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Weniger Belastung für Unternehmen und bessere Daten für die Forschung
Nach über drei Jahren Unterbrechung fand am 29. Oktober 2021 die 84. Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses Statistik unter Beteiligung der zuständigen Landesministerien, des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter statt. Spannende Themen gab es genug.
Dem Gremium wurden erstmals zwei wichtige Initiativen des BMWi vorgestellt: Dies war zum einen die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten. Die Verwendung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, die zentral und registerübergreifend Unternehmen identifiziert, reduziert Berichtspflichten der Unternehmen – ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Once-Only-Prinzips.
Zum anderen wurden die vereinbarten Eckpunkte einer interministeriellen Arbeitsgruppe für eine bessere Wirtschaftsstatistik und erleichterten Datenzugang für die Wissenschaft vorgestellt. Diese wurden vom BMWi – zusammen mit BMF, BMI, BMBF und unter Mitarbeit des Statistischen Bundesamtes – erarbeitet. Sie beinhalten Vorschläge für rechtliche, strukturelle und finanzielle Reformen der amtlichen Statistik: Gesetzliche Forschungsklauseln sollen ausgeweitet, die Nutzung und Zusammenführung von Wirtschaftsdaten erweitert, das Statistikangebot zielgerichtet und bürokratieentlastend ausgebaut und digitale Datenquellen besser nutzbar gemacht werden. Außerdem soll beim Statistischen Bundesamt ein Institut für Datenforschung und -analyse geschaffen sowie ein Forschungsdatenökosystem mit vernetzten, gut ausgestatteten Forschungsdatenzentren entwickelt werden.
Weiterhin wurden Änderungen in der europäischen Statistik diskutiert, so etwa die Überarbeitung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), die nach Abschluss auf europäischer Ebene auch in eine nationale Revision münden wird. Auch die nationale Umsetzung der europäisch veranlassten Harmonisierung der Unternehmensstatistiken (EBS-Verordnung) wurde vorgestellt.
Mit Blick auf die nationale Statistik wurde unter anderem eine mögliche Ausweitung der Nutzung von Daten aus Scannerkassen in Handelsunternehmen diskutiert, die derzeit bereits zur Messung der Preisentwicklung genutzt werden. Vorgestellt wurden zudem die Aktivitäten der Statistischen Ämter im Bereich des Profilings großer Unternehmen mit dem Ziel, die Qualität statistischer Daten deutlich zu verbessern. Außerdem wurden vielfältige Ansätze zur weiteren Reduzierung bürokratischer Lasten im Kontext der Statistik diskutiert, so etwa die Nutzung von Experimentierklauseln bei der Statistikgesetzgebung oder spezifische Entlastungen von Existenzgründern, die sich auf Antrag in den ersten drei Jahren der Gründung von der Auskunftspflicht zur Statistik befreien lassen können. Schließlich wurden Möglichkeiten zur Reduzierung der Revisionsanfälligkeit im Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) diskutiert.
BMWi startet den zweiten Innovationspreis Reallabore
Reallabore sichtbar machen, innovative Ideen würdigen und zu neuen Reallaboren ermuntern – das sind die Ziele des Wettbewerbs „Innovationspreis Reallabore: Testräume für Innovation und Regulierung“, den das BMWi am 10. November 2021 bereits zum zweiten Mal gestartet hat. Nach der ersten Preisverleihung im Mai 2020, bei der herausragende Reallabore im Bereich autonomes Fahren auf der Straße oder Schiene, Drohnenanwendungen, neue Lösungen für Telemedizin oder öffentliche Verwaltungen ausgezeichnet wurden, ruft das BMWi erneut innovative Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen dazu auf, sich mit geplanten, laufenden und abgeschlossenen Reallaboren für den Innovationspreis zu bewerben.
Reallabore sind zeitlich begrenzte Testräume, in denen Innovationen unter realen Bedingungen erprobt werden, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen oft nur bedingt vereinbar sind. So kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um die Gesetze so weiterzuentwickeln, dass Zukunft in Deutschland nicht nur gedacht, sondern auch gemacht wird.
Der Preis wird technologie- und innovationsübergreifend in drei Kategorien vergeben:
Kategorie „Ausblicke“: Ideen für Reallabore
Kategorie „Einblicke“: Reallabore in der Umsetzung
Kategorie „Rückblicke“: Abgeschlossene Reallabore
Ziel der Kategorie „Ausblicke“ ist es, potenzielle Anwendungsfelder und Projektideen für zukünftige Reallabore zu identifizieren, Erkenntnisse für Verwaltungen und Gesetzgeber zu gewinnen und Handlungsbedarfe zu identifizieren. In den beiden anderen Kategorien geht es darum, Erprobungen mit Vorbildcharakter zu präsentieren und deren Erfolgsfaktoren und Umsetzungsstrukturen herauszustellen.
Eine hochkarätig besetzte Fachjury wählt für jede Kategorie drei Sieger aus. Zentrale Bewertungskriterien sind dabei die Einordnung als Testraum für Innovation und Regulierung, der Innovationsgrad und der Vorbildcharakter des Reallabors.
Die Sieger des Wettbewerbs werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Frühsommer 2022 ausgezeichnet und der Öffentlichkeit präsentiert. Alle ausgezeichneten Reallabore sind berechtigt, das Label „Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung“ zu tragen.
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen können sich bis zum 26. Januar 2022 unter folgendem Link bewerben: www.innovationspreis-reallabore.de. Dort findet sich auch ein Rückblick auf den ersten Innovationspreis Reallabore und dessen Sieger.
MEHR ZUM THEMA
Weiterführende Informationen zur Reallabore-Strategie und den weiteren Maßnahmen des BMWi zur Stärkung von Reallaboren unter