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14.01.2019 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

Auf einen Blick

Bestmöglich auf den Brexit vorbereitet sein

Mit Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich - nach dem bisher vorgesehenen Zeitplan - aus der Europäischen Union (EU) ausscheiden. Das Austrittsabkommen, welches einen geordneten Austritt sicherstellen soll, wurde bislang nicht ratifiziert. Umso wichtiger ist es, dass sich die EU, die Bundesregierung, aber vor allem auch Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger auf diesen Tag gut vorbereiten.

Aktuelle Lage

Die EU und die britische Regierung haben ein Austrittsabkommen ausgehandelt, das eine Übergangsphase bis Ende 2020 vorsieht, einmalig verlängerbar bis Ende 2022. In dieser Übergangsphase würde das EU-Recht im Vereinigten Königreich im Wesentlichen weiter gelten. Das Austrittsabkommen inklusive Übergangsphase wird jedoch nur in Kraft treten, wenn das europäische und das britische Parlament das Abkommen ratifizieren.

Das britische Parlament hat nach Ablehnung des Austrittsabkommens am 15. Januar die britische Regierung am 29. Januar aufgefordert, alternative Lösungen zum sogenannten Back-Stop (im Austrittsabkommen mit der EU) zu finden, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden. Außerdem hat das britische Parlament sich mehrheitlich gegen einen ungeregelten Brexit ausgesprochen. Die britische Regierung hat daraufhin angekündigt, mit der EU verhandeln zu wollen.

Die EU und die Bundesregierung wollen einen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs ebenfalls vermeiden. Das Austrittsabkommen bleibt die beste und einzige Lösung hierfür. Das weitere Verfahren liegt nun bei der britischen Regierung. Die EU hat angekündigt, die politische Erklärung über das zukünftige Verhältnis anzupassen, wenn das Vereinigte Königreich seine Maßgaben für die zukünftige Partnerschaft weiterentwickelt.

Bis zu einer Ratifizierung des Abkommens müssen sich alle Beteiligten jedoch auf alle Szenarien intensiv vorbereiten. Das gilt insbesondere auch für den Fall eines ungeregelten Austritts, das sogenannte No-Deal-Szenario. Das Vereinigte Königreich würde Drittstaat ohne gültiges Austrittsabkommen und ohne Übergangsregelungen. Günstigere Regeln des EU-Rechts, wie die Vorschriften des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion, gelten dann nicht mehr. Das heißt etwa, dass Zollanmeldungen, -kontrollen und Zollsätze angewendet werden müssten, Regulierungen würden nicht mehr gegenseitig anerkannt.

Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereiten sich intensiv auf alle denkbaren Austrittsszenarien vor, auch auf einen eventuellen ungeregelten Austritt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steht von Beginn an auf allen Ebenen im engen Austausch mit Branchen-, Verbands- und Unternehmensvertretern und hat zahlreiche Informationsangebote geschaffen:

  • Die Brexit-Webseite informiert und führt u. a. eine Vielzahl von Informationsangeboten zusammen, die durch die Bundesregierung, die nachgeordneten Behörden, Verbände und die Europäische Kommission bereitgestellt werden.
  • Fragen und Antworten zu den Folgen eines No-Deal-Szenarios für Unternehmen wurden auf der Webseite veröffentlicht.
  • Ein Brexit-Bürgerservice ermöglicht den direkten Kontakt per Telefon (Brexit-Hotline: 030-340 6065 61) oder E-Mail, um konkrete Anliegen zu klären.

Maßnahmen der Bundesregierung

In Vorbereitung auf einen ungeregelten Austritt hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesvorhaben angestoßen. Dazu gehört eine Änderung des Umwandlungsgesetzes, die bereits im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Diese Änderung soll den Wechsel von der Gesellschaftsform Limited Company (Ltd.) in eine deutsche Gesellschaftsrechtsform erleichtern.

Ein weiterer Gesetzesentwurf schafft Übergangsregelungen im Bereich Arbeit und Sozialversicherung. Demnach sollen u.a. deutsche und britische Staatsbürger, die am 30. März 2019 im jeweils anderen Land leben und arbeiten, in Sozialversicherungsangelegenheiten Vertrauensschutz erhalten: in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Der Entwurf eines Steuerbegleitgesetzes soll verhindern, dass allein der Brexit nachteilige steuerliche Rechtsfolgen auslöst, obwohl bereits alle wesentlichen steuerlich relevanten Handlungen vor dem Austritt vollzogen wurden. Ferner enthält das Gesetz Regelungen für den Bereich der Finanzdienstleistungen, die darauf abzielen, nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsabkommen zu vermeiden. So wird etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bank- und Versicherungsbereich die Möglichkeit gegeben, Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die bislang grenzüberschreitend im Inland tätig waren, zu gestatten, ihr Bestandsgeschäft unter gewissen Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Darüber hinaus sind weitere untergesetzliche Maßnahmen geplant, etwa in Bezug auf aufenthalts- und arbeitsmarktrechtliche Fragen und bezüglich der Personalausstattung des Zolls sowie verschiedener Zulassungsbehörden.

Weitere Informationen sowie einen Fragen- und -Antworten-Katalog zum Brexit finden Sie hier sowie auf den Webseiten der Bundesministerien.

Maßnahmen der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2018 ihre Notfallplanung für das No-Deal-Szenario vorgelegt. Darin enthalten sind 14 eng begrenzte, zeitlich befristete und einseitige Maßnahmen, u. a. in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Straßengüterverkehr, Dual-Use-Güter und Klimapolitik. Die Vorhaben ergänzen die von der Bundesregierung bereits geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine sogenannte „Preparedness“-Webseite eingerichtet und rund 80 Mitteilungen veröffentlicht (Stand Januar 2019), welche die Folgen eines Austritts, auch im Falle eines No-Deal-Szenarios, und ggf. notwendige Maßnahmen der Wirtschaftsbeteiligten skizzieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Was Unternehmen tun können

Wie sich Unternehmen konkret auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten, ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht als Ansprechpartner und mit den skizzierten Informationen bereit. Eine Rechtsberatung darf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie allerdings nicht erteilen.

Ganz praktische Unterstützung erhalten Unternehmen auf den Webseiten der Verbände. So stellt bspw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine interaktive Checkliste für Unternehmen zur Verfügung, um die Betroffenheit durch den Brexit zu ermitteln und Anpassungsbedarf in unternehmerischen Bereichen aufzuzeigen. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) einen Leitfaden mit 111 Orientierungsfragen für die Praxis veröffentlicht. Umfangreiche Informationen auch zu den verschiedenen Branchen bietet die Brexit-Webseite der Germany Trade and Invest.

Kontakt: Mariana Gross
Referat: Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten (außer Skandinavien, Bulgarien und Rumänien)

Mögliche ökonomische Auswirkungen des „Government Shutdown“ in den USA

Der längste Shutdown der US-Geschichte

Am 25. Januar 2019 endete der längste Government Shutdown der US-Geschichte – zumindest vorläufig. Wegen eines Streits um die Finanzierung einer Mauer an der Grenze zu Mexiko war die US-Bundesverwaltung seit dem 22. Dezember 2018 teilweise geschlossen. Es war bereits der zweite Shutdown unter Präsident Trump.

Wegen des Shutdowns galt eine Ausgabensperre und damit Zwangsurlaub für circa 800.000 US-Bundesangestellte. Etwa die Hälfte der betroffenen Bundesangestellten arbeitete ohne Bezahlung, die andere Hälfte war beurlaubt. Es scheint sicher, dass diejenigen, die ohne Bezahlung arbeiteten, rückwirkend ihr Gehalt erhalten werden. Ob dies für die Beurlaubten auch der Fall ist, hängt davon ab, ob der Kongress ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Weiterhin waren Schätzungen zufolge knapp 10.000 private Dienstleister (beispielsweise das Wachpersonal öffentlicher Gebäude oder Gärtner) mit einem wöchentlichen Auftragsvolumen von ca. 200 Millionen US-Dollar indirekt von der Ausgabensperre betroffen

US-Wirtschaftswachstum im ersten Quartal könnte deutlich sinken

Die US-Wirtschaft wird über verschiedene Kanäle durch die Regierungsschließung beeinträchtigt. Zunächst gibt es einen direkten Effekt auf das amerikanische Bruttoinlandsprodukt. Nach Schätzungen des US Council of Economic Advisers senkt jede Woche, die der Shutdown andauert, das US-Wirtschaftswachstum um 0,13 Prozentpunkte. Dieser Bremseffekt lässt sich aufteilen auf Arbeitsausfälle der Bundesangestellten (-0,08 Prozentpunkte) und nicht ausgeführte Dienstleistungen der öffentlichen Auftragnehmer (-0,05 Prozentpunkte).

Auch geringere Konsumausgaben der betroffenen Arbeitnehmer senken die heimische Nachfrage der USA: Der letzte längere Shutdown im Jahr 2013 dauerte 16 Tage und hat einer Schätzung von Ökonomen der North Western University und New York University zufolge die Konsumausgaben der unbezahlten Bundesangestellten um 10-15 Prozent gesenkt. Ähnliches ist auch bei diesem Shutdown zu erwarten und wird sich mit Verzögerung in den Umsatzdaten niederschlagen.

Bei einem erwarteten annualisierten Wachstum von 2,0 Prozent für das erste Quartal 2019 könnte der fünfwöchige Shutdown damit rechnerisch zu einer Reduktion der Wachstumsrate auf ca. 1,35 Prozent führen.

Es ist allerdings zu erwarten, dass diese direkten Effekte nach Ende der Haushaltssperre – zumindest teilweise – kompensiert werden, zum Beispiel durch die erwartete Nachzahlung an Regierungsbeamte.

Indirekte Auswirkungen der Haushaltssperre

Weiterhin wirkt sich der Shutdown über eine Reihe von indirekten Effekten auf die Entwicklung der US-Wirtschaft aus. So können negative Vertrauenseffekte der US-Wirtschaft auch langfristig schaden. Die Öffentlichkeit, Analysten und Anleger könnten Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der US-Administration verlieren. Beispielsweise muss die US-Schuldengrenze spätestens im Sommer erneut erhöht werden. Die derzeitige Situation lässt Zweifel zu, ob dieser Prozess reibungslos ablaufen wird.

Es besteht auch die Gefahr, dass sich gut qualifiziertes, vom Shutdown demotiviertes Personal der Bundesbehörden nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten umsehen könnte und der US-Regierung so wichtiges Wissen verloren ginge.

Auch die Abwicklung des US-Außenhandels wird durch den Shutdown beeinträchtigt. Die Containerabfertigung wird von den US-Zollbehörden zwar prioritär behandelt, die Bearbeitung von Anträgen für Ausnahmegenehmigungen für Stahl- und Aluminiumimporte ruht nach Presseberichten infolge des Shutdowns jedoch derzeit ganz. Schon vor dem Regierungsstillstand konnte die zuständige Behörde die Flut der Anträge nur langsam bearbeiten, nun kommt es zu weiteren Verzögerungen. Dies könnte sich auch negativ auf die US-Industrieproduktion niederschlagen, weil notwendige Vorleistungsprodukte zu spät geliefert werden.

Weiterhin beeinträchtigen nicht angebotene Dienstleistungen der US-Behörden (wie zum Beispiel Genehmigungsprozesse oder Finanzierungen, aber auch geschlossene Nationalparks und Museen) die US-Wirtschaft. Geplante Börsengänge, wie beispielsweise von Uber, müssen möglicherweise verschoben werden. Zudem findet zurzeit keine Datenerfassung für statistische Berichte zum US-Außenhandel und für die Lage der US-Wirtschaft statt. Somit werden auch die Folgen der Haushaltssperre erst mit einer Zeitverzögerung nachzuvollziehen sein.

Darüber hinaus könnte sich die Verschuldungssituation der privaten Haushalte verschlechtern. Nach einer Studie der amerikanischen Notenbank müssen sich schon in Zeiten ohne Shutdown 40 Prozent der amerikanischen Haushalte Geld leihen oder Wertgegenstände verkaufen, wenn unerwartete Ausgaben von 400 US-Dollar oder mehr (beziehungsweise in diesem Fall unerwartete Einkommensausfälle) auf sie zukommen.

Zudem können die Kompensationszahlungen für US-Farmer, die von chinesischen Zöllen auf US-Agrarprodukte (insbesondere Soja) betroffen sind, derzeit nicht ausbezahlt werden.

Folgen für Deutschland und die Weltwirtschaft

Für deutsche Unternehmen ist insbesondere die reibungslose Grenzabfertigung wichtig. Mehr als die Hälfte der deutschen Exporte in die USA sind Vorleistungs- und Investitionsgüter. Diese sichern US-Produktion und Arbeitsplätze. Sollte es zu Verzögerungen dieser Lieferungen kommen, könnte die Störung der internationalen Wertschöpfungsketten auch zu Produktionsausfällen bei Unternehmen in den USA führen.

Deutsche Stahl- und Aluminiumexporteure müssen länger darauf warten, dass ihre amerikanischen Geschäftspartner Ausnahmegenehmigungen für den Import spezieller Stahl- und Aluminiumprodukte aus Deutschland erhalten.

Grundsätzlich schürt eine andauernde Haushaltssperre Unsicherheit. Diese beeinträchtigt in mittlerer Frist auch internationale Finanzmärkte und könnte somit auch negative Folgen für die Weltwirtschaft haben.

Kontakt: Katrin van Dyken, Referat: USA, Kanada und Mexiko

Wirtschaftspolitische Termine des BMWi

Februar 2019
06.02.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Dezember)
07.02.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Dezember)
11.-12.02.Eurogruppe/ ECOFIN
14.02.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
18.02.WBF-Rat
21.-22.02.Informeller Handelsministerrat
Ende FebruarSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
März 2019
04.03.Energieministerrat
08.03.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Januar)
11.03.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Januar)
11.-12.03.Eurogruppe/ ECOFIN
14.03.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende MärzSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
April 2019
02.04.Informeller Energieministerrat (Rumänien)
04.04.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar)
05.04.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar)
05.-06.04.Informeller ECOFIN-Rat (Rumänien)
12.04.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
21.-22.01.Informelles Treffen der Kohäsionsminister
Ende AprilSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

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Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Der Brexit …
… ist mit vielen Unwägbarkeiten über die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verbunden. Ein wichtiger Aspekt ist neben dem Handel die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Einbürgerungen aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland wider: Im Jahr des Brexit-Votums 2016 erhöhte sich die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten, um 360 Prozent auf knapp 3.000. Im Jahr 2017 ist die Zahl dann noch einmal deutlich gestiegen, lediglich aus der Türkei wurden in diesem Jahr mehr Personen in Deutschland eingebürgert. Zusammengenommen gab es in den letzten beiden Jahren damit mehr als drei Mal so viele Einbürgerungen von Briten wie im gesamten Zeitraum zwischen 2007 und 2015.

Weiterführende Informationen

Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr um 1,5 % real gewachsen. Dies ist eine Abschwächung gegenüber den ursprünglichen Erwartungen, aber ein solides Ergebnis, das zeigt, dass die deutsche Wirtschaft nach wie vor wächst.
  • Gründe für das geringere Wachstum liegen in einer global abgeschwächten Konjunktur, im Niedrigwasser durch die anhaltende Dürreperiode, in den Absatzproblemen der Automobilindustrie aufgrund der WLTP-Problematik und in dämpfenden Sondereffekten wie der Grippewelle oder Streiks. Die Binnenwirtschaft lieferte rechnerisch die entscheidenden Impulse.
  • Der Sondereffekt WLTP läuft aber allmählich aus und ab dem Jahreswechsel ergeben sich zusätzliche Impulse durch die Umsetzung des Koalitionsvertrages, z.B. durch die Senkung von Steuern und Abgaben oder das Baukindergeld. Das Wachstum setzt sich daher im laufenden Jahr fort.
  • Trotz einer leichten Abschwächung der Auftragseingänge ist der Auftragsbestand weiterhin sehr hoch. Das Baugewerbe befindet sich in der Hochkonjunktur.
  • Die Einkommen steigen und ebenso die Konsumnachfrage der privaten Haushalte.
  • Die Erwerbstätigkeit nimmt weiter zu und der Rückgang der Arbeitslosigkeit setzt sich fort.

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr preisbereinigt in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld und trotz der Produktions- und Absatzstörungen bei den Pkw-Herstellern solide um 1,5 % gewachsen, nach +2,2 % im Boomjahr 2017.[1] Die Impulse kamen rechnerisch ausschließlich von der Binnenwirtschaft. Die Ausfuhren nahmen angesichts der geringeren Dynamik der Weltwirtschaft langsamer zu als im Vorjahr und auch weniger als die von der starken Binnenwirtschaft nachgefragten Einfuhren. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben wurden spürbar ausgeweitet, aber weniger deutlich als im Vorjahr. Stärker als im Vorjahr entwickelten sich die Bruttoinvestitionen, wozu neben Investitionen in Ausrüstungen und Bauten auch ein Vorratsaufbau aufgrund des Staus bei den Pkw-Typenzulassungen beitrug. Der Lagerbestand dämpfte auch noch im Jahresendquartal die Erzeugung. Dennoch dürfte die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal nach dem Rückgang im dritten wieder zugelegt haben. Die Auftragseingänge in der Industrie zeigen eine Bodenbildung und stärken die Erwartung eines Ausklingens der WLTP-Problematik. Unterstützung erhält die Binnenkonjunktur Anfang des Jahres durch die spürbare Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern bei Steuern und Abgaben sowie die Erhöhung der monetären Sozialleistungen. Die Konjunktur dürfte daher auch zu Jahresbeginn aufwärtsgerichtet bleiben.[2]

Für die Weltkonjunktur zeichnet sich eine Verlangsamung ihrer Dynamik ab. So startete die industrielle Erzeugung nur schwach ins vierte Quartal 2018. Der Welthandel entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gedämpft. Der IHS Markit PMI für die globale Industrie lag im Dezember 2018 auf dem niedrigsten Stand seit zwei Jahren. Auch der ifo Index zum Weltwirtschaftsklima gab für das vierte Quartal 2018 eine verhaltene Stimmung wieder. Angesichts der Indikatoren und der derzeitigen Ballung globaler Risiken hat die Weltbank ihre Wachstumsprognose für die globale Konjunktur zuletzt nach unten korrigiert. Insgesamt gehen die internationalen Organisationen in ihren letzten Prognosen von einer weniger dynamischen, aber weiterhin merklich aufwärtsgerichteten Entwicklung der Weltwirtschaft aus.

Dies zeigt sich auch in den Zahlen zu den deutschen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen. So nahmen die Exporte im November saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 1,6 % ab. Im Zweimonatsvergleich Oktober/November gegenüber August/September sind die Ausfuhren nominal leicht gestiegen (+0,9 %). Preisbereinigt dürfte diese Steigerung jedoch geringer ausfallen. Die ifo Exporterwartungen fielen auf ein Zwei-Jahres-Tief. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im November saisonbereinigt um 1,0 % zurück. Im Zweimonatsvergleich ergab sich ein Plus von 1,3 %. Bei steigenden Importpreisen dürfte sich preisbereinigt aber auch hier ein schwächerer Anstieg ergeben. Insgesamt deuten die Indikatoren auf eine verhaltene Entwicklung der Ausfuhren in den kommenden Monaten hin.

Bei der Produktion im Produzierenden Gewerbe ist es im November zu einer weiteren Abschwächung gekommen, wozu auch Brückentage mit beigetragen haben. Die Erzeugung in der Industrie ging im November um 1,8 % und im Zweimonatsvergleich um 1,5 % zurück. Die Produktion im Baugewerbe wurde im November ebenfalls eingeschränkt (-1,7 %). Im Zweimonatsvergleich ergab sich hier ein Minus von 0,9 %. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe verringerten sich im November um 1,0 % und im Zweimonatsvergleich um 0,3 %. Damit lagen sie gleichwohl in den letzten beiden Monaten rd. ½ Prozentpunkt über ihrem durchschnittlichen Niveau im dritten Quartal. Dies spricht zusammen mit dem hohen Auftragspolster mit einer Reichweite von 5,5 Monaten dafür, dass die Industriekonjunktur wieder etwas an Schwung gewinnt. Der gewichtige Wirtschaftsbereich Kfz/Kfz-Teile konnte zudem im Oktober und November deutlich mehr Bestellungen verbuchen (+4,1 % bzw. +4,5 %).

Angesichts der guten Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Jahr 2018 zwar spürbar um 1,0 %, aber doch weniger stark als ihre real verfügbaren Einkommen. Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes ist die Sparquote der privaten Haushalte im Jahr 2018 um 0,4 Prozentpunkte angestiegen, was im Gegenzug die Konsumausgaben dämpfte. Nach der negativen Entwicklung im 3. Quartal nahmen aber die Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) im Oktober und November wieder deutlich zu (+0,8 % bzw. +1,6 %). Vor dem Hintergrund der WLTP-Problematik waren die Neuzulassungen von Pkw bei privaten Haltergruppen auch im vierten Quartal insgesamt niedriger als in den Vorquartalen. Hier ist aber eine Trendwende eingetreten. Seit Oktober nehmen die Zulassungszahlen monatlich wieder spürbar zu. Für eine positive Entwicklung des privaten Konsums in den kommenden Monaten spricht außerdem der weitere Anstieg der verfügbaren Einkommen, der zum Jahreswechsel durch die Entlastungen bei Steuern und Abgaben zusätzlichen Schub erhielt.

Vom Arbeitsmarkt kamen zum Jahresende 2018 weiterhin positive Nachrichten. Die Erwerbstätigkeit wurde im November auf über 45,2 Mio. Personen ausgeweitet. Saisonbereinigt lag der Zuwachs zum Vormonat mit 34.000 Personen im Mittel der letzten Monate. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm nach einem schwachen Vormonat kräftig zu. Die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften bleibt in vielen Sektoren sehr hoch, es gibt aber Anzeichen, so aus der Arbeitnehmerüberlassung und dem Baugewerbe, für eine etwas ruhigere Gangart. Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Dezember saisonbereinigt um 14.000 Personen ab; in Ursprungszahlen stieg sie weniger stark als jahreszeitlich üblich auf knapp über 2,2 Mio. Personen. Damit erhöhte sich auch die Arbeitslosenquote leicht auf 4,9 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit geht kontinuierlich zurück, der Vorjahresstand wurde um mehr als 11 % unterschritten. Die Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen bleibt eine Herausforderung.

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[1] Meldung des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2018 vom 15. Januar 2019.
[2] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 16. Januar 2019 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter und kalender- und saisonbereinigter Daten.

06.02.2019 - Download -

Publikation: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Ausgabe 02/2019): Überblick über die wirtschaftliche Lage

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Jahreswirtschaftsbericht 2019: Soziale Marktwirtschaft stärken

Wachstumspotenziale heben, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen. Die deutsche Wirtschaft setzt ihren Wachstumskurs fort, allerdings mit reduziertem Tempo. Die Bundesregierung trägt mit zahlreichen Maßnahmen dazu bei, Wachstumspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu steigern.

Deutschland 2019: Wirtschaftliche Entwicklung bleibt aufwärtsgerichtet

Die deutsche Wirtschaft befindet sich das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs, wie der Jahreswirtschaftsbericht 2019 darlegt. Allerdings dürfte sich die konjunkturelle Grunddynamik gegenüber dem Vorjahr merklich verlangsamen. Nach einem Wachstum von 1,5 Prozent im Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr eine Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,0 Prozent. Die solide binnenwirtschaftliche Entwicklung bleibt hierfür eine wichtige Basis. Die Beschäftigung, die Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten der Menschen nehmen weiter spürbar zu. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2019 voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten weiter auf 45,2 Millionen steigen. Die Nettolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer steigen im Jahr 2019 um 4,8 Prozent, wozu auch die Entlastungen bei Steuern und Abgaben beitragen. Dabei setzt das niedrige Zinsumfeld spürbare Impulse insbesondere in der Bauwirtschaft. Die expansiv ausgerichtete Fiskalpolitik regt die Konjunktur zusätzlich an. Insgesamt bleibt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aufwärtsgerichtet, sie ist aber in unruhigeres Fahrwasser geraten. Die Risiken, vornehmlich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld, haben sich erhöht. Dies ist ein Grund dafür, dass sich das Wachstumstempo 2019 im Vergleich zum Vorjahr reduziert.

Wirtschaftspolitik stellt Weichen

Die wirtschaftlichen Erfolge der vergangenen Jahre stehen in der Kontinuität der siebzigjährigen Erfolgsgeschichte der Sozialen Marktwirtschaft. Allerdings ist zu beachten, dass sich die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Laufe der Zeit geändert haben. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Auch die Globalisierung birgt neben großen Chancen in jüngerer Zeit Herausforderungen und Risiken. Insbesondere protektionistische Tendenzen bilden ein Risiko für eine offene und auf den freien Welthandel angewiesene Volkswirtschaft. Ferner stellt der Klimawandel Deutschland und die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen. Die demografische Entwicklung geht einher mit einem sinkenden Erwerbspersonenpotenzial und zunehmenden Anforderungen an Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und Pflege. Mit Blick auf diese Herausforderungen stellt die Bundesregierung strukturelle Weichen, um die Soziale Marktwirtschaft zu stärken und zukunftsfest zu machen.

Freiräume schaffen, Teilhabe ermöglichen

Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom Einsatz und der Produktivität ihrer Akteure. Deswegen muss die Wirtschaftspolitik Anreize so setzen, dass Leistungsträger – Unternehmer wie Beschäftigte – die Früchte ihres ökonomischen Engagements ernten können. So werden Finanzspielräume insbesondere auch durch Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben dafür genutzt, nachhaltiges Wachstum zu sichern und den sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken. Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsabgaben unter der Marke von 40 Prozent halten. In diesem Zusammenhang hat sie die Erhöhung des Pflegebeitragssatzes durch eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Mit dem Familienentlastungsgesetz werden die verfügbaren Einkommen von Bürgerinnen und Bürgern erhöht: Der Grundfreibetrag wird an das gestiegene Existenzminimum angepasst und die kalte Progression ausgeglichen; außerdem werden Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben. Allein mit dem Familienentlastungsgesetz ergibt sich in den Jahren 2019 und 2020 eine Entlastung in Höhe von 9,8 Milliarden Euro bei voller Jahreswirkung.

Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. Hierfür enthält der Koalitionsvertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eine erste wichtige Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung wird dazu im ersten Halbjahr 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen. Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, beginnend mit einem deutlichen ersten Schritt für 90 Prozent der Zahler des Solidaritätszuschlags, um die Gesamtsteuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger zu senken.

„Wohlstand für alle“ bedeutet auch, dass alle Regionen Deutschlands am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben müssen. Auch um neue regionalpolitische Impulse zu setzen, hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die am 26. Januar einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Ferner soll die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ insbesondere ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Jahresende 2019 erarbeiten.

Solide Finanzpolitik fortsetzen, Investitionen fördern

Seit dem Jahr 2014 hat der Bund keine neuen Schulden aufgenommen. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote sinkt seit 2013 kontinuierlich und wird gemäß der aktuellen Projektion der Bundesregierung in diesem Jahr unterhalb des Maastricht-Grenzwerts in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Unterstützt hat diese Entwicklung neben einer guten konjunkturellen Lage auch das sehr günstige Zinsniveau. Die Bundesregierung trägt mit einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden zu den soliden Staatsfinanzen bei. Gleichzeitig sieht der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren deutlich höhere Investitionsausgaben gegenüber der vergangenen Legislaturperiode vor. Die Investitionsausgaben des Bundes sollen laut Finanzplanung im Zeitraum 2018 bis 2021 mit insgesamt 154,5 Milliarden Euro ein Rekordniveau erreichen.

Allein durch die im Jahr 2018 beschlossenen Maßnahmen wird der Bund die Länder und Kommunen im Bereich der Sozialabgaben und der kommunalen Investitionstätigkeit bis zum Jahr 2022 in Höhe von rund 29 Milliarden Euro entlasten. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Migrationskosten (6,3 Milliarden Euro), Gemeindeverkehrsfinanzierung (1,7 Milliarden Euro), Kindertagesstätten (5,5 Milliarden Euro), Ganztagsschulen/-betreuung für Kinder im Grundschulalter (2 Milliarden Euro ab 2020) und Sozialer Wohnungsbau einschließlich Kompensationsmittel (zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für 2019 bis 2021). Die Bundesregierung hat ferner die einfachgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, Länder und Kommunen auch in Zukunft gezielt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur zu unterstützen.

Digitalen Wandel vorantreiben

Der digitale Wandel bietet große Chancen, den Wohlstand und die Lebensqualität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhöhen. Um den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeitalter langfristig zu sichern, hat die Bundesregierung die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ verabschiedet, die die prioritären Digitalisierungsvorhaben aller Ressorts in fünf Handlungsfeldern zusammenführt.

Grundvoraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ist eine flächendeckende und hochleistungsfähige digitale Infrastruktur. Der möglichst flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen bis zum Jahr 2025 erfordert vor allem erhebliche Investitionen der Privatwirtschaft. Im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes sollen innovations- und investitionsfreundlichere, aber gleichzeitig auch wettbewerbssichernde Regulierungsbedingungen geschaffen werden. Für den Ausbau von Gigabitnetzen in unwirtschaftlichen Gebieten werden Mittel im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereitgestellt werden. Bei der 2019 anstehenden Frequenzversteigerung werden verpflichtende Ausbauauflagen erlassen, durch die insbesondere die Mobilfunk-Versorgung entlang der Verkehrswege in den Blick genommen und der Aufbau von 5G-Netzen dynamisch vorangetrieben wird.

Die Digitalisierung stellt gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe vor enorme Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf Produktions- und Arbeitsprozesse und die Weiterbildung von Mitarbeitern. Mit dem Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ wird die digitale Transformation der Wertschöpfungsprozesse unterstützt. Mit einem neuen Förderprogramm „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ sollen gezielt Anreize geschaffen werden, um digitale Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Geschäftsmodelle zu generieren. Die Bundesregierung wird außerdem die digitale Transformation der Industrie weiter mit geeigneten Maßnahmen unterstützen. Dazu wird die Plattform „Industrie 4.0“ zielgerichtet inhaltlich weiter ausgebaut.

Digitale Ordnungspolitik gestalten

Eine moderne und effektive digitale Ordnungspolitik ist notwendig, um die Innovationskräfte des Marktes zur Entfaltung zu bringen – und gleichzeitig die Digitalisierung wettbewerbskonform und sozial nachhaltig zu gestalten. Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen, hat die Bundesregierung mit der Vorbereitung der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begonnen und außerdem die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Bundesregierung setzt außerdem verstärkt auf Reallabore als Testräume für Regulierung und Innovation. In solchen Reallaboren werden innovative Technologien und Geschäftsmodelle in einem zeitlich befristeten, geographisch abgegrenzten sowie gegebenenfalls rechtlich angepassten Raum (Experimentierklauseln, Sondergenehmigungen etc.) ergebnisoffen getestet.

Schlüsseltechnologien gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen

In der Sozialen Marktwirtschaft unterstützt und flankiert der Staat die Entscheidungen privater Akteure und Marktprozesse durch die Gestaltung von verlässlichen Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb sichern. Ein darüber hinausgehendes staatliches Engagement in einzelnen Branchen kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, im internationalen Vergleich faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten oder die Grundlagenforschung zu fördern. Das ist unter anderem beim Aufbau einer europäischen Batteriezellfertigung, bei der Künstlichen Intelligenz und der Bioökonomie der Fall. Diese Technologien können maßgeblich zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beitragen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine industriepolitische Strategie vorlegen, um Schlüsseltechnologien gezielt zu stärken und die technologische Souveränität in zentralen Technologiefeldern zu wahren.

Unternehmensgründungen fördern, Forschung unterstützen

Ein wichtiges Element zur Aufrechterhaltung der marktwirtschaftlichen Dynamik ist das kontinuierliche Nachrücken neuer Unternehmen mit innovativen Produkten und Geschäftsmodellen. Die Bundesregierung hat daher eine Gründungsoffensive gestartet und stellt für innovative Unternehmensgründungen im Jahr 2019 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie setzt sich für eine neue Gründungskultur und gründungsfördernde Strukturen in Wissenschaft und Forschung ein. Darüber hinaus soll mit der neuen KfW-Beteiligungsgesellschaft „KfW Capital“ der Markt für Wagniskapital weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus ist die Förderung von Forschung und Entwicklung ein prioritäres Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung flankiert Initiativen der privaten Wirtschaftsteilnehmer auch im Rahmen der Gründung einer Agentur für Sprunginnovationen. Geplant ist außerdem eine Initiative zur Verbesserung des Technologietransfers. Die Hightech-Strategie 2025 soll das politische Ziel strategisch untermauern, die privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2025 auf 3,5 Prozent des BIP zu steigernt.

Fachkräftebedarf decken

Der Arbeitsmarkt präsentiert sich insgesamt in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. In Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen treten allerdings Fachkräfteengpässe auf. Dies betrifft insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie einzelne technische Berufsfelder und das Handwerk. Die Mobilisierung von Fachkräften wird deshalb immer stärker zu einer Herausforderung für die Soziale Marktwirtschaft. Die Bundesregierung verfolgt deswegen eine Fachkräftestrategie, die auf drei Säulen beruht: Erstens geht es darum, Menschen im Inland für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und besser zu qualifizieren, zweitens geht es um die Nutzung der Möglichkeiten der Freizügigkeit von Fachkräften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und drittens um eine Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Auch um das inländische Erwerbspersonenpotenzial noch stärker auszuschöpfen, hat der Deutsche Bundestag das Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Dieses baut die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeitslose aus, damit sie angesichts des technologischen Wandels ihre Kompetenzen fortentwickeln können. Darüber hinaus eröffnet das Teilhabechancengesetz Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt durch Lohnkostenzuschüsse sowie intensive Betreuung und Qualifizierung.

Über die Nutzung inländischer und europäischer Fachkräftepotenziale hinaus muss Deutschland noch attraktiver werden für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist deshalb ein zeitgemäßer Steuerungs- und Ordnungsrahmen für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte. Außerdem sollen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Förderung der deutschen Sprache im In- und Ausland verbessert, eine Strategie zur Fachkräftegewinnung gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet und Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter gestaltet werden.

Soziale Sicherung zukunftsorientiert aufstellen

Die demografische Entwicklung stellt auch für die soziale Sicherung eine große Herausforderung dar. Die Bundesregierung hat ein Rentenpaket beschlossen, das Leistungsverbesserungen bei Erwerbsminderung und für erbrachte Kindererziehungszeiten ebenso umfasst wie eine Reduktion der Abgabenlast von Geringverdienern. Ferner sollen der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Der Umgang mit langfristigen Herausforderungen im Kontext der Alterssicherung ist Gegenstand einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. In der Arbeitslosenversicherung werden die Beitragszahler entlastet; so wurde der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 Prozentpunkte und per Verordnung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende des Jahres 2022 gesenkt. Seit dem 1. Januar 2019 liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag damit bei 2,5 Prozent. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und der Senkung der Mindestbeiträge für freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbständige weitere Maßnahmen zur Entlastung von Beitragszahlern ergriffen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Anhebung des Pflegebeitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte beschlossen. So können wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen finanziert sowie die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften attraktiver gestaltet werden, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf trägt ebenfalls zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften bei. So hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht, das auch einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bereich frühkindlicher Bildung und zu mehr Chancengleichheit für Kinder leisten soll. Insgesamt stellt der Bund den Ländern bis 2022 hierfür 5,5 Milliarden Euro für festgelegte Handlungsfelder zur Verfügung. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit“, das 2019 in Kraft getreten ist, stellt insbesondere sicher, dass Arbeitnehmer nach einer zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigung wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können.

Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen sicherstellen

Für das Leben und Arbeiten sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft sind lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbarer Wohnraum elementar. Die Bundesregierung hat im September 2018 Eckpunkte einer Wohnraumoffensive beschlossen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung unter anderem eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Einführung einer Sonderabschreibung sowie ein Baukindergeld vor. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Wohngeld verbessert werden. Die Bundesregierung strebt darüber hinaus eine zeitnahe Reform der Grundsteuer an.

Energie- und Klimaschutz marktwirtschaftlich vorantreiben

Die Energiewende stellt eine zentrale, langfristige Gestaltungsaufgabe für den Standort Deutschland und die Soziale Marktwirtschaft dar. Die Bundesregierung will sowohl die Energie- und Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene erfüllen als auch die Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris ergeben. Im Jahr 2018 betrug der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung bereits 35,2 Prozent. Bis zum Jahr 2030 strebt die Bundesregierung eine Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor auf etwa 65 Prozent an.

Der Paradigmenwechsel von staatlich administrierten Festpreisvergütungen hin zu wettbewerblich ermittelten Fördersätzen hat seit 2017 zu mehr Wettbewerb und einem kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien geführt. Insgesamt ist es gelungen, den Strompreis für private Haushaltskunden zu stabilisieren .

Stromnetzausbau beschleunigen

Wesentlich für den Erfolg der Energiewende ist der Netzausbau, der bisher nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt hält. Daher muss das Stromnetz optimiert, verstärkt und ausgebaut werden. Zudem muss der Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert erfolgen. Hierfür ist die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze zentral. Um den Netzausbau zu beschleunigen und das bestehende Netz besser auszulasten, hat die Bundesregierung in Konkretisierung des Aktionsplans Stromnetz unter anderem einen Entwurf für ein novelliertes Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) vorgelegt. Mit der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte hat die Bundesregierung zudem einen Schritt für eine sachgerechtere Verteilung der Netzausbaukosten eingeleitet.

Energieeffizienz als zentraler Baustein der Energiewende

Energie effizienter einzusetzen und einzusparen ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Die Bundesregierung wird daher eine sektorenübergreifende Energieeffizienzstrategie verabschieden. Diese soll konkrete Maßnahmen enthalten, um den deutschen Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 zu erreichen, und auch einen langfristigen Fahrplan zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050. Die Bundesregierung plant, das Energieeinsparrecht für Gebäude durch ein Gebäudeenergiegesetz zu novellieren. Zudem prüft die Bundesregierung verschiedene Ausgestaltungsoptionen zur Einführung der im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme vereinbarten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Vorgaben des Koalitionsvertrags, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Mithilfe einer „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ soll die Förderung noch zielgerichteter und der Zugang zur Förderung vereinfacht werden.

Europa gestalten und die Finanzmärkte zukunftsfest machen

Die Soziale Marktwirtschaft Deutschlands ist eng eingebettet in den europäischen Kontext. Allerdings steht Europa vor großen Herausforderungen. Hierzu gehören aktuell insbesondere der Brexit sowie die Frage der zukünftigen Gestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion. Eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige Europäische Union ist ein wettbewerbsfähiger und krisenfester Euroraum. Die Mitgliedstaaten haben sich auf dem Eurogipfel im Dezember 2018 daher auf ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Gemeinsam mit Frankreich hat sich die Bundesregierung aktiv in diesen Reformprozess eingebracht. Für die Bundesregierung war hierbei die Fortentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Mitgliedstaaten der Währungsunion unter strikten Auflagen Stabilitätshilfen gewähren kann, ein besonderes Anliegen.

Die Bundesregierung begrüßt den Fokus auf Innovationen und Investitionen im Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Ein Element neben dem künftigen Forschungsrahmenprogramm sind die hohen Innovations- und Forschungsanteile beim Ansatz für die Kohäsionspolitik, aber auch in anderen Haushaltslinien. Dazu gehört außerdem die Fortführung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), der künftig zusammengefasst mit anderen Finanzinstrumenten im neuen Programm „InvestEU“ aufgehen wird. Wichtig bleibt dabei sicherzustellen, dass es sich um zusätzliche Investitionen handelt, und insgesamt ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen. Die Europäische Kommission hat ferner Vorschläge gemacht, um die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt dieses Anliegen, auch wenn zu einzelnen Vorschlägen noch Fragen zu klären sind.

In diesem Jahr wird es nun insbesondere darum gehen, die Beschlüsse des Eurogipfels im Dezember 2018 umzusetzen. Die Bundesregierung bedauert den Entschluss des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten. Sie begrüßt die Einigung auf ein Austrittsabkommen sowie auf eine politische Erklärung über den Rahmen der zukünftigen Beziehungen, setzt sich weiter für einen geordneten EU-Austritt des Vereinigten Königreiches ein und strebt auf Basis der Leitlinien des Europäischen Rates ein auch zukünftig enges Verhältnis der EU mit dem Vereinigten Königreich an.

Globalisierung nutzen, internationalen Wettbewerb fair gestalten

Der globale Handel trägt maßgeblich zu Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung bei. Gerade für das Exportland Deutschland sind offene Märkte von besonderer Bedeutung. Voraussetzung für die wohlstandssteigernden Effekte der Globalisierung sind daneben auch Regelgebundenheit und einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei Handel und Investitionen. Vor diesem Hintergrund tritt die Bundesregierung protektionistischen Tendenzen entgegen und setzt sich für die Stärkung und Modernisierung des multilateralen Handelssystems der Welthandelsorganisation (WTO) als Ordnungsrahmen für einen regelbasierten Welthandel ein. Ergänzend unterstützt die Bundesregierung bilaterale Freihandelsabkommen der EU, durch die Handels- und Investitionshemmnisse beseitigt und gleichzeitig hohe Standards verbindlich vereinbart werden.
Offene Märkte sind nicht nur mit Blick auf den Handel wichtig, sondern auch für Investitionen und Kapitalflüsse. Dabei gilt es, europäische beziehungsweise nationale Sicherheitsbelange bei ausländischen Direktinvestitionen zu berücksichtigen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sich die EU-Mitgliedstaaten wirksamer insbesondere vor staatlich gelenkten Direktinvestitionen aus Drittstaaten in sicherheitsrelevante Unternehmen schützen können. Gleichzeitig entwickelt sie das nationale Prüfinstrumentarium weiter, um verstärkt Sicherheitsbelange bei ausländischen Direktinvestitionen angemessen berücksichtigen zu können.

Kontakt: Sven Bergschmidt, Dr. Ulrike Bramburger, Dr. Tobias Meyer und Dr. Kenan Šehović
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

Weiterführende Informationen

Künstliche Intelligenz – Strategie zur Entwicklung und Anwendung einer Schlüsseltechnologie

„AI Made in Germany“ – die Bundesregierung will diese Herkunftsangabe zum weltweit geachteten Gütesiegel für die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz (AI hier für Artificial Intelligence) machen. Mit der am 15. November 2018 beschlossenen Strategie ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Forschung, Beschleunigung des Wissenstransfers in die Wirtschaft und zur Steigerung der Verfügbarkeit von Fachkräften und Experten. Sie wird hierzu bis 2025 insgesamt drei Millarden Euro investieren.

Die Bundesregierung hat am 15. November 2018 die gemeinsam vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der Bundesministerin für Bildung und Forschung und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Strategie Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Bundesminister Altmaier, Bundesministerin Karliczek (BMBF) sowie Staatssekretär Böhning (BMAS) präsentierten die Strategie am 4. Dezember 2018 auf dem Digital-Gipfel in Nürnberg, der im Zeichen von KI stand.

Die Bundesregierung baut dabei auf einer über 30-jährigen Erfahrung in der Förderung Künstlicher Intelligenz sowie einer breiten und gut aufgestellten Forschungslandschaft in Deutschland auf. KI-Technologien haben in den vergangenen Jahren eine neue Reifephase erreicht. Sie finden zunehmend Anwendung in der Breite der Wirtschaft und durchdringen mehr und mehr Wirtschaftsbranchen und das Alltagsleben der Menschen. Ob in der Medizin- oder Umwelttechnik, der Produktion, den Dienstleistungsbranchen, am Arbeitsplatz oder als App im Smartphone: KI hat das Potenzial, das Leben aller Menschen innovativer, intelligenter, individueller zu machen. Sie entwickelt sich zunehmend zu einem der wichtigsten Treiber für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas.

KI entscheidend für das künftige Wirtschaftswachstum

KI ist ein Teilgebiet der Informatik, die sich mit der Nachbildung von Fähigkeiten befasst, die der menschlichen Intelligenz zugeschrieben werden. Ihr gelingt es, Muster zu erkennen und daraus Rückschlüsse zu ziehen, aus denen ein System lernt. Alltägliche Anwendungen Künstlicher Intelligenz umfassen Technologien der Bild-, Sprach- und Gesichtserkennung sowie Empfehlungsalgorithmen etwa bei Handels- oder Medienplattformen. Darüber hinaus findet sie Anwendung in Form von Suchalgorithmen und bei Rankingmodellen. Robotik und autonome Fahrzeuge sind weitere wichtige Anwendungsfelder der Zukunft, die auf KI basieren.

Aufgrund der enormen Vielfalt ist der Erfolg im Bereich KI entscheidend für das künftige Wirtschaftswachstum. Eine vom BMWi im Jahr 2018 in Auftrag gegebene Studie prognostiziert allein für das produzierende Gewerbe eine KI-bedingte Steigerung der Bruttowertschöpfung von über 32 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland hat die Bundesregierung nun die strategischen Leitplanken im Umgang mit KI gesetzt und angekündigt, bis 2025 insgesamt 3 Milliarden Euro zu investieren.

Wo stehen wir?

Deutschland ist bereits heute einer der führenden Forschungsstandorte im Bereich KI. Das 1988 gegründete Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) ist das weltweit größte und älteste Forschungszentrum in diesem Fachgebiet. Daneben bestehen zahlreiche universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen mit ebenfalls weltweiter Reputation. So wurde zum Beispiel 2017, gefördert durch Baden-Württemberg, das „Cyber Valley“ im Raum Stuttgart-Tübingen mit zahlreichen Forschungsgruppen und Lehrstühlen auf den Gebieten Maschinelles Lernen, Robotik und Computer-Vision gegründet, das auch international Beachtung gefunden hat. Unter anderem Amazon und Facebook haben dort Forschungsstandorte angesiedelt. IBM hat sein Forschungszentrum für KI („Watson“) und das Internet der Dinge mit rd. 1000 Mitarbeitern 2016 in München errichtet.

Gleichzeitig besteht ein hoher internationaler Wettbewerb um Know-how im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Eine Studie im Auftrag des BMWi zur Modernisierung des Kartellrechts zeigt, dass der strategische Aufkauf von Start-ups durch große Technologiekonzerne ein klarer Trend ist. Solche Aufkäufe sind oft unabhängig vom konkreten Tätigkeitsfeld und dienen vor allem dazu, das jeweilige spezifische Wissen der Gründer frühzeitig zu akquirieren. Zudem haben natürlich auch zahlreiche andere Länder, wie USA, China, Russland, Südkorea und Japan, in den vergangenen Jahren eine KI-Strategie veröffentlicht und dabei jeweils das Ziel formuliert, eine Führungsposition im Bereich KI einzunehmen und hierfür umfangreiche Investitionen vorzunehmen.

Ein wirtschaftspolitisches Risiko besteht im unterdurchschnittlich ausgeprägten Transfer von Forschungswissen in die unternehmerische Praxis, vor allem mit Blick auf den Mittelstand. Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Verwertung von Forschungsergebnissen aus Deutschland in Form von Patentanmeldungen nur zu einem geringen Teil auch hier geschieht. Außerdem fließt in Deutschland im Vergleich zu anderen Wirtschaftsnationen weniger Risikokapital in den Bereich KI. Investitionen in KI entfielen zu rund 75 Prozent auf interne Forschungs- und Entwicklungsausgaben großer Tech-Konzerne. Von geschätzt rd. 5 Milliarden US-Dollar, die 2016 weltweit in Start-ups im Bereich KI investiert wurden, flossen rd. 63 Prozent in die USA, ca. 17 Prozent nach China und lediglich 2,9 Prozent nach Deutschland.

Die KI-Strategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie insbesondere drei Hauptziele:

  1. Um die künftige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, sollen Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien gemacht werden.
  2. Dabei soll eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI sichergestellt werden.
  3. KI soll im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Dialogs und einer aktiven politischen Gestaltung ethisch, rechtlich, kulturell und institutionell in die Gesellschaft eingebettet werden.

Das Konzept zielt in erster Linie darauf ab, die wissenschaftliche Stärke auszubauen und die Erkenntnisse besser mit Anwendungen zu verknüpfen, um KI in verschiedenen Branchen in der Breite einzusetzen. Im Bereich der anwendungsbezogenen Forschung wird auf eine enge Kooperation mit europäischen Partnern gebaut, um gemeinsam einen attraktiven europäischen Standort für KI zu schaffen, der international wettbewerbsfähig ist. Die Bundesregierung will außerdem die gemeinwohlorientierte Nutzbarkeit von Datenbeständen fördern. Dazu wird sie eine europäische Lösung für datenbasierte Geschäftsmodelle unterstützen. Mit ihrer Strategie will die Bundesregierung auch aktiv die Veränderung der Arbeitswelt begleiten und mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen der Nachfrage an Fachkräften und Experten entsprechen. Die Strategie basiert auf den Eckpunkten der Bundesregierung vom 18. Juli 2018 sowie auf einem Konsultationsprozess, der bis Ende September 2018 lief. Bundesweit tätige Verbände, Organisationen und Institutionen reichten über ein Online-Portal insgesamt 109 Stellungnahmen ein. Darüber hinaus wurden sechs Expertenanhörungen in Fachforen (mit insgesamt etwa 90 Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft) durchgeführt. Die Strategie ist als rollierendes Verfahren konzipiert, in die Umsetzung und die Weiterentwicklung werden die betroffenen Stakeholder auch in Zukunft eingebunden werden. Die Strategie sowie weitere Informationen zum Prozess sind unter https://www.ki-strategie-deutschland.de abrufbar.

Der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis hat hohe Relevanz

Die Maßnahmen der Strategie sind in zwölf Handlungsfelder gegliedert. Durch den horizontalen Ansatz wird kein Fokus auf bestimmte Sektoren gerichtet, sondern es werden alle gesellschaftlichen und industriellen Bereiche gleichermaßen in den Blick genommen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der anwendungsnahen Forschung, dem Transfer in die Wirtschaft, der Gründungsdynamik, dem Arbeitsmarkte sowie der Datennutzbarkeit. Um praxisbezogene Forschung zu intensivieren, sollen kooperative Strukturen im Rahmen eines nationalen Forschungskonsortiums aufgebaut werden.

Damit wissenschaftliche Erkenntnisse in den Unternehmen stärker ankommen, wird speziell die Entwicklung von KI-Kompetenz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. KMU sollen in die Lage versetzt werden, das jeweils zu ihnen passende KI-Potenzial zu identifizieren und zu entfalten. Damit der Wissenstransfer gelingt, sieht die Bundesregierung beispielsweise vor, die bestehenden Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren mit dem Einsatz von „KI-Trainern“ zu unterstützen. Damit soll insbesondere KMU, die beim Einsatz von KI-Technologien im Vergleich zu Großunternehmen noch wesentlich zurückhaltender sind, ein Instrument an die Hand gegeben werden, um vorhandene KI-Potenziale zu identifizieren und umzusetzen. Eine am 4. Dezember 2018 gestartete Online-Landkarte (www.ki-landkarte.de) veranschaulicht Möglichkeiten von KI in Unternehmen. Darauf sind aktuell über 330 KI-Anwendungsbeispiele abgebildet, die in Deutschland heute und in naher Zukunft zum Einsatz kommen – über sämtliche Branchen, Einsatzfelder und Unternehmensgrößen hinweg.

Um Innovationen auch unter realen Bedingungen auszuprobieren, sollen zunehmend Testfelder errichtet werden, wie sie bereits heute für das automatisierte und vernetzte Fahren bestehen. So genannte Reallabore sollen als regulatorische Experimentierräume Pilotprojekte ermöglichen und zugleich eine voreilige Regulierung und damit einhergehende potenzielle Innovationshemmnisse vermeiden. Eine weitere Chance kann die Novellierung des Wettbewerbsrechts bieten, um künftig weitergehende (Daten-)Kooperationen sowie ein Datenpooling zwischen Unternehmen in gewissen Grenzen zu erlauben. Hierzu hat die Bundesregierung bereits die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt.

Die Strategie sieht auch vor, die bestehende Gründungsdynamik in Bezug auf KI-basierte Geschäftsideen weiter auszubauen. Die Haushaltsmittel für EXIST, das Programm für Existenzgründungen aus der Wissenschaft, werden hierzu verdoppelt. Zusätzlich werden die Förderangebote im Bereich Wagniskapital und Venture Debt erweitert, um dem potenziellen Weggang deutscher Start-ups mangels Wagniskapital in Deutschland entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die im vorigen Jahr eingeführte Tech-Growth-Fund-Initiative der Bundesregierung. Sie ermöglicht Gründern in der Wachstumsphase, Venture Debt für ihre Anschlussfinanzierung zu sichern. Auch die Digital-Hub-Initiative, mit der am Beispiel des Silicon Valley die Entstehung digitaler Ökosysteme unterstützt wird, soll als Mittler fungieren, um KI-Start-ups, große Unternehmen und Wissenschaft an einen Tisch zu bringen. Die Entwicklung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz hängt nicht zuletzt stark von der zur Verfügung stehenden Datenbasis ab. Dabei ist nicht nur die Quantität der Daten, sondern auch ihre verlässliche Qualität unabdinglich. Zur Steigerung der Datenverfügbarkeit und ihrer -nutzbarkeit gilt es, Anreize für den verstärkten Austausch industrieller Daten zu schaffen. Des Weiteren soll mehr Rechtsklarheit bei der Anwendung des Ordnungsrahmens geschaffen werden. So sollen kartellrechtskonforme Kriterien für „Datenpartnerschaften“ entwickelt sowie ein runder Tisch mit Datenschutzbehörden und Wettbewerbsverbänden eingerichtet werden, in dem gemeinsam Leitlinien für eine datenschutzkonforme Anwendung von KI-Technologien erstellt sowie Best-Practice-Beispiele aufbereitet werden sollen.

Ausblick

Die Strategie KI versteht sich vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Technologie als ein Handlungsrahmen der Bundesregierung. Sie ist Teil der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ der Bundesregierung, die ebenfalls am 15. November 2018 verabschiedet wurde. Die Bundesregierung wird die KI-Strategie weiterentwickeln und den jeweils neuesten Entwicklungen und Bedarfen anpassen. Sie wird dabei mit der Europäischen Kommission eng zusammenarbeiten und unterstützt den Anfang Dezember vorgelegten Koordinierten Plan für KI mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich zu erhöhen.

Kontakt: Anna Ludin
Referat: Künstliche Intelligenz, Datenökonomie)

Weiterführende Informationen

Deutsch-Indisches Start-up-Programm: Brücken nach Indien bauen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutsche Start-ups das „German Indian Start-up Exchange Program (GINSEP)“ ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist die nachhaltige Vernetzung des indischen und deutschen Start-up-Ökosystems sowie der Aufbau von Kontakten zwischen etablierten Wirtschaftsunternehmen und Start-ups, um wirtschaftliche Vorteile, Arbeitsplätze und Wachstum in beiden Ländern zu schaffen.

Indien – Land im Aufbruch

7,3 Prozent – um diesen Wert dürfte die indische Volkswirtschaft nach Schätzungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr gewachsen sein. Auch die Start-up-Szene in Indien expandiert rasant. Das Land hat sich mit derzeit ca. 40.000 Start-ups (davon rund 7.500 Tech-Start-ups ) zu einem bedeutenden Start-up-Ökosystem und dem drittgrößten Markt der Welt für technologiebasierte Produktentwicklungen entwickelt. Zentrale Start-up-Hubs sind die großen Städte Bangalore, Delhi und Mumbai mit 68 Prozent aller in Indien ansässigen Start-ups.

Auch für deutsche Unternehmen bietet das Land in den nächsten Jahren gewaltige Potenziale. Bereits heute besitzen fast 35 Prozent der Inder (500 Millionen) ein Smartphone und haben so Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen. Bis zum Jahr 2030 wird es zum zweitgrößten Internetmarkt der Welt aufsteigen. Gleichzeitig wird sich nach Schätzungen der Deutschen Bank das Pro-Kopf-Einkommen in Indien bis 2024 auf rund 4.000 Dollar nahezu verdoppeln.

Immer mehr Start-ups expandieren international

Für deutsche Start-ups wird der Blick über den Tellerrand immer wichtiger. Laut einer Studie von KPMG planen 60 Prozent der befragten deutschen Start-ups, international zu expandieren. Start-ups sowohl in Indien als auch in Deutschland erkennen dabei zunehmend die Chancen, die mit dem jeweils anderen Markt verbunden sind. Deutsche Start-ups und etablierte Unternehmen können vor allem von der Software-Kompetenz und dem Ideenreichtum indischer Gründer profitieren. Für indische Start-ups wiederum ist die Industriekompetenz und Professionalität deutscher Unternehmen interessant.

Bereits heute gibt es rund 600 deutsch-indische Joint Ventures und über 1.800 deutsche Firmen, die in Indien ansässig sind. Dabei hat der indische Markt in den letzten Jahren für Investoren und Start-ups kontinuierlich an Attraktivität gewonnen: seit 2014 haben Investoren 33,6 Milliarden US-Dollar in das indische Start-up-Ökosystem investiert; fast die Hälfte davon (13,7 Milliarden US-Dollar) allein im Jahr 2017 [4].

Start-up-Förderung weit oben auf der politischen Agenda beider Länder

Start-ups sind essentiell für die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Indien. Deshalb haben sich in Indien mehrere Ministerien und regierungsnahe Agenturen der Start-up-Förderung verschrieben. So wurde im Jahr 2015 eigens ein neues Ministerium für Entrepreneurship und Skill Development gegründet, das sich der Förderung von Unternehmensgründungen widmet. Mit Invest India wurde eine Agentur wiederbelebt, die ausländische Investitionen in die indische Wirtschaft unterstützen soll. Gleichzeitig wurde unter dem Dach von Invest India das Startup India Hub gegründet, eine Plattform, die Unternehmensgründer, Investoren, Inkubatoren, Akzeleratoren, Dienstleister und politische Akteure zusammenbringt und verschiedene Start-up-relevante Informationen bereitstellt. Initiativen wie „Skill India, „Make in India“ oder der im Januar 2016 ins Leben gerufene „Start-up India Action Plan“, der wesentliche regulierungsbedingte Erleichterungen für Start-ups vorsieht, sollen diese Ambitionen noch unterstreichen. Damit wurden erstmals Bestrebungen unternommen, eine Harmonisierung der Gesetze für Start-ups zu erreichen und mehr Unternehmertum zu fördern. Im Rahmen des „Start-up India Action Plans“ wurden bis heute über 10.000 Start-ups registriert, die unter anderem von Steuernachlässen profitieren.

Das „German Indian Start-up Exchange Program

Vor diesem Hintergrund wurde im Mai 2017 im Rahmen der Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Indien das Deutsch-Indische Start-up-Austauschprogramm GINSEP initiiert. Mitte Oktober 2017 startete der damalige parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dirk Wiese, das „German-Indian Start-up Exchange Program (GINSEP)“ offiziell in Berlin mit mehr als 100 Gästen aus Politik, Wirtschaft und der Start-up-Szene. Im Februar 2018 folgte der Launch des Projektes in Indien.

Das durch den Bundesverband Deutsche Start-ups durchgeführte Projekt schlägt erstmals eine Brücke zwischen dem deutschen und indischen Start-up-Ökosystem. „Wir möchten mit GINSEP den Austausch und die Vernetzung zwischen beiden Ländern als neutrale Plattform stärken“, sagt Julian Zix, GINSEP-Projektleiter beim Bundesverband Deutsche Start-ups. GINSEP soll als zentrale und branchenübergreifende Anlaufstelle für deutsche und indische Start-ups, die den jeweilig anderen Markt erkunden möchten, fungieren. Neben der Bereitstellung von Informationen auf der Projektseite zum deutschen und indischen Start-up-Ökosystem führt GINSEP in Zusammenarbeit mit verschiedenen lokalen Organisationen regelmäßig Experten-Workshops in beiden Ländern rund um das Thema Internationalisierung durch. Dadurch sollen deutsche und indische Start-ups sowohl über die jeweilige Gesetzgebung als auch die kommerziellen Möglichkeiten im jeweiligen Zielland informiert werden.

Um den indischen und deutschen Unternehmern und Kapitalgebern den Zugang zum jeweiligen Markt zu erleichtern, erarbeitet der Start-up-Verband außerdem einen „Go-To-Market Guide“ für beide Länder. Mit Beiträgen rund um den Markteintritt soll der Guide Gründern übersichtliche und transparente Informationen zu administrativen Schritten einer Internationalisierung in englischer Sprache zur Verfügung stellen.

Für indische Start-ups ist GINSEP eine nützliche Anlaufstelle. Zum Beispiel konnte das indische Start-up BlinkIN mit Hilfe von GINSEP erste Schritte machen, um sich auf dem deutschen Markt zu etablieren. So konnte das Unternehmen an einem Akzelerator-Programm in Deutschland teilnehmen und während der Hannover Messe bei einer von GINSEP organisierten Pitch-Session auftreten. Aufgrund der Sichtbarkeit und der geknüpften Kontakte eruiert die Versicherungskammer Bayern momentan ein Pilotprojekt mit BlinkIN, das derzeit dabei ist, sich in Deutschland als Unternehmen zu registrieren.

Start-ups aktiv vernetzen

Unterstützt wird GINSEP von 60 ehrenamtlichen Experten aus Indien und Deutschland, die als sogenannte „Botschafter“ das Projekt aktiv bewerben und Gründern und Gründerinnen vor Ort mit ihren Kontakten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Florian Oberhofer, Gründer mehrerer Start-ups, konnte mit Hilfe von GINSEP Kontakt zum indischen Sozialinkubator „IIM Calcutta Innovationpark“ herstellen, der jedes Jahr einen Wettbewerb für Sozialunternehmen durchführt. Dieses Jahr können nun erstmals auch zwei deutsche Sozialunternehmen an diesem Wettbewerb teilnehmen.

Der Austausch zwischen Gründern, Investoren und den Botschaftern bietet eine vertrauenswürdige Quelle für Informationen über Markteintrittsbarrieren und lokale Besonderheiten. Zur Vernetzung tragen zudem sogenannte Start-up-Touren bei. So konnten im November 2018 vier ausgewählte deutsche Start-ups aus dem Bereich E-Mobilität, Machine Learning & Künstliche Intelligenz, Digitale Gesundheit, B2B und IoT / Industrie 4.0 im Rahmen einer Reise erste Kontakte in Indien knüpfen. Unterstützt wurden sie dabei von der Außenhandelskammer Bangalore, dem Deutschen Generalkonsulat Bangalore und den Unternehmen Bosch und SAP. Mit dabei war auch das deutsche Startup Alpha-Telemed, das mit Hilfe eines telemedizinischen Betreuungskonzeptes die Lebensqualität von Parkinson-Patienten verbessern will. Bereits mehr als 1.000 Parkinson-Erkrankte in Indien haben – u.a. mittels der über GINSEP vermittelten Kontakte – Interesse an der Unterstützung durch Alpha-Telemed bekundet.

Auch im Jahr 2019 wird GINSEP spannende Veranstaltungen durchführen und Informationsangebote zur Verfügung stellen. Interessierte Startups sind daher eingeladen, regelmäßig die GINSEP-Website zu besuchen.

Kontakt: Dr. Hubertus Kramer
Referat: Digitale Wirtschaft, Start-ups, Digital-Gipfel

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[1] Aktuelle Zahlen der Weltbank.
[2] The India Startup Report 2018, YourStory Media Pvt Ltd – Stand Juni 2018.
[3] Angaben des Dachverbands für die indische IT-Industrie (NASSCOM), Indian Tech Start-up Ecosystem, Stand 2018.
[4] The India Startup Report 2018, YourStory Media Pvt Ltd – Stand Juni 2018.

Weiterführende Informationen

Die Internationale Fernmeldeunion im Zuge der Digitalen Entwicklung

Wichtige Schritte in die Zukunft bei der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Dubai beschlossen

Die Internationale Fernmeldeunion regelt bereits seit 1865 die grenzüber-schreitende Telekommunikation und spielt bis heute eine wichtige Rolle bei der Standardisierung und der Verbreitung der Kommunikationstechnologien. Die Digitalisierung stellt die Organisation vor neue Herausforderungen, die auf der letzten Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Ende 2018 in Dubai eingehend besprochen wurden.

Geschichte, Aufbau und Funktion

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist die älteste Organisation in der Familie der Vereinten Nationen und geht zurück auf die Initiative von Louis Napoléon Bonaparte, dem späteren französischen König Napoleon III., der die Chancen der Telegrafie für die wirtschaftliche Entwicklung seines Landes erkannte und die neue Technologie für den privaten und kommerziellen Gebrauch international öffnen wollte.

Am 1. März 1865 trafen sich auf seine Einladung 21 Staaten zur ersten Internationalen Telegrafiekonferenz in Paris. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten auch die sieben deutschen Territorien: Hamburg, Baden, Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und Württemberg. Am 17. Mai 1865 wurde der Internationale Telegrafenverein in Paris offiziell gegründet. England und die USA blieben damals außen vor, weil dort die Telegrafie privat organisiert war.

In der Folgezeit traten weitere Länder dem Verein bei, der 1934 zur Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU) wurde und seit 1949 eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist. Seit 1969 wird der Gründungstag, der 17. Mai, als Weltfernmeldetag gefeiert, 2006 umbenannt in Welttag der Informationsgesellschaft. Heute zählt die Organisation mit Sitz in Genf 193 Mitgliedstaaten und mehr als 700 Mitglieder aus dem Privatsektor. Die ITU ist in drei Sektoren gegliedert:

  • Zuweisung und internationale Koordinierung von Funkfrequenzen und von Satellitenpositionen (Funksektor),
  • Standardisierung von Informations- und Kommunikationstechnologien (Standardisierungssektor) und
  • Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (Entwicklungssektor).

Oberstes Organ der ITU ist die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten. Auf der alle vier Jahre stattfindenden Konferenz werden Entscheidungen über die strategische Ausrichtung und politische Grundsätze getroffen. Bei Bedarf beschließt sie zudem Änderungen der grundlegenden Vertragswerke. Zwischen dem Vierjahresrhythmus wird die ITU vom Rat (Council) beaufsichtigt, der sich in der Regel einmal im Jahr trifft.

Die Bedeutung der ITU für Deutschland

Das Interesse der Bundesregierung und deutscher Unternehmen gilt vor allem dem Funk- und Standardisierungssektor.

Funkfrequenzen spielen für viele aktuelle Anwendungen eine wichtige Rolle, etwa für die Mobiltelefonie, das mobile Internet, den breitbandigen Internetzugang (insbesondere in dünn besiedelten Gebieten), Rundfunk und Fernsehen sowie für die Satellitenkommunikation. Eine störungsfreie Nutzung von Frequenzen liegt auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit, etwa beim See- und Flugfunk, der Kommunikation der Sicherheitskräfte und militärischen Anwendungen. Die internationale Frequenzzuweisung und die Registrierung von Satellitensystemen werden allein von der ITU vorgenommen. Auf den Welt- und Regionalkonferenzen sowie in Studienkommissionen werden die technischen Rahmenbedingungen und die operationellen Verfahren besprochen sowie die konkreten Vorgaben für die ITU im Hinblick auf die Vergabe der Funkfrequenzen erarbeitet.

Internationale Standards bei den Informations- und Kommunikationstechnologien sind zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, da nur so kostengünstig große Stückzahlen produziert werden können. Im Standardisierungssektor der ITU werden Empfehlungen für Standards und Normen erarbeitet, an denen sich Anbieter und Nachfrager von Telekommunikationsdienstleistungen ausrichten können und dies in vielen Fällen auch tun. In vielen Telekommunikationsbereichen spielen ITU-Standards weiterhin eine große Rolle, auch wenn andere internationale Gremien oder große Konzerne ebenfalls Standards setzen.

Die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der ITU in Dubai

Vom 29. Oktober bis zum 16. November 2018 fand in Dubai die 20. Konferenz der Regierungsbevollmächtigten statt. An der Konferenz nahmen mehr als 2.500 Delegierte aus 179 Mitgliedsländern teil. Die Delegierten vertraten sowohl Regierungen als auch Unternehmen sowie regionale und internationale Organisationen. Die deutsche Delegation wurde vom BMWi geleitet.

Wichtige Themen der Konferenz waren der Strategie- und Finanzplan, die Regulierung des Telekommunikationssektors sowie neue Themen im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung.

Strategie- und Finanzplan 2020-2023

Die wichtigste inhaltliche Entscheidung der Konferenz betraf den Strategie- und Finanzplan 2020-2023, ohne den die Organisation nicht arbeitsfähig ist.

Der von den Regierungsbevollmächtigten verabschiedete Strategische Plan der ITU sieht fünf Kernziele der Organisation vor: Arbeit und Wachstum, Inklusion, Nachhaltigkeit, Innovation sowie Partnerschaft. An diesen Zielen richten sich die Projekte der Sektoren aus.

Der zugehörige, ausgeglichene Rahmenfinanzplan 2020-2023 hat einen Umfang von 660 Millionen CHF (Schweizer Franken). Zu diesem Budget trägt Deutschland als drittgrößter Beitragszahler nach den USA und Japan mit einem Jahresbeitrag von rd. 8 Millionen CHF (etwa 7 Millionen Euro) maßgeblich bei.

Außerdem wurde die Rolle der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten bestehenden Lenkungsgruppe zur unabhängigen Beratung und Unterstützung des Rates und des Generalsekretärs gestärkt. Deutschland hat mit dem Vorsitz dieser Gruppe eine entscheidende Verantwortung, die Einhaltung der Budgetvorgaben der Konferenz und des Rats sicherzustellen.

Regulierung der Telekommunikation und Digitalisierung

Für die Bundesregierung wie für die meisten westeuropäischen Staaten und auch beispielsweise die USA, Kanada und Japan sind Offenheit, Transparenz und Freiheit des Internets Grundvoraussetzungen dafür, dass das Internet seine herausragende Rolle als Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen wahrnehmen kann. Grund- und Menschenrechte wie Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit müssen in der virtuellen Welt des Internets genauso geschützt sein wie in der realen Welt. Im politischen Statement für Deutschland betonte das BMWi deshalb ausdrücklich die Unterstützung für das „Multi-Stakeholder-Modell“ bei Entscheidungen über die Verwaltung des Internets. Dieses Modell sieht die aktive und gleichberechtigte Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen an den Entscheidungsprozessen vor und wird zum Beispiel bei der für die Vergabe von IP-Adressen und Verwaltung von Domainnamen zuständigen „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) erfolgreich praktiziert. Es besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Veranlassung, Aufgaben aus dem Bereich der Internet-Verwaltung auf eine internationale Regierungsorganisation zu übertragen und damit das „Multi-Stakeholder-Modell“ zu gefährden. Andere Länder, wie z. B. einige arabische und afrikanische Länder sowie Russland und China wollen hingegen den staatlichen Einfluss auf die moderne Kommunikations- und Telekommunikationslandschaft stärken. Dieser Interessengegensatz spielte bei der Behandlung von Regulierungsfragen eine herausragende Rolle. Die deutsche Delegation bemühte sich dabei auch darum, in kontroversen Diskussionen verhärtete Fronten aufzubrechen und eine konstruktive Mittlerrolle einzunehmen.

Wahlen

Bei der Konferenz in Dubai wurde der chinesische Kandidat Houlin Zhao erneut in das Amt des Generalsekretärs gewählt. Als Vize-Generalsekretär konnte sich der britische Amtsinhaber Malcolm Johnson gegen die Konkurrenz aus Burkina Faso durchsetzen.

Zukunftsperspektiven der ITU

Auch in Zukunft wird sich die ITU mit den „klassischen“ Fragestellungen der weltweiten Telefonie und des Funkverkehrs beschäftigen. Internationale Funk- und Satellitenfrequenzen werden allein von der ITU zugeteilt. Inwieweit die ITU zukünftig zusätzliche Kompetenzen beim digitalen Datenverkehr erhält, wird derzeit verhandelt. Dabei präferieren die meisten Industrieländer das „Multi-Stakeholder-Modell“, das eine weniger restriktive Regulierung und die Verlagerung der Verantwortung auf private Akteure abseits der ITU vorsieht.

Kontakt: Wolfgang Crasemann, Referat „Internationale Digital- und Postpolitik, G7 und G20“

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