bei Hochschulen, Technologiezentren und Wirtschaftsfördergesellschaften.

Die Bilanz nach zehn Jahren EEN Deutschland kann sich sehen lassen: Seit dem Start hat das EEN mehr als 230.000 individuelle Beratungen von Unternehmen in Deutschland zu Internationalisierungs- und Innovationsstrategien durchgeführt. Es hat in vielen Einzelfällen eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen initiiert. Im Rahmen von Kooperationsbörsen hat es rund 22.000 Unternehmen mit Geschäfts- und Projektpartnern bekannt gemacht.

EU-KMU-Konferenz 2018

Im Rahmen einer KMU-Konferenz anlässlich der 10. Europäischen KMU-Woche 2018 berichten Unternehmerinnen und Unternehmer am 27. September 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von ihren Erfahrungen mit dem EEN. Auch die Expertinnen und Experten des gesamten deutschen EEN-Netzwerks stehen an diesem Tag für Fragen und Einzelgespräche zur Verfügung.

Weitere Informationen: www.een-deutschland.de; www.een.ec.europa.eu

Kontakt: Marion Lemgau
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik

Zehn Jahre REACH: Sichere Chemikalien für Mensch und Umwelt

Im letzten Jahrzehnt hat sich durch die REACH-Verordnung (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), das Herzstück des europäischen Chemikalienrechts, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun eine Studie in Auftrag gegeben, um zwei verschiedene Regulierungsoptionen für chemische Stoffe hinsichtlich des Aufwands für Unternehmen und Behörden zu analysieren. Das BMWi wird entsprechend den Ergebnissen der Studie im Rahmen des aktuellen REACH-Reviews für eine Stärkung des sogenannten Beschränkungsverfahrens eintreten.

Mit REACH wurde schon viel erreicht

Chemikalien sind ein unverzichtbarer Teil unseres Lebens: Sie sind etwa in Kleidung, Spielzeug, Möbeln und Elektrogeräten enthalten. Dank der im Jahr 2007 in Kraft getretenen europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sorgen Unternehmen und Behörden für die sichere Verwendung von Chemikalien sowie für einen schrittweisen Ausstieg aus der Herstellung und Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe.

Das mit der REACH-Verordnung eingeführte Verursacherprinzip hat die Last für die Darlegung der Stoffeigenschaften von Behörden vollständig auf Unternehmen verlagert. Die Unternehmen, die chemische Stoffe in Verkehr bringen, sind für die Sicherheit dieser in der gesamten Lieferkette verantwortlich; sie müssen die von den Stoffen ausgehenden Risiken ermitteln und belegen, dass sie von den nachgeschalteten Anwendern sicher verwendet werden können.

Anfang 2018 hat die Europäische Kommission ihren zweiten REACH Review vorgelegt. Darin wird deutlich, dass die Mechanismen der REACH-Verordnung grundsätzlich gut funktionieren. Gleichwohl werden darin eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung der Verordnung identifiziert, um Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt noch besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Zugleich soll der Aufwand für Unternehmen und Behörden erleichtert werden.

Weitere Verbesserungen sind notwendig

Die von der Kommission ermittelten Handlungsbedarfe können größtenteils geteilt werden. Insbesondere der Punkt, dass der Aufwand für Unternehmen vertretbar bleibt, ist aus Sicht des BMWi von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium eine Studie zu den verschiedenen Regulierungsoptionen, dem sogenannten Zulassungsverfahren und dem sogenannten Beschränkungsverfahren, in Auftrag gegeben. Darin werden die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen sowie der Aufwand für die jeweiligen Stakeholder beider Regulierungsregime gegenübergestellt.

Unter dem Zulassungsregime wird verstanden, dass gewisse, besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert und gelistet werden. Sie dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Weiterverwendung eines Stoffes ist, dass Hersteller oder Verwender (sog. nachgeschaltete Anwender) unternehmens- und verwendungsspezifische Zulassungsanträge stellen. Derzeit ist dieses Verfahren das in der Praxis am häufigsten verwendete. Für die Unternehmen ist es in der Regel aber sehr herausfordernd, die hohen Anforderungen zu erfüllen. Zudem ist die Antragstellung äußerst (zeit- und kosten-) aufwendig, das Verfahren aufgrund der beteiligten Beratungs- und Entscheidungsgremien langwierig und der Ausgang für die Unternehmen nicht absehbar. Das Beschränkungsverfahren hingegen erfordert, dass eine mitgliedstaatliche REACH-Behörde zunächst ein unannehmbares Risiko für Mensch oder Umwelt durch die Herstellung oder Verwendung einer Chemikalie feststellt. Im Anschluss erarbeitet sie einen Beschränkungsvorschlag. Das bedeutet, dass für den Stoff sodann bestimmte, gegebenenfalls sehr differenzierte Verwendungsbedingungen gelten. Diese müssen von allen Unternehmen beachtet werden.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für die meisten Regulierungsszenarien sowohl eine Zulassung als auch eine Beschränkung in Betracht kommt. Die Regulierungsoption der Beschränkung bietet den Vorteil, grundsätzlich alle betroffenen Unternehmen zu adressieren und damit insgesamt weniger Aufwand für einzelne Unternehmen zu generieren. Zudem gilt sie auch für Importe von außerhalb der EU, was zu einer besseren Wettbewerbsgleichheit führen kann. Das Zulassungsverfahren hat hingegen seine Berechtigung, wenn für bestimmte Anwendungsbereiche eines Stoffes stofflich oder technisch und wirtschaftlich durchführbare Alternativen zur Verfügung stehen und eine Zulassung daher auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben kann.

Damit das Beschränkungsverfahren künftig verstärkt zum Einsatz kommen kann, müssen die Behörden von den Unternehmen mehr Informationen zu den Expositionsszenarien und den Verwendungen des Stoffes erhalten. Nur so kann in einem frühen Regulierungsstadium eine verlässliche Entscheidung zwischen den Regulierungsoptionen getroffen werden. Die deutsche Industrie hat sich erfreulicherweise bereits zu einem derartigen Engagement bekannt und auch die deutschen REACH-Behörden haben Bereitschaft zur vermehrten Anwendung des Beschränkungsverfahrens signalisiert.

Das BMWi wird die Ergebnisse der Studie in den nächsten Monaten auch auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit den REACH-Review-Maßnahmen diskutieren und für eine entsprechende Stärkung des Beschränkungsverfahrens werben. Fakt ist, dass auch in den nächsten Jahren noch zahlreiche Stoffregulierungsverfahren anstehen und bestmögliche und effiziente Verfahren zur Anwendung kommen sollten.

Kontakt: Constanze Doll
Referat: Chemische und Pharmazeutische Industrie

Wissenschaftlicher Beirat veröffentlicht Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik vorgelegt. Darin empfehlen die Gutachter einen radikalen Kurswechsel: die Mietpreisbremse solle gestrichen, der soziale Wohnungsbau zurückgefahren und das Wohngeld ausgebaut werden. Die Vorstellung des Gutachtens führte zu kontroversen Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit.

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp

Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören 34 Wirtschaftswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen an. Er berät das Ministerium unabhängig und bestimmt den Gegenstand seiner Untersuchungen selbst. Anlass für das neueste Gutachten sind die aktuelle Diskussion über bezahlbaren Wohnraum und der Anstieg des Mietniveaus in den Ballungsräumen. Schätzungen zufolge werden in den nächsten Jahren mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr gebraucht.

Die Nachfrage nach Wohnraum habe in Universitätsstädten und Großstadtregionen besonders angezogen. Diese Nachfrage sei auf die gewachsene Bevölkerung insgesamt und besonders auf die gestiegene Anzahl an Studierenden zurückzuführen, wie das Gutachten darlegt. Dadurch sei ein regional unterschiedlicher Bedarf entstanden. Die Mieten seien vor allem bei Neu- und Wiedervermietungen angestiegen. Noch stärker seien die Immobilienpreise gewachsen.

Der Beirat geht davon aus, dass dieser Trend anhalten wird. Vor diesem Hin-tergrund geht er der Frage nach, wie eine effiziente Versorgung mit angemessenem Wohnraum erreicht und soziale Härten am Wohnungsmarkt abgefedert werden können.

Nicht alle Maßnahmen wirken

Laut dem Gutachten wird der Wohnungsmarkt bereits durch verschiedene Instrumente beeinflusst, so dass es keine freie Preisbildung gebe. Der Kündigungsschutz sowie die gesetzliche Begrenzung von Mieterhöhungen in be-stehenden Mietverhältnissen sollen Mieter vor Unsicherheiten und zu großen Preissprüngen schützen. Darüber hinaus ist der Staat im sozialen Wohnungsbau aktiv, in dem er sowohl den Bau subventioniert als auch die Belegung und Mietentwicklung reglementiert. Schließlich können Haushalte zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Das Wohngeld richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnungsgröße.

Im Gutachten stellt der Beirat fest, dass diese Instrumente nicht immer den ge-wünschten Erfolg gebracht hätten: Studien legten nahe, dass die Wirksamkeit der Mietpreisbreme – wenn überhaupt – gering gewesen sei. Wenn die Miet-preisbremse wirken würde, könnte sie nach Auffassung des Beirats den Mangel an Wohnraum sogar verschärfen. Außerdem komme es im sozialen Wohnungsbau häufig zu Fehlbelegungen, da die Berechtigung nicht laufend geprüft werde. Das Wohngeld sei mit seinen vielen Regelungen komplex und werde daher seltener in Anspruch genommen als erwartet.

Empfehlungen für die Politik

Konkret rät der Wissenschaftliche Beirat zu den folgenden Maßnahmen:

  • Weniger Instrumente, mehr Information: Die Mietpreisbremse sollte laut Beirat ersatzlos gestrichen werden, da sie im Ergebnis den Mangel an Wohnraum verschärft. Der soziale Wohnungsbau sollte zurückgefahren und nur dann fortgeführt werden, wenn eine konsequente Fehlbelegungsabgabe erhoben wird und eine Durchmischung mit frei finanziertem Wohnraum gewährleistet ist. Gleichzeitig solle die Informationslage verbessert werden. Die Datenlage zu lokalen Mietpreisen, Grundstückspreisen und zur Flächennutzung ist laut Beirat noch nicht ausreichend.
  • Wohngeld verbessern und ausbauen: Das Wohngeld solle reformiert und ausgebaut werden, raten die Wissenschaftler. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören eine Anhebung und regelmäßige Aktualisierung der Wohngeldhöhe sowie der Grenzen für die anrechenbare Miethöhe. Ferner empfiehlt der Beirat eine Entzerrung von Überschneidungen mit anderen Unterstützungsprogrammen, eine Vereinheitlichung der zugrunde liegenden Einkommensbegriffe und eine Bündelung der Zuständigkeiten in einer Behörde. Außerdem rät der Beirat mit Blick auf Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich dazu, den Wechsel von der Grundsicherung in den Wohngeldbezug zu erleichtern.
  • Mehr Bauland und bessere Verkehrsanbindung: Das Angebot von Wohnraum solle durch Anreize zur Schließung von Baulücken und durch Lockerung von Bauvorschriften, insbesondere Prüfung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung, erhöht werden, so die Wissenschaftler im Gutachten. Die Grunderwerbsteuer solle reduziert und die Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer umgestaltet werden. Eine Sondersteuer für unbebautes Bauland (die sogenannte Grundsteuer C) hingegen wird unter anderem mit Verweis auf Umgehungstatbestände abgelehnt. Ferner sollten Kommunen mehr Anreize zur Ausweisung neuen Baulands gegeben werden. Außerdem empfiehlt der Beirat, dass der Staat die Anbindung zwischen Städten und Umland durch Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollte.

Vorhaben der Bundesregierung

Die Wohnungspolitik steht derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion und bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Bundesregierung in der 19. Legisla-turperiode. Für den 21. September 2018 ist ein Wohngipfel der Bundesregie-rung geplant. Der Diskussionsbeitrag des Wissenschaftlichen Beirats, der vom BMWi unabhängig ist, kommt daher zu einem passenden Zeitpunkt. Die Schlussfolgerungen des Beirats trafen auf ein beachtliches Medienecho. Besonders die Vorschläge der Wissenschaftler, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen und den Wohnungsbau zurückzufahren, werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.

Für die Bundesregierung ist bezahlbarer Wohnraum ein zentrales Thema. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden sollen. Außerdem soll die Mietpreisbremse verbessert werden: So soll etwa der Vermieter die Vormiete nennen müssen, wenn er sich auf diese zur Begründung der Miethöhe beruft. Familien sollen durch ein Baukindergeld bei der Eigentumsbildung unterstützt werden. Der soziale Wohnungsbau – für den die Länder zuständig sind – soll mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau fortgeführt werden. Hierfür soll durch eine Änderung des Grundgesetzes eine dauerhafte Finanzierungskompetenz des Bundes geschaffen werden. Das Wohngeld soll an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen angepasst werden.

Generell gilt, dass bei wohnpolitischen Maßnahmen die durch das Grundgesetz vorgegebene Kompetenzverteilung gewahrt bleiben muss. So liegt etwa die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes bei den Ländern.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats und weitere Informationen zum Beirat sind auf der Homepage des BMWi abrufbar.

Kontakt: Dr. Anna auf dem Brinke
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

September 2018
06.09.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli)
07.09Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli)
07.-08.09.Informeller ECOFIN (Wien)
12.09.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
17.-18.09.Informeller Energierat (Linz)
27.09.WBF-Rat
Ende SeptemberSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Oktober 2018
01.-02.10.Eurogruppe/ECOFIN
05.10.Informeller Handelsministerrat (Innsbruck)
05.10.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August)
08.10.Produktion im Produzierenden Gewerbe (August)
11.10.Herbstprojektion der Bundesregierung
15.10.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende OktoberSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
November 2018
05.-06.11.Eurogruppe/ECOFIN
06.11.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September)
07.11.Produktion im Produzierenden Gewerbe (September)
09.11.Handelsministerrat
16.11.ECOFIN-Haushalt
29.11.WBF-Rat
Ende NovemberSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

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Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Deutschland ist ein attraktiver Standort für ausländische Investoren
Dies spiegelt sich in den kontinuierlich wachsenden Beständen an ausländischen Direktinvestitionen wider, die sich im Jahr 2016 auf insgesamt 497 Milliarden Euro beliefen. Damit liegt Deutschland nach Schätzungen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung im internationalen Vergleich aktuell auf dem sechsten Rang.

Ein Blick auf die Zusammensetzung nach Herkunftsländern zeigt, dass mit 378 Milliarden Euro der Großteil der Investitionsbestände von EU-Ländern gehalten wird. US-amerikanische Investoren halten etwa 6 Prozent. Aus China kommt ein vergleichsweise niedriger Anteil von 0,4 Prozent, allerdings zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass das Engagement chinesischer Investoren mit einem Wachstum von 200 Prozent erheblich gestiegen ist. Im Gegensatz dazu sind US-amerikanische Direktinvestitionsbestände mit etwa 15 Prozent in den letzten Jahren unterdurchschnittlich gewachsen, wohingegen die Bestände der EU-Länder mit knapp 24 Prozent in ähnlichem Ausmaß gestiegen sind wie der Gesamtdurchschnitt aller Länder.

Weiterführende Informationen

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die deutsche Konjunktur zeigt sich trotz außenwirtschaftlicher Unwägbarkeiten robust. Der Aufschwung setzt sich im Zuge binnenwirtschaftlicher Impulse im zweiten Quartal leicht beschleunigt fort.
  • Das Produzierende Gewerbe hat seine Erzeugung im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal ausgeweitet. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe waren zwar rückläufig, der Auftragsbestand ist aber weiterhin sehr hoch. Das Baugewerbe befindet sich in der Hochkonjunktur.
  • Die Entwicklung von Beschäftigung, Einkommen und Konsumnachfrage der privaten Haushalte bleibt aufwärtsgerichtet. Auch die Stimmung im Handel ist gut, die Geschäftserwartungen wurden aber deutlich korrigiert.
  • Die Erwerbstätigkeit steigt in weiten Teilen der Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit sinkt in der Tendenz weiter. Die Stärkung strukturschwacher Gebiete und die Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit bleiben Herausforderungen.

Die deutsche Konjunktur hat sich im zweiten Quartal etwas belebt. [1] Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich um 0,5 % gegenüber dem Vorquartal. [2] Auch die Konjunktur im ersten Quartal war mit einem leicht aufwärts revidierten Zuwachs des BIP um 0,4 % etwas stärker als zunächst gemeldet. Der Aufschwung setzt sich demnach fort. Seine Dynamik ist trotz der gestiegenen Unwägbarkeiten im außenwirtschaftlichen Umfeld nur wenig geringer als im Jahr 2017. Die weltweit erhöhte Unsicherheit beeinträchtigt allerdings gegenwärtig die Nachfrage nach deutschen Exporten sowie die heimische Investitionsneigung. Gewichtige binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte sind aber unverändert wirksam. Die Beschäftigung, die Einkommen sowie die private und staatliche Konsumnachfrage steigen. Die Konjunktur in den überwiegend binnenwirtschaftlich ausgerichteten Dienstleistungsbereichen läuft gut, dies dokumentiert auch der Beschäftigungsaufbau. Die Bauwirtschaft läuft auf hohen Touren und die Industrie weitet ihre Produktion trotz der aktuellen Auftragsdelle vorsichtig weiter aus. Die Risiken vor allem im außenwirtschaftlichen Umfeld bleiben allerdings hoch. Dies spiegelt auch das ifo Geschäftsklima für die Gesamtwirtschaft wider. Während die Lagebeurteilung der deutschen Wirtschaft weiterhin stark überdurchschnittlich ausfällt, entsprechen ihre Geschäftserwartungen mittlerweile nur noch dem langjährigen Durchschnitt.

Der Aufschwung der Weltwirtschaft dürfte auch im zweiten Quartal etwas verhaltener verlaufen sein. Hierauf weisen Indikatoren für den globalen Handel und die Industrieproduktion hin. Bei unterschiedlicher Entwicklung in den Schwellenländern beruht die verlangsamte Dynamik der globalen Wirtschaft vor allem auf einem geringeren Wachstum in den entwickelten Volkswirtschaften. Der IHS Markit Global Composite PMI gab im Juli nach drei Anstiegen in Folge nach und der ifo Index zum Weltwirtschaftsklima verschlechterte sich für das dritte Quartal 2018 erneut. Auch der OECD Composite Leading Indicator für die OECD-Staaten, der insbesondere Wendepunkte anzeigen soll, setzte im Juni seinen Ende letzten Jahres einsetzenden Abwärtstrend fort. Der IWF rechnet in seiner Prognose vom Juli dennoch mit einem Anstieg des Welt-BIP um jeweils 3,9 % in den Jahren 2018 und 2019.

Die deutschen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen haben zu Jahresbeginn etwas unter dem weniger dynamischen außenwirtschaftlichen Umfeld gelitten. Im Juni gingen die Exporte saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen leicht um 0,3 % zurück. Nach der Stagnation im ersten erhöhten sie sich im zweiten Quartal aber wieder nominal um 1,1 %. Allerdings dürfte der preisbereinigte Anstieg geringer ausgefallen sein. Die ifo Exporterwartungen sind weiterhin abwartend niedrig und deuten noch nicht auf eine deutliche Belebung der Ausfuhren hin. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen sind demgegenüber seit März dieses Jahres aufwärtsgerichtet. Im Juni nahmen sie saisonbereinigt um 0,9 % und im gesamten zweiten Quartal angesichts der starken Binnennachfrage um 2,5 % deutlicher zu als die Ausfuhren.

Im Produzierenden Gewerbe kam es nach einer Seitwärtsbewegung im ersten Quartal im zweiten Quartal wieder zu Produktionssteigerungen. Die Erzeugung in der Industrie nahm zwar im Juni um 0,9 % ab, im gesamten zweiten Quartal wurde sie jedoch um 0,3 % erhöht. Die Produktion im Baugewerbe wurde nach Stagnation im ersten Quartal im zweiten Quartal sehr kräftig um 1,6 % ausgeweitet. Die Indikatoren sprechen dafür, dass sich der Aufwärtstrend im Bau fortsetzt. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe haben sich nach einem spürbaren Plus im Mai von 2,6 % im Juni jedoch kräftig um 4,0 % verringert. Damit ergab sich auch im Quartalsvergleich ein deutlicher Rückgang der Orders um 1,6 %. Während sich die Bestelltätigkeit aus dem Nicht-Euroraum um 1,0 % erhöhte, gingen die Bestellungen aus dem Inland um 2,0 % und aus dem Euroraum um 4,9 % zurück. Nach wie vor verfügt das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland jedoch über ein sehr gutes Auftragspolster; im Mai lag die Reichweite bei 5,6 Monaten. Das Geschäftsklima im Verarbeitenden Gewerbe hat sich laut ifo Konjunkturtest im Juli zwar weiter eingetrübt, liegt aber nach wie vor deutlich über seinem langjährigen Durchschnitt. Die Industriekonjunktur dürfte daher in den kommenden Monaten aufwärtsgerichtet bleiben, allerdings mit moderatem Tempo.

Die privaten Konsumausgaben expandierten nach einer schwächeren Entwicklung im zweiten Halbjahr 2017 im laufenden Jahr wieder etwas stärker. Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte stiegen im ersten Quartal saisonbereinigt sehr deutlich. Am aktuellen Rand ist ein ordentliches Lohnwachstum zu beobachten. Im Juli lagen die Tariflöhne 2,4 % über ihrem Vorjahreswert. Nimmt man die anhaltend gute Beschäftigungsentwicklung hinzu, dürften die privaten Konsumausgaben auch im zweiten Quartal eine wichtige Stütze der Konjunktur bleiben. Weitere Indikatoren für den privaten Konsum senden überwiegend positive Signale. Die Umsätze im Einzelhandel steigerten sich im zweiten Quartal um 0,9 %. Die Zahl der privaten Neuzulassungen von PKWs lag im Juli gut 16 % über ihrem Vorjahreswert. Während sich die Erwartungen des ifo Geschäftsklimaindex für den Handel im Juli etwas eingetrübt haben, stabilisierte sich die Lageeinschätzung. Das Konsumklima blieb konstant auf hohem Niveau.

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter positiv. Im Juni nahm die Erwerbstätigkeit saisonbereinigt um 28.000 Personen zu; auf Jahressicht betrug der Beschäftigungsanstieg 1,3 %. Im Mai erreichte der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 43.000 Personen das durchschnittliche Niveau der letzten vier Monate. Die Frühindikatoren signalisieren eine anhaltend starke Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften und einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen sank im Juli saisonbereinigt geringfügig um 6.000 Personen; sie stieg nach den Ursprungszahlen mit Ferienbeginn leicht auf 2,32 Mio. Personen. Die schrittweise Verringerung der Arbeitslosigkeit dürfte sich fortsetzen. Die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Gebiete bleiben langfristig Herausforderungen.

[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 15. August 2018 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter und kalender- und saisonbereinigter Daten.

[2] Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 14. August 2018 zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2018. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für das zweite Quartal 2018 wurden auch die Ergebnisse ab dem Jahr 2014 überarbeitet. Das Bruttoinlandsprodukt nahm demnach in den Jahren 2014 und 2016 jeweils um preisbereinigt 2,2 % um 0,3 Prozentpunkte stärker zu als zuletzt gemeldet.

Weiterführende Informationen

3. Demografischer Wandel und das Erwerbspersonenpotenzial von Frauen

Die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland ist seit der Jahrtausendwende deutlich gestiegen. Diese Zunahme ist maßgeblich auf eine höhere Anzahl weiblicher – und hier insbesondere älterer – Erwerbspersonen zurückzuführen. Im internationalen Vergleich liegt die Erwerbsquote von Frauen in Deutschland mittlerweile deutlich höher als in den meisten anderen EU- und Industrieländern, gleichzeitig ist jedoch die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden vergleichsweise gering. Eine weitere Aktivierung des Erwerbspotenzials von Frauen bietet Wachstumschancen und kann die Effekte des demografischen Wandels abmildern.

Erwerbsbevölkerung und Erwerbsquoten von Frauen im internationalen Vergleich mittlerweile auf hohem Niveau

Im Zuge des demografischen Wandels wird die Erwerbsbevölkerung in Deutschland zukünftig kräftig zurückgehen. Gemäß der Projektion des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der 25- bis 64-jährigen Personen zwischen den Jahren 2017 und 2030 um etwa 3,7 Millionen Personen sinken. Um die gesamtwirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung zumindest abzufedern, ist es von zentraler Bedeutung, das vorhandene Erwerbspersonenpotenzial möglichst umfassend zu aktivieren. Angesichts einer relativ geringen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren noch zu Beginn des Jahrtausends gerieten diese beiden Gruppen in den Fokus der politischen Debatte.

Seitdem hat sich das Bild grundlegend verändert: Nach Zahlen der OECD ist die Anzahl der Erwerbspersonen in Deutschland, d. h. derjenigen Personen, die entweder eine Tätigkeit ausüben oder suchen, seit der Jahrtausendwende von 39,5 Millionen Personen auf mittlerweile gut 43 Millionen gestiegen. [1] Der weitaus größte Teil dieses Anstiegs geht auf den Zuwachs an weiblichen Erwerbspersonen zurück, deren Zahl um 2,5 Millionen auf knapp 20 Millionen Personen angewachsen ist.

Der Anstieg der weiblichen Erwerbspersonen kann grundsätzlich in zwei unterschiedliche Effekte zerlegt werden. Zum einen spielt die Veränderung der absoluten Bevölkerungszahl von Frauen eine Rolle, zum anderen das Erwerbsverhalten dieser Personen. Die Gesamtbevölkerung der Frauen im Alter von 25 bis 64 Jahren ist seit der Jahrtausendwende tendenziell zurückgegangen, sodass diese Entwicklung eher dämpfend auf die Anzahl der weiblichen Erwerbspersonen gewirkt hat. Dementsprechend wurde der Anstieg der Erwerbspersonen maßgeblich von einer gestiegenen Erwerbsneigung getrieben. Diese wird durch die Erwerbsquote beschrieben, die den Anteil von Erwerbspersonen an der gesamten Bevölkerung wiedergibt. Seit 1999 ist die Erwerbsquote von Frauen im Alter von 25 bis 64 Jahren von knapp 66 Prozent auf etwa 79 Prozent im Jahr 2017 deutlich gestiegen, aktuell liegt sie weniger als zehn Prozentpunkte unter der Erwerbsquote der Männer.

Auch im internationalen Vergleich hat die Frauenerwerbsquote in Deutschland stark aufgeholt und liegt aktuell über den Quoten von Frankreich und den Vereinigten Staaten (Abbildung 1). Nur in Spanien ist der Anstieg über den gleichen Zeitraum noch stärker ausgeprägt, allerdings begann dieser von einem deutlich niedrigeren Niveau.

Anstieg der Erwerbsquoten maßgeblich durch Ältere getrieben

Ein Blick auf die Erwerbsquoten nach Alter zeigt, dass sich die Erwerbsneigung in allen Gruppen verstärkt hat. Ein außergewöhnlich starker Anstieg ist allerdings für Frauen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren zu verzeichnen, deren Erwerbsquote sich zwischen den Jahren 1999 und 2017 von 34 Prozent auf 68 Prozent verdoppelt hat (Abbildung 2). Die Erwerbsquote der Männer in dieser Altersgruppe hat sich ebenfalls deutlich von 54 Prozent auf 78 Prozent erhöht. Verschiedene rentenpolitische Reformen, im Rahmen derer Anreize für eine längere Teilnahme am Erwerbsleben gesetzt wurden, dürften eine Rolle für die positive Entwicklung gespielt haben (Brenke und Zimmermann, 2011).

Für Frauen dürfte zudem hinzukommen, dass sich ihre Erwerbsbeteiligung mit jeder Generation kontinuierlich gesteigert hat. Jüngere Jahrgänge, die es zeitlebens gewohnt waren, am Arbeitsleben teilzunehmen weisen auch in höherem Alter eine stärkere Erwerbsneigung auf als ihre Vorgängerinnen. Die höhere Erwerbsquote jüngerer Kohorten zieht sich über den gesamten Lebenszyklus. Da über die Zeit Jahrgänge mit niedriger Erwerbsneigung durch nachfolgende Generationen mit höherer Erwerbsbeteiligung ersetzt werden, steigt auch die durchschnittliche Erwerbsquote.
Betrachtet man die Entwicklung der Frauenerwerbsquote nach Qualifikation, so zeigt sich, dass die Zunahme der Erwerbsquote am stärksten in der Gruppe derjenigen ausfällt, die eine Berufsausbildung haben. Auch die Erwerbsneigung der Akademikerinnen ist noch weiter angestiegen.

Neben den älteren Frauen weist auch die Gruppe der Frauen mit kleinen Kindern einen Anstieg der Erwerbsquote auf. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern nach wie vor niedriger als die von kinderlosen Frauen, allerdings hat sich der Unterschied in den letzten Jahren deutlich verringert. Die steigende Teilnahme am Arbeitsmarkt von Frauen mit Kindern dürfte zumindest zum Teil auf Maßnahmen aktiver Familienpolitik zurückzuführen sein, wobei die Evidenz nicht für alle Maßnahmen eindeutig ist. [2]

Neben den institutionellen Rahmenbedingungen, die u.a. durch die Renten- und Familienpolitik gesetzt werden, und einer Veränderung der allgemeinen Präferenzen lässt sich der starke Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Frauen durch weitere Faktoren erklären: Zum einen hat das allgemeine Qualifikationsniveau von Frauen überproportional zugenommen. Da gut ausgebildete Personen häufiger am Erwerbsleben teilnehmen als solche mit niedriger Qualifikation, geht diese Entwicklung auch mit einem entsprechenden Anstieg der weiblichen Erwerbspersonen einher. Zudem spielen auch Veränderungen in der Arbeitsnachfrage eine Rolle (Klauder, 1994): Im Zuge des sektoralen Wandels sind Wirtschaftszweige, in denen vergleichsweise viele Frauen beschäftigt sind, besonders stark gewachsen. Diese besseren Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen dürften auch die Erwerbsbeteiligung positiv beeinflusst haben.

Wöchentliche Arbeitsstunden weiblicher Erwerbstätiger gestiegen, im internationalen Vergleich aber auf niedrigem Niveau

Neben der Frage, ob eine Person dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht, spielt auch der Arbeitsumfang bei gegebener Erwerbstätigkeit eine wichtige Rolle für das Arbeitskräftepotenzial. Frauen in Deutschland sind häufiger in Teilzeit und gering-fügigen Beschäftigungsverhältnissen zu finden als Männer. Nach Daten des EU Labour Force Survey arbeiten erwerbstätige Frauen in Deutschland aktuell im Durchschnitt 30,7 Stunden, während Männer durchschnittlich etwa 40 Stunden arbeiten. Auch im internationalen Vergleich ist die Arbeitszeit von deutschen Frauen auf einem niedrigen Niveau (EU-Durchschnitt: 33,1 Std. Frauen; 40,6 Std. Männer).

Anders als bei der Erwerbsquote ist bei der durchschnittlichen Arbeitszeit von deutschen Frauen seit dem Jahr 1999 kein eindeutiger Trend zu erkennen. Während die Arbeitsstunden zunächst bis Mitte der 2000er Jahre um etwa 1,5 Stunden gesunken sind, stiegen sie seitdem wieder leicht an (Abbildung 3), obwohl im gleichen Zeitraum auch die Anzahl der Arbeitsverhältnisse in Teilzeit überproportional stark gewachsen ist. Dies lässt sich durch eine Verschiebung hin zu einer Teilzeiterwerbstätigkeit mit höherer Stundenzahl erklären. Auch zeigt sich ein leichter Rückgang des Anteils von Frauen in geringfügiger Beschäftigung (derzeit etwa 9,5 Prozent). Vergleicht man die Arbeitszeit von jüngeren und älteren Frauen, so fällt auf, dass Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren ca. 1,5 Stunden weniger pro Woche arbeiten. Die durchschnittlichen Arbeitsstunden von Müttern mit Kindern im Vorschulalter haben sich seit der Jahrtausendwende zwar etwas an die Arbeitszeit von Frauen im vergleichbaren Alter ohne kleine Kinder angenähert, ein deutlicher Abstand bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Ost-West-Gefälle bei Erwerbsbeteiligung verringert sich

Historisch bedingt ist die Erwerbsneigung der Frauen in Ostdeutschland höher. Dieses Ost-West-Gefälle hat bis heute Bestand, allerdings hat es sich seit dem Jahr 1999 deutlich verringert (Abbildung 4). Einen besonders starken Anstieg der Erwerbsquote von Frauen im Alter von 25 bis 64 Jahren von ca. 58 Prozent im Jahr 1999 auf knapp 76 Prozent im Jahr 2017 hat das Saarland zu verzeichnen. Dennoch gehört es weiterhin zu den vier Bundesländern mit den niedrigsten Erwerbsquoten (hellgrüne Darstellung in der Abbildung). Ebenfalls starke Anstiege von ca. 16 Prozentpunkten gab es in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Ein Vergleich der einzelnen Altersgruppen zeigt allerdings einige Unterschiede in der regionalen Entwicklung. Während die Erwerbsquote der Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren in allen Bundesländern deutlich gestiegen ist, zeigt sich bei den Frauen im Alter von 25 bis 44 Jahren ein anderes Bild: Die Erwerbsquote dieser Gruppe ist im Osten Deutschlands im Durchschnitt weiterhin höher, jedoch deutlich zurückgegangen, während die westdeutschen Bundesländer durchweg einen Anstieg verzeichnen.

Weitere Aktivierung des Erwerbspotenzials von Frauen bietet Wachstumschancen

Im Zuge des demografischen Wandels wird sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Deutschland zukünftig drastisch verringern. Wird die Zahl der Menschen im Alter von 25 bis 64 Jahren im Jahr 2017 noch bei etwa 45,6 Millionen gesehen, muss nach den Projektionen des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2030 selbst bei merklicher Zuwanderung mit einem Absinken auf unter 42 Millionen Menschen gerechnet werden. Ausgehend von dieser Einschätzung können die folgenden Überlegungen zum Einfluss weiterer Verhaltensänderungen von Frauen auf das zukünftige Erwerbspersonenpotenzial vorgenommen werden:

  • Unterstellt man bei den 25- bis 34-jährigen und den 55- bis 64-jährigen Frauen eine Erwerbsquote, die in etwa auf dem Niveau der Erwerbsquote der 35- bis 54-jährigen Frauen liegt (80 Prozent statt 79 bzw. 67 Prozent), hätten im Jahr 2017 dem Arbeitsmarkt etwa 790.000 Personen zusätzlich zur Verfügung gestanden. Überträgt man diese Zahlen auf das Jahr 2030, kämen etwa 740.000 Erwerbspersonen hinzu.
  • Wie der internationale Vergleich zeigt, liegt ein weiteres Potenzial bei den Arbeits-stunden und hier insbesondere bei denen von erwerbstätigen Müttern. Würde sich die Arbeitszeit der 17,1 Millionen Frauen im Alter von 25 bis 64 Jahre, die im Jahr 2017 erwerbstätig waren, auf den EU-Durchschnitt erhöhen (+2,4 Std. pro Woche), entspräche dies 41 Millionen Stunden bzw. mehr als einer Million zusätzlichen Vollzeitäquivalenten.

Diese illustrativen Überlegungen zeigen, dass eine weitere Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials teilweise kompensieren und zu positiven Wachstumseffekten führen kann. Politische Maßnahmen sollten darauf abzielen, den Anreiz zu erhöhen, grundsätzlich eine Arbeit aufzunehmen bzw. das Arbeitsangebot auszuweiten. Dabei sind Faktoren entscheidend, die die Opportunitätskosten und den Reservationslohn von Frauen beeinflussen, wie die Vereinbarkeit des Berufes mit familiären Verpflichtungen und die Höhe des erzielbaren Einkommens. Gleichzeitig sollte das zusätzliche Erwerbspersonenpotenzial möglichst in einer Erwerbstätigkeit münden. Zwar waren im Jahr 2017 nur etwa drei Prozent der 25- bis 64- jährigen weiblichen Erwerbspersonen arbeitslos, was der friktionellen Arbeitslosigkeit (Such-Arbeitslosigkeit) entspricht. Dennoch könnten Qualifizierung und eine noch zielgenauere Vermittlung von Stellen möglicherweise helfen, einen Teil dieser Personen aktiv am Arbeitsmarkt zu beteiligen.

Referenzen:
Brenke, K. und K. F. Zimmermann (2011): Ältere auf dem Arbeitsmarkt, IZA Standpunkte, Nr. 43, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn.
Klauder, W. (1994): Tendenzen und Bedeutung der Frauenerwerbstätigkeit heute und morgen. In: P. Beckmann & G. Engelbrech (Hrsg.), Arbeitsmarkt für Frauen 2000 - Ein Schritt vor oder ein Schritt zurück? Kompendium zur Erwerbstätigkeit von Frauen, Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 179, Nürnberg, S. 45-72.
Kluve, J. und S. Schmitz (2014): Social Norms and Mothers’ Labor Market Attachment: The Medium-Run Effects of Parental Benefits. IZA DP Nr. 8115.
OECD (2018): OECD-Wirtschaftsberichte: Deutschland 2018, Manuskript, Paris.

Kontakt:
Dr. Charlotte Senftleben-König (Beobachtung, Analyse und Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung)
Dr. Verena Lauber (Wachstum; Demografie; Statistik)
Dr. Alexandra Effenberger (Wirtschaftspolitische Analyse)

[1] Hier definiert als Summe aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen nach ILO-Konzept. Nach Erwerbstätigenrechnung in den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden mit knapp 46 Millionen höhere Zahlen ausgewiesen, was vor allem auf unterschiedliche Definitionen zurückzuführen ist. Aufgrund der internationalen Vergleichbarkeit werden hier Werte nach dem ILO-Konzept präsentiert.
[2] Zum Beispiel der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Einführung des Elterngelds in 2007. Kluve und Schmitz (2014) zeigen bspw., dass, während die Erwerbsbeteiligung von Müttern im ersten Lebensjahr des Kindes durch das Elterngeld gesunken ist, sie sich ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes durch die Einführung erhöht hat.

Weiterführende Informationen

4. Ressourcenschonendes Bauen

Besonders beim Bauen sollten Umwelt- und Ressourcenschutz eine größere Rolle spielen

Die Bauwirtschaft ist ein besonders ressourcenintensiver Wirtschaftszweig: 90 Prozent der in Deutschland geförderten mineralischen Rohstoffe werden verbaut. Hinzu kommen Baustahl und Zement in erheblichen Mengen. Der Baubereich trägt über die Hälfte zum deutschen Abfallaufkommen bei. Ein sparsamerer Ressourceneinsatz, Recycling und Wiederverwertung von Baustoffen können daher einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

„Erst planen, dann bauen“ lautet ein häufig wiederholter, aber zu wenig be-achteter Grundsatz. In der Realität werden beim Design eines Bauwerks zwar die Heizungsart und die Dämmung meist frühzeitig geplant; eine veränderte Nutzung des Gebäudes im Zeitverlauf oder die Wiederverwertbarkeit der Bau-stoffe bei Sanierung und Abriss werden jedoch weit seltener von Anfang an bedacht. Eine über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gespannte digitale Planung für Bau und Betrieb ermöglicht es, diese Aspekte viel stärker zu berücksichtigen.

Warum die Bauwirtschaft?

Rund zehn Prozent des deutschen BIP werden für Baumaßnahmen verwen-det, 2017 waren dies 323 Milliarden Euro. Gleichzeitig werden fast fünf Pro-zent der gesamten Wertschöpfung in Deutschland vom Baugewerbe erbracht. Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen in Deutschland insgesamt rund 22 Millionen beheizte Gebäude, und der Bedarf an Wohnraum wächst stetig: Laut der Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung beläuft sich der errechnete Neubaubedarf an Wohnungen für das gesamte Bundesgebiet auf durchschnittlich 230.000 Wohnungen pro Jahr. Angesichts dieser Größenordnungen liegt es auf der Hand, dass mit Ressourcenschutz- und Nachhaltigkeitsansätzen beim Bauen viel zu erreichen ist.

Bauwerke ressourcenschonend entwickeln – und bitte smart!

Gerade in Ballungszentren ist eine durchdachte und ressourcenschonende Quartiersentwicklung, die den sich wandelnden Bedürfnissen Rechnung trägt, von zentraler Bedeutung. Nachhaltige „Smart“-City-Konzepte, die unter-schiedliche Nutzungsformen, Funktionalitäten und Modularisierung berück-sichtigen, liefern hier erste zukunftsweisende Gestaltungsideen. Dabei sind die Möglichkeiten des ressourcenschonenden Bauens vielfältig: Durch einen stärkeren Einsatz von Modularisierungskonzepten können Bauteile und Bau-produkte vielseitig eingesetzt und wiederverwendet werden. Darüber hinaus ist durch innovative Konstruktions- und Fertigungstechniken ein späterer – gegebenenfalls selektiver – Rückbau ressourcenschonend und umwelt-freundlich möglich, beispielsweise durch auftrennbare Bauteilschichten. Einen weiteren Beitrag zur Ressourcenschonung kann außerdem der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und recycelter Bauprodukte leisten. Hybride Bau-weisen, die etwa auf den stärkeren Einsatz von Holz setzen, liefern hier gute Beispiele. Auch aus dem Leichtbau kommen Anregungen für ressourcen-schonendes Bauen: Leichtbauweisen zeichnen sich durch einen geringeren Materialeinsatz bei gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität aus (siehe Infokasten).

Infokasten
Leichtbau bietet neben seinen technischen Möglichkeiten interessante Anwendungsgebiete im Bereich Neubau, Altbau und Sanierung. Neben den vielfältigen, bewährten Materialien ermöglichen auch neue Entwicklungen deutliche Ressourceneinsparungen. Beispielsweise konnte durch die Sanierung einer Eisenbahnbrücke über dem Selbitztal mit Carbonbeton deren Abriss und Neubau vermieden werden. Da bei einem Einsatz von Carbonbeton eine Schichtdicke von nur 2 cm statt 8 –10 cm bei einer Sanierung mit Stahlbeton benötigt wurde, musste zuvor auch nur eine Schicht von 2 cm des ursprünglichen Bestandes abgetragen werden. Sowohl die geringere zu entsorgende Abtragsmenge als auch der um 75 Prozent geringere Materialeinsatz der Verstärkungsschicht und die schnellere Ausführung bilden einen innovativen Ansatz für mehr Ressourceneffizienz im Baubereich.

Hohe Ressourceninanspruchnahme: Recycling und Sekundärrohstoffe als Lösung?

Der Bausektor gehört zu den besonders ressourcenintensiven Wirtschaftszweigen. Schon bei der Herstellung der Baumaterialien fällt Abfall an. Im Betrieb fällt ein Gebäude aus Ressourcensicht dann in erster Linie als Energieverbraucher auf: 35 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland werden für Heizung und Warmwasserversorgung verbraucht. Und schließlich entstehen dann auch bei der Sanierung und beim Abriss wieder große Abfallmengen.

Wie sieht es mit dem Recycling von Baustoffen aus? Bau- und Abbruchabfälle unterliegen der Gewerbeabfallverordnung als Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Grundsatz ist das verpflichtende Getrennthalten der Abfälle und das Zuführen zum Recycling. Eine gemischte Sammlung ist nur zulässig, wenn die separate Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Auf diese Weise können Böden, Bauschutt, Straßenaufbruch sowie einige weitere Bauabfallarten zu rund 90 Prozent im Stoffstromkreislauf gehalten werden.

Gleichwohl ist der Einsatz von recycelten Baustoffen („Sekundärrohstoffen“) noch ausbaufähig. Sie müssen nicht nur zerkleinert, sondern auch bearbeitet werden und normierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Zwar werden vor allem im Straßenbau aufbereitete Baustoffe aus dem Abriss durchaus eingesetzt, aber nicht so oft wie möglich, weil die Produktqualität nicht immer ausreicht. Die Grenzwerte für Schadstoffe werden zunehmend schärfer, Boden- und Grundwasserschutz gehen vor. Recyceltes Material muss damit Schritt halten, sonst greifen viele Bauherren dann doch wieder zu Primärrohstoffen zum Bauen

Gewusst wie – Informationen zum ressourcenschonenden Bauen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat schon 2015 die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ mit konkreten Ansatzpunkten der Beratung aufgelegt. Diese Strategie integriert die Handlungsfelder Strom, Wärme und Effizienztechnik. Damit schafft sie einen klaren Handlungsrahmen für einen besseren Energieeinsatz im Gebäudebereich. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hält Informationen über nachhaltiges Bauen des Bundes bereit und bietet konkrete Leitfäden an, die ständig aktualisiert werden.

Die Bundesarchitektenkammer legte Anfang 2018 ein Strategiepapier für den Beitrag der Architekten zur Energiewende vor. Mit über 1.000 Mitgliedern aus allen Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft wirbt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) für Ressourcenschutz beim Bauen und leistet die Zertifizierung von Bauwerken in unterschiedlichen Qualitätsstufen. Die DGNB hilft, konkrete Lösungen für nachhaltiges Planen, Bauen und Nutzen von Bauwerken zu entwickeln. Die Wirtschaftsinitiative „Ressourcenschonende Bauwirtschaft“ wird sich 2018 als Stiftung „re!source“ breiter aufstellen, um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen und Prozessverbesserungen anzuregen.

Bauwirtschaft im Fokus des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess)

Auch für die Bundesregierung ist die Ressourceninanspruchnahme beim Bauen ein wichtiges Thema. So hat sie im Februar 2012 auf Grundlage ihrer Rohstoffstrategie die Entwicklung eines nationalen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) auf den Weg gebracht. ProgRess wurde im März 2016 mit ProgRess II fortgeschrieben; eine Neuauflage des Programms ist für 2020 geplant. In ProgRess werden die Ziele formuliert, das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch zu entkoppeln und die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln. Das Programm setzt auf eine enge Kooperation mit der Wirtschaft, Förderung von Innovationen und Schaffung von Anreizen. Die in ProgRess verankerten Maßnahmen beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Gute Anwendungsbeispiele sollen dabei entscheidende Treiber für Ressourcen- und Energieeffizienz sein.

Vor dem Hintergrund der beträchtlichen Rohstoffintensität in der Bauwirtschaft widmet ProgRess II dem nachhaltigen Bauen ein eigenständiges Kapitel. Das Programm setzt dabei auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, eine ressourcenschonende Entwicklung von Quartieren und Bauwerken sowie eine Stärkung der Kreislaufführung bei Bauprozessen. Mit ProgRess hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt und einen Ausblick darauf gegeben, wie nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen heute und in der Zukunft aussehen kann.

Digitale Methoden machen’s möglich: BIM!

Um die in ProgRess definierten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist der Einsatz von digitalen Methoden unumgänglich. Das Zauberwort heißt hier BIM. BIM steht für „Building Information Modeling“ und bezeichnet das digitale Erfassen von Daten eines Bauwerks über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Daten werden dabei allen am Bau beteiligten Partnern zugänglich gemacht und für die weitere Arbeit übergeben. Im Idealfall ermöglicht dies jederzeit Zugriff auf gewünschte Informationen und setzt Baufortschritt in Echtzeit „ins Bild“. Dies führt zu Verbesserungen bei Kosten- und Termintreue, Transparenz und Einsparungen in der Wertschöpfungskette. Aber „digitales Bauen“ hat auch für die Nachhaltigkeit einen bedeutenden Vorteil: Der Materialeinsatz ist jederzeit, also auch im Nachhinein, digital und manipulationssicher nachvollziehbar. Folglich werden Sanierung und Abriss sowie die spätere Entsorgung zuverlässig planbar.

Mit einem 2015 in Kraft getretenen Stufenplan und einem Masterplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von 2017 sollen BIM-Methoden im Bereich der Verkehrsinfrastruktur vorangebracht und Erfahrungen gesammelt werden. Das für Bau verantwortliche BMI hat im Rahmen der „Forschungsinitiative Zukunft Bau“ seit 2006 viele Ansätze auch zum digitalen Bauen untersucht und veröffentlicht.

Damit BIM sich schneller verbreitet und Planer, Ausführende und Betreiber besser vernetzt arbeiten können, sind die Standardisierung von Prozessen und Datenqualität sowie die Offenheit der Schnittstellen zentrale Voraussetzungen. Planung und Bauausführung sind heute noch deutlich voneinander getrennte Bereiche, mit der Digitalisierung sollte diese Trennung überwunden werden.

Wissensaustausch in Kompetenzzentren und Branchendialogen

Seit mehr als zwei Jahren bietet das BMWi mit dem Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital" als Teil der Digitalen Agenda über die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) konkrete Antworten und praktische Unterstützung bei der Digitalisierung. Derzeit existieren 24 dieser Kompetenzzentren.

Ein für die Bauwirtschaft relevantes Beispiel ist das im November 2017 gestartete „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen“. Dieses wird mit ca. 5,2 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren durch das BMWi gefördert und steht unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik. Das an fünf regionalen Standorten vertretene Kompetenzzentrum bietet der mittelständischen Bau- und Immobilienwirtschaft konkrete Anlaufstellen. Ziel ist es, die Digitalisierung und Vernetzung von KMU in allen Bauphasen (Projektentwicklung, Planen und Bauen sowie Betrieb) zu unterstützen. Zusätzlich wurde zum 1.9.2017 das „Kompetenzzentrum Digitales Handwerk“ um einen fünften Schwerpunkt „Digitales Bauen“ erweitert.

Auch das vom BMWi institutionell geförderte RKW-Kompetenzzentrum mit der Organisationseinheit „Rationalisierungsgemeinschaft Bau“, kurz „RG-Bau“, stärkt die Innovationsfähigkeit in der Bauwirtschaft. Die RG-Bau unterstützt in Kooperation mit den Sozialpartnern die Unternehmen – vor allem die mittelständische Bauwirtschaft – darin, ihre technische, wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit zu sichern und zu steigern. Sie stellt Informationen zu wichtigen Themen und aktuellen Trends zur Verfügung: Digitalisierung des Bauens, energieeffizientes Bauen und Ressourceneffizienz, aber auch Fachkräftesicherung und Personalentwicklung. Eine wichtige Aktivität der RG-Bau ist der viel beachtete jährliche Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft".

Blick nach vorn

Ressourcenschonendes Bauen hat viele Facetten: Angefangen von einer umfassenden digitalen und vernetzten Planung und Ausführung, über die Entwicklung von innovativen und rückbaufähigen Leichtbau- und Modulkonzepten bis hin zum Einsatz von recycelten und recycelbaren Baustoffen. Wie ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen der Zukunft aussieht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Mit ProgRess hat die Bundesregierung erste Ansätze geliefert. Eins ist sicher: Das Bauen muss in Zukunft digitale Prozesse und ressourcenschonenden Mitteleinsatz in allen Phasen stärker einschließen. Getreu dem Motto: „Erst planen, dann bauen“.

Kontakt: Ullrike Blankenfeld und Dr. Marius Leber
Referat: Bauwirtschaft, Ressourceneffizienz und Leichtbau

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