Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Kompetenzen des Mittelstands in der IT-Sicherheit stärken: BMWi baut Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ aus
Die digitale Transformation schreitet rasant voran. IT-Sicherheit wird daher zunehmend zu einem wesentlichen Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Gerade der Mittelstand steht hier vor besonderen Herausforderungen. Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des BMWi verstärkt daher ihre Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen.
Zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit für den Mittelstand
Internetkriminalität und Wirtschaftsspionage betreffen immer mehr deutsche Unternehmen. Nach dem Lagebericht 2018 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind in den Jahren 2016 und 2017 70 Prozent der deutschen Unternehmen und Institutionen Opfer von Cyberangriffen geworden. Die meisten unternehmensbezogenen Angriffe richten sich dabei mittlerweile nicht mehr gegen Großkonzerne, sondern gegen kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Folgen für die Unternehmen sind oftmals gravierend: Neben Produktions- bzw. Betriebsausfällen entstehen häufig Kosten für die Aufklärung der Vorfälle und die Wiederherstellung der IT-Systeme, hinzu kommen Reputationsschäden. Im Jahr 2017 haben Cyberangriffe in deutschen KMU durchschnittlich Schäden in Höhe von 55.000 US-Dollar verursacht. In Einzelfällen verursachte ein einziger Cybervorfall Schäden von bis zu fünf Millionen US-Dollar (s. Hiscox Cyber Readiness Report 2018).
Die rasant fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung werden die Gefahren noch weiter erhöhen. Schätzungen zufolge werden bis 2020 50 Milliarden Geräte weltweit und über alle Branchen hinweg vernetzt sein. Gleichzeitig wird das Vorgehen der Angreifer immer gezielter. Nicht ohne Grund gelten daher Cyberrisiken bei den Unternehmen derzeit als eine der größten Bedrohungen für den Erfolg der Digitalisierung.
Gerade für den Mittelstand ist es eine Herausforderung, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Meist fehlen den KMU die Zeit und das qualifizierte Personal, Maßnahmen zur Erhöhung ihres IT-Sicherheitsniveaus zu ergreifen. Die Unübersichtlichkeit der verfügbaren Informations- und Schulungsangebote sowie die komplexe Technik-Sprache schrecken KMU ab. Zudem herrscht zumeist große Unkenntnis über die Höhe des notwendigen Investitionsbedarfs in IT-Sicherheit.
Verstärkung der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
Das BMWi baut daher derzeit die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ aus. Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, ihr IT-Sicherheitsniveau dauerhaft zu erhöhen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen möchte das BMWi für das Thema sensibilisieren. Konkrete, praxisnahe und verständliche Handlungsanleitungen und Maßnahmen, die sich gut in den Unternehmensalltag integrieren lassen, sollen den Unternehmen helfen, IT-Sicherheitsvorkehrungen umzusetzen.
Handlungsfelder
Die zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte neue Förderbekanntmachung sieht zwei wesentliche Handlungsfelder vor:
Zum einen sollen in deutlich größerem Umfang als bisher Projekte gefördert werden, die KMU aktiv zum Thema IT-Sicherheit aufklären und Unterstützungsleistungen zum sicheren Einsatz digitalisierter Prozesse und Geschäftsmodelle erarbeiten (z.B. Schulungsangebote, Webseitenchecks).
Zusätzlich wird eine Transferstelle „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ eingerichtet. Sie soll Unterstützungsangebote für die Unternehmen bündeln und das Auffinden der passenden Angebote erleichtern. Zudem soll die Transferstelle Informationen und Handlungsempfehlungen im Bereich IT-Sicherheit verständlich und praxisnah aufbereiten. Schließlich wird sie Best-Practice-Beispiele identifizieren und verbreiten, um der mittelständischen Wirtschaft konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Steuerkreis
Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ will ihre Maßnahmen innovativ und unternehmensnah gestalten und an den aktuellen Bedarfen der mittelständischen Wirtschaft ausrichten. Sie hat daher im Frühjahr 2019 IT-Sicherheitsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in einen neu konzipierten Steuerkreis berufen. Dieser Steuerkreis soll die Initiative als Lenkungsgremium beraten, Impulse für ihre Förderschwerpunkte und Maßnahmen liefern und aktive Beiträge zur Verbreitung und Umsetzung ihrer Maßnahmen leisten.
Weitere Informationen zu den Angeboten der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ finden Sie auf der Webseite www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de.
Kontakt: Evelyn Graß
Referat: Mittelstand - Digital
Wirtschaftspolitische Termine des BMWi
April 2019
02.04.
Informeller Energieministerrat (Rumänien)
04.04.
Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Februar)
05.04.
Produktion im Produzierenden Gewerbe (Februar)
05.-06.04.
Informeller ECOFIN-Rat (Rumänien)
12.04.
Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
21.-22.01.
Informelles Treffen der Kohäsionsminister
Ende April
Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Mai 2019
02.05.
Informeller WBF-Rat (Rumänien)
07.05.
Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (März)
08.05.
Produktion im Produzierenden Gewerbe (März)
15.05.
Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
16./17.05.
Eurogruppe/ECOFIN
27.05.
WBF-Rat
28.05.
Handelsministerrat
Ende Mai
Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Juni 2019
06.06.
Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (April)
07.06.
Produktion im Produzierenden Gewerbe (April)
07.06.
Telekommunikationsministerrat
13.06.
Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
13./14.06.
Eurogruppe/ECOFIN
20./21.06.
Europäischer Rat
25.06.
Energieministerrat
25.06.
Kohäsionsministerrat
Ende Juni
Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement
Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service
Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter
Grafik des Monats
So viele Patente wie nie ...
... sind im Jahr 2018 beim Europäischen Patentamt zur Anmeldung eingegangen (insgesamt rund 174.000). Dabei behauptete Deutschland mit 15 Prozent aller Patentanträge hinter den USA (25 Prozent) den zweiten Platz der anmeldestärksten Länder. Auch wenn die Patentanmeldungen aus China in den letzten Jahren stark angestiegen sind, spielt es mit fünf Prozent aller Anträge bisher eine eher untergeordnete Rolle. Die Grafik zeigt die fünf Technologiebereiche, in denen insgesamt die meisten Patente angemeldet wurden. Besondere Innovationskraft weisen die deutschen Unternehmen in den Bereichen Transport und elektrische Maschinen auf, die Stärken von US-amerikanischen Firmen liegen dagegen vor allem in der Computer- und Medizintechnologie. China meldete bei der digitalen Kommunikationstechnologie zahlreiche Patente an.
Die deutsche Wirtschaft ist verhalten in das Jahr 2019 gestartet. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist aufgrund höherer Risiken und Unwägbarkeiten im außenwirtschaftlichen Umfeld in unruhigeres Fahrwasser geraten.
Die vorausschauenden Konjunkturindikatoren bleiben zurückhaltend. Solide binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte und fiskalische Impulse sorgen aber zu Jahresbeginn für Schub.
Das Baugewerbe produziert nach wie vor mit überdurchschnittlicher Auslastung. Die Industrie hat ihre Produktion zu Jahresbeginn gedrosselt, auch die Auftragseingänge, nicht zuletzt aus dem Ausland, entwickelten sich schwach.
Die Einkommen steigen, unterstützt durch die Fiskalpolitik, kräftig und sorgen für eine rege Konsumnachfrage der privaten Haushalte.
Die Erwerbstätigkeit nimmt weiter zu, die Dynamik beim Rückgang der Arbeitslosigkeit dürfte nachlassen.
Die deutsche Wirtschaft ist verhalten in das Jahr 2019 gestartet. Dies gilt insbesondere für die Industrie, deren Produktion sich im Januar deutlich verringerte. Auch die Auftragseingänge und Stimmungsindikatoren für die Industrie sind rückläufig. Insofern dürfte sich die Schwächephase in der Industrie angesichts einer schleppenden Auslandsnachfrage fortsetzen. In den übrigen Wirtschaftsbereichen, insbesondere in den meisten Dienstleistungsbereichen, dürfte sich das Wachstum hingegen fortsetzen. Dies wurde durch die bis zuletzt deutliche Zunahme der Beschäftigung insbesondere in den Dienstleistungszweigen unterstrichen. Die deutsche Wirtschaft wird sich weiter in dem Spannungsfeld zwischen einer schwachen Industriekonjunktur und prosperierenden Dienstleistern bewegen. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte daher im ersten Quartal allenfalls moderat zunehmen. Im zweiten Halbjahr 2018 hatte sich die deutsche Wirtschaft mehr oder weniger seitwärts bewegt. Die inländische Nachfrage hatte nur verhalten expandiert. Das Wachstum wurde zusätzlich durch die negativen Vorratsinvestitionen belastet. Die Exporte hatten sich im vierten Quartal etwas erholt, aufgrund der ebenfalls deutlich gestiegenen Importe ergaben sich von der Außenwirtschaft aber keine Wachstumsimpulse.
Die weltwirtschaftlichen Impulse fallen derzeit gedämpft aus. Sowohl bei der industriellen Erzeugung als auch beim Welthandel war zum Jahresende eine verlangsamte Entwicklung zu beobachten. Zuletzt, Stand Dezember 2018, gingen sie sogar etwas zurück. Der Stimmungsindikator IHS Markit PMI für die globale Industrie lag im Februar 2019 auf dem niedrigsten Stand seit Juni 2016. Auch der ifo Index zum Weltwirtschaftsklima gab für das erste Quartal 2019 eine eingetrübte Stimmung insbesondere für die entwickelten Volkswirtschaften wieder. Angesichts der Indikatoren und der derzeitigen Ballung globaler Risiken gehen die internationalen Organisationen in ihren letzten Prognosen von einer weniger dynamischen, aber weiterhin aufwärtsgerichteten Entwicklung der Weltwirtschaft aus.
Dies zeigt sich auch in den deutschen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen. So erhöhten sich die Exporte im Januar saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 0,5 %. Im Zweimonatsvergleich haben die Ausfuhren jedoch etwas abgenommen (-0,4 %). In realer Betrachtung dürften sie in etwa konstant geblieben sein. Die Unternehmen gehen aktuell nicht von einer deutlichen Belebung aus. Die ifo Exporterwartungen spiegeln trotz Besserung weiterhin niedrige Erwartungen wider. Insgesamt deuten die Indikatoren auf eine verhaltene Entwicklung der Ausfuhren in den kommenden Monaten hin. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen stiegen im Januar saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 0,7 %. Im Zweimonatsvergleich ergab sich ein Rückgang von 0,5 %. Angesichts sinkender Importpreise dürften die Importe preisbereinigt aber angestiegen sein.
Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde im Januar zurückgefahren. Insbesondere die Industrie hat ihren Produktionsausstoß verringert (-1,2 %), obwohl die WLTP-Problematik – der Stau bei den Pkw-Typenzulassungen – weitestgehend überwunden sein sollte. Das Baugewerbe konnte hingegen einen leichten Zuwachs verbuchen (+0,2 %). Allerdings wurden die Ergebnisse für Dezember sowohl für die Industrie als auch für das Baugewerbe sehr kräftig aufwärts revidiert. Insgesamt zeigt sich im Zweimonatsvergleich dennoch eine leicht abwärtsgerichtete Entwicklung in der Industrie. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe verringerten sich im Januar ebenfalls kräftig um 2,6 %, zugleich wurden auch die Daten für Dezember stark aufwärts revidiert. Die Aufträge in der Kfz-Industrie (-6,1 %) schwächten sich erneut merklich ab, nachdem im vierten Quartal die Einbrüche aus dem schwachen dritten Quartal zunächst wettgemacht werden konnten. Besonders deutlich gingen im Januar die Bestellungen aus dem Ausland zurück, so dass auch in der Zweimonatsbetrachtung insgesamt rückläufige Auftragseingänge zu Buche stehen. Auch das Geschäftsklima schwächte sich im Februar weiter ab. Zwar ist zum Jahreswechsel das Auftragspolster weiter sehr hoch, die Industriekonjunktur dürfte aber angesichts der schwachen internationalen Nachfrage und hoher externer Risiken weiterhin gedämpft verlaufen. Der Bauboom wird nach den deutlich gestiegenen Aufträgen im Jahresendquartal 2018 anhalten.
Im vierten Quartal sind die privaten Konsumausgaben um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal gestiegen und haben sich somit von dem Rückgang im dritten Quartal erholt.
Im laufenden Quartal dürften die privaten Konsumausgaben erneut zunehmen. So sind im Januar die Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) kräftig um 3,3 % gestiegen. Im Februar 2019 setzte sich die positive Entwicklung der Neuzulassungen von Pkw bei privaten Haltergruppen fort (+3,5 %). Damit sind die privaten Kfz-Zulassungen seit dem Tiefpunkt im September, unmittelbar nach der Einführung des WLTP-Standards, um 56 % gestiegen.
Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich trotz der konjunkturellen Abschwächung fort. Die Zunahme der Erwerbstätigkeit fiel nach den aktuellen Zahlen im Januar mit 79.000 Personen sogar deutlich stärker aus als in den Monaten zuvor, dabei ist aber mit Aufwärtsrevisionen der Vormonate zu rechnen. Jahreszeitlich üblich war die Beschäftigung nach den Ursprungszahlen mit 44,8 Mio. Personen niedriger als im Vormonat. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm im Dezember saisonbereinigt erneut kräftig zu. Die schwächere Konjunktur dürfte sich allmählich auf die Personalsuche der Unternehmen auswirken und in den kommenden Monaten zu einem verlangsamten Rückgang der Arbeitslosigkeit führen. Zuletzt im Februar verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen saisonbereinigt um 21.000 Personen; in Ursprungszahlen sank sie auf knapp unter 2,4 Mio. Personen. Die Arbeitslosenquote blieb damit unverändert bei 5,3 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt im Trend spürbar ab; der Vorjahresstand wurde um knapp 12 % unterschritten. Die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen bleibt eine Herausforderung.
[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 15. März 2019 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie kalender- und saisonbereinigter Daten.
Der deutsch-französische Motor ist fit für das 21. Jahrhundert
Deutschland und Frankreich wollen gemeinsam die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angehen: Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag von Aachen sieht hierzu unter anderem eine noch engere Abstimmung in der Europapolitik, eine starke gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und einen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln vor. Wirtschaftspolitisch ist er von großer Bedeutung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron unterschreiben am 22. Januar 2019 den Vertrag von Aachen
Bald 60 Jahre bilaterale Wirtschafts- und Politikbeziehungen
Seit Jahrzehnten sind Deutschland und Frankreich als Gründungsstaaten der Vorläuferorganisationen der heutigen Europäischen Union eng miteinander verbunden. Vor 56 Jahren unterzeichneten beide Länder zudem den bilateralen Élysée-Vertrag – als Zeichen und Grundlage für ein gesellschaftliches, kulturelles, politisches und auch wirtschaftliches weiteres Zusammenwachsen nach den tiefen Gräben zweier Weltkriege.
Seitdem sind Frankreich und Deutschland auf das Engste verbunden. Es überqueren nicht nur täglich viele Menschen die Grenze, um im Nachbarstaat Dienst- oder Arbeitsleistungen zu erbringen. Beide Länder sind so vielseitig miteinander verwoben wie jeweils mit keinem anderen Mitgliedstaat der EU: 2018 lag das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und Frankreich bei rund 170 Milliarden Euro (Statistisches Bundesamt). Frankreich ist für Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner in Europa und steht weltweit auf Rang vier nach China, den Niederlanden und den USA. Für Frankreich ist Deutschland seit Jahrzehnten mit Abstand der wichtigste bilaterale Handelspartner und mit rund 4.500 Unternehmen und 310.000 Beschäftigten ein wichtiger Direktinvestor, der Arbeitsplätze schafft. Leuchttürme sind deutsch-französische Firmen wie etwa der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS.
Die deutsch-französische Zusammenarbeit auf politischer Ebene ist in einzigartiger Weise institutionalisiert: Der Élysée-Vertrag von 1963 schuf die Basis für regelmäßige Regierungskonsultationen (sog. Ministerräte) und politische Absprachen sowie für die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere in auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigungspolitik sowie in Jugend- und Bildungsfragen. Beide Seiten benannten einen Beauftragten für die Deutsch-Französischen Beziehungen auf politischer Ebene. Später wurde unter anderem der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat geschaffen, um die Wirtschaftspolitik beider Staaten zu harmonisieren und ihre Positionen zu internationalen Finanz- und Wirtschaftsfragen anzunähern.
Inzwischen ist die bilaterale Kooperation und Koordinierung in Politik, Verwaltung und Wirtschaft der Regelfall geworden. Auch unsere beiden Parlamente arbeiten zusammen und wollen dies noch weiter intensivieren und institutionalisieren: Bundestag und Nationalversammlung haben im März 2019 ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen über die Schaffung einer gemeinsamen Parlamentarischen Versammlung verabschiedet. Bundesrat und Senat haben eine gemeinsame Freundschaftsgruppe eingerichtet. Darüber hinaus besteht ein reger Austausch auf Ebene der deutschen Bundesländer und der französischen Regionen sowie der deutschen und französischen Kommunen, vor allem in den Grenzregionen oder im Rahmen von Städtepartnerschaften.
Mit dem Aachener Vertrag vom 22. Januar 2019 wird diese enge deutsch-französische Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gestellt und fit für das 21. Jahrhundert gemacht.
Die deutsch-französische Agenda
Beide Regierungen haben sich anlässlich der Unterzeichnung des Aachener Vertrags auf eine Liste unmittelbar umzusetzender Projekte geeinigt.
Die Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit und der gemeinsame Einsatz für die Europäische Union gehören untrennbar zusammen. Über Jahrzehnte haben Deutschland und Frankreich – trotz bisweilen unterschiedlicher Sichtweisen – die europäische Einigung vorangetrieben. Der Vertrag von Aachen soll diesem „Motor der europäischen Integration“ nun weiteren Schwung geben und ihn noch leistungsfähiger machen. Gemeinsam wollen Deutschland und Frankreich die EU auch weiterhin prägen. Die anderen EU-Mitgliedstaaten wollen sie miteinbeziehen, um Europa mit ihnen gemeinsam zu gestalten.
Im Aachener Vertrag haben Deutschland und Frankreich vereinbart, sich für eine wirksame und starke gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einzusetzen – auch im Bereich Rüstungsindustrie sowie Rüstungsexporte. Zugleich wollen sie die Wirtschafts- und Währungsunion stärken und vertiefen. Ferner engagieren sie sich für die Vollendung des Binnenmarkts, wirken auf eine wettbewerbsfähige, sich auf eine starke industrielle Basis stützende Union als Grundlage für den Wohlstand hin und fördern die wirtschaftliche, steuerliche und soziale Konvergenz sowie die Nachhaltigkeit in allen ihren Dimensionen.
In diesen Kontext fügt sich auch das „Deutsch-französische Manifest über die Industriepolitik“, mit dem Bundesminister Altmaier und sein französischer Amtskollege Le Maire am 19. Februar in Berlin gemeinsam die Forderung nach einer europäischen Industriestrategie an die nächste EU-Kommission erneuert haben.
Gemeinsam für eine Europäische Industriepolitik
Mit dem „Deutsch-französischen Manifest für eine europäische Industriepolitik, die für das 21. Jahrhundert gewappnet ist“ erneuern Bundesminister Altmaier und sein französischer Amtskollege Le Maire gemeinsam die Forderung nach einer europäischen Industriestrategie und richten sich damit an die nächste Europäische Kommission, die nach der Europawahl im Mai gebildet wird. Das Manifest unterbreitet konkrete Vorschläge für die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für eine starke europäische Industrie, unter anderem im Bereich des Wettbewerbs- und Beihilferechts sowie der Innovationspolitik.
Dem Manifest liegen ähnliche Ideen zugrunde wie dem Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030, den Bundesminister Altmaier kürzlich vorgestellt hat und den er nun unter anderem mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten diskutiert, um die europäische Perspektive in die nationale Debatte einzubringen. Bereits im Dezember 2018 hatten Herr Altmaier und sein Amtskollege Le Maire gemeinsame industriepolitische Überlegungen in einem gemeinsamen Pressestatement veröffentlicht und darüber hinaus ein Papier zur Förderung der Batteriezellproduktion in Europa vereinbart. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat für interessierte Konsortien bis zu 1 Milliarde Euro aus Finanzmitteln des BMWi bereitgestellt, Präsident Macron hat seinerseits in Frankreich 700 Millionen Euro zugesagt.
Darüber hinaus werden sich Deutschland und Frankreich künftig vor großen europäischen Treffen noch systematischer auf allen Ebenen konsultieren, um gemeinsame Standpunkte herzustellen und eine gemeinsame politische Kommunikation zu stärken. Sie stimmen sich ferner bei der Umsetzung von europäischem Recht in ihr jeweiliges nationales Recht ab.
Die Rechtsangleichung erleichtert praktisch das Zusammenwachsen der Volkswirtschaften der EU und den Alltag der Unternehmen und Bürger.
Bereits der Élysée-Vertrag von 1963 wurde vor dem Hintergrund der europäischen Einigung geschlossen. Es ist daher konsequent, dass der Vertrag von Aachen auch ein Bekenntnis zur EU und zu ihrer Einheit und zu ihrem Zusammenhalt enthält.
Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind im Aachener Vertrag insbesondere drei Bereiche von besonderer Bedeutung:
(1) Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Richtung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit gemeinsamen Regeln:
Der Aachener Vertrag bestimmt, dass Deutschland und Frankreich die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln vertiefen. Aufgabe der Wirtschafts- und Finanzminister im Deutsch-Französischen Wirtschafts- und Finanzrat soll es dabei sein, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen beiden Ländern regelmäßig abzustimmen und die bilaterale Rechtsharmonisierung zu fördern,unter anderem im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dies soll die Konvergenz zwischen beiden Staaten befördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften verbessern. Außerdem soll ein deutsch-französischer „Rat der Wirtschaftsexperten“ aus zehn unabhängigen Fachleuten eingerichtet werden, der den Regierungen wirtschaftspolitische Empfehlungen unterbreitet.
Die Rechtsvereinheitlichung, unter anderem des Wirtschaftsrechts, ist zweifelsohne ein ehrgeiziges Projekt. Harmonisierung ist oft schwierig oder gar unpopulär. Gleichwohl ist ein einheitliches Recht effizienter als ein zersplitterter Rechtsrahmen, sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher. Viele Bereiche sind bereits durch EU-Recht geregelt. Es wird – auch angesichts der unterschiedlichen Rechtstraditionen – gründlich zu prüfen sein, an welcher Stelle darüber hinaus eine bilaterale Rechtsvereinheitlichung machbar und zweckmäßig ist. Eine multinationale europäische Forschergruppe bemüht sich bereits seit einigen Jahren um die Abfassung eines umfassenden Europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs, und auch die EU-Kommission hat die Idee eines solchen Gesetzbuchs in ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas von März 2017 aufgegriffen. Erste deutsch-französische Schritte – und seien sie noch so zaghaft – könnten für ein gesamteuropäisches Projekt wegweisend sein.
(2) Kooperation bei Zukunftstechnologien, Forschung, Innovation und Digitalisierung (insbes. bei Sprunginnovationen und Künstlicher Intelligenz):
Bereits bei ihrem Treffen am 19. Juni 2018 in Meseberg hatten Bundesminister Altmaier und sein Amtskollege Le Maire vereinbart, bei Zukunftstechnologien, Forschung, Innovation und Digitalisierung enger zu kooperieren. Dies ist nun auch im Vertrag von Aachen vorgesehen. Die deutsch-französische Kooperation im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) ist fester Bestandteil der deutschen KI-Strategie. Deutschland und Frankreich bereiten derzeit die Schaffung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks (virtuelles Zentrum) für Künstliche Intelligenz auf Basis der bestehenden Strukturen vor. Es wird sich unter anderem mit dem Transfer von Forschungsergebnissen in Unternehmen befassen. Zu diesem Zweck haben die beiden Wirtschaftsministerien eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Zusammenarbeit auf dem Gebiet KI in vier Themenbereichen diskutieren wird:
bewährte Verfahren für den Transfer von Forschungsergebnissen in Unternehmen,
technische und ethische Standards.
Ferner haben Deutschland und Frankreich vereinbart, einen Koordinationsprozess und eine gemeinsame Finanzierung einzurichten, um gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramme zu fördern. Sie wollen in der EU zudem Sprunginnovationen stärken (etwa im Rahmen des Europäischen Innovationsrates, EIR) und damit Hochrisiko-Technologieprojekte unterstützen.
(3) Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Energiewende:
Im Aachener Vertrag haben Deutschland und Frankreich eine noch engere Zusammenarbeit beim Klimaschutz vereinbart und beabsichtigen auch, die Zusammenarbeit bei der Energiewende weiter zu vertiefen, insbesondere bei der Förderung von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz sowie im Bereich Energie-Infrastruktur. Der deutsch-französische Austausch zu Energiefragen ist bereits eng und vielfältig. Konkrete bilaterale Projekte betreffen unter anderem die Entwicklung eines Schaufensterprojektes zur grenzüberschreitenden Flexibilisierung der Stromnetze („Smart Border Initiative“) sowie die Prüfung der Realisierbarkeit von gemeinsamen Ausschreibungen im Bereich Erneuerbare Energien. Deutschland und Frankreich arbeiten auf Grundlage der Meseberg-Erklärung vom 19. Juni 2018 und der gemeinsamen Energieerklärung vom 12. Juli 2018 in ressortübergreifenden hochrangigen Arbeitsgruppen zum Klimawandel und zur Energie bereits bestens zusammen.
Diese Zusammenarbeit soll nun weiter intensiviert werden, insbesondere zu den nationalen Energie- und Klimaplänen. Ziel ist dabei, sich über die mögliche Entwicklung des Energiemixes auszutauschen, die Möglichkeit für ein gemeinsames deutsch-französisches Kapitel in diesen Plänen zu erörtern und Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele im Hinblick auf die Energiewende auszuloten.
Erleichterung des Alltags für Unternehmen und Bürger
Wichtig ist schließlich, dass sich der Nutzen der bilateralen Zusammenarbeit – und letztlich der EU – den Unternehmen und den Menschen auch im Alltag erschließt. Die Antwort darauf ist der praktische Teil des Aachener Vertrages über die Verbesserung der Zusammenarbeit in den Grenzregionen, der das Leben dort einfacher machen und die Grenze als Hindernis verschwinden lassen soll.
Mitwirkung des BMWi an der „grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ (GrüZ)
Der Begriff „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ (GrüZ) bezeichnet die nachbarschaftliche Zusammenarbeit in allen Lebensbereichen zwischen angrenzenden Gebieten, regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften, Behörden oder Institutionen in den Grenzgebieten zweier Staaten. Trotz der EU-Regeln über den Binnenmarkt werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Arbeitnehmer dort bisweilen durch die Grenzlage in ihrer wirtschaftlichen Aktivität beschränkt. So kommt es vor, dass Arbeitnehmer Schwierigkeiten bei der Abrechnung ihrer Krankenkassen- und Sozialversicherungen haben oder Probleme mit der Besteuerung, wenn sie jenseits der Grenze einer Beschäftigung nachgehen. Auch ist der öffentliche Nahverkehr mancherorts nicht aufeinander abgestimmt, oder es fehlt an einer Vernetzung zwischen den Verwaltungen beiderseits der Grenze. So können Defizite nicht nur im alltäglichen Pendelverkehr, sondern z.B. auch im Bereich des Katastrophenschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung entstehen.
Das BMWi ist in den staatlichen Gremien, die sich mit der „GrüZ“ auf Regierungsebene befassen, regelmäßig vertreten. Für den Bund wirkt das BMWi ferner an der Regionalförderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit, wenn sie für die Gesamtheit bedeutsam und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Unterstützung strukturschwacher Regionen). Für die Finanzierung grenzüberschreitender Projekte können insbesondere die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (sog. Interreg-Programme) genutzt werden, für die das BMWi ebenfalls zuständig ist. Sie sind Bestandteil der europäischen Strukturpolitik. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder.
Im Vertrag von Aachen vereinbaren Deutschland und Frankreich, die zuständigen Akteure (insbesondere die Gebietskörperschaften der Grenzregionen sowie grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte) mit angemessenen Kompetenzen, zweckgerichteten Mitteln und beschleunigten Verfahren auszustatten. Auch Experimentierklauseln (d. h. angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Ausnahmeregelungen) sollen möglich werden. Um dies effektiver umzusetzen, soll ein Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingerichtet werden, der Interessenträger wie nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten (wie Eurodistrikte oder Euroregionen) umfasst. Deutschland und Frankreich wollen ein schlagkräftiges Gremium mit Rückkoppelung an die Politik schaffen, das unter anderem die bilateralen Aspekte der grenzüberschreitenden Raumbeobachtung koordinieren, die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Grenzregionen analysieren und Probleme bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienst- oder Arbeitsleistungen feststellen soll.
Die Erbringung solcher Leistungen ist nicht möglich ohne grenzüberschreitende Mobilität. Deutschland und Frankreich werden daher die zwischen ihnen bestehenden digitalen und physischen Netze, unter anderem die Eisenbahn- und Straßenverbindungen, besser miteinander verknüpfen. Sie werden im Bereich der innovativen, nachhaltigen und allen zugänglichen Mobilität eng zusammenarbeiten, um gemeinsame Ansätze oder Standards zwischen beiden Staaten zu entwickeln. Ein besonders zukunftsträchtiges Beispiel ist das "Digitale Testfeld Deutschland-Frankreich" für automatisiertes Fahren, das bis 2019 zwischen Deutschland, Frankreich und – nun auch – Luxemburg entstehen soll. Das Testfeld ist Bestandteil der im September 2016 gestarteten "Deutsch-Französischen Initiative Elektromobilität und Digitalität". Mit der gemeinsamen Initiative wollen beide Länder Innovationen in den Bereichen E-Mobilität und automatisiertes Fahren vorantreiben.
Fazit: Mit dem Vertrag von Aachen sind Deutschland und Frankreich bestens für das 21. Jahrhundert gerüstet! Der Vertrag vertieft die deutsch-französische Zusammenarbeit und trägt so vor allem auch zu einer Stärkung der Europäischen Union insgesamt bei.
Kontakt: Dr. Kathrin Petersen,
Referat: Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten - außer Skandinavien, Bulgarien und Rumänien
EXIST - Gründungskultur: Exzellente Start-up-Förderung wird in die Fläche getragen
Mehr Gründungen, mehr Start-ups, mehr Unternehmertum. Das ist das Ziel der Gründungsoffensive GO! von Bundesminister Peter Altmaier. EXIST als wichtigstes Förderprogramm für innovative Gründungen ist Teil von GO! und startet jetzt seinerseits eine Offensive für mehr Gründungskultur an nahezu allen Hochschulen in Deutschland.
Innovative Start-ups können in ihrer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland gar nicht hoch genug geschätzt werden. Dabei spielen gerade Hochschulen und Universitäten bei dem Transfer von innovativen Ideen in die Wirtschaftswelt eine zentrale Rolle. Bundesminister Altmaier hat deshalb die Finanzmittel für das Programm EXIST ab dem Jahreshaushalt 2019 auf circa 100 Millionen Euro verdoppelt. Durch diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten ist es möglich, neben der direkten Unterstützung von Gründern und Gründerinnen aus der Wissenschaft über die beiden Förderlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer auch die strukturelle Förderung von gründungsunterstützenden Strukturen an Hochschulen (Förderlinie EXIST-Potentiale) voranzutreiben.
Gründungskultur an Hochschulen ist der Nährboden für innovative Start-ups
Eine moderne Volkswirtschaft wie die deutsche steht täglich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen und Finanzierungsbedingungen. Entscheidend dabei ist die Fähigkeit, den Technologietransfer von den Spitzenleistungen aus der Wissenschaft hinein in neue Produkte und Dienstleistungen schnell und effektiv umzusetzen. Wer in den Wertschöpfungsketten der Zukunft bestehen will, braucht zweierlei: ein stabiles sozial- und gesellschaftspolitisches Fundament und eben auch die Fähigkeit, schnell auf Veränderungen zu reagieren.
Das Förderprogramm EXIST „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ setzt genau an dieser Schnittstelle an und will das „Mindset“ an den Hochschulen in Richtung einer „Kultur der Selbstständigkeit“ erweitern, um die Potentiale der Wissenschaft noch stärker für unsere Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen. Ging es in den Anfängen des Programms noch darum, an einzelnen Hochschulen unternehmerisches Denken in die Lehre zu implementieren und Strukturen für einen effektiven Technologietransfer zu schaffen, hat sich mittlerweile dank der EXIST-Förderung ein nahezu flächendeckendes Netzwerk an Gründerberatungen, Entrepreneurship-Lehrstühlen und auch gründungsaffinen Hochschulpräsidenten in der deutschen Wissenschaft herausgebildet. Die steigende Zahl an Ausgründungen aus Hochschulen zeigt: EXIST erzeugt einen positiven Hebeleffekt weit über die direkten Förderzahlen hinaus.
EXIST-Potentiale
In dem im Jahr 2010 gestarteten exzellenzorientierten Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – die Gründerhochschule“ wurden Maßnahmen wie das Ideenscouting in den Fakultäten, der Aufbau von Prototypenwerkstätten oder Methoden wie die Verankerung der Betreuung der Gründer nach dem Lean-Startup-Ansatz entwickelt, die für eine lebendige, wahrnehmbare und aktivierende Gründungskultur an Hochschulen stehen und deren Wirksamkeit erprobt wurde. Die Teilnehmer am Wettbewerb waren aufgerufen, für ihre Hochschule ein individuelles ganzheitliches Konzept für die Generierung, Entwicklung und Beratung von Gründungsideen zu entwickeln. Mit etwa 20 Hochschulen konnte seinerzeit allerdings nur ein begrenzter Kreis an Einrichtungen gefördert werden. Dennoch konnten eine Reihe gut funktionierender Ansätze für die Sensibilisierung von Absolventen und Wissenschaftlern sowie erfolgversprechende Wege der Betreuung von Gründungsvorhaben z.B. durch hochschuleigene Inkubatoren identifiziert werden.
Mit EXIST-Potentiale sollen nun fast zehn Jahre nach dem Start des letzten Wettbewerbs wieder Hochschulen unterstützt werden, die aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und den Best-Practice-Beispielen des vorherigen Wettbewerbs auf ihrem Campus neue Maßnahmen für mehr Ausgründungen aus der Hochschule umsetzen und weiterentwickeln wollen. Mit dem neuen Wettbewerb soll allerdings ein weitaus breiterer Kreis in ganz Deutschland angesprochen werden. Aus 20 sollten möglichst 200 Hochschulen werden.
EXIST-Potentiale verfolgt dabei das Ziel, eine wahrnehmbare und aktivierende Gründungskultur an Hochschulen zu implementieren sowie die notwendigen Rahmenbedingungen für innovative und wachstumsstarke Start-ups aus der Wissenschaft zu schaffen. Mittelfristig sollen in der jeweiligen Region dadurch zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei sollen vor allem auch Hochschulen erreicht werden, die sich bislang noch nicht durch die Unterstützung für Start-ups oder auch die notwendige „Entrepreneurship Education“ hervorgetan haben. Dazu gehören neben kleineren technischen Hochschulen unter anderem auch private Hochschulen oder solche mit künstlerischem oder sozialem Profil wie z.B. die Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, die Muthesius Kunsthochschule Kiel sowie die Hochschule für Musik und Theater München, die sich an der Konzeptphase von EXIST-Potentiale beteiligen.
Die Richtlinie sieht dabei drei inhaltliche Gestaltungsräume vor:
„Potentiale heben“:
Die geschaffenen Strukturen der EXIST-Gründerhochschulen sind Good-Practice-Beispiele, die – in die Breite getragen – dabei helfen sollen, Strukturen an kleinen und mittleren Hochschulen zu schaffen und das bisher nicht oder nur unzureichend erschlossene Gründungspotential zu heben. Insbesondere kleinere Hochschulen besitzen häufig ein deutliches Potential zur Steigerung ihrer Gründungsaktivitäten.
„Regional vernetzen“:
Zentraler Erfolgsfaktor leistungsstarker Standorte für High-Tech-Gründungen ist eine enge Vernetzung der Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen mit regionalen Partnern in der Wirtschaft, mit Finanzierungspartnern und weiteren regionalen wie überregionalen Akteuren der Gründungsunterstützung für die Etablierung einer nachhaltigen Start-up-Kultur.
„International überzeugen“:
Deutschland soll noch besser als „global player“ bei wissenschaftsbasierten Gründungen positioniert werden. An vielen deutschen Hochschulstandorten gibt es Potentiale für eine stärkere Internationalisierung der eigenen Gründungsaktivitäten.
Beteiligung von Universitäten und Hochschulen an der Konzeptphase der EXIST-Potentiale
Flächendeckende Resonanz auf EXIST-Potentiale
Die Resonanz auf die Veröffentlichung der Richtlinie war überwältigend: Insgesamt sind 196 Anträge auf eine Konzeptphase in der Förderlinie EXIST-Potentiale eingegangen. Zusätzlich haben einige Hochschulen erklärt, die Konzeptphase eigenständig und ohne Ausgabenförderung durchzuführen. Insgesamt haben die Hochschulen in Deutschland damit ihr Interesse an einer Beteiligung in der Fördermaßnahme EXIST-Potentiale flächendeckend bekundet. Wenn man bedenkt, dass etliche der 429 Hochschulen in Deutschland (wie zum Beispiel Verwaltungshochschulen) keinen inhaltlichen Bezug zum Thema Gründungen haben, kann man von einer nahezu vollständigen Adressierung der Zielgruppe durch die Richtlinie EXIST-Potentiale sprechen.
Besonders erfreulich ist, dass auch das Ziel, bisher nicht an EXIST-Gründungskultur beteiligte Hochschulen anzusprechen, erreicht wurde. Unter den antragstellenden Hochschulen sind viele künstlerisch-kreativ oder sozial ausgerichtete Hochschulen, die beiden Hochschulen der Bundeswehr, Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft und kleinere, inhaltlich spezialisierte Hochschulen, die sich bisher noch nicht an den Förderaufrufen beteiligt haben.
Wir erhoffen uns daher in absehbarer Zeit eine deutliche Belebung des Gründungsgeschehens an den Hochschulen in Deutschland – mit positiven Effekten für die Innovationsfähigkeit und den Standort Deutschland. Damit leistet EXIST einen Beitrag zu den Grundlagen für unsere industrielle Volkswirtschaft von morgen.
Kontakt: Dr. Stefan Drews
Referat: Inlandsbürgschaften, innovative Gründungen, Internationalisierung der Startup-Finanzierung
Das deutsche Wirtschaftsministerium ist 100 Jahre alt geworden. Am 21. März 1919, in der Gründungsphase der Weimarer Republik, wurde das aus der Kaiserzeit stammende Reichswirtschaftsamt in das Reichswirtschaftsministerium überführt. Zugrunde lag der "Erlass des Reichspräsidenten betreffend die Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden". Der zunächst noch vorläufige Reichspräsident Friedrich Ebert verlieh damit der neuen Reichsregierung einen rechtlichen Rahmen für den Übergang zur Parlamentarischen Republik.
Bundesminister Altmaier (3. von links) im Kreise seiner Amtsvorgänger, der Bundesminister a. D. Rösler, Brüderle, Clement, Glos, Haussmann (von links nach rechts).
Das neue Ministerium war für heutige Verhältnisse unvorstellbar gefordert. Kriegsfolgen und Reparationszahlungen, Hyperinflation, die Besetzung des Ruhrgebiets und die Weltwirtschaftskrise überlagerten massiv andere wirtschaftspolitische Fragen. Konzepte und Umsetzungsstrategien mussten immer wieder angepasst werden, 18 Ministerwechsel in den knapp 14 Jahren bis zur Machtergreifung der NSDAP sprechen Bände. Während des Nationalsozialismus schrieb das Reichswirtschaftsministerium dann das dunkelste Kapitel seiner Geschichte. Es trieb die Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung in allen Bereichen der Wirtschaft rücksichtslos voran und organisierte den Einsatz von Zwangsarbeitern zur Ausbeutung besetzter Gebiete. Der gezielte Umbau der deutschen Volkswirtschaft zur Kriegswirtschaft erfolgte parallel über Görings Vierjahresplanbehörde.
Als erster Nachkriegsminister brachte Ludwig Erhard in den 14 Jahren seiner Amtszeit dem Haus dann Stabilität und Erfolg. Er führte die Soziale Marktwirtschaft ein und verlieh dem Ministerium die Rolle eines ordnungspolitischen Gewissens der Bundesregierung. Kernelemente seiner Politik waren die Abkehr von staatlicher Zwangswirtschaft, der Schutz des Wettbewerbs und flankierend der soziale Ausgleich. Dies bildete die Grundlage für das Wirtschaftswunder der 1950er Jahre und ist auch heute noch die Voraussetzung für Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wechselnde Zuständigkeiten
In der Bonner Republik kam es nach Erhard wie auch nach der Wiedervereinigung zu größeren Zuständigkeitsverlagerungen. Im Jahr 1971 entstand unter Karl Schiller das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen. Nur ein Jahr später wurden beide Häuser wieder getrennt, Helmut Schmidt blieb Finanzminister und erhielt vom Wirtschaftsministerium die Abteilung Geld und Kredit einschließlich der Versicherungswirtschaft. Das Amt des Bundeswirtschaftsministers wurde von da an bis 1998 bei relativ konstanten Zuständigkeiten praktisch durchgängig von FDP-Politikern bekleidet.
Im Jahr 1998 gingen Teile der Europapolitik sowie die Federführung für den Jahreswirtschaftsbericht einschließlich der Konjunkturprojektion an Finanzminister Oskar Lafontaine. Das Wirtschaftsministerium erhielt im Gegenzug die Verantwortung über die Technologiepolitik. In den Jahren 2002 bis 2005 war das Haus als Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Wolfgang Clement für die Umsetzung der Hartz-Reformen zuständig. Seit Amtsantritt von Vizekanzler Sigmar Gabriel im Jahr 2013 deckt es die gesamte Bandbreite der Energiepolitik ab, also auch die Federführung für die Erneuerbaren Energien. 2014 kam der Arbeitsstab Neue Bundesländer hinzu. Die vielfältigen Umstrukturierungen brachten teils erhebliche Herausforderungen mit sich - nicht zuletzt für die interne Organisation.
Meilensteine der Wirtschaftspolitik
Meilensteine des Ministeriums auf dem Weg in unsere heutige Wirtschaftsordnung sind die Einführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Gründung des Europäischen Binnenmarktes, die Entwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts, die Liberalisierung des Telekommunikations- und Postmarktes, die gezielte Wirtschaftsförderung zum Aufbau Ost, die Umsetzung des Hartz-Konzepts zur Reform des Arbeitsmarktes sowie der Ausstieg aus Kern– und Kohlekraft. Die Politik der antizyklischen Globalsteuerung im Rahmen des Stabilitätsgesetzes von 1967 sowie der konzertierten Aktion erwies sich hingegen aufgrund der wirtschaftlichen und demokratisch-föderalen Komplexität als impraktikabel. Kernaufgabe der Wirtschaftspolitik ist weiterhin das Eintreten für Markt und Wettbewerb einschließlich der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und seiner Unternehmen. Dabei hat sie sich – heute wie früher – in den politischen Gesamtkontext einzufügen. Auf dem Festakt anlässlich des 50. Jubiläums des Wirtschaftsministeriums stellte Karl Schiller fest: „Die Arbeit dieses Ressorts ist (…) nicht immer bequem. Immer, wenn es zum Beispiel um Agrarpreise, Mieten, neue Steuern oder Steuererhöhungen geht, immer redet dieses Wirtschaftsressort mit Penetranz da hinein.“
Festakt zum 100. Gründungstag
Anlässlich des 100. Jubiläums würdigte Bundesminister Altmaier am 21. März 2019 in Gegenwart von fünf Amtsvorgängern das Ministerium in einem Festakt mit historischen und aktuellen Bezügen sowie der Freischaltung einer multimedialen Ausstellung.
Professor Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, identifizierte in seiner Festrede zentrale Herausforderungen der heutigen Wirtschaftspolitik. Er empfahl, auch im Rahmen von Industriepolitik Marktmacht zu verhindern, regional- und industriepolitische Ziele mit getrennten Instrumenten zu verfolgen, in der Umweltpolitik auf Effizienz zu achten und die Unternehmensbesteuerung international wettbewerbsfähig auszugestalten. Im Umgang mit China bewertete er weniger den chinesischen Aufstieg als dessen möglichen Abbruch als Risiko für die deutsche Wirtschaft.
Professor Albrecht Ritschl, der Sprecher der Unabhängigen Geschichtskommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Wirtschaftsministeriums, illustrierte in seiner Festrede die schwierigen wirtschaftspolitischen Bedingungen in der Weimarer Republik sowie die Verstrickungen des Ministeriums in die nationalsozialistischen Verbrechen. Er attestierte der deutschen Wirtschaftspolitik drei große Aufbauleistungen: die wirtschaftliche Konsolidierung nach dem Ersten Weltkrieg, die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und der Aufbau Ost nach der Wiedervereinigung. Dass die ostdeutsche Wirtschaft inzwischen 80 Prozent der Produktivität des Westens aufweise, sei ein großer Erfolg, schließlich habe dieser Wert zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bei lediglich 30 Prozent gelegen. Zudem wies Professor Ritschl auf industriepolitische Debatten bereits in den 1920er Jahren und in der Nachkriegszeit hin, ähnlich der von Bundesminister Altmaier angestoßenen Diskussion.
Bundesminister Peter Altmaier umriss in seiner Festrede zunächst die wirtschaftspolitischen Grundlinien vor 1919. Reichskanzler Otto von Bismarck hatte den einheitlichen deutschen Wirtschaftsraum begründet und die Sozialversicherung eingeführt. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen von 1918 bestand eine Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Als größten Erfolg des Wirtschaftsministeriums hob der Minister die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft durch Ludwig Erhard hervor. Er erinnerte an kurzzeitige Zusammenlegungen mit dem Finanz- beziehungsweise Arbeitsministerium sowie an das Papier von Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff von 1982, das zu einer wirtschaftspolitischen Neuausrichtung und überdies zu einem Koalitions- und Kanzlerwechsel geführt hatte.
Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen verwies Minister Altmaier auf die internationale Abkehr vom Multilateralismus, im Zuge derer große Volkswirtschaften nicht allein auf den Markt vertrauen, sondern gezielte Strategien verfolgen, um nationale Wirtschaftsinteressen ohne Rücksicht auf andere Staaten durchzusetzen. Die Wirtschaftspolitik befinde sich in einer entscheidenden Phase. Er habe seinen Entwurf einer Industriestrategie vorgestellt, um Wohlstand in Deutschland und Europa zu sichern und auszubauen. Zudem kam der Minister auf seinen Vorschlag einer Sozialabgabenbremse im Grundgesetz zu sprechen, bei der die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf 40 Prozent des Bruttolohns ansteigen dürfen.
In einer Podiumsdiskussion zur Frage, wie viel Politik Wirtschaft braucht, diskutierten die Publizistin Professorin Karen Horn, die Beraterin für Familienunternehmen, Professorin Sabine Rau, der Journalist Udo van Kampen, der Startup-Investor Frank Thelen und der Digital-Aktivist Sascha Lobo. Strittig wurde diskutiert, ob deutsche Unternehmen insbesondere bei digitalen Technologien gegenüber den USA und China bereits zu weit ins Hintertreffen geraten sind. Politikempfehlungen waren unter anderem eine stärkere wettbewerbspolitische Kontrolle von digitalen Plattformen, die entschiedene Mobilisierung von mehr Wagniskapital, unabhängige Forschung und Lehre, mehr Bildung und mehr unternehmerische Freiheit.
Die multimediale Ausstellung mit Texten sowie Bild- und Tondokumenten aus der bewegten Geschichte des Ministeriums ist unter folgendem Link abrufbar: „100.bmwi.de“.