Auf einen Blick
Bestmöglich auf den Brexit vorbereitet sein
Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich - nach dem bisher vorgesehenen Zeitplan - aus der Europäischen Union (EU) ausscheiden. Das Austrittsabkommen, welches einen geordneten Austritt sicherstellen soll, wurde bislang nicht ratifiziert. Umso wichtiger ist es, dass sich die EU, die Bundesregierung, aber vor allem auch Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger auf diesen Tag gut vorbereiten.
Aktuelle Lage
Die EU und die britische Regierung haben ein Austrittsabkommen ausgehandelt, das eine Übergangsphase bis Ende 2020 vorsieht, einmalig verlängerbar bis Ende 2022. In dieser Übergangsphase würde das EU-Recht im Vereinigten Königreich im Wesentlichen weiter gelten. Das Austrittsabkommen inklusive Übergangsphase wird jedoch nur in Kraft treten, wenn das europäische und das britische Parlament das Abkommen ratifizieren.
Das britische Parlament hat nach Ablehnung des Austrittsabkommens am 15. Januar die britische Regierung am 29. Januar aufgefordert, alternative Lösungen zum sogenannten Back-Stop (im Austrittsabkommen mit der EU) zu finden, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden. Außerdem hat das britische Parlament sich mehrheitlich gegen einen ungeregelten Brexit ausgesprochen. Die britische Regierung hat daraufhin angekündigt, mit der EU verhandeln zu wollen.
Die EU und die Bundesregierung wollen einen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs ebenfalls vermeiden. Das Austrittsabkommen bleibt die beste und einzige Lösung hierfür. Das weitere Verfahren liegt nun bei der britischen Regierung. Die EU hat angekündigt, die politische Erklärung über das zukünftige Verhältnis anzupassen, wenn das Vereinigte Königreich seine Maßgaben für die zukünftige Partnerschaft weiterentwickelt.
Bis zu einer Ratifizierung des Abkommens müssen sich alle Beteiligten jedoch auf alle Szenarien intensiv vorbereiten. Das gilt insbesondere auch für den Fall eines ungeregelten Austritts, das sogenannte No-Deal-Szenario. Das Vereinigte Königreich würde Drittstaat ohne gültiges Austrittsabkommen und ohne Übergangsregelungen. Günstigere Regeln des EU-Rechts, wie die Vorschriften des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion, gelten dann nicht mehr. Das heißt etwa, dass Zollanmeldungen, -kontrollen und Zollsätze angewendet werden müssten, Regulierungen würden nicht mehr gegenseitig anerkannt.
Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereiten sich intensiv auf alle denkbaren Austrittsszenarien vor, auch auf einen eventuellen ungeregelten Austritt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steht von Beginn an auf allen Ebenen im engen Austausch mit Branchen-, Verbands- und Unternehmensvertretern und hat zahlreiche Informationsangebote geschaffen:
- Die Brexit-Webseite informiert und führt u. a. eine Vielzahl von Informationsangeboten zusammen, die durch die Bundesregierung, die nachgeordneten Behörden, Verbände und die Europäische Kommission bereitgestellt werden.
- Fragen und Antworten zu den Folgen eines No-Deal-Szenarios für Unternehmen wurden auf der Webseite veröffentlicht.
- Ein Brexit-Bürgerservice ermöglicht den direkten Kontakt per Telefon (Brexit-Hotline: 030-340 6065 61) oder E-Mail, um konkrete Anliegen zu klären.
Maßnahmen der Bundesregierung
In Vorbereitung auf einen ungeregelten Austritt hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesvorhaben angestoßen. Dazu gehört eine Änderung des Umwandlungsgesetzes, die bereits im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Diese Änderung soll den Wechsel von der Gesellschaftsform Limited Company (Ltd.) in eine deutsche Gesellschaftsrechtsform erleichtern.
Ein weiterer Gesetzesentwurf schafft Übergangsregelungen im Bereich Arbeit und Sozialversicherung. Demnach sollen u.a. deutsche und britische Staatsbürger, die am 30. März 2019 im jeweils anderen Land leben und arbeiten, in Sozialversicherungsangelegenheiten Vertrauensschutz erhalten: in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Der Entwurf eines Steuerbegleitgesetzes soll verhindern, dass allein der Brexit nachteilige steuerliche Rechtsfolgen auslöst, obwohl bereits alle wesentlichen steuerlich relevanten Handlungen vor dem Austritt vollzogen wurden. Ferner enthält das Gesetz Regelungen für den Bereich der Finanzdienstleistungen, die darauf abzielen, nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsabkommen zu vermeiden. So wird etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bank- und Versicherungsbereich die Möglichkeit gegeben, Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die bislang grenzüberschreitend im Inland tätig waren, zu gestatten, ihr Bestandsgeschäft unter gewissen Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Darüber hinaus sind weitere untergesetzliche Maßnahmen geplant, etwa in Bezug auf aufenthalts- und arbeitsmarktrechtliche Fragen und bezüglich der Personalausstattung des Zolls sowie verschiedener Zulassungsbehörden.
Weitere Informationen sowie einen Fragen- und -Antworten-Katalog zum Brexit finden Sie hier sowie auf den Webseiten der Bundesministerien.
Maßnahmen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2018 ihre Notfallplanung für das No-Deal-Szenario vorgelegt. Darin enthalten sind 14 eng begrenzte, zeitlich befristete und einseitige Maßnahmen, u. a. in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Straßengüterverkehr, Dual-Use-Güter und Klimapolitik. Die Vorhaben ergänzen die von der Bundesregierung bereits geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine sogenannte „Preparedness“-Webseite eingerichtet und rund 80 Mitteilungen veröffentlicht (Stand Januar 2019), welche die Folgen eines Austritts, auch im Falle eines No-Deal-Szenarios, und ggf. notwendige Maßnahmen der Wirtschaftsbeteiligten skizzieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie hier.
Was Unternehmen tun können
Wie sich Unternehmen konkret auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten, ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht als Ansprechpartner und mit den skizzierten Informationen bereit. Eine Rechtsberatung darf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie allerdings nicht erteilen.
Ganz praktische Unterstützung erhalten Unternehmen auf den Webseiten der Verbände. So stellt bspw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine interaktive Checkliste für Unternehmen zur Verfügung, um die Betroffenheit durch den Brexit zu ermitteln und Anpassungsbedarf in unternehmerischen Bereichen aufzuzeigen. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) einen Leitfaden mit 111 Orientierungsfragen für die Praxis veröffentlicht. Umfangreiche Informationen auch zu den verschiedenen Branchen bietet die Brexit-Webseite der Germany Trade and Invest.
Kontakt: Mariana Gross
Referat: Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten (außer Skandinavien, Bulgarien und Rumänien)
Mögliche ökonomische Auswirkungen des „Government Shutdown“ in den USA
Der längste Shutdown der US-Geschichte
Am 25. Januar 2019 endete der längste Government Shutdown der US-Geschichte – zumindest vorläufig. Wegen eines Streits um die Finanzierung einer Mauer an der Grenze zu Mexiko war die US-Bundesverwaltung seit dem 22. Dezember 2018 teilweise geschlossen. Es war bereits der zweite Shutdown unter Präsident Trump.
Wegen des Shutdowns galt eine Ausgabensperre und damit Zwangsurlaub für circa 800.000 US-Bundesangestellte. Etwa die Hälfte der betroffenen Bundesangestellten arbeitete ohne Bezahlung, die andere Hälfte war beurlaubt. Es scheint sicher, dass diejenigen, die ohne Bezahlung arbeiteten, rückwirkend ihr Gehalt erhalten werden. Ob dies für die Beurlaubten auch der Fall ist, hängt davon ab, ob der Kongress ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Weiterhin waren Schätzungen zufolge knapp 10.000 private Dienstleister (beispielsweise das Wachpersonal öffentlicher Gebäude oder Gärtner) mit einem wöchentlichen Auftragsvolumen von ca. 200 Millionen US-Dollar indirekt von der Ausgabensperre betroffen
US-Wirtschaftswachstum im ersten Quartal könnte deutlich sinken
Die US-Wirtschaft wird über verschiedene Kanäle durch die Regierungsschließung beeinträchtigt. Zunächst gibt es einen direkten Effekt auf das amerikanische Bruttoinlandsprodukt. Nach Schätzungen des US Council of Economic Advisers senkt jede Woche, die der Shutdown andauert, das US-Wirtschaftswachstum um 0,13 Prozentpunkte. Dieser Bremseffekt lässt sich aufteilen auf Arbeitsausfälle der Bundesangestellten (-0,08 Prozentpunkte) und nicht ausgeführte Dienstleistungen der öffentlichen Auftragnehmer (-0,05 Prozentpunkte).
Auch geringere Konsumausgaben der betroffenen Arbeitnehmer senken die heimische Nachfrage der USA: Der letzte längere Shutdown im Jahr 2013 dauerte 16 Tage und hat einer Schätzung von Ökonomen der North Western University und New York University zufolge die Konsumausgaben der unbezahlten Bundesangestellten um 10-15 Prozent gesenkt. Ähnliches ist auch bei diesem Shutdown zu erwarten und wird sich mit Verzögerung in den Umsatzdaten niederschlagen.
Bei einem erwarteten annualisierten Wachstum von 2,0 Prozent für das erste Quartal 2019 könnte der fünfwöchige Shutdown damit rechnerisch zu einer Reduktion der Wachstumsrate auf ca. 1,35 Prozent führen.
Es ist allerdings zu erwarten, dass diese direkten Effekte nach Ende der Haushaltssperre – zumindest teilweise – kompensiert werden, zum Beispiel durch die erwartete Nachzahlung an Regierungsbeamte.
Indirekte Auswirkungen der Haushaltssperre
Weiterhin wirkt sich der Shutdown über eine Reihe von indirekten Effekten auf die Entwicklung der US-Wirtschaft aus. So können negative Vertrauenseffekte der US-Wirtschaft auch langfristig schaden. Die Öffentlichkeit, Analysten und Anleger könnten Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der US-Administration verlieren. Beispielsweise muss die US-Schuldengrenze spätestens im Sommer erneut erhöht werden. Die derzeitige Situation lässt Zweifel zu, ob dieser Prozess reibungslos ablaufen wird.
Es besteht auch die Gefahr, dass sich gut qualifiziertes, vom Shutdown demotiviertes Personal der Bundesbehörden nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten umsehen könnte und der US-Regierung so wichtiges Wissen verloren ginge.
Auch die Abwicklung des US-Außenhandels wird durch den Shutdown beeinträchtigt. Die Containerabfertigung wird von den US-Zollbehörden zwar prioritär behandelt, die Bearbeitung von Anträgen für Ausnahmegenehmigungen für Stahl- und Aluminiumimporte ruht nach Presseberichten infolge des Shutdowns jedoch derzeit ganz. Schon vor dem Regierungsstillstand konnte die zuständige Behörde die Flut der Anträge nur langsam bearbeiten, nun kommt es zu weiteren Verzögerungen. Dies könnte sich auch negativ auf die US-Industrieproduktion niederschlagen, weil notwendige Vorleistungsprodukte zu spät geliefert werden.
Weiterhin beeinträchtigen nicht angebotene Dienstleistungen der US-Behörden (wie zum Beispiel Genehmigungsprozesse oder Finanzierungen, aber auch geschlossene Nationalparks und Museen) die US-Wirtschaft. Geplante Börsengänge, wie beispielsweise von Uber, müssen möglicherweise verschoben werden. Zudem findet zurzeit keine Datenerfassung für statistische Berichte zum US-Außenhandel und für die Lage der US-Wirtschaft statt. Somit werden auch die Folgen der Haushaltssperre erst mit einer Zeitverzögerung nachzuvollziehen sein.
Darüber hinaus könnte sich die Verschuldungssituation der privaten Haushalte verschlechtern. Nach einer Studie der amerikanischen Notenbank müssen sich schon in Zeiten ohne Shutdown 40 Prozent der amerikanischen Haushalte Geld leihen oder Wertgegenstände verkaufen, wenn unerwartete Ausgaben von 400 US-Dollar oder mehr (beziehungsweise in diesem Fall unerwartete Einkommensausfälle) auf sie zukommen.
Zudem können die Kompensationszahlungen für US-Farmer, die von chinesischen Zöllen auf US-Agrarprodukte (insbesondere Soja) betroffen sind, derzeit nicht ausbezahlt werden.
Folgen für Deutschland und die Weltwirtschaft
Für deutsche Unternehmen ist insbesondere die reibungslose Grenzabfertigung wichtig. Mehr als die Hälfte der deutschen Exporte in die USA sind Vorleistungs- und Investitionsgüter. Diese sichern US-Produktion und Arbeitsplätze. Sollte es zu Verzögerungen dieser Lieferungen kommen, könnte die Störung der internationalen Wertschöpfungsketten auch zu Produktionsausfällen bei Unternehmen in den USA führen.
Deutsche Stahl- und Aluminiumexporteure müssen länger darauf warten, dass ihre amerikanischen Geschäftspartner Ausnahmegenehmigungen für den Import spezieller Stahl- und Aluminiumprodukte aus Deutschland erhalten.
Grundsätzlich schürt eine andauernde Haushaltssperre Unsicherheit. Diese beeinträchtigt in mittlerer Frist auch internationale Finanzmärkte und könnte somit auch negative Folgen für die Weltwirtschaft haben.
Kontakt: Katrin van Dyken, Referat: USA, Kanada und Mexiko
Wirtschaftspolitische Termine des BMWi
| Februar 2019 | |
| 06.02. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Dezember) |
| 07.02. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Dezember) |
| 11.-12.02. | Eurogruppe/ ECOFIN |
| 14.02. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 18.02. | WBF-Rat |
| 21.-22.02. | Informeller Handelsministerrat |
| Ende Februar | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| März 2019 | |
| 04.03. | Energieministerrat |
| 08.03. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Januar) |
| 11.03. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Januar) |
| 11.-12.03. | Eurogruppe/ ECOFIN |
| 14.03. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende März | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| April 2019 | |
| 02.04. | Informeller Energieministerrat (Rumänien) |
| 04.04. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar) |
| 05.04. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar) |
| 05.-06.04. | Informeller ECOFIN-Rat (Rumänien) |
| 12.04. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 21.-22.01. | Informelles Treffen der Kohäsionsminister |
| Ende April | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Der Brexit …
… ist mit vielen Unwägbarkeiten über die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verbunden. Ein wichtiger Aspekt ist neben dem Handel die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Einbürgerungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland wider: Im Jahr des Brexit-Votums 2016 erhöhte sich die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten, um 360 Prozent auf knapp 3.000. Im Jahr 2017 ist die Zahl dann noch einmal deutlich gestiegen, lediglich aus der Türkei wurden in diesem Jahr mehr Personen in Deutschland eingebürgert. Zusammengenommen gab es in den letzten beiden Jahren damit mehr als drei Mal so viele Einbürgerungen von Briten wie im gesamten Zeitraum zwischen 2007 und 2015.