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Für den Wohlstand eines hochentwickelten Industrielandes wie Deutschland ist eine sichere Energieversorgung unabdingbar. Energieversorgungssicherheit ist daher als zentrales Ziel im Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, verankert. Eine nachhaltige Energieversorgung ist gewährleistet, wenn die Versorgung der Allgemeinheit mit Energie jederzeit stabil zu wirtschaftlichen und klimafreundlichen Bedingungen gesichert ist. Energieressourcen, zum Beispiel Erdöl, Erdgas und Strom, müssen also in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein und sicher zu den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern transportiert werden können. In der Energieversorgungskrise 2022/2023 konnte die Energieversorgung nur mit großer gemeinsamer Anstrengung und umfassenden Maßnahmen stabil und bezahlbar gehalten werden. Diese Erfahrungen sowie ein Umfeld erhöhter Risiken erfordern umsichtige Risikoanalysen und eine Neubetrachtung der Resilienz der Energieversorgung. Ziel ist es, diese Resilienz strategisch weiter zu stärken.
Bedeutung der Energieversorgungssicherheit für Deutschland
In Deutschland werden derzeit noch rund 80 Prozent des Primärenergieverbrauchs – also des gesamten Verbrauchs an noch nicht weiterverarbeiteten Energieträgern – über fossile Energieträger, vor allem Mineralöle und Erdgas, gedeckt. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger hat sich seit 1990 allerdings mehr als verzehnfacht und betrug im Jahr 2024 rund 20 % des Primärenergieverbrauchs.
Da Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein will, wird der Verbrauch von fossilen Energieträgern zukünftig sinken, während der Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Elektrifizierung des Verkehrs-, Wärme- und Industriesektors voranschreiten wird.
Deutschland ist in den europäischen Strommarkt und als Nettoimporteur von Kohle, Öl und Erdgas stark in internationale Märkte eingebunden. So betrug die Importquote 2023 bei Erdgas 95 Prozent, bei Mineralöl 98 Prozent und bei Steinkohle 100 Prozent. Die Importbedarfe an fossilen Energieträgern werden perspektivisch abnehmen. Dennoch ist klar, dass Energieversorgungssicherheit nicht Energieautarkie bedeuten kann. Deutschland wird auch weiterhin einen Teil seines Energiebedarfs über Importe decken müssen. Längerfristig werden dies Strom und Wasserstoff sein.
Energieversorgungssicherheit hat viele Dimensionen: Genauso bedeutend wie die grundsätzliche Verfügbarkeit von Ressourcen ist die Diversifizierung der notwendigen Energieimporte über verschiedene Länder, Transportrouten sowie beteiligte Akteure in der Lieferkette, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Dies gilt sowohl für Primärenergieträger, wie zum Beispiel Erdöl und -gas, als auch für Sekundärenergieträger wie Strom sowie für kritische Rohstoffe, Komponenten und Technologien, die für die Energiewende bedeutend sind. Hinzu kommt der Schutz der Energieinfrastruktur, zum Beispiel gegen Sabotage und Cyberattacken, aber auch gegen Extremwettereignisse, die als Folge des Klimawandels zunehmend auftreten. Auf der Nachfrageseite sind insbesondere in einer angespannten Versorgungslage flankierend Kommunikationskampagnen und adäquate Anreizsetzung notwendig, um bei Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher Energieeinsparungen zu erzielen. Um Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, arbeiten daher viele verschiedene Fachbereiche interdisziplinär zusammen. Insgesamt muss Energieversorgungssicherheit als Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Behörden, Energiewirtschaft und Wissenschaft verstanden werden, die es zudem nicht zum Nulltarif geben kann.
Verantwortliche Akteure der Energieversorgungs-
sicherheit
Die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland ist innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem des Energiewirtschaftsgesetzes, primär Aufgabe der am Markt tätigen Unternehmen. Die Energieversorgungsunternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie diese Aufgabe erfüllen und beispielsweise zu einer ausgewogenen Diversifizierung des Angebots beitragen. Dem Staat kommt neben der Gestaltung des rechtlichen Rahmens vor allem dann eine aktive Rolle zu, wenn der Markt die Energieversorgung nicht mehr eigenständig gewährleisten kann. Ereignisse, die über die im marktlichen Rahmen stattfindenden Prozesse hinausgehen, zum Beispiel Naturkatastrophen oder geopolitisch bedingte Brennstoffmangelsituationen, liegen im Bereich der staatlichen Risiko- und Krisenvorsorge. So kann in den Bereichen Strom und Gas die Bundesnetzagentur in solchen Fällen die Funktion des sogenannten Bundeslastverteilers übernehmen und zum Beispiel in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern Bezugsreduktionen verfügen. Im Bereich der Mineralölversorgung wiederum kann bei einer unmittelbar drohenden Störung der Energieversorgung das BMWK Mineralölreserven freigeben. Dies geschah zuletzt im März 2022 im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.
Rahmengebende und unterstützende Rolle der Bundesregierung
Energieversorgungssicherheit ist für die Bundesregierung von jeher ein wichtiges Handlungsfeld. Dies spiegelt sich auch in der Vielzahl entsprechender Rechtstexte wider, die sich mit Energieversorgungssicherheit insgesamt oder hinsichtlich spezifischer Energieträger befassen. Diese rechtlichen Grundlagen beinhalten an vielen Stellen Regelungen zur Risikovorsorge und zum Risikomanagement. Dazu zählen zum Beispiel Vorgaben für den Betrieb und den Ausbau von Netzen und Reserven, Vorgaben für Gasspeicherfüllstände, die Zertifizierung der Betreiber von Transportnetzen und Gasspeicheranlagen sowie ein Monitoring der Versorgungssicherheit. So wird der Rahmen für einen grundsätzlich stabilen und funktionsfähigen Energiemarkt geschaffen, der in der Lage ist, gewisse Risiken zu beherrschen. Im Falle einer schweren Energiekrise greift zusätzlich das Energiesicherungsgesetz, das Interventionen durch bestimmte staatliche Maßnahmen ermöglicht, zum Beispiel Rationierungen und Priorisierungen, Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen, oder, im Extremfall, auch Enteignungen. Neben dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz sind Einzelaspekte mit Bezug zur Energieversorgung in vielen weiteren Gesetzestexten verankert, für den Bereich Erdöl zum Beispiel im Erdölbevorratungsgesetz. Auch für ein koordiniertes Vorgehen im Krisenfall ist gesorgt, unter anderem über den Notfallplan Erdgas, den das BMWK erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Wie die beiden Ölpreisschocks in den 1970er Jahren, so forderte auch die Energiekrise 2022/23 eine Anpassung dieses Rahmens. Dazu zählt zum Beispiel die Diversifizierung der Gasversorgung hin zu einer Energieversorgung, welche nicht mehr auf russisches Gas angewiesen ist. Gas muss über Pipelines nach Deutschland importiert werden beziehungsweise an LNG-Terminals angelandet werden. Die Gaslieferverträge werden von den Gasversorgungsunternehmen geschlossen. Die Bundesregierung führt mit diesen einen engen Dialog, um Diversifizierungsmaßnahmen zu unterstützen. Im Jahr 2024 stammte der Großteil der deutschen Gasimporte aus Norwegen (48 Prozent) sowie aus LNG-Importen in die EU, welche über die Niederlande (25 Prozent) und Belgien (18 Prozent) nach Deutschland kamen (vorläufige Zahlen). Die Loslösung von russischem Pipelinegas, dessen Importanteil im Jahr 2021 noch bei über 50 Prozent lag, ist damit gelungen.
Erfahrungen aus der Krise und neue Herausforderungen erfordern Stärkung der Resilienz
Deutlich wurde während der Krise, wie wichtig ein effektives Instrumentarium sowie handlungsfähige Institutionen und Behörden zur Abfederung und Überwindung von Schocks sind.
Das in Deutschland seit 1975 bestehende Energiesicherheitsgesetz wurde erstmalig aktiviert. Es war aber an vielen Stellen nicht auf die aktuelle Krisenlage abgestimmt und musste in kürzester Zeit grundlegend reformiert und erweitert werden. Dies wurde notwendig, um auch außergewöhnliche Markteingriffe zu ermöglichen. Dazu zählten unter anderem die staatliche Unterstützung von systemrelevanten Unternehmen, die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse sowie der schnelle Aufbau einer LNG-Infrastruktur, um weggefallene russische Gasmengen zu kompensieren.
Zwei Jahre nach der Krise stehen die Energieinfrastrukturen in einer global veränderten Risikolandschaft zusätzlich vor Herausforderungen neuer Art und Dimension. Attacken durch Terrorismus, Spionage und andere störende und zerstörerische Aktionen auf die Energieversorgung und kritische Infrastrukturen haben bereits stattgefunden und stellen zunehmend eine Gefahr für die Energieversorgung dar. Zu den Risiken durch geopolitische Konflikte, technische Ausfälle und menschliches Versagen kommen außerdem wachsende Risiken durch Extremwetterereignisse infolge der Klimaerwärmung hinzu. Zahlreiche Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass es nicht mehr um die Frage geht, ob sich Risiken materialisieren, sondern vielmehr darum, wann, wo und mit welcher Intensität sich Schocks auswirken.
Die Erfahrungen der Krise, gepaart mit einer veränderten Risikolandschaft, zeigen, dass künftig die Resilienz der Energieversorgung noch deutlicher im Fokus stehen muss. Resilienz bedeutet in diesem Kontext, dass die Funktion eines Energiesystems unter Belastungen erhalten bleibt (möglicherweise mit Einschränkungen) oder zumindest innerhalb kurzer Zeit wiederhergestellt werden kann.
Die Resilienz der Energieversorgung muss weiter gestärkt werden, um künftig noch besser auf krisenhafte Zustände vorbereitet zu sein und solche Ereignisse zu möglichst geringen Kosten für die Allgemeinheit zu bewältigen. Dazu muss kontinuierlich an der Verbesserung von Krisenvorsorge und -bewältigung gearbeitet werden. Gleichzeitig ist es gerade vor dem Hintergrund der vielfältigen Veränderungen des Energiesystems im Rahmen der Transformation hin zur Klimaneutralität wichtig, Wirkungszusammenhänge im Energiesystem vertieft zu analysieren und die verschiedenen Energieträger nicht isoliert zu betrachten. So ist es beispielsweise für die zukünftige Wasserstoffversorgung unerlässlich, einseitige Abhängigkeiten von Beginn an zu vermeiden und beim Markthochlauf entsprechend zu berücksichtigen. Dafür ist es notwendig, die Bedeutung von Wasserstoff im Energiesystem der Zukunft zu analysieren und Wechselwirkungen von Versorgungsrisiken zwischen dem Strom-, Gas- und Wasserstoffsektor zu berücksichtigen.
Ausblick: Szenarienbasierte Risikoanalysen als Prüfstein
Ein Instrument zur Prüfung, wie gut der Energiesektor gegen bestimmte Schocks gewappnet ist, sind Stresstests, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Solche Tests können Schwachstellen im System identifizieren, um diese im Anschluss mit geeigneten Maßnahmen gezielt zu adressieren. Jedem Stresstest muss dabei eine objektive Risikoanalyse vorausgehen, welche die global veränderte Risikolandschaft umfassend berücksichtigt. Basierend darauf können Risikoszenarien definiert werden, deren Auswirkungen mithilfe von Modellen der Energienetze und -märkte berechnet werden. Stresstests werden für den Bereich Gas unter anderem vom Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber Gas, ENTSO-G, durchgeführt. Für Deutschland hat das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln gemeinsam mit PwC, der dena und Prognos im Auftrag des BMWK die Auswirkungen von verschiedenen Schockszenarien auf die Gasversorgungssicherheit untersucht. Arbeiten zur Stärkung der Krisenvorsorge und des Krisenmanagements werden auch zukünftig weiter vorangetrieben, um die Energieversorgung in Deutschland resilienter zu machen und somit für zukünftige Krisen gewappnet zu sein.