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Reallabore sorgen dafür, dass neue Ideen schnell den Weg in die praktische Anwendung finden. Dabei tragen sie dazu bei, dass Innovationen nicht durch starre Regulierungen ausgebremst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt innovative Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ideen in Reallaboren. Das stärkt auch Deutschland als wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Seit dem 22. Mai 2025 dient das neu geschaffene Reallabore-Innovationsportal als zentrale bundesweite Anlaufstelle.
WAS IST EIN REALLABOR?
Innovationen gehen über das bisher Bekannte hinaus – damit zumeist auch über das, was durch bestehende Regulierung erfasst wird. Viele bahnbrechende Innovationen deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen stoßen daher an die Grenzen des allgemeinen Rechtsrahmens. Mithilfe von Reallaboren können solche Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Einbindung erprobt werden – beispielsweise im Bereich des autonomen Fahrens auf der Straße oder der Schiene, bei der Nutzung von Drohnen oder Robotern als Transportmittel oder bei der Erprobung moderner Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung oder Sanierung von Stadtvierteln.
In vielen Fällen basieren Reallabore auf sogenannten Experimentierklauseln. Diese ermöglichen es den zuständigen Behörden, Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten für eine Erprobung zu gestatten. In einem solchen Rahmen können Unternehmen das Potenzial ihrer Innovationen aufzeigen und Erkenntnisse über deren praktische Anwendung sammeln, ohne dass wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gefährdet werden. So bringen Reallabore innovative Lösungen, die noch nicht allgemein zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung.
Wirtschaft und Gesellschaft und vor allem auch der Gesetzgeber können durch Reallabore Erkenntnisse über die Auswirkungen von Innovationen sowie deren Chancen und Risiken gewinnen. Reallabore fördern somit auch das „Regulatorische Lernen“, damit Innovationen in Zukunft rechtlich so geregelt werden, dass am Ende alle von ihnen profitieren. Auf dieser Basis kann der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden, um einen effizienten und zügigen Transfer von Innovationen in die wirtschaftliche Anwendung zu ermöglichen.
REALLABORE-INNOVATIONSPORTAL ALS ZENTRALE- ANLAUF UND SAMMELSTELLE AUF BUNDESEBENE
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Reallabore-Innovationsportal initiiert, um allen den Weg ins Reallabor zu erleichtern, die mit neuen Ideen den Fortschritt in Deutschland aktiv gestalten wollen. Die Unterstützungsleistungen des Portals umfassen ein breites Informationsangebot, praxisorientierte Beratung und verschiedene Möglichkeiten zur Vernetzung. Das Portal richtet sich in erster Linie an Unternehmen, aber auch an Forschungseinrichtungen, Verbände und Behörden sowie an Akteure aus der Zivilgesellschaft. Als zentrale Anlauf- und Sammelstelle stellt das Portal sicher, dass Erkenntnisse aus der Erprobung auch in die Gestaltung des Rechtsrahmens einfließen. Dafür organisiert das Innovationsportal den Wissenstransfer in die Gesetzgebung auf Bundesebene. Ziel ist es, den Rechtsrahmen nach erfolgreicher Erprobung schnell anzupassen und eine Ska- lierung, also eine Anwendung in der Breite, möglich zu machen.
Ganz nach dem Reallabore-Motto „Testen und Lernen“ gilt auch für das Innovationsportal: Der Pilotbetrieb ist zunächst auf drei bis vier Jahre befristet. Auf Basis der gesammelten Erkenntnisse wird dann entschieden, ob und wie das Innovationsportal in den dauerhaften Betrieb überführt werden soll.
DAS INNOVATIONSPORTAL BIETET KONKRETE UNTERSTÜTZUNG FÜR INNOVATORINNEN UND INNOVATOREN
Beratung – individuell, praxisnah, zielgerichtet: Das Beratungsteam des Reallabore-Innovationsportals vermittelt Praxiswissen zu Reallaboren unter anderem zu Fragen rund um die Genehmigung, Durchführung und Evaluation sowie den Transfer in den Dauerbetrieb. Außerdem leistet es Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern und beim Kontaktaufbau zu passenden Ansprechstellen in Behörden. Es gibt praktische Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten sowie relevanten Rechtsgebieten. Dabei wird auch auf das Fachwissen der Mitglieder des Netzwerks Reallabore zurückgegriffen. Das Netzwerk ist in zehn Fachgruppen gebündelt, die sich beispielsweise mit Innovationsthemen wie moderner Mobilität, Energie und Smart Cities beschäftigen. Akteure aus aktuellen oder geplanten Reallaboren können außerdem im Rahmen eines Mentoring-Programms mit erfahrenen Ansprechpersonen aus dem Netzwerk Reallabore vernetzt werden, die ihr Erfahrungswissen teilen möchten.
Vernetzung: Das Netzwerk Reallabore bringt Akteure und Interessierte aus Wirtschaft, Forschung, Verwaltung, Verbänden und der Zivilgesellschaft zusammen. Aktuell zählt es schon mehr als 1.000 Mitglieder. Neben der aktiven Mitarbeit in einer Fachgruppe oder im Mentoring-Programm erhalten Netzwerkmitglieder auch regelmäßig aktuelle Informationen zu Reallaboren sowie Einladungen zu Fachveranstaltungen. Wenn Sie Teil des Netzwerks Reallabore werden möchten, können Sie sich auf der Homepage des Reallabore-Innovationsportals dafür anmelden.
Information: Das Innovationsportal bereitet Fachwissen leicht verständlich auf und zeigt, wo und wie Erprobungen erfolgreich durchgeführt Dazu werden auf der Homepage Best-Practice-Beispiele aus Deutschland auf einer Reallabore-Landkarte sichtbar gemacht. So können Erfahrungen, beispielsweise im Zusammenhang mit oftmals komplexen Genehmigungsprozessen, miteinander geteilt und durch den konkreten Austausch die Umsetzung von Reallaboren erleichtert werden. Daneben stellt das Innovationsportal zahlreiche weitere Informationsangebote zu Reallaboren und Experimentierklauseln zur Verfügung, etwa in Form von Praxishilfen und Leitfäden.
Wissenstransfer: Als zentrale Schnittstelle zwischen Praxis und Gesetzgebung organisiert das Reallabore-Innovationsportal den Wissenstransfer. Um im ersten Schritt die Schaffung neuer Erprobungsfreiräume anzustoßen, können über den virtuellen Briefkasten rechtliche Hürden gemeldet werden. So kann der Bedarf für neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen ermittelt werden. Damit die Erkenntnisse aus der praktischen Erprobung nicht verloren gehen, sammelt das Innovationsportal diese und gibt sie an die rechtlich zuständigen Stellen weiter. So kann der Rechtsrahmen zügig angepasst werden und eine Skalierung der erfolgreich im Reallabor erprobten Innovationen gelingen.
EXPERIMENTIERKLAUSELN UND REALLABORE WEITER STÄRKEN
Der am 19. Mai 2025 im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Reallabore-Gesetzes des Bundeswirtschaftsministeriums und das darin vorgesehene Reallabore-Innovationsportal liefern einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Reallaboren und Experimentierklauseln. Das Reallabore-Gesetz ist der erste Schritt und verbessert die allgemeinen Rahmenbedingungen für Reallabore in Deutschland. Die Bundesregierung wird nun in einem zweiten Schritt mit Hochdruck daran arbeiten, neue rechtliche Spielräume für Reallabore zu schaffen, indem sie neue Experimentierklauseln auf breiter Basis in verschiedenen Fachgesetzen verankern wird. Bereits seit Mai 2025 müssen alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung darauf geprüft werden, ob die Aufnahme einer Experimentierklausel erforderlich ist, um Freiraum für Innovationen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt dem Reallabore-Innovationsportal als zentraler Schnittstelle zwischen Praxis und Gesetzgebung eine besonders wichtige Rolle zu.