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Die berufliche Ausbildung ist ein wichtiger Eckpfeiler des Handwerks. Traditionell werden Qualifikationen vom Ausbilder an den Auszubildenden weitergegeben. Dies ist inzwischen ein wesentliches Element des dualen Berufsausbildungssystems in Deutschland.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt und vertieft die Ausbildung. Sie sichert zugleich bundesweit im Handwerk ein einheitlich hohes Niveau, unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit und Spezialisierung der einzelnen Betriebe. Bereits seit Anfang der 1950er Jahre fördert der Bund die Durchführung der ÜLU. Das BMWi gibt Zuschüsse in Höhe von jährlich rund 50 Millionen Euro und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu den Lehrgangs- und Unterbringungskosten für Auszubildende ab dem zweiten Ausbildungsjahr (sog. Fachstufe). Die geltenden Förderrichtlinien erlauben einen Zuschuss von bis zu einem Drittel der Lehrgangs- und bis zur Hälfte der Unterbringungskosten. Die Länder und die Handwerkswirtschaft beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung der ÜLU. Dabei orientieren sich die Länder in der Regel an der Förderung des Bundes. Die Bemessungsgrundlage für die Förderpauschalen des Bundes sind die vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI) erarbeiteten Durchschnittskostensätze der Lehrgänge.
In Kürze
BMWi, Länder und Handwerkswirtschaft beteiligen sich an den ÜLU-Kosten.
Verlängerung der ÜLU-Richtlinien und Anhebung der Förderpauschalen
Das BMWi konnte im Dezember 2020 die Förderung um weitere vier Jahre – bis zum 31.12.2024 – verlängern. Ebenso wurde mit dem Bundeshaushalt 2021 die Förderung der ÜLU von bisher insgesamt rund 50 auf nunmehr rund 60 Millionen Euro erhöht. Damit konnten die Förderpauschalen für die ÜLU im Jahr 2021 angehoben werden, um Kostensteigerungen Rechnung zu tragen. Diese zusätzliche Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der ÜLU ist in der Corona-Krise ein besonders wichtiges Signal, um die Ausbildungsbereitschaft zu erhalten und zu stärken. Dies gilt umso mehr, als die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie und angesichts von Herausforderungen wie der Digitalisierung und dem Klimaschutz dauerhaft auf mehr Auszubildende und Fachkräfte angewiesen sein wird.
Flexible Unterstützung in der Corona-Pandemie
Zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 gehörte unter anderem die Schließung von Bildungsstätten, die die ÜLU durchführen: Es konnten keine Lehrgänge durchgeführt werden und die Bildungsstätten waren mit Liquiditätsengpässen konfrontiert. Um die Corona-Krise nicht zu einer Krise der Ausbildung werden zu lassen und den Bildungsstätten schnell liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, hat das BMWi zeitnah verschiedene Unterstützungsmaßnahmen ergriffen:
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Ausbildung ist nunmehr in Form von Abschlagszahlungen auf Grundlage des voraussichtlichen Bedarfs für die kommenden sechs Wochen möglich. Zuvor konnte die Förderung erst nach der Durchführung der Lehrgänge abgerechnet und ausgezahlt werden.
Die Fördervoraussetzungen wurden flexibilisiert, um aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallene Unterweisungen nach Wiederaufnahme des Betriebs nachholen und so die Auszubildenden beim Abschluss ihrer Ausbildung in der vorgesehenen Zeit unterstützen zu können. So können Lehrgangsinhalte neuerdings auf mindestens drei anstelle von fünf Unterweisungstage komprimiert werden. Die flexibilisierten Maßnahmen gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2021.
Fachstufen-Lehrgänge des Berufs „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ werden auch als Online-Unterweisungen anerkannt. Dies gilt, solange Präsenzlehrgänge in den Bildungseinrichtungen ausgesetzt und die flexibilisierten Fördervoraussetzungen gültig sind.
Aus Umfragen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei den Bildungsstätten geht hervor, dass Maßnahmenträger die Anpassungen als sinnvoll empfinden, um den Auszubildenden trotz der besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie eine möglichst fundierte ÜLU zu ermöglichen. Das BMWi behält die Entwicklungen in der dualen Ausbildung weiterhin im Blick, so dass bei Bedarf erneut flexibel reagiert werden kann.
In Kürze
Ausreichend finanzielle Mittel für die Bildungsstätten bereitstellen.