Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Bundesregierung hat am 23. Juli 2025 den von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und dem Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung frühzeitig ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung um.
Zusammen mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz (siehe dazu den Artikel in dieser Ausgabe ab Seite 5) dient das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zudem dem Bürokratieabbau. Die Erleichterungen für die Bundeswehr entfalten eine zusätzliche Entlastungswirkung von mindestens rund 23 Millionen Euro für den Bund und 6,9 Millionen Euro für die Wirtschaft.
SICHERHEITSPOLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN
Die sicherheitspolitische Lage erfordert eine deutliche Stärkung der Bundeswehr zur Umsetzung ihres Kernauftrags der Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür müssen neben personellen vor allem materielle und infrastrukturelle Bedarfe dringend gedeckt werden. Mit dem durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll etwa durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt werden.
Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
„Abschreckung ist die beste Verteidigung. Und jedem muss klar sein: Wir können und wir werden uns verteidigen. Um diese Verteidigungsfähigkeit zu erreichen, nehmen wir hohe neue Schulden auf. Für mich ist klar: Wir müssen dieses Geld in neue Technologien für Luftverteidigung, Satellitenfähigkeiten, Drohnen, autonome Systeme, KI-Fähigkeiten investieren. Wirklich verteidigungsfähig kann nur sein, wer technologisch an der Spitze ist. Und wir brauchen mehr Rüstungsgüter und wir brauchen sie schneller. Das geht nur durch die Ausweitung der Produktion. Mit dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr schaffen wir dafür wichtige Sonderregelungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Das Ziel ist klar: Wir müssen technologisch und industriell stärker werden als potentielle Angreifer. Damit sichern wir den Frieden.“
VON MILITÄRNEUBAU BIS SANITÄTSAUSRÜSTUNG
Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr zu erleichtern und deutlich zu beschleunigen, wurde der Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes gegenüber der Fassung von 2022 von dem Bereich der Militärausrüstung auf alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet; die Laufzeit der Erleichterungen wurde bis Ende 2035 verlängert. Umfasst sind neben reiner Militärausrüstung nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr wie z. B. Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die Instandhaltung von Kasernen.
VEREINFACHUNGEN UND BESCHLEUNIGUNGEN IM GESETZENTWURF
Im Gesetzentwurf sind zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen. So werden künftig Direktvergaben von Aufträgen schneller und häufiger möglich sein, zum Beispiel wenn Deutschland gemeinsam mit seinen Partnern interoperable Systeme beschafft.
Die Bedarfsdeckung sowohl durch innovative aber auch durch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie Beschaffungen für und mit Partnernationen. Darüber hinaus werden Start-up-Unternehmen gestärkt, etwa indem es künftig mehr Möglichkeiten gibt, Vorauszahlungen zu leisten, damit auch kleinere Unternehmen ihre Produktionskapazitäten erhöhen können.
Zudem sind im Gesetzentwurf planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaranlagen und militärischen Flugplätzen sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
VERKNÜPFUNG MIT BESCHLEUNIGUNGEN AUF EU-EBENE
Mit dem Gesetzentwurf leistet die Bundesregierung nicht nur einen Beitrag zur deutschen, sondern auch zur europäischen Verteidigungsbereitschaft. Der Entwurf stellt daher enge Verbindungen zu den laufenden Überarbeitungen des EU-Vergaberechts, unter anderem dem sogenannten „Defence Readiness Omnibus“, her. So werden etwa geplante erhöhte EU-Schwellenwerte direkt national Anwendung finden können.
Darüber hinaus enthält der Entwurf dringende Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf einen Klagebeschluss der Europäischen Kommission im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik. Dieser bezieht sich auf wenige verbliebene rechtstechnische Verstöße mit Blick auf die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014.
SCHNELLE EFFIZIENZSTEIGERUNGEN BEI KLEINEREN AUFTRAGSVOLUMEN
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen. Durch die darin enthaltene deutliche Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge werden die vom Anwendungsbereich umfassten Vergaben beschleunigt. Die damit ebenfalls einhergehende Entlastung der betroffenen Vergabestellen wird helfen, die benötigten Ressourcen zielgerichtet und effizient einzusetzen. Die neuen Verwaltungsvorschriften sind bereits zum 1. August 2025 in Kraft getreten.
Bundesministerin Katherina Reiche mit Bundesminister Boris Pistorius beim gemeinsamen Pressestatement zum Kabinettbeschluss
WEITERES VERFAHREN
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Bei Beratung und Beschlussfassung im Herbst 2025 kann er noch zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dann kommt es auf die engagierte Umsetzung in der Praxis an – durch die Beschaffungsstellen für die Bundeswehr und im Schulterschluss mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.