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Am 23. August stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck die neue Förderrichtlinie zur „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) vor. Nur eine Woche später, am 30. August 2024, startete der erste Förderaufruf. Die BIK löst das Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ab und hat das Ziel, vor allem den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Durch das Vorgängerprogramm konnten bereits 29 Vorhaben von 23 Unternehmen in acht Bundesländern unterstützt werden. Allerdings beschränkte sich die Förderfähigkeit im bisherigen Programm allein auf die energieintensive Grundstoffindustrie. Die BIK wird hingegen branchen- und technologieoffen gerade auch innovative kleinere und mittelgroße Transformationsprojekte unterstützen. Damit ergänzt sie die aktuellen Förderinstrumente und tritt neben die „Klimaschutzverträge“1, welche vor allem auf Projekte mit größerem Volumen ausgelegt sind.
Die BIK: ein Programm mit zwei Fördermodulen
Die BIK besteht aus zwei großen Fördermodulen. Modul eins betrifft Dekarbonisierungsvorhaben im Industriesektor, die Treibhausgasemissionen dauerhaft reduzieren. Angesprochen werden alle Industrieunternehmen in Deutschland, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Im Fokus des ersten Moduls stehen insbesondere die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise in der Chemie-, Stahl-, Gießerei-, Glas-, Keramik-, Papier- und Zellstoff- sowie Zement- und Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt: z. B. können auch die Lebensmittelindustrie, Rezyklatproduzenten oder Maschinenbauer ihre Projekte einreichen. In diesem Modul beträgt die maximale Fördersumme 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Im zweiten Fördermodul können Vorhaben zur CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung gefördert werden (CCS, Carbon Capture and Storage; CCU, Carbon Capture and Utilization). Die Investitionsförderung für CCU und CCS ist neu und steht im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon-Management-Strategie, die am 29. Mai 2024 im Kabinett verabschiedet wurde. Damit leistet die BIK einen ersten Beitrag zur Umsetzung der Eckpunkte der Carbon-Management-Strategie. Die BIK-Fördermöglichkeit für CCS/CCU-Investitions- und Innovationsvorhaben ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Investitionsvorhaben können im ersten Förderaufruf aus den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung kommen; Innovationsvorhaben können auch zusätzlich in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig, industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen können im Rahmen der BIK gefördert werden, wenn sie mindestens 500.000 Euro Gesamtinvestitionen umfassen. Projekte von großen Unternehmen müssen ein Investitionsvolumen von mindestens einer Million Euro umfassen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine 30-prozentige Kofinanzierung der Bundesländer vorgesehen. Die Vergabe erfolgt über jährliche Förderwettbewerbe, bei einer Gültigkeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2030. Bis spätestens zum 31. Dezember 2035 ist die Umsetzung der Vorhaben und Auszahlung der Zuwendungen möglich. Insgesamt stehen für die Gesamtlaufzeit nach derzeitiger Planung ca. 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ausblick
Der erste Förderaufruf ist am 30. August gestartet und eine Teilnahme am Verfahren ist noch bis einschließlich 30. November 2024 möglich. Weitere jährliche Förderaufrufe folgen. So soll der Förderaufruf für das Jahr 2025 noch im ersten Quartal veröffentlicht werden.
KONTAKT & MEHR ZUM THEMA
Referat: IVE3 – Förderprogramme Dekarbonisierung der Industrie, Klimaschutzverträge