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Schiffe sind nicht nur der weltweit wichtigste Verkehrsträger für den Transport von Gütern, sondern schaffen auch die Grundlage für alle anderen Nutzungen von Meeren, Flüssen und Seen. Sie sind hochkomplexe Systeme, bei deren Bau Materialien, Anlagen und Komponenten mit fortschrittlicher Produktionstechnologie integriert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiffbaus hängt wesentlich von seiner Innovationskraft ab.
Hier setzt die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ vom 24. Juni 2024 an. Sie verfolgt das Ziel, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Das Förderprogramm trägt zur Stärkung der Technologieführerschaft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie bei. Die Entwicklung marktfähiger Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche kann langfristig Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten an den deutschen Standorten sichern.
Werften können sich vom Standard internationaler Wettbewerber abheben, wenn Innovationen zügig in Produkte und Verfahren umgesetzt und erfolgreich vermarktet werden. „Innovation“ im Sinne der Richtlinie ist hierbei die Herstellung von technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkten („Produktinnovation“) oder die Entwicklung bzw. Anwendung von neuen Verfahren („Verfahrensinnovation“) bei der Ausführung eines Schiffbauauftrags. Gefördert werden innovative Projekte oder Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Schiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Eine Stärkung der Innovationskraft der deutschen Schiffbauindustrie hilft nicht nur bei der Bewältigung der notwendigen klimafreundlichen Transformation der Branche selbst, sondern trägt darüber hinaus maßgeblich zur Entwicklung neuer Technologien und nachhaltiger Lösungen bei Zulieferern, Ingenieurdienstleistungen und im maritimen Sektor insgesamt bei. Das Förderprogramm unterstützt bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von innovativen Vorhaben und der Überleitung neuer Technologien zu innovativen Produkten oder zum erfolgreichen Einsatz innovativer Prozesse. Dies trägt dazu bei, die Hightech-Rolle der deutschen Werften im internationalen Vergleich zu stärken.
Bezuschusste Vorhaben fallen z. B. in den Bereich des hochkomplexen und innovativen Spezialschiffbaus sowie die Entwicklung nachhaltiger Technologien oder den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe und verantwortungsvoller Umweltpraktiken. Beispiele für den Spezialschiffbau im Förderprogramm sind unter anderem Forschungsschiffe sowie Elektro-Solar-Fähren. Gefördert werden außerdem neuartige, klimafreundlichere Antriebskonzepte – mit LNG oder Strom – oder innovative Abgasreinigungsanlagen. Auch von den Werften gefertigte Offshore-Strukturen, die Einrichtungen zur Erzeugung, Übertragung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen errichten oder betreiben, können in diesem Rahmen gefördert werden. Mit der Förderung werden vorrangig Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Klima- und Umweltbereich unterstützt.
Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittelgroße Werften werden durch höhere Fördersätze besonders gefördert.
Die Fördergelder werden grundsätzlich zu zwei Dritteln aus Haushaltsmitteln des Bundes sowie zu einem Drittel aus Haushaltsmitteln des Bundeslandes gewährt, in dem der Antragstellende seinen Sitz und Geschäftsbetrieb hat (Kofinanzierung).
Seit dem erstmaligen Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum 8. März 2005 wurden 261 innovative Projekte erfolgreich gefördert. Das Förderprogramm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Die Geltungsdauer der neuen Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Kontakt & mehr zum Thema:
Referat:
Maritime Wirtschaft und Geschäftsstelle des Koordinators für die maritime Wirtschaft