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Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Bundesregierung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen um. Die Strategie stellt Rahmenbedingungen nachhaltiger Entwicklung sowie die Nachhaltigkeitsgovernance einschließlich Monitoring dar. Kernstück der Strategie sind die 17 sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals/SDGs).
Die Strategie wurde 2017 als Neuauflage beschlossen und 2018 aktualisiert. Seitdem haben sich Rahmenbedingungen weiter geändert; der Handlungsdruck ist gestiegen. Deshalb wurde die Strategie unter Beteiligung der Öffentlichkeit in einem zweistufigen Dialogprozess fortentwickelt und ihre Neufassung am 10. März 2021 im Kabinett beschlossen.
Die Weiterentwicklung 2021 berücksichtigt die zwischenzeitigen Entwicklungen in den verschiedenen Politikfeldern, aber auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Enthalten sind zudem erstmals sechs Transformationsbereiche, darunter „Energiewende und Klimaschutz“ und „Kreislaufwirtschaft“, denen die Nach-haltigkeitsziele zugeordnet werden. Mit Hilfe von fünf „Hebeln“, darunter „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ und „Finanzen“, wird die Transformation vorangebracht.
Mit der Weiterentwicklung wird auch die ökonomische Perspektive der Nachhaltigkeit gestärkt und ein Fokus auf die Vereinbarkeit von Wirtschaftswachstum und Klimaschutz gelegt.
So betont SDG 8 einerseits die Notwendigkeit wirtschaftlichen Wachstums, macht anderseits aber auch deutlich, dass der Fokus nicht auf quantitativem, sondern auf qualitativem Wachstum liegen muss. Planetare Grenzen und soziale Belange müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Im Ergebnis geht es darum, Wirtschaftswachstum von Ressourceneinsatz und schädlichen Emissionen zu entkoppeln und so eine ressourcenschonende und klimaneutrale Volkswirt-schaft zu schaffen.
Mit der Energiewende beschreitet Deutschland den Weg in eine nachhaltige Energieversorgung und trägt so auch dazu bei, SDG 7 (bezahlbare, verlässliche, nachhaltige Energie) und SDG 13 (Klimaschutz) zu erreichen. Wesentliche Maßnahmen für die Transformation der Energiewirtschaft sind das Kohleausstiegsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021). Mit dem 2021 gestarteten nationalen Brennstoffemissionshandel wird darüber hinaus die Dekarbonisierung in den Sektoren Wärme und Verkehr vorangetrieben. Diese und zahlreiche weitere Maßnahmen sind ebenfalls Teil der weiterentwickelten Strategie.
STEFAN LIEBENBERG
Referat: Nachhaltige Wirtschaft und fairer Wettbewerb, Verbraucherpolitik schlaglichter@bmwi.bund.de
Lehren aus der Corona-Krise
Wissenschaftlicher Beirat legt Empfehlungen zur Digitalisierung in Deutschland vor
Der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi hat ein Gutachten vorgelegt, in dem er den Stand der Digitalisierung in Deutschland im Lichte der Corona-Krise einordnet. Deutschland ist demnach sowohl beim Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch beim Einsatz digitaler Technologien und Dienstleistungen im internationalen Vergleich zurückgefallen. Die Corona-Krise hat jedoch zu einem erheblichen Digitalisierungsschub geführt. Der Beirat plädiert dafür, die erzielten Fortschritte nach der Pandemie zu erhalten und die digitale Transformation weiter voranzutreiben.
Der Beirat empfiehlt, staatliche Unterstützung verstärkt auf Fälle von Organisationsversagen zu beziehen. Im Bildungsbereich etwa könnten Zuständigkeiten in einem Staatsvertrag festgelegt und rechtliche Standards für datenschutzkonforme digitale Kommunikationsplattformen geschaffen werden.
In Abläufe der öffentlichen Verwaltung sind nach Meinung der Experten neuartige Managementansätze schneller zu integrieren, um flexibler reagieren und innovative Technologien und Prozesse früher als bisher einsetzen zu können.
Stärker als bisher sind den Experten zufolge Reallabore einzusetzen, in denen Unternehmen in alternativen Regulierungssystemen operieren können und Daten zur Verfügung stellen, die zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens beitragen.
Das Datenschutzrecht auf deutscher und europäischer Ebene ist nach Auffassung des Beirats effektiver auszugestalten und etwa mit Blick auf die Pandemiebekämpfung in Abwägungsprozesse mit anderen Rechtsgütern zu integrieren.
Der Beirat empfiehlt, den Ausbau der digitalen Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland weiter voranzutreiben, etwa durch Gigabit-Gutscheine für Breitbandanschlüsse für KMU und Haushalte mit schulpflichtigen Kindern. Die digitale Transformation im Mittelstand solle auch mit weiteren Fördermaßnahmen beschleunigt werden, etwa mit Blick auf „Digital-Voucher“ für Beratungsleistungen und im Bereich der Weiterbildung.
Skeptisch steht der Beirat Überlegungen gegenüber, der Gesetzgeber solle das Homeoffice inhaltlich detailliert ausgestalten oder einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen. Ein Anhörungsrecht kann in den Augen der Experten jedoch dazu beitragen, eingefahrene Routinen und Arbeitsabläufe zu überdenken.
Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket vom Sommer letzten Jahres hat die Bundesregierung im Umfang von 16 Milliarden Euro einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung gelegt. Davon stehen zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen drei Milliarden Euro zur Verfügung.
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Der Wissenschaftliche Beirat berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik und bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst. Das Gutachten des Beirats ist hier abrufbar: www.bmwi.de/gutachten-digitalisierung-in-deutschland