Auf einen Blick
Deutsche Finalisten für den Europäischen Unternehmensförderpreis 2019 nominiert
Nationale Expertenjury des Europäischen Unternehmensförderpreises bei ihrer diesjährigen Jurysitzung
© RKW Kompetenzzentrum
Die Europäische Kommission vergibt in diesem Jahr bereits zum 13. Mal den Europäischen Unternehmensförderpreis. Im deutschen Vorentscheid hat die nationale Expertenjury im Mai die Projekte „StartGreen@School“ und „Start-Up Your Future“ ausgewählt. Beide deutschen Finalisten haben sich damit für den Wettbewerb auf europäischer Ebene im November qualifiziert.
| Anerkennung für Förderung von Unternehmergeist Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Enterprise Promotion Awards, EEPA) wird seit 2006 von der Europäischen Kommission ausgelobt. Sie zeichnet damit innovative und erfolgreiche Maßnahmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-privaten Partnerschaften aus, die Unternehmergeist und Unternehmertum auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene fördern. Die 32 teilnehmenden europäischen Länder (28 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Norwegen, Serbien und die Türkei) können je zwei nationale Finalisten für das Auswahlverfahren nach Brüssel melden. Eine europäische Jury ermittelt im zweiten Schritt je einen Preisträger in sechs Wettbewerbskategorien (Förderung des Unternehmergeistes, Investition in Unternehmenskompetenzen, Verbesserung der Geschäftsumgebung, Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit, Förderung der Entwicklung von grünen Märkten und Ressourceneffizienz sowie verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum). Zusätzlich wird der „Große Preis der Jury“ als Sonderpreis für die Initiative mit dem größten Maß an Kreativität und Vorbildfunktion verliehen. Alle Preisträger werden im Rahmen der jährlich stattfindenden SME Assembly im November prämiert, die dieses Jahr in Helsinki stattfinden wird. |
Deutsche Finalisten: „StartGreen@School“ und „Start-Up Your Future“
Die beiden diesjährigen deutschen Finalisten wurden im Mai von einer nationalen Expertenjury mit Vertretern aus Ministerien, Verbänden und Kammern sowie Unternehmen und Wissenschaft ausgewählt. „StartGreen@School“ wird in der Kategorie „Entwicklung von grünen Märkten und Ressourceneffizienz“ am Europäischen Unternehmensförderpreis teilnehmen. Das Projekt des UnternehmensGrün e. V. setzt sich für eine nachhaltige Gründungskultur in Schulen ein. Es sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für den Klimaschutz und fördert die Gründung nachhaltiger Schülerfirmen. Das Projekt stärkt außerdem die Vermittlung nachhaltigen Unternehmertums an Schulen.
In der Kategorie „verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum“ wird das Pilotprojekt „Start-Up Your Future“ der Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V. am Wettbewerb teilnehmen. Dieses Pilotprojekt fördert das unternehmerische Potenzial von Geflüchteten in Berlin und Brandenburg, die an einer Unternehmensgründung interessiert sind. Ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren, die sogenannten „Gründerpaten“, begleiten die Geflüchteten bei ihrer Gründung. Durch den direkten Austausch stärken die Gründerpatenschaften gleichzeitig die Teilhabe der Geflüchteten an Wirtschaft und Gesellschaft und dienen so als Integrationsmotor.
Alle Wettbewerbsteilnehmer leisten einen Beitrag, das Bewusstsein für die Rolle von Unternehmern in der Gesellschaft zu stärken und künftige Unternehmer zu ermutigen und zu inspirieren. Mit
dem Europäischen Unternehmensförderpreis werden diese regionalen und lokalen Initiativen jährlich sichtbar gemacht.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sind beim RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. oder unter www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de erhältlich.
Kontakt: Laura Windßus
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik
Bundesweites Register für das Bewachungsgewerbe gestartet
Zum 1. Juni 2019 ist das sogenannte Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet. In dem Register werden erstmals bundesweit Angaben zur Identifizierung und Qualifikation der rund 7500 Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe und der circa 200.000 Wachpersonen elektronisch erfasst. Ziel des Registers ist es, insbesondere Vor-Ort-Kontrollen bei der Umsetzung des Bewachungsrechts zu erleichtern und zu verbessern. Darüber hinaus sollen Prozesse des Erlaubnisverfahrens und der Anmeldung von Wachpersonal durch Digitalisierung vereinfacht und die Zuverlässigkeitsüberprüfungen beschleunigt werden.
Entstehungsgeschichte
Diverse Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und von Großveranstaltungen, waren 2015 u. a. ausschlaggebend für die Forderung nach einer Verbesserung des Vollzugs des Bewachungsrechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin 2016 die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft: Das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 sah dabei neben erhöhten Anforderungen an die Qualifikation und Überprüfung der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden und Wachpersonen auch vor, dass ein zentrales Bewacherregister errichtet werden soll. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurden das BAFA als Registerbehörde festgelegt und die Einzelheiten der zu speichernden Daten sowie der Starttermin des Bewacherregisters auf den 1. Juni 2019 festgelegt.
Funktionen des Bewacherregisters
Die Daten, die den zuständigen Behörden für den Vollzug des Bewachungsrechts vorliegen, werden in das Register eingespeist und dort stets aktuell gehalten. Gleichzeitig liefern die Gewerbetreibenden selbst Informationen zu den Wachpersonen und den Betriebsleitern der Unternehmen an das Register. Dabei handelt es sich insbesondere um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit. Anders als bislang werden diese Daten künftig an zentraler Stelle dokumentiert, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können. Die Prüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit und Qualifikation der Gewerbetreibenden und des Personals wird zudem elektronisch mit Hilfe zweier Schnittstellen des Registers zum Bundesamt für Verfassungsschutz und zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag unterstützt.
Über das Register wird auch die verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz abgewickelt. Dieser Regelabfrage unterliegen Bewachungsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen. Ein solches Vorgehen ist zudem für jene Wachpersonen vorgeschrieben, die Schutzaufgaben bei Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden gehört zu den Verschärfungen, die 2016 eingeführt wurden.
Konzeption des Registers durch das BMWi
Das BMWi hat die gesamte Konzeption und Einführung des Registers übernommen. Die Länder und die betroffenen Kommunen sowie das BAFA waren unter anderem über ein Expertengremium intensiv in die Errichtung eingebunden. Bewachungsunternehmen und Behördenmitarbeiter wurden durch Informationsveranstaltungen, Informationsbriefe und eine hierfür eingerichtete Website frühzeitig mit dem Bewacherregister vertraut gemacht.
Bereits seit dem 1. Quartal 2018 läuft der schrittweise Aufbau des Bewacherregisters. Zunächst haben sich die rund 2.200 für den Vollzug zuständigen Behörden im Bewacherregister registriert und die ihnen vorliegenden Daten der Bewachungsgewerbetreibenden eingetragen. Nach einer Bestätigung ihrer Daten können sich die Gewerbetreibenden nun dort registrieren und anschließend die Daten ihrer Wachpersonen und Betriebsleitungen über ein Unternehmenskonto eingeben.
Trotz der Herausforderungen, die ein anspruchsvolles Digitalisierungsprojekt mit sich bringt, lohnt sich die Anstrengung aller Beteiligten: Das Bewacherregister schafft Transparenz und wird mittelfristig dazu führen, dass der Vollzug des Bewachungsrechts deutlich verbessert und Verwaltungsprozesse beschleunigt werden.
Kontakt: Thomas Ernst
Referat: Freie Berufe, Gewerberecht
Wirtschaftspolitische Termine des BMWi
| Juli 2019 | |
| 04./05.07. | Informeller WBF-Rat (Helsinki, Finnland) |
| 05.07. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai) |
| 08.07. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai) |
| 08./09.07. | Eurogruppe/ ECOFIN |
| 15.07. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 24.07. | ECOFIN (Haushalt) |
| Ende Juli 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| August 2019 | |
| 06.08. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni) |
| 07.08. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni) |
| 14.08. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| Ende August 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
| September 2019 | |
| 05.09. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juli) |
| 06.09. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juli) |
| 13.09. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
| 13.09. | Eurogruppe |
| 13./ 14.09. | Informeller ECOFIN (Helsinki, Finnland) |
| 24.09. | Energieministerrat |
| 26./ 27.09. | WBF-Rat |
| Ende September 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Grafik des Monats
Die Verlierer des Handelsstreits sind die Verbraucher
Entwicklung der Verbraucherpreise in den USA
*Haushaltsgeräte, Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände, Wohnmobile, Fahrzeugteile, Motorräder, Haushaltsreinigungsbedarf, Nähmaschinen und -materialien, Haustiere und verwandte Produkte
© Bureau of Labour Statistics, Goldman Sachs
Der Handelsstreit zwischen den USA und China geht an den Konsumenten nicht spurlos vorbei: Seit Beginn des Zollkonfliktes sind Preise für Waren, die durch Einfuhrzölle belegt wurden, etwa fünf Prozentpunkte stärker gestiegen als die übrigen Waren.