Titelbild zum Artikel "Investieren, Reformieren und Konsolidieren im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln – der deutsche mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan (FSP)"

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Im Jahr 2024 wurden die Fiskalregeln der EU umfassend reformiert. Die reformierten Regeln sollen zu einem graduellen Abbau hoher Schuldenstände führen und gleichzeitig wachstumsfördernde Investitionen ermöglichen. Zudem sollen die Eigenverantwortung („Ownership“) der Mitgliedstaaten gestärkt und die Durchsetzbarkeit der Regeln verbessert werden.1

Das Kerninstrument des neuen Regelwerks ist ein verbindlicher mehrjähriger Pfad für das Wachstum der gesamtstaatlichen Ausgaben, der für jedes Land individuell in Abhängigkeit von der jeweiligen fiskalischen und wirtschaftlichen Lage festgelegt wird („Ausgabenpfad“). Die Ausgabenpfade basieren auf einer Analyse der mittelfristigen Schuldentragfähigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats und ermöglichen mehr Flexibilität als das frühere Regelwerk. So kann beispielsweise der Zeitraum, in dem bei hohem Schuldenstand oder hohen jährlichen Defiziten eine fiskalische Anpassung vollzogen werden muss, von vier auf sieben Jahre verlängert werden. Dazu muss der Mitgliedstaat jedoch glaubhafte zusätzliche Reform- und Investitionsmaßnahmen zusagen.

Als das zentrale Bezugsdokument des Regelwerks wurde der mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan (FSP) eingeführt, der von jedem Mitgliedsland zu erstellen ist. Anhand des jeweiligen FSP wird die Einhaltung der neuen EU-Fiskalregeln für jeden Mitgliedstaat überprüft. Im FSP sollen der Ausgabenpfad und die finanz- und wirtschaftspolitische Agenda dargelegt werden.

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2025 den deutschen FSP für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen und am 17. Juli an die Europäische Kommission übermittelt.2 Diese Verknüpfung mit dem Wahlzyklus ist ein ausdrückliches Element der neuen Fiskalregeln, das die Integration nationaler Wirtschaftspolitik in den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und die „Ownership“ verstärken soll. Der FSP stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur Einhaltung des Nettoausgabenpfades dar und unterlegt diese mit strukturellen Maßnahmen sowie Investitionen und Reformen, welche die gemeinsamen EU-Prioritäten adressieren und die an Deutschland gerichteten länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester umsetzen.

Mit dem FSP geht eine (Selbst-)Verpflichtung zur Umsetzung der im Plan angekündigten wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode einher. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die mit dem im FSP festgelegten Nettoausgabenpfad verbundene fiskalische Konsolidierung konsequent umsetzt und weitere Weichen im Dreiklang von Investitionen, wachstumsfördernden Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen in Richtung einer in den 2030er Jahren wieder sinkenden Schuldenstandsquote stellt.

FINANZ- UND WIRTSCHAFTSPOLITISCHE STRATEGIE: INVESTIEREN, REFORMIEREN, KONSOLIDIEREN

Deutschland steht vor großen strukturellen Herausforderungen: Die Bevölkerung wird älter; gerade in den kommenden Jahren gehen viele Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, die dann als Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Dies kann teilweise unter anderem durch Zuwanderung kompensiert werden. Damit dies gut gelingt, sind aber umfassende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Integration notwendig. Weitere Herausforderungen sind bürokratische Lasten und die in die Jahre gekommene Infrastruktur. Wegen dieser Faktoren ist das strukturelle Wirtschaftswachstum in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dies erhöht auch den Druck auf die öffentlichen Haushalte. Dazu kommen seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine massive sicherheitspolitische Handlungsbedarfe, die eine kräftige Erhöhung der Verteidigungsausgaben erfordern.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, die strukturellen Wachstumskräfte zu stärken, private Investitionen zu mobilisieren, die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, verfolgt die Bundesregierung einen Dreiklang aus Investieren, Reformieren und Konsolidieren.

Die Bundesregierung plant eine Investitionsoffensive, um den Investitionsstau aufzulösen und die Infrastruktur des Landes zu modernisieren. Das wichtigste Instrument dafür ist das neue, durch die Grundgesetzänderung im März 2025 ermöglichte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) – ein 500-Milliarden-Euro-Topf für die nächsten zwölf Jahre.

Die Bundesregierung plant zudem umfassende Strukturreformen, um das Wachstum langfristig zu stärken und Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. Der seit dem 1. Juli 2025 geltende„ Investitionsbooster“ verbessert die Abschreibungsbedingungen für Investitionen und senkt mittelfristig die steuerliche Belastung von Unternehmen; die Forschungszulage wird ausgeweitet. Der Fachkräftemangel soll durch eine weiterentwickelte Fachkräftestrategie und Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsanreize wie beispielsweise die Aktivrente adressiert werden. Außerdem sollen bürokratische Belastungen drastisch reduziert werden, zum Beispiel durch Vereinfachungen des Vergaberechts.

Gleichzeitig will die Bundesregierung die Staatsfinanzen im Rahmen einer wachstumsfreundlichen und schrittweisen Haushaltskonsolidierung neu ordnen: Alle staatlichen Aufgaben sollen kritisch überprüft werden mit dem Ziel, die Ausgabendynamik zu begrenzen. Der öffentliche Sektor soll effizienter arbeiten und das Personal in den Ministerien um acht Prozent reduziert werden.

FINANZPOLITISCHE VERPFLICHTUNG: DER DEUTSCHE NETTOAUSGABENPFAD FÜR DIE JAHRE 2025–2029

Der Nettoausgabenpfad basiert auf der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung und wird anhand der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Europäischen Kommission errechnet. Der Pfad steht im Einklang mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029.

Der Ausgabenpfad ist so aufgebaut, dass die öffentlichen Ausgaben in Deutschland in den ersten beiden Jahren deutlich stärker ansteigen, um die dringend nötigen Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit und Verteidigung leisten zu können. In den darauffolgenden Jahren muss das Ausgabenwachstum dann schrittweise gedrosselt werden, um die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten und die vorgegebene fiskalische Anpassung zu erreichen. Die geplanten Reformen sollen dabei helfen, indem sie das strukturelle Wirtschaftswachstum erhöhen und damit auch mehr Steuereinnahmen generieren.

Um den notwendigen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben zu gewährleisten, nutzt Deutschland die Nationale Ausweichklausel der europäischen Fiskalregeln für Verteidigungsausgaben. Diese Klausel erlaubt es, Verteidigungsausgaben, die über dem Niveau des Jahres 2021 liegen, in einer Höhe von bis zu 1,5 Prozent des BIP von den gesamtstaatlichen Nettoausgaben abzuziehen, und eröffnet so weitere Spielräume.

VERBINDLICHE REFORMZUSAGEN ERÖFFNEN ZUSÄTZLICHE HAUSHALTSSPIELRÄUME

Die Bundesregierung hat zudem mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Anpassungsperiode des FSP auf sieben Jahre verhandelt. Im Gegenzug für die damit verbundene Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraums hat Deutschland ein substantielles Reform- und Investitionspaket vorgelegt. Mit dem verbindlich zugesagten Paket will die Bundesregierung positive Impulse für das Wachstumspotenzial setzen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärken. So zielt das Paket darauf ab, private Investitionen zu steigern, öffentliche Investitionen zu priorisieren und ihre Umsetzung zu erleichtern, mehr Arbeitskräfte zu mobilisieren, Bürokratie abzubauen und die Verwaltung effizienter aufzustellen.

Darüber hinaus stellt der FSP weitere Maßnahmen dar, mit denen Deutschland zentrale länderspezifische Empfehlungen der EU konsequent umsetzt. Dazu gehören unter anderem die effiziente Umsetzung von EU-Finanzie ungsprogrammen, die Stärkung von Innovation und Investitionen, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, weitere Fortschritte bei der Energiewende bspw. durch gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau sowie die Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und die Verbesserung von Bildung und Betreuung.

KÜNFTIGE SCHRITTE DER EUROPÄISCHEN HAUSHALTSÜBERWACHUNG

Die EU-Kommission prüft nun bis Mitte September den deutschen Plan und legt dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) den Entwurf für eine entsprechende Ratsempfehlung vor. Wenn der Rat die Empfehlung verabschiedet, ist damit der deutsche FSP gebilligt und der Ausgabenpfad sowie die verbindlichen Reformzusagen für die längere Anpassungszeit sind festgeschrieben. Die Verabschiedung wird voraussichtlich auf der ECOFIN-Tagung am 10. Oktober 2025 erfolgen.

Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Reform- und Investitionspakets sowie die zur Feststellung der Einhaltung des Nettoausgabenpfads maßgebliche Entwicklung der tatsächlichen Nettoprimärausgaben ab dem Jahr 2026 in den jährlichen Fortschrittsberichten an die Europäische Kommission jeweils Ende April darstellen und belegen.

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1Für eine ausführliche Beschreibung der Reform der EU-Fiskalregeln siehe die Ausgabe März 2025 der Schlaglichter: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2025/03/04-fiskalregeln.html

2https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Europa/finanzpolitisch-struktureller-plan.html

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