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In einem am 5. Mai veröffentlichten Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier begrüßt der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi, dass die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schnell und entschlossen gehandelt haben, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und die damit verbundenen massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern habe Deutschland diese Herausforderungen bisher gut gemeistert.
In einem ergänzenden Thesenpapier geht der Beirat auf zahlreiche konkrete Herausforderungen im Zuge der Corona-Pandemie ein. Unter anderem empfiehlt er zusätzliche Unterstützung für Soloselbständige und Kleinunternehmen sowie klare Kriterien für Hilfen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Um Start-ups zu unterstützen, regt der Beirat an, bestehende Förderprogramme auszuweiten und zusätzliche Maßnahmen schnell zu implemen-tieren. Deutlich weist der Beirat auf negative Auswirkungen von Schulschließungen hin und empfiehlt, allen Schülerinnen und Schülern so bald wie möglich einen zumindest teilweisen Wiedereinstieg in den schulischen Unterricht zu gewähren. Ferner wird vorgeschlagen, Konjunkturprogramme bereits jetzt vorzubereiten. Öffentliche Investitionen sollten insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung sowie Energie und Klimaschutz erfolgen.
Mit Blick auf die Sicherung der medizinischen Versorgung sieht der Beirat die Notwendigkeit eines europäisch koordinierten Vorgehens, das die Bildung strategischer Reserven sowie die Diversifizierung von Versorgungsquellen einschließt. Vor einer Abkehr von Globalisierung und freiem Welthandel wird hingegen ausdrücklich gewarnt. Im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft solle Deutschland eine Führungsrolle beim gemeinsamen Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft übernehmen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Angesichts der historischen Herausforderungen im Zuge der Corona-Pandemie ist der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik wichtiger denn je. Daher danke ich dem Wissenschaftlichen Beirat ausdrücklich für seinen Brief und das Thesenpapier. Die Bundes-regierung hat zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie den größten Rettungsschirm für Unternehmen aufgelegt, den es je gab. Jetzt sprechen wir über weitere Impulse, damit der Neustart der Wirtschaft gelingt. Wir werden jetzt Schritt für Schritt eine klare Perspektive für die Wirtschaft schaffen. Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats werden wir dabei genau prüfen.“ Der Wissenschaftliche Beirat berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik und bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst.
Zum 1. Januar 2020 trat die Kassenbonpflicht in Kraft. Seitdem müssen Händler zu jedem Einkauf einen Kassenbeleg erstellen. Zwar ist die Ausgabe laut Anwendungserlass zum Gesetz ausdrücklich nicht nur in Papierform, sondern auch in digitaler Form möglich. Vielen Einzelhändlern war jedoch bislang unklar, wann digitale und papiergedruckte Belege gleichwertig sind und insbesondere auch von der Finanzverwaltung anerkannt werden.
Im Rahmen eines Fachgesprächs am 3. April 2020 haben Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen und von Handelsverbänden sowie Anbieter von Lösungen für digitale Kassenbelege über Praxiserfahrungen und verbleibende Hürden gesprochen. Positiv geklärt werden konnten Fragen zur technischen Umsetzung. Diskutiert wurden die elektronische Anzeige oder Übermittlung von QR-Codes anstelle eines Papierbelegs, die Bereitstellung via Nahfeldkommunikation (NFC, also die kontaktlose Datenübertragung über kurze Distanzen) sowie die Interoperabilität verschiedener App-Lösungen.
Die Teilnehmer waren sich weitgehend einig, dass der weiteren Verbreitung digitaler Kassenbelege grundsätzlich weder technische noch steuerrechtliche Hürden entgegenstehen. So reiche zwar laut Anwendungserlass „die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des Unternehmers allein“ nicht aus. Die Finanzverwaltung stellte allerdings ebenso klar, dass die gängigen Lösungen der Bonbereitstellung via NFC, QR-Code oder einer sonstigen Möglichkeit zum Download den rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen. Das heißt: Die Zurverfügungstellung digitaler Belege reicht aus rechtlicher Sicht aus, um Papierausdrucke zu vermeiden. Auf die Entgegennahme durch die Kunden zum Beispiel auf dem Smartphone kommt es nicht an.
Der Schutz sensibler Daten ist für Händler wie Kunden ein besonders kritischer Aspekt bei digitalen Kassenbelegen. Mehrere Entwickler haben dies erkannt und bieten anonymisierbare Lösungen an. Daneben haben Unternehmen und Kunden auch künftig die Möglichkeit, Papierbelege zu nutzen. Dabei wünschen sich Anbieter digitaler Lösungen ein Gütesiegel und mehr Vertrauen der Händler in den Datenschutz. Einzelne Branchenverbände zeigten sich gegenüber digitalen Lösungen bereits aufgeschlossen.
Das Fachgespräch hat gezeigt, dass eine umweltfreundliche, moderne Umsetzung der Belegausgabepflicht in Deutschland möglich ist. Dazu stellt die Finanzverwaltung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen klarstellende Informationen bereit. Für Händler ergeben sich durch eine Umstellung erhebliche Vorteile: Wenn sie „digitale Kassenbons“ anbieten, müssen sie Papierbelege nur noch auf Kundenwunsch ausdrucken, was auch die Umwelt schont. Kunden können künftig ihre digitalen Belege nutzen, um ein digitales Haushaltsbuch zu führen. Bei der Vielzahl von Angeboten bis hin zum herkömmlichen Ausdruck besteht für den Kunden zudem ein gutes Stück Wahlfreiheit.