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Die Europäische Kommission geht mit einem größeren Gesetzespaket, dem sogenannten 4. Omnibus-Paket, einen weiteren Schritt hin zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen: Mit dem Vorschlag einer neuen Unternehmenskategorie für sogenannte „Small Mid-Caps“ sollen Unternehmen mittlerer Größe, welche per Definition nicht den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeordnet werden, aber auch keine Großkonzerne sind, gestärkt werden. Der Vorstoß ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Denn Small Mid-Caps gelten als besonders innovativ und wachstumsstark; sie sind primär in Schlüsselindustrien wie Elektronik, Erneuerbare Energien, Verteidigung und Digitales vertreten. Damit sind sie ein wichtiger Anker für die strategische Widerstandsfähigkeit der EU im globalen Kontext und für die Resilienz bedeutender Lieferketten von besonderer Relevanz.
Die neue Definition umfasst Unternehmen zwischen 250 und 750 Beschäftigten mit einem Jahresumsatz von bis zu 150 Millionen Euro oder einer Jahresbilanz von bis zu 129 Millionen Euro. Das entspricht einer Verdreifachung der Schwellenwerte der KMU-Definition der EU – Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanz von bis zu 43 Millionen Euro. EU-weit zählen etwa 38.000 Unternehmen zu Small Mid-Caps; in Deutschland sind es rund 17.930 Unternehmen mit rund 4,9 Millionen Beschäftigten und einem Umsatz von rund 1,1 Billionen Euro.
Die 38.000 Small Mid-Cap-Unternehmen in der EU werden bislang wie Großkonzerne behandelt und unterliegen u.a. strengeren Berichts- und Compliance-Verpflichtungen als KMU. Sie verfügen zugleich oftmals über schlanke Unternehmensstrukturen und können – ähnlich wie KMU – Berichtspflichten häufig nur mit Hilfe externer Beratungsdienste erfüllen, was zu einer erhöhten Kostenbelastung führt. Mit dem Gesetzespaket verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die jährlichen Bürokratiekosten für Unternehmen um 400 Millionen Euro zu senken.
Um die der neuen Kategorie zugeordneten Unternehmen zu unterstützen, schlägt die Europäische Kommission im Omnibus-Paket Änderungen an mehreren europäischen Rechtsakten vor. Dazu zählen etwa Vorschriften für eine einfachere und kostengünstigere Notierung an der Börse oder auch eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung.
Der Kommissionsvorschlag ist ein Verhandlungserfolg für den langjährigen Einsatz der Bundesregierung zugunsten einer zusätzlichen Unternehmenskategorie. Der Ministerrat und das EU-Parlament sind nun am Zug, als Co-Gesetzgeber über das Gesetzespaket zu entscheiden.
Omnibus-Paket
Ein Omnibus-Paket ist ein Paket, in dem Gesetzesänderungen an mehreren bestehenden europäischen Rechtsakten (z. B. Verordnungen oder Richtlinien) in einem einzigen Rechtsakt gebündelt und gemeinsam beschlossen werden. Das Wort „Omnibus” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „allen” bzw. „für alle” – ein Omnibus-Paket ist also „ein Paket für alles“.
Die Europäische Kommission hat bisher eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Vereinfachung von Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit, zur Vereinfachung und Optimierung von Investitionsprogrammen, zu den sogenannten „Small Mid-Caps“ sowie zur Vereinfachung von Regularien in der Landwirtschaft, in der chemischen Industrie, im Bereich der Digitalisierung und im Umweltbereich in acht Omnibus-Paketen vorgelegt bzw. angekündigt.
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Referat:
VIIA1 – Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik