Titelbild zum Artikel "OECD Deutschlandbericht 2025: Plädoyer für Strukturreformen"

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OECD-Generalsekretär Mathias Cormann hat am 1. Juni 2025 den neuen Wirtschaftsbericht für Deutschland an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übergeben. Der Länderbericht stellt insbesondere dar, wie durch umfassende Strukturreformen wieder mehr Wachstum erreicht werden kann. Zentrales Ziel der neuen Bundesregierung ist es, das Potenzialwachstum dauerhaft deutlich zu steigern. Vor diesem Hintergrund gibt der Bericht Ansporn und Orientierung für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik.

Die länderspezifischen OECD-Wirtschaftsberichte erscheinen im Turnus von etwa zwei Jahren und gehören zu den OECD-Leuchtturmpublikationen. Sie sind das Ergebnis einer Begutachtung, der sich alle Mitgliedsländer immer wieder stellen. Die OECD analysiert dazu die wirtschaftliche Entwicklung und die Wirtschafts- und Finanzpolitik im jeweiligen Land. Sie spricht mit Ministerien, Forschungsinstituten und Verbänden und erstellt dann einen Berichtsentwurf, der im Kreis der Mitgliedsländer diskutiert und schließlich gebilligt wird. Vorrangiges Ziel der Begutachtung durch die OECD ist es, voneinander zu lernen, um den Wohlstand nachhaltig zu steigern.

Neben einer Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftslage und einer Projektion der weiteren Entwicklung erhalten die untersuchten Länder eine kritische Bewertung der jeweiligen Wirtschaftspolitik sowie – darauf aufbauend – wirtschaftspolitische Empfehlungen. In einem Schwerpunktkapitel konzentriert sich die OECD zudem auf ein bestimmtes wirtschaftspolitisches Handlungsfeld. In der aktuellen Ausgabe zu Deutschland ist dies die Regionalentwicklung.

DEUTSCHLAND MUSS WACHSTUMSPOTENZIAL DAUERHAFT STEIGERN

Aus Sicht der OECD ist es höchste Zeit, dass Deutschland durch umfassende Strukturformen sein Wachstumspotenzial dauerhaft steigert. Während der letzte Bericht vor zwei Jahren stark vom Umgang mit der Energiepreiskrise und der erforderlichen Stabilisierung der Wirtschaft geprägt war, stehen die aktuellen Rahmenbedingungen aus OECD-Sicht einer beherzten Reformagenda nicht im Wege. Eher im Gegenteil: Die OECD hält signifikante wirtschaftspolitische Impulse für dringend erforderlich, um angesichts des schwierigen globalen Umfelds auf den Wachstumspfad von vor der Corona-Pandemie zurückzukehren (siehe Abbildung 1). Reformbedarf sieht die OECD an vielen Stellen; als besonders wichtig identifiziert sie die Bereiche öffentliche Finanzen, Wettbewerbspolitik und Erwerbsbeteiligung.

Abbildung 1: Das Wirtschaftswachstum hat sich verlangsamt Bild vergrößern: Abbildung 1: Das Wirtschaftswachstum hat sich verlangsamt

In der Finanzpolitik lobt die OECD zwar die Modifikation der Schuldenbremse und die Einrichtung des Sondervermögens (Grundgesetzänderung vom März 2025). Mittelfristig sieht sie jedoch erheblichen Reformbedarf, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einerseits auf der Einnahmenseite zu sichern und andererseits auf der Ausgabenseite Effizienzreserven durch bessere Wirkungsanalysen, eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung und eine stärkere Zielorientierung öffentlicher Ausgaben zu heben. Auch Ausgabenumschichtungen werden empfohlen. Einnahmeseitig empfiehlt die OECD den Abbau von Vergünstigungen bei der Kapitalertrag-, Erbschaft-, Umsatz- und Umweltbesteuerung sowie die Stärkung des Steuervollzugs. Sie wiederholt zudem ihre Empfehlung, Grundeigentum höher zu besteuern, und hält auch höhere Steuern auf Alkohol und Tabak für angezeigt. Im Gegenzug sollte der Faktor Arbeit entlastet werden.

In mangelndem Wettbewerb sieht die OECD eine zentrale Ursache für die niedrigen Unternehmensinvestitionen und das schwache Produktivitätswachstum in Deutschland. Vor allem im Dienstleistungssektor bestünden nach wie vor erhebliche Wettbewerbshemmnisse, insbesondere Zulassungsvoraussetzungen für eine Betriebsgründung oder die Ausübung bestimmter Berufe. Der Abbau von Berufszugangsbeschränkungen böte erhebliches Potenzial, um den Wettbewerb anzukurbeln, die Preise zu senken und die wirtschaftliche Dynamik und das Produktivitätswachstum zu beleben. Öffentliche Unternehmen hätten ein im OECD- Vergleich großes Tätigkeitsspektrum. Dieses umfasse z. B. auch Wirtschaftsbereiche wie das Verarbeitende Gewerbe und die Gastronomie, bei denen die Beweggründe für die wirtschaftliche Betätigung des Staates schwer nachvollziehbar seien. Die OECD rät dazu, Vermögenswerte sowie Waren und Dienstleistungen von strategischem Interesse besser zu definieren und etwaiges Marktversagen sowie die Auswirkungen staatlicher Beteiligungen auf den Wettbewerb genau zu analysieren.

Größere Befugnisse für das Bundeskartellamt, um wettbewerbshemmende Entscheidungen von öffentlichen Organen oder Regulierungsbehörden anzufechten, sowie mehr Transparenz bei Subventionen für öffentliche Unternehmen könnten zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen. Unternehmensgründungen insgesamt in Deutschland hält die OECD immer noch für zu kompliziert und die Verfahren für zu langsam. Andere OECD-Länder seien hier längst viel weiter. Dort könne man bei einer Behörde alle notwendigen Anmeldungen vornehmen und Genehmigungen beantragen (sog. One-Stop-Shop). Um dies auch in Deutschland zu ermöglichen, hält die OECD umfassende Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung für unerlässlich. Dazu gehöre insbesondere auch, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dezentrale Register verknüpft werden könnten. Mit der Verwaltungsdigitalisierung, so die Erwartung, ginge auch eine erhebliche Verringerung des Bürokratieaufwandes und somit eine Entlastung der Wirtschaft einher.

Der Beitrag des Faktors Arbeit zum Wirtschaftswachstum hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter abgeschwächt und war, bezogen auf die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden, im Jahr 2024 nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sogar leicht negativ. Der OECD-Wirtschaftsbericht identifiziert dafür zwei wesentliche Faktoren: erstens die hohe Teilzeitquote, v. a. bei Frauen, und zweitens ein zu frühes Ausscheiden vieler gut ausgebildeter und gesunder Arbeitskräfte aus dem Erwerbsleben. Beides habe mit falschen Anreizen zu tun. Die hohe Teilzeitquote gehe u. a. auf die hohe Grenzbelastung bei Steuern und Abgaben für Zweitverdienende zurück. Mit den Minijobs bestehe gerade im Familienkontext eine finanziell attraktivere Alternative im Vergleich zu Teilzeitmodellen mit mehr Wochenstunden. Durch eine Begrenzung der Minijobs auf Schülerinnen, Schüler und Studierende und eine Reform der Besteuerung von Ehegatten könnte aus Sicht der OECD das Arbeitsangebot, insbesondere für Frauen, deutlich gesteigert werden. Für Ältere wiederum sieht die OECD durch die bestehenden Optionen einen zu starken Anreiz, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente zu beziehen. Die sogenannte Rente mit 63 sollte daher abgeschafft und die Rentenabschläge beim vorzeitigen Bezug einer regulären Altersrente erhöht werden. Die ebenfalls im Bericht enthaltene Empfehlung, die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt anzuheben und an die Lebenserwartung zu koppeln, ist ein konkretes Ergebnis der Beratung im zuständigen OECD- Prüfungsausschuss (Economic Development Review Committee). Dort wurde der vom OECD-Sekretariat erstellte Bericht diskutiert und mit einigen Änderungen angenommen. Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung wird praktisch allen Mitgliedsländern empfohlen, um die Erwerbsbeteiligung zu verbessern und die staatlichen Rentenversicherungen zu stabilisieren.

SONDERKAPITEL SIEHT TROTZ FORTSCHRITTEN WEITEREN VERBESSERUNGSBEDARF BEI DER REGIONALENTWICKLUNG

Ausgehend von der Beobachtung, dass die regionale Ungleichheit in den letzten 20 Jahren in Deutschland zurückgegangen ist, bescheinigt der Bericht dem Bund und den Ländern insgesamt eine erfolgreiche Regionalpolitik. Vor allem zwischen den östlichen und den westlichen Ländern hätten die wirtschaftlichen Unterschiede auf Kreisebene im Zeitverlauf deutlich abgenommen. Die ostdeutschen Bundesländer hätten von erheblichen öffentlichen und privaten Investitionen, Verbesserungen der institutionellen Qualität sowie einem guten Bildungs- und Berufsangebot profitiert. Gleichwohl sieht die OECD noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Sie bewertet die regionale Ungleichheit – trotz des bereits beschriebenen Rückgangs im Zeitverlauf – im OECD-Vergleich als weiterhin hoch und verweist dabei auf die große Differenz zwischen den reichsten und den ärmsten Kreisen, gemessen am Pro-Kopf-BIP.

Die OECD befürchtet, dass die ökologische und digitale Transformation den Trend zu weniger Ungleichheit umkehren könnte. Eine solche Entwicklung könnte u. a. daraus resultieren, dass CO2-intensive wirtschaftliche Aktivitäten in strukturschwachen Regionen entweder nicht dekarbonisiert oder nicht durch neue klimaneutrale Wertschöpfung ersetzt werden können. In reicheren, urbaneren Regionen dürfte der höhere Anteil an Dienstleistungsarbeitsplätzen hingegen zu weniger negativen oder sogar positiven Auswirkungen der ökologischen Transformation führen. Als wirtschaftspolitischen Ansatzpunkt für eine positive Regionalentwicklung in der Transformation empfiehlt die OECD, mehr Angebote zur Umschulung und Weiterqualifizierung zu schaffen, insbesondere für Arbeitslose. Potenziale für eher wirtschaftsschwache Regionen erkennt sie in den erneuerbaren Energien, die gerade in diesen oftmals peripheren und ländlichen Regionen konzentriert seien. Die Ansiedlung von energieintensiven Unternehmen könnte dort begünstigt werden, zumindest sollte sie nicht durch höhere Netzentgelte in diesen Teilen des Landes verhindert werden. Aus diesem Grund empfiehlt die OECD der Bundesregierung zu prüfen, ob über die Netzentgelte Anreize für Unternehmen erhöht werden können, in Gebiete mit einem großen Angebot an Strom aus erneuerbaren Energien zu übersiedeln.

Als Schwachpunkt einer gleichmäßigeren räumlichen Wirtschaftsentwicklung, welche letztlich auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bremst, identifiziert der Bericht v. a. unzureichende finanzielle und administrative Kapazitäten der Kommunen. Der Status quo habe zu einem erheblichen Stau bei der Modernisierung und dem Ausbau der Infrastruktur geführt und belaste die Qualität der örtlichen Daseinsvorsorge. Auf der Einnahmenseite empfiehlt die OECD eine Erhöhung der Grundsteuer. Zudem sollten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, die die Kommunen finanziell belasten, durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Gemeinschaftsteuern kompensiert werden. Schließlich könne eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, beispielsweise durch die Bündelung von Aufgaben in Bereichen wie Beschaffung oder Infrastrukturplanung, die Ausgabeneffizienz und die Verwaltungskapazität erhöhen, was insbesondere im Kontext zunehmender Personalengpässe wichtig sei.

VIELE VORSCHLÄGE DER OECD SIND DECKUNGSGLEICH MIT VORHABEN DER NEUEN BUNDESREGIERUNG

Der OECD-Wirtschaftsbericht für Deutschland lag zwar während der Verhandlungen zur Bildung der neuen Bundesregierung noch nicht vor, dennoch enthält der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode eine Reihe von Vorhaben, die mit den OECD-Empfehlungen übereinstimmen, z. B. zur Senkung von Bürokratiekosten, zur Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen oder zur Erhöhung der Arbeitsanreize für Ältere. Die Steigerung des Potenzialwachstums (von aktuell etwa 0,4 bis 0,5 Prozent) auf deutlich über ein Prozent wurde als wirtschaftspolitisches Kernziel im Koalitionsvertrag vereinbart. Die von der OECD empfohlenen Reformen gehen in einigen Bereichen über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. Der Bericht enthält außerdem Vorschläge, die politisch bislang keine Mehrheiten gefunden haben und in der öffentlichen Debatte nicht zum ersten Mal eingebracht werden, wie z. B. eine Reform des Ehegattensplittings, eine weitgehende Abschaffung der Minijobs oder eine Kopplung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung. In dieser Hinsicht hätte der Bericht aus Sicht des BMWE durchaus stärker auf politische Widerstände eingehen und Hinweise zur Verbesserung der Konzeption und Umsetzbarkeit von Reformen geben können. Allerdings sieht es das OECD-Sekretariat auch als seine Aufgabe an, die Mitgliedsländer zu mehr Reformeifer zu animieren, selbst wenn dazu oftmals ein langer Atem erforderlich ist. Dieses Verständnis hat u. a. zur Folge, dass sich Empfehlungen aus vergangenen Berichten auch in der aktuellen Version wiederfinden. Angesichts der Wachstumsagenda der neuen Bundesregierung und des Tempos, mit dem erste Gesetzesinitiativen in dieser Legislaturperiode vorangebracht werden, stehen die Chancen gut, dass einige der OECD-Empfehlungen bei der Vorlage des nächsten Wirtschaftsberichts für Deutschland in zwei Jahren umgesetzt sein werden. Der OECD-Deutschlandbericht 2025 liefert Unterstützung für die Fortsetzung dieses Kurses, nicht zuletzt, indem er den möglichen Ertrag von Reformanstrengungen konkret beziffert und eine Botschaft unmissverständlich und deutlich formuliert: Strukturreformen lohnen sich.

Zwei Personnen schauen in die Kamera und lächeln.

OECD-Generalsekretär Mathias Cormann und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei der Übergabe des Deutschlandberichts 2025

© BMWE/Andreas Mertens

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OECD-Bericht