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Mit dem Monitoringbericht zur Energiewende hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt (siehe Pressemitteilung vom 15. September 2025). Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln gGmbh (EWI) sowie die BET Consulting GmbH (BET) haben im Auftrag des BMWE extern evaluiert, welcher Strombedarf in Zukunft zu erwarten ist und wie es bei der Stromversorgung um die Versorgungssicherheit, den Netzausbau, den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Digitalisierung sowie den Wasserstoffhochlauf steht. Aufbauend auf den Ergebnissen hat Bundesministerin Katherina Reiche zehn Vorschläge für wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen (PDF, 168 KB) vorgelegt.
ZUM BERICHT „ENERGIEWENDE. EFFIZIENT. MACHEN.“
Der Bericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ (PDF, 4 MB) von September 2025 enthält eine wissenschaftlich fundierte Faktenbasis und Handlungsoptionen für möglichst geringe Systemkosten der Energieversorgung. Er ist ausgerichtet auf eine ganzheitliche Systembetrachtung. Das unabhängige wissenschaftliche Gutachten legt den Fokus auf Markt, Preissignale und Kosteneffizienz und untersucht vertieft Aspekte der Systemdienlichkeit, der Digitalisierung und der Flexibilisierung. Die Themen wurden jeweils hinsichtlich der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung – Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit sowie nationale und europäische Klimaschutzziele – einschließlich deren Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit verbundenen Kosten analysiert. Leitschnur des Monitorings und der darauf aufbauenden Handlungsoptionen war eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele.
Der Bericht stellt zahlreiche starke Wechselwirkungen fest, zwischen den Themenfeldern und darüber hinaus. Zur Beurteilung energiepolitischer Maßnahmen ist daher ein ganzheitlicher Ansatz notwendig. Die Auftragnehmenden schlagen vor, dass diese ganzheitliche Betrachtung durch eine Weiterentwicklung der in §§ 12a-h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzlich verankerten Systementwicklungsstrategie (SES) erfolgen könnte.
Katherina Reiche,
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zweifellos ein großer Erfolg – heute stammen schon fast 60 Prozent unseres Stroms aus Wind, Sonne und Co. Dennoch: die Energiewende steht an einem Scheideweg. Damit sie gelingt, müssen Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort ins Zentrum rücken. Denn nur mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie können wir Arbeitsplätze sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und sozialen Zusammenhalt stärken. Wir brauchen jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme. Die Energiewende kann nur durch mehr Pragmatismus und Realismus gelingen. Energiepolitische Entscheidungen dürfen keine Fehlinvestitionen oder Überregulierung erzeugen, sondern müssen auf Markt, Technologievielfalt und Innovation setzen. So schaffen wir die Basis für eine Energiewende, die nicht nur klimaneutral macht, sondern auch krisenfest, wirtschaftlich tragfähig und für alle verlässlich bleibt.“
DIE ERGEBNISSE IM EINZELNEN
Bruttostromverbrauch: In den untersuchten Szenarien steigt die Stromnachfrage an. Es besteht jedoch Unsicherheit im Niveau und der Geschwindigkeit. Die Spannbreite von 600 bis 700 TWh stellt einen robusten Korridor für den zu erwartenden Strombedarf im Jahr 2030 dar. Dieser Korridor wird zudem von einigen untersuchten Szenarien als kompatibel mit der Zielerreichung „Klimaneutralität 2045“ identifiziert.
Ausbau der erneuerbaren Energien (EE): Das gesetzliche Ziel von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 scheint erreichbar. Dies ergibt sich vor dem Hintergrund des erwarteten geringeren Wachstums des Bruttostromverbrauchs trotz der erwarteten Zielverfehlungen bei den Kapazitäten der Windenergie. Doch selbst wenn der Bruttostromverbrauch weniger stark steigt, bleibt gemäß Monitoringbericht ein hohes Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zur Erreichung klimapolitischer Ziele notwendig.
Netzausbau: Während es in der Vergangenheit zu vielen Verzögerungen kam, zeigt der aktuell erwartete Ausbau des landseitigen Übertragungsnetzes deutliche Fortschritte bis 2030 auf. Eine ausbleibende Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) kann zu einem „Fadenriss“ bei den Genehmigungen der Netzausbaumaßnahmen führen. Im Verteilnetz zeigen die Daten der veröffentlichten Netzausbaupläne einen stark steigenden Investitionsbedarf bis 2045 von deutlich über 235 Mrd. Euro und damit im Durchschnitt eine Verdoppelung der bisherigen jährlichen Investitionsbedarfe. Kostensenkungspotenziale ergeben sich vor allem durch die räumliche Koordination, die optimierte Auslastung am Netzverknüpfungspunkt sowie durch die Kombination von markt- und netzdienlichen Anreizen für Flexibilität.
Versorgungssicherheit: Ein Ausbau gesicherter Leistung sowie eine Erhöhung der Flexibilität bleiben unabhängig von der Nachfrageentwicklung zentral und sind zur Aufrechterhaltung des definierten Versorgungssicherheitsstandards erforderlich.
Digitalisierung: Die gesetzlich definierten Ziele für den Pflichtrollout von Smart Metern bis Ende 2032 sind erfüllbar. Das Niveau von Datenschutz und IT-Sicherheit sowie die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sind hoch. Der systemische Nutzen des Rollouts, insbesondere mit Blick auf das erhebliche Potenzial zur Senkung der Systemkosten, wird jedoch noch unzureichend gehoben. Technik und IT-Systeme sind grundsätzlich vorhanden, es fehlen jedoch geeignete Flexibilitätsinstrumente zur systemdienlichen Integration dezentraler Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen und zur Nutzung in der Netzplanung, z.B. durch dauerhaften und verpflichtenden Einsatz von 14a EnWG (Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung, wie z.B. Wärmepumpen und private Ladesäulen), Spitzenkappung und Redispatch 2.0. Zudem sollte der Rechtsrahmen für schwarzfallfeste Kommunikation geschaffen und die Ende-zu-Ende-Sicherheit der Steuerung über Konkretisierung der IT-Sicherheitsvorgaben für Energiewendeanlagen (v.a. kleine PV-Anlagen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladesäulen nach 14a EnWG) sichergestellt werden. Schließlich sollte die Interoperabilität von Smart Metern gesteigert werden.
Wasserstoff-Hochlauf: Wasserstoff wird gemäß der Metaanalyse als zentraler Baustein der Energiewende betrachtet. Derzeit existiert aber kaum marktseitige Nachfrage, weil Bereitstellungskosten insbesondere für grünen Wasserstoff über den Zahlungsbereitschaften möglicher Abnehmer liegen. Investitionskosten für Elektrolyseure könnten durch Lern- und Skaleneffekte sinken, wofür eine breite Marktdurchdringung erforderlich ist. Bei der Bereitstellung besteht hinsichtlich Kosten, Versorgungssicherheit und Flexibilität im Stromsystem eine Abwägung zwischen Importen und heimischer Erzeugung. Das Wasserstoff-Kernnetz kann eine wichtige Lenkungsfunktion übernehmen und Investitionen in Elektrolyseure, Kraftwerke und Speicher anreizen. Unsicherheiten bei der Netzauslastung bergen aber das Risiko wirtschaftlicher Ineffizienzen.
10 SCHLÜSSELMASSNAHMEN ZUM MONITORINGBERICHT
Aufbauend auf dem Monitoringbericht zur Energiewende hat Bundesministerin Katherina Reiche zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen zur Weiterentwicklung der Energiepolitik vorgelegt.
Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus: Wesentliches Entscheidungskriterium sind in der Zukunft die Systemkosten, also die Summe aus Kosten für Erzeugung, Netze, Speicher und Ausbaupfade für erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur sollen sich an realistischen Strombedarfsszenarien orientieren.
Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern: Die fixe Einspeisevergütung wird abgeschafft, die Vergütung bei negativen Preisen vollständig beendet. Stattdessen werden differenzierte Finanzierungsmodelle umgesetzt, etwa zweiseitige Differenzverträge mit Abschöpfungsmechanismen. Darüber hinaus mindern langfristige Power Purchase Agreements (Stromlieferverträge zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer) Außerdem soll eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden.
Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen: Am Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern, wird Instrumente für die räumliche Steuerung des Ausbaus von EE-Anlagen und Speichern können den Anschluss der Anlagen beschleunigen, die nutzbare Einspeisung erhöhen und den Netzausbau bedarfsgerecht optimieren. Netzampeln, Überbauung (z.B. Cable Pooling), kapazitätsbasierte Netzentgelte sowie regional differenzierte Baukostenzuschüsse und Boni können Anreize für netzfreundlichen Zubau von Anlagen und effiziente Nutzung bestehender Netzkapazitäten schaffen. Wo immer möglich, sollten zusätzliche Kosten durch Erdverkabelung vermieden werden.
Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell einführen: Ausschreibungen für flexible Kraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke mit Umstellungsperspektive auf Wasserstoff, werden priorisiert und pragmatisch gestaltet. Der technologieoffene Kapazitätsmarkt wird möglichst noch 2027 eingeführt. Bis Ende 2025 soll Klarheit über die ersten Ausschreibungen für den Zubau von neuen Gaskraftwerken erreicht werden.
Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen: Nachfrageflexibilität und Digitalisierung des Stromsystems sind systemische Hebel zur Effizienzsteigerung und Voraussetzung für effiziente Synchronisierung von Netz-, EE-, Speicher- und Elektrolyseurzubau. Der Rollout von Smart Metern soll ambitioniert, beschleunigt und mindestens kostenneutral für die Verbraucher erfolgen. Die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout liegt künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen.
Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen: Die einheitliche Stromgebotszone soll erhalten bleiben. Liquidität und Preisspitzen können gezielt den Ausbau von Flexibilität fördern und die Möglichkeit für Absicherungsgeschäfte stärken. Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz des Netzengpassmanagements sollen kurzfristig entwickelt und umgesetzt werden.
Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken: Alle Fördermaßnahmen und Subventionen sollen auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen hin überprüft und auf das unbedingt nötige Maß reduziert werden. Strompreise müssen sich an Marktmechanismen orientieren – nicht durch Dauerförderung künstlich niedrig gehalten werden. Unterstützende Maßnahmen sind gezielt auf energieintensive Unternehmen, Forschung und Innovationen ausgerichtet und zeitlich befristet, um nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen. Komplexe Subventionslogik wird durch marktnahe, ergebnisorientierte Instrumente ersetzt; der europäische Emissionshandel (ETS) übernimmt die führende Rolle bei der Auswahl der effizientesten Energieformen.
Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern: Wachsende Bedarfe beispielsweise bei Künstlicher Intelligenz und der Elektrifizierung bedingen zusätzliche Anforderungen an das Stromsystem, die es auch durch Nutzung von Innovationen zu bewältigen gilt. Das Potenzial neuer Technologien wie beispielsweise Tiefengeothermie, Fusion, Wasserstoff und seiner Derivate (in allen Farben) sowie Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) soll erschlossen
Wasserstoff-Hochlaufpragmatischfördern,überkomplexe Vorgaben abbauen: Überkomplexe Vorgaben – wie die strenge Definition von „grünem Wasserstoff“ auf EU-Ebene – sollen abgebaut und durch pragmatische Kriterien ersetzt werden. Kohlenstoffarmer Wasserstoff soll gleichberechtigt behandelt werden. Die Hochlaufphase wird im ersten Schritt auf Märkte konzentriert, in denen schon jetzt Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann. Die Umsetzung des Wasserstoff- Kernnetzes sowie die Erschließung ausländischer Wasserstoffpotenziale und die Entwicklung von Importkorridoren erfolgen stufenweise und in enger Abstimmung mit Maßnahmen und Entwicklungen auf der Nachfrageseite. Die aktuellen Elektrolyseur-Ausbauziele werden durch flexible Ziele ersetzt, die sich an konkreten Projekten auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren. Infrastrukturprojekte (H2-Valleys, Projektclusterfinanzierung) werden unmittelbar nach Bedarf gestartet.
Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) als Klimaschutztechnologie etablieren: Die Abscheidung und Nutzung bzw. Lagerung von CO2 ist unverzichtbar für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse. CCS/CCU müssen prominent und technologieoffen in den Regulierungsrahmen eingebunden werden. Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen – insbesondere Zement und Chemie –, aber auch Kraftwerke und Energieerzeuger sollen Zugang zu Investitionshilfen, Infrastrukturförderung und regulatorische Guidance für CO2-Transport und Speicherung erhalten. Die Novelle des Kohlendioxidspeicher- und Transportgesetzes soll Planungs-, Investitions- und Genehmigungssicherheit sichern.
Die Maßnahmen werden nun zeitnah konkret ausgearbeitet und in die üblichen Verfahren gebracht.
KONTAKT & MEHR ZUM THEMA
Referat III A 6 – Szenarien und ökonomische Aspekte der Energiewende, Strompreise
Referat III B 1 – Gesamtstrategie Energiewende, Kosteneffizienz, Bürokratieabbau