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Die Corona-Pandemie stellte auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung hat betroffene Unternehmen und Selbständige mit den Corona-Wirtschaftshilfen unterstützt. Dazu zählen insbesondere die Überbrückungshilfen I bis IV und die November-/Dezemberhilfe mit 1,8 Millionen bewilligten Anträgen und einem Auszahlungsvolumen von insgesamt rund 60 Milliarden Euro. Mit den Hilfen wurden laufende Fixkosten bezuschusst. Je höher der Umsatzausfall war, desto höher fiel die Bezuschussung im Einzelfall aus. Mit den Corona-Wirtschaftshilfen konnten die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen und Selbständiger in Deutschland gesichert und damit auch Arbeitsplätze erhalten werden. Eine Übersicht der Corona-Wirtschaftshilfen findet sich in Abbildung 1.
SCHNELLE AUSZAHLUNG DER HILFEN ERFORDERT NACHTRÄGLICHE ÜBERPRÜFUNG
Ein Erfolgsfaktor der Corona-Wirtschaftshilfen lag in der Geschwindigkeit der Auszahlung: Unternehmen konnten die Hilfen für einzelne Monate bereits beantragen, bevor das Ausmaß des coronabedingten Umsatzausfalls feststand. Diese Vorgehensweise macht eine nachträgliche Prüfung der einzelnen Fälle notwendig. Die Empfängerinnen und Empfänger von Unterstützungsleistungen waren daher aufgefordert, bis zum 30. September 2024 eine Schlussabrechnung einzureichen. Bewilligungsstellen der Länder prüfen diese Schlussabrechnungen und legen die Unterstützungshöhe final fest. Unternehmen, deren Umsätze schlechter liefen als bei Antragstellung prognostiziert, können mit der Schlussabrechnung auf eine Nachzahlung hoffen. Im umgekehrten Fall können Hilfen jedoch auch teilweise oder ganz zurückgefordert werden.
Der Verpflichtung, eine Schlussabrechnung einzureichen, sind bis zum Fristende rund 95 Prozent der Unternehmen nachgekommen. Gut die Hälfte davon ist von den Bewilligungsstellen der Länder inzwischen abschließend geprüft. Dies erlaubt, ein Zwischenfazit zur Schlussabrechnung zu ziehen.
ERSTE ERGEBNISSE DER ÜBERPRÜFUNGEN ERGEBEN ZEITLICH DIFFERENZIERTES BILD
Nach- und Rückzahlungen halten sich in Häufigkeit und Höhe insgesamt bislang in etwa die Waage (vgl. Abbildung 2). Rund 41 Prozent der Unternehmen dürfen sich über eine Nachzahlung von durchschnittlich rund 4.000 Euro freuen. Dies entspricht einer nachträglichen Erhöhung von rund 11 Prozent bezogen auf die in diesen Fällen ursprünglich ausgezahlten Zuschüsse. Bei einem knappen Drittel der Fälle wird die Höhe der ausgezahlten Hilfe bestätigt. In rund 29 Prozent der beschiedenen Fälle erfolgen (Teil-) Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich rund 8.900 Euro. Die von Rückforderungen Betroffenen müssen damit im Durchschnitt rund 16 Prozent der erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen.
Zwischen den zeitlich aufeinanderfolgenden Hilfen sind deutliche Unterschiede erkennbar. Bei den für den Förderzeitraum Juni bis Dezember 2020 aufgesetzten Überbrückungshilfen I und II müssen im Saldo rund 17 Prozent der Fördermittel zurückgeführt werden, während sich bei der Überbrückungshilfe III (für November 2020 bis Juni 2021) Rück- und Nachzahlungen nahezu ausgleichen. Im Unterschied dazu übersteigen bei den späteren Überbrückungshilfen III Plus und IV (Juli 2021 bis Juni 2022) die festgesetzten Förderhöhen die ursprünglich ausgezahlten Hilfen um knapp 2 Prozent. Ein Grund für dieses zeitlich differenzierte Muster liegt darin, dass Umsatzeinbrüche bei den frühen Hilfsprogrammen im Rückblick vielfach schwächer ausfielen als prognostiziert.
Bei den November- und Dezemberhilfen 2020 sind die Rückforderungen und Nachzahlungen relativ niedrig. Dies liegt auch an der anderen Bemessungsgrundlage dieser Hilfen: Die Höhe der Förderung bemaß sich in der Regel an den bereits bei Antragstellung bekannten Umsätzen der Referenzmonate November oder Dezember 2019. Ausnahmen gab es bei Soloselbständigen und neu gegründeten Unternehmen.
Bei einem überprüften Auszahlungsvolum von bislang rund 14,5 Mrd. Euro von insgesamt rund 60 Mrd. Euro haben die Bewilligungsstellen im Saldo bisher Rückforderungen in Höhe von knapp 308 Millionen Euro ermittelt. Dies entspricht gut 2 Prozent der ursprünglich ausgezahlten Mittel. Bis zum Abschluss der Schlussabrechnungen könnte hochgerechnet ein Netto-Betrag von bis zu 700 Millionen Euro an den Bund zurückfließen. Bei dieser Hochrechnung ist berücksichtigt, dass bei den bislang überprüften Schlussabrechnungen die Überbrückungshilfe III Plus & IV noch unterrepräsentiert sind.
Unter hohem Zeitdruck wurde 2020 eine bundesweit einheitliche digitale Ende-zu-Ende-Lösung für die Antragstellung, Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen geschaffen. Die derzeit laufende Schlussabrechnung baut auf der geschaffenen IT-Infrastruktur und den bereits im System erfassten Antrags- und Unternehmensdaten auf. Damit ist insbesondere in Fällen, bei denen die Angaben im Wesentlichen unverändert geblieben sind, eine effiziente Bearbeitung sichergestellt.
Ein digitaler Abgleich mit Berufsregistern stellt sicher, dass nur bevollmächtigte prüfende Dritte, in der Praxis meist Steuerberaterinnen und Steuerberater, Zugang zur Antragsplattform erhalten.
AUTOMATISIERTE VORPRÜFUNGEN BESCHLEUNIGEN DEN PROZESS
Alle Schlussabrechnungen durchlaufen nach Einreichung eine vollautomatisierte Vorprüfung. Dadurch können, unter anderem mit Hilfe eines Finanzamtsdaten-Abgleichs, fehlerhafte bzw. unplausible Angaben schnell identifiziert werden. In kritischen Fällen erfolgt eine manuelle Nachprüfung. Andernfalls wird zur Prozessbeschleunigung auf eine solche Nachprüfung verzichtet. Ob Rückfragen oder Beleganforderungen der Bewilligungsstellen im Einzelfall erforderlich sind, hängt wesentlich vom Schweregrad der festgestellten Auffälligkeiten ab. Bei etwa jeder zehnten Schlussabrechnung stellen die Bewilligungsstellen einen Korrekturbedarf fest, mit der Folge, dass in den betroffenen Fällen die in der Schlussab- rechnung letztlich beantragte Förderhöhe um durchschnittlich rund 11.000 Euro gekürzt wird. Insgesamt belaufen sich die Kürzungen bislang auf rund 514 Millionen Euro. Häufige Gründe sind, dass neu hinzugefügte Fixkosten als nicht förderfähig abgelehnt oder unvollständige Angaben bei Unternehmensverbünden festgestellt werden. Nur in seltenen Fällen müssen aufgrund eines Betrugsverdachts Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.
ZÜGIGER ABSCHLUSS DER SCHLUSSABRECHNUNG ANGESTREBT
Die Bewilligungsstellen der Länder sind bestrebt, die vorliegenden Schlussabrechnungen zeitnah abzuschließen, damit die Unternehmen und Selbständigen möglichst bald Rechtssicherheit erhalten. Von rund 795.000 eingereichten Schlussabrechnungen bzw. Schlussabrechnungs-Paketen (vgl. Abbildung 2) haben die Bewilligungsstellen bislang rund 402.000 abschließend geprüft. Aktuell kommen rund 20.000 bis 30.000 abgeschlossene Fälle pro Monat hinzu. Um ein möglichst zeitnahes Ende der Verfahren herbeizuführen, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass manuelle Prüfungen im Normalfall auf kritische Anträge mit hohen Fördersummen auszurichten sind. Damit konnten in der Folge viele „kleinere Fälle“ ohne Rückfragen schnell erledigt werden. Inzwischen gewinnt die Bearbeitung größerer und damit in der Regel auch zeitaufwändiger Fälle an Bedeutung: Auf die noch verbliebene Hälfte der zu prüfenden Schlussabrechnungspakete entfallen gut drei Viertel des ausgezahlten Volumens. Hinzu kommt: Rund 5 Prozent der vorläufig bewilligten Einzelanträge der Corona-Wirtschaftshilfen können aktuell keiner (vorliegenden) Schlussabrechnung zugeordnet werden. Die Bewilligungsstellen prüfen in diesen Fällen, ob ggf. bereits eine anderweitige Erledigung erfolgt ist (z. B. Einreichung im Rahmen eines Verbundantrags) oder ob Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten sind. Einzelne Länder könnten den erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen bereits in diesem Jahr erreichen; in der Mehrzahl der Bewilligungsstellen wird damit erst im Jahr 2026 zu rechnen sein.
CORONA-WIRTSCHAFTSHILFEN WERDEN EVALUIERT
Gegenwärtig werden die Corona-Wirtschaftshilfen einer umfassenden externen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen. Neben den Überbrückungshilfen I bis IV und den November-/Dezemberhilfen gehören dazu auch die in diesem Artikel nicht betrachteten Corona-Soforthilfen und Neustarthilfen. Der erste Evaluationsbericht wird im Sommer dieses Jahres erwartet und betrachtet die operative Umsetzung der Hilfen, eine erste Wirkungsanalyse auf Basis der Daten aus dem Antragsverfahren sowie eine Analyse der Soforthilfen. Die Schlaglichter der Wirtschaftspolitik werden hierzu ebenfalls berichten.