Auf einen Blick
Nationale Industriestrategie 2030: Gemeinsame Verantwortung von Wirtschaft und Staat in Deutschland und Europa für einen starken Wirtschaftsstandort
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, hat am 5. Februar 2019 einen Entwurf für eine Nationale Industriestrategie 2030 vorgestellt. Ziel des Entwurfs ist es, Deutschland und Europa als Wirtschafts- und Technologiestandorte im internationalen Wettbewerb zu stärken. Ein intensiver Dialogprozess mit Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik ist in vollem Gange.
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Ziele
Es ist Zeit, die Wirtschaftspolitik wieder in das Zentrum der politischen Debatte zu rücken. Angesichts tiefgreifender technologischer und weltwirtschaftlicher Veränderungen muss die Diskussion darüber geführt werden, wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig gestärkt werden kann. Dabei geht es um die wirtschaftliche und technologische Führungsposition der deutschen und der europäischen Wirtschaft mit dem Ziel, Arbeitsplätze langfristig zu sichern und neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen zu schaffen.
Der Entwurf skizziert erstmals eine zusammenhängende und an grundsätzlichen Erwägungen orientierte Industriestrategie, die sich sowohl auf die nationale wie auch die europäische Ebene bezieht. Fundament sind die bewährten Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Im internationalen Rahmen bekennen wir uns zu offenen Märkten und einem regelbasierten multilateralen Handel. Wir setzen uns zugleich für ein Level Playing Field ein.
Handlungsfelder
Die Stärke der deutschen Wirtschaft mit ihrer international herausragenden Industrie beruht auf dem Miteinander von erfolgreichem Mittelstand und großen Unternehmen entlang gewachsener und hocheffizienter Wertschöpfungsketten. Die hohe Innovationskraft, gut ausgebildete und leistungsfähige Arbeitskräfte sowie die Dialogkultur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommen als wesentliche Erfolgsfaktoren hinzu. Darauf gilt es aufzubauen: Für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze der Zukunft ist ein dynamisches Innovationsumfeld in Deutschland und Europa erforderlich. Zentrale Ziele der Industriestrategie sind die Stärkung von Schlüsseltechnologien, der Erhalt der technologischen Souveränität und die Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Dialogprozess
Mit dem Entwurf der Industriestrategie hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier einen Stein ins Wasser geworfen und breite Wellen in Form einer intensiven Diskussion ausgelöst. In einem Dialogprozess mit relevanten Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik werden Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland erörtert. Ein wichtiger Meilenstein war der Kongress zur Nationalen Industriestrategie am 6. Mai 2019 mit rund 70 Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und Politik. Dabei wurden sachlich und konstruktiv Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen diskutiert. Alle Beiträge fließen in einen strukturierten Dialog ein. Im Anschluss an die Dialogphase soll die Strategie überarbeitet, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden (Regierungsstrategie).
Europäische Dimension
Eine wettbewerbsfähige Industrie ist Kernbestandteil deutschen und europäischen Wirtschaftens und eine wichtige Voraussetzung für ein prosperierendes, soziales, nachhaltiges und modernes Europa. Begleitend zum nationalen Prozess setzt sich die Bundesregierung daher für die rasche Erarbeitung und Verabschiedung einer EU-Industriestrategie mit konkreten Maßnahmen ein und wirbt in den übrigen Mitgliedstaaten für eine intensive Befassung mit industriepolitischen Themen. Die Nationale Industriestrategie 2030 bietet hierfür einen wichtigen Orientierungspunkt.
Kontakt: Pascal-Frederik Rogalla
Referat: Grundsatzfragen der Industriepolitik;
Bündnis Zukunft der Industrie
Mehr Transparenz für Online-Plattformen und Suchmaschinen
EU sorgt für verlässliche Regeln für Unternehmen bei der Nutzung von Online-Marktplätzen
Das Europäische Parlament hat am 17. April 2019 die Platform-to-Business-Verordnung beschlossen. Der Rat der Europäischen Union muss der Verordnung noch formal zustimmen. Die Verordnung fördert Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. Reisebuchungsportale, App-Stores, Verkaufs- und Dienstleistungsplattformen in Europa müssen dafür sorgen, dass ihre Geschäftsbedingungen leicht zugänglich und verständlich sind.
Hohe Bedeutung von Online-Vermittlungsdiensten
Online-Vermittlungsdienste spielen für den elektronischen Geschäftsverkehr eine bedeutende Rolle. Nach Untersuchungen der Europäischen Kommission nutzen 42 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay, Booking oder HRS, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Online-Vermittlungsdienste bieten gerade für kleine und mittlere Unternehmen den Vorteil, mit wenig Aufwand einen großen Kundenkreis zu erschließen. Gleichzeitig verlieren die Unternehmen teilweise aber auch den direkten Kontakt zu ihren Kunden. Dadurch kann ein Abhängigkeitsverhältnis entstehen, das Missbrauchspotenzial birgt. Entfernt ein Online-Vermittlungsdienst etwa ein Produkt kurzfristig aus seinem Ranking, kann dies für den betroffenen gewerblichen Verkäufer und Nutzer der Plattform existenzbedrohend sein. Eine Umfrage der Europäischen Kommission hat ergeben, dass 50 Prozent der Unternehmen, die Online-Vermittlungsdienste nutzen, auf Probleme stoßen, von denen wiederum 38 Prozent ungelöst bleiben. Hierzu gehören zum Beispiel die unangekündigte Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das unbegründete Auslisten oder Verändern des Rankings in den Suchergebnissen sowie Probleme bei der Durchsetzung der eigenen Rechte. Die Europäische Kommission schätzt, dass den betroffenen Unternehmen dadurch jährlich Verluste in Höhe von 1,27 bis 2,35 Milliarden Euro entstehen.
Online-Suchmaschinen ebenfalls betroffen
Der Zugang zu Kunden kann in ähnlicher Weise durch Online-Suchmaschinen wie Google und Yahoo missbräuchlich erschwert werden. Endkunden nutzen Suchmaschinen häufig, um einen Marktüberblick zu erhalten. Wie weit oben die Angebote eines Unternehmens im Ranking einer Suchmaschine erscheinen, kann dabei die Kaufentscheidung des Endkunden maßgeblich beeinflussen.
Ziel und Maßnahmen der Platform-to-Business-Verordnung
Mit der nun verabschiedeten Platform-to-Business-Verordnung sollen gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten sowie Unternehmen, die über Online-Suchmaschinen gefunden werden möchten, ein verlässliches und vorhersehbares Geschäftsumfeld erhalten. Die Verordnung soll gewerbliche Nutzer vor plötzlichen und unbegründeten Kontensperrungen schützen und verpflichtet deshalb Online-Vermittlungsdienste, Kontensperrungen möglichst 30 Tage im Voraus anzukündigen und zu begründen. Gewerbliche Nutzer erhalten zudem die Gelegenheit, die Tatsachen und Umstände zu klären, die zu einer Kontensperrung geführt haben, so dass unberechtigte Kontensperrungen schnell rückgängig gemacht werden können. Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zudem die wesentlichen Kriterien von Rankings offenlegen, damit für gewerbliche Nutzer nachvollziehbar wird, wie sie ihre Sichtbarkeit verbessern können. Vermittlungsdienste und Suchmaschinen müssen auch offenlegen, wenn sie eigene Produkte gegenüber Produkten von Dritten bevorzugen. Eine schnelle Lösung von Konflikten soll durch ein Beschwerdemanagementsystem erreicht werden, das Online-Vermittlungsdienste ihren gewerblichen Nutzern anbieten müssen. Die Rechte der gewerblichen Nutzer werden zudem durch ein Verbandsklagerecht gestärkt.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Verordnung wird zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wirksam werden, also voraussichtlich ab Juni 2020. Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen bis dahin ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und ein Beschwerdemanagementsystem einrichten. Die Transparenzpflichten gelten für alle ca. 7.000 Online-Plattformen in Europa. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro sind jedoch von der Pflicht, ein Beschwerdemanagementsystem einzurichten, befreit.
Bundesregierung begrüßt Platform-to-Business-Verordnung
Die Platform-to-Business-Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Fairness auf den Plattformmärkten. Die Bundesregierung begrüßt dabei, dass sich der schlanke Regulierungsansatz der Europäischen Kommission durchgesetzt hat. Dieser beschränkt sich im Wesentlichen auf Transparenzpflichten der Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen. Nicht in die Verordnung aufgenommen wurden hingegen härtere Regulierungselemente. Sie hätten das Verbot umfasst, eigene Produkte gegenüber Produkten von Dritten zu bevorzugen. Ein solches Gleichbehandlungsgebot, das für alle 7.000 Plattformen in der Europäischen Union anwendbar gewesen wäre, hätte kleine und mittelgroße Online-Plattformen unverhältnismäßig belastet und so die Marktmacht großer Online-Plattformen verfestigen können. Ziel ist es im Gegenteil, europäischen Plattformen Raum zum Wachsen zu geben. Sie sollen durch Partnerschaften und Bevorzugungen zu verlässlichen Bedingungen ihre Attraktivität gegenüber etablierten Plattformen steigern können. Davon unberührt bleibt die konsequente Aufsicht über marktmächtige Unternehmen, die im Kartellrecht sichergestellt bleibt.
Ausblick
Die EU-Kommission wird die Verordnung erstmals zum Jahresende 2021 evaluieren. Auf dieser Basis wird die EU-Kommission prüfen, ob es weitergehender Regelungen für ein faires und vorhersehbares Geschäftsumfeld bedarf. Um die weiteren Entwicklungen auf den Plattformmärkten genau beobachten zu können, hat die EU-Kommission ferner eine Expertengruppe ins Leben gerufen.
Kontakt: Fabienne Fuchslocher
Referat: Rechtsrahmen digitale Dienste, Medienwirtschaft
Steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden
Nach den Ergebnissen des 155. Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ können Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2019 bis 2023 mit kontinuierlich steigenden Steuereinnahmen rechnen. Auf Grund der weniger günstigen Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Rechtsänderungen dürften die jährlichen Zuwächse bei den Steuereinnahmen allerdings niedriger ausfallen, als dies noch im Herbst 2018 erwartet wurde.
Frühjahrsprojektion als Grundlage der Steuerschätzung
Verbindliche Grundlage der aktuellen Steuerschätzung sind die volkswirtschaftlichen Kennziffern aus der Frühjahrsprojektion 2019 der Bundesregierung. Demnach dürfte das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2019 um 0,5 Prozent und im Jahr 2020 um 1,5 Prozent zulegen. In der mittleren Frist – zwischen den Jahren 2021 und 2023 – wird das Bruttoinlandsprodukt mit knapp 1¼ Prozent pro Jahr expandieren. Für die Schätzung der Steuereinnahmen ist vor allem das nominale Bruttoinlandsprodukt ausschlaggebend. Hierfür werden Veränderungsraten von 2,8 Prozent für das Jahr 2019, 3,5 Prozent für das Jahr 2020 sowie von je 3,0 Prozent für die Jahre 2021 bis 2023 erwartet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Wachstum in allen Jahren von einer dynamischen Inlandsnachfrage getragen wird, die sich in der guten Arbeitsmarktlage, deutlichen Lohnsteigerungen und einer soliden Ausweitung des privaten Konsums zeigt.
Überblick über die wichtigsten Ergebnisse
Im Schätzzeitraum dürften die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden von 793,7 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 908,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen (siehe Abbildung 1). Jeweils im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich damit die Steuereinnahmen im Jahr 2019 um 2,3 Prozent und im Jahr 2020 um 3,1 Prozent. Damit liegt die Entwicklung der Einnahmen in beiden Jahren unter dem Wachstum des nominalen BIP. Dahinter stehen umfangreiche steuerliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise das Familienentlastungsgesetz mit dem Abbau der kalten Progression. In den darauffolgenden Jahren (2021–2023) werden die Steuereinnahmen mit jeweils etwa 3,5 Prozent voraussichtlich wieder stärker zunehmen als das nominale BIP.
Die Aufteilung der Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften zeigt zunächst, dass alle staatlichen Ebenen mit kontinuierlichen Einnahmesteigerungen rechnen können. Allerdings wächst insbesondere in den beiden kommenden Jahren das Steueraufkommen der Länder und Gemeinden stärker als das des Bundes. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bund in besonderem Maße die aus Steuerrechtsänderungen resultierenden Mindereinnahmen trägt. Dadurch dürften die Länder zusammen ab dem Jahr 2020 erstmals höhere absolute Steuereinnahmen verzeichnen als der Bund.
Ein Blick auf die Entwicklung der wichtigsten Steuerarten zeigt die zugrunde liegende konjunkturelle Einschätzung recht deutlich (siehe Abbildung 2). Der anhaltende Aufschwung am Arbeitsmarkt und der robuste private Konsum sorgen für überproportionale Aufkommenszuwächse bei der Lohn- und Umsatzsteuer. Die schwache Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen führt hingegen zu einer verhaltenen Entwicklung bei den gewinnabhängigen Steuern (veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer).
Abbildung 1: Steuereinnahmen, Schätzung ab 2019
© Bundesministerium der Finanzen, Arbeitskreis "Steuerschätzungen"
Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2018
Für den Gesamtzeitraum 2019 bis 2023 wurden die Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden insgesamt im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2018 kumuliert um 124,3 Milliarden Euro gesenkt. Davon entfallen 10,9 Milliarden Euro auf das Jahr 2019 und 23,2 Milliarden Euro auf das Jahr 2020.
Die Abwärtsrevision der Einnahmeerwartungen geht auf zwei Faktoren zurück. Erstens haben sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der aktuellen Frühjahrsprojektion im Vergleich zur Herbstprojektion 2018 deutlich verschlechtert. Vor allem die außenwirtschaftliche Seite hat sich durch die Handelskonflikte, aber zum Beispiel auch durch den Brexitprozess weiter eingetrübt. Nach einem schwächeren Wachstum im laufenden Jahr rechnet die Bundesregierung für den weiteren Verlauf allerdings wieder mit einer höheren wirtschaftlichen Dynamik. Dadurch ergeben sich für den gesamten Schätzzeitraum Abwärtsrevisionen in Höhe von rund 74 Milliarden Euro. Der zweite Teil der niedrigeren Einnahmeerwartungen geht auf Steuerrechtsänderungen zurück, die bis zum Jahr 2023 zu kumulierten Mindereinnahmen in Höhe von 50 Milliarden Euro im Vergleich zu den Erwartungen aus der Oktoberschätzung führen. Mit 36,6 Milliarden Euro wird dabei der Großteil vom Bund getragen.
Mit Blick auf die Konsequenzen für die Haushaltsplanung von Bund, Ländern und Gemeinden überzeichnet der Vergleich der Steuerschätzungen von Mai 2019 und Oktober 2018 den Eindruck reduzierter Einnahmeerwartungen allerdings deutlich. Denn Grundlage für den Anfang März verabschiedeten Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 ist nicht das Ergebnis der Steuerschätzung vom Oktober, sondern eine aktualisierte Einschätzung der Einnahmeentwicklung vom Januar 2019, die wiederum auf der Jahresprojektion der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht basiert. Im Vergleich dazu fallen die Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden deutlich niedriger aus: Der Haushaltsentwurf berücksichtigt deutliche Abwärtskorrekturen der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte bereits teilweise und die Steuerrechtsänderungen nahezu vollständig.
Abbildung 2: Geschätzte Entwicklung ausgewählter Steuerarten und des normalen BIP
© Bundesministerium der Finanzen, basierend auf Zahlen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen"
Kasten 1: Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" Die 155. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ tagte auf Einladung der Finanzministerin von Schleswig-Holstein vom 7. bis 9. Mai 2019 in Kiel, um die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2019 bis 2023 zu prognostizieren. |
Kontakt: Charlotte Senftleben und Till Strohsal
Referat: Beobachtung, Analyse und Projektionen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Wirtschaftspolitische Termine des BMWi
| Juni 2019 | |
| 06.06. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (April) |
| 07.06. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (April) |
| 07.06. | Telekommunikationsministerrat |
| 13.06. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 13./14.06. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 20./21.06. | Europäischer Rat |
| 25.06. | Energieministerrat |
| 25.06. | Kohäsionsministerrat |
| Ende Juni | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| Juli 2019 | |
| 04./05.07. | Informeller WBF-Rat (Helsinki, Finnland) |
| 05.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
| 08.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
| 08./09.07. | Eurogruppe/ECOFIN |
| 15.07. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 24.07. | ECOFIN (Haushalt) |
| Ende Juli | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| August 2019 | |
| 06.08. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) |
| 07.08. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) |
| 14.08. | Pressemitteilung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende August 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement |
Grafik des Monats
Die Arbeitskosten steigen in Deutschland stärker als in anderen Industrieländern – die Arbeitsproduktivität hält nicht mit
*Die gesamtwirtschaftlichen Lohnstückkosten ergeben sich, wenn man die angefallenen Arbeitskosten ins Verhältnis zur Arbeitsproduktivität setzt. Sie sind ein Indikator für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft.
© OECD Productivity Statistics