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Die Elektromobilität ist ein zentraler Baustein, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Das BMWi fördert daher seit 2016 den Absatz elektrisch betriebener Fahrzeuge durch eine Kaufprämie. Sie hat sich in der Praxis bewährt. Die Bundesregierung möchte den Marktteilnehmern auch künftig Planungssicherheit geben und der Elektromobilität auf dem Weg zum Massenmarkt weiteren Schub verleihen. Sie hat daher Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Ab 2020 stellt die Bundesregierung hierfür rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen, steuert also den gleichen Betrag bei.
Die Kaufprämie gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind nach der neuen Förderrichtlinie solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder die eine bestimmte elektrische Mindestreichweite erreichen. Wenn das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft wird, beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 sind es 60 km und nach dem 1. Januar 2025 dann 80 km. Die Förderung wird bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 % angehoben. Sie beträgt hier für reine Batterieelektrofahrzeuge künftig 6.000 Euro und für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt die Förderung um 25 Prozent, für reine Batterieelektrofahrzeuge künftig auf 5.000 Euro und für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge auf 3.750 Euro.
Künftig sind auch junge Gebrauchtfahrzeuge, die bei der Erstzulassung noch keine Kaufprämie erhalten haben, förderfähig. Sie dürfen zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs maximal 12 Monate zugelassen gewesen sein und eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem EU-Staat das Fahrzeug das erste Mal zugelassen wurde.
Fahrzeuge sind bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro förderfähig. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Die neue Förderrichtlinie wurde am 18. Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Kontakt
Dr. Carsten Dippel
Referat: Neue Antriebstechnologien, Elektromobilität, Umweltinnovationen schlaglichter@bmwi.bund.de
Gemeinsam erfolgreich
Minister Altmaier trifft EU-Amtskollegen im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft
Am 1. Juli 2020 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Um sich im Vorfeld auszutauschen und die bilaterale Kooperation zu vertiefen, trifft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im ersten Halbjahr 2020 seine europäischen Amtskolleginnen und -kollegen.
Die erste Etappe der Hauptstadtreise führte Minister Altmaier Mitte Februar ins Baltikum, weitere Reisen sind geplant. Daneben führt Minister Altmaier zahlreiche weitere bilaterale Gespräche in Berlin sowie am Rande von Ratstagungen und informellen Ministertreffen. Eine besonders enge und kontinuierliche Abstimmung findet mit Portugal und Slowenien statt, die im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2021 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben werden und zusammen mit Deutschland eine Trio-Präsidentschaft bilden, die für mehr Kontinuität in der europäischen Politik sorgt.
Zweck der „Tour de capitales“ und der weiteren Gespräche ist die frühzeitige Abstimmung über die Themen der 13. deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Denn diese kann nur in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern erfolgreich sein.
Im Präsidentschaftshalbjahr will das Bundeswirtschaftsministerium ein starkes, modernes und bürgernahes Europa voranbringen, das seine Werte zu schützen weiß. Die wichtigsten Ziele sind:
Europa als wettbewerbsfähigen und global agierenden Wirtschaftsraum stärken;
Europa als innovativen Standort für eine digital souveräne Wirtschaft und Gesellschaft positionieren und
Europa zum Ideengeber für einen sozial gerechten Strukturwandel, eine klimafreundliche Wirtschaft und eine erfolgreiche Energiewende machen.
Zu den prioritären Themen des Bundeswirtschaftsministeriums zählen dabei die europäische Industrie- und Mittelstandspolitik, die Stärkung des Binnenmarkts und die Bessere Rechtsetzung, die Reform des europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts, die Handels- und Digitalpolitik sowie die Kohäsions- und Energiepolitik.
Das Präsidentschaftsprogramm der Bundesregierung wird derzeit erarbeitet und soll im Juni veröffentlicht werden. Wichtig für die Planungen ist, welche Vorschläge die Europäische Kommission vorlegt und welche Fortschritte die aktuelle kroatische EU-Ratspräsidentschaft erzielt, mit der sich die Bundesregierung ebenfalls eng abstimmt.