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Wir verstehen die Besonderheiten der Arbeit im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit und sind bereit, angesichts des Sanktionsdrucks, eine individuelle Herangehensweise anzubieten.
Solche Eigenwerbung findet sich unter anderem auf der Internetseite eines russischen Logistikanbieters.
Was wie ein harmloses Beratungsangebot klingt, ist in Wahrheit das Verkaufsargument einer ganzen Schattenbranche: Sanktionsumgehung als Serviceangebot. Selbst russische Hochschulen bieten seit diesem Jahr Sanktions-Compliance-Programme an, die sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen zur Umgehung von Sanktionen vermitteln. So soll der „Fachkräftebedarf“ in möglichst allen von westlichen Sanktionen betroffenen Branchen abgedeckt werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die staatlich gesteuerten russischen Beschaffungsnetzwerke mit enormem finanziellen und logistischen Einsatz Umgehungsstrategien schmieden, um die von der Europäischen Union und ihren Partnerstaaten – wie dem Vereinigten Königreich und den USA – verhängten Sanktionen mit immer neuen Methoden zu umgehen.
UMLEITUNGSWEGE FÜR SANKTIONIERTE GÜTER UND DIE ROLLE VON UNTERNEHMEN
Auswertungen von Handelsdaten und einschlägige Medienberichte legen dar, dass trotz der bestehenden Sanktionen noch immer sanktionierte Güter aus Deutschland und der Europäischen Union nach Russland gelangen. Dies geschieht zwar häufig über Drittstaaten, die sich den Sanktionen nicht angeschlossen haben. Dennoch beginnen viele der Umgehungsketten in der Europäischen Union, auch in Deutschland. Pressemitteilungen über Ermittlungsverfahren und Gerichtsurteile machen zudem deutlich, dass mit erheblicher krimineller Energie versucht wird, bestehende Sanktionen zu umgehen – oft mit Aussicht auf hohe Profite. Eine konsequente Umsetzung und Durchsetzung der Sanktionen ist daher neben einer Weiterentwicklung und Anpassung der Sanktionspolitik essentiell.
Die deutsche Wirtschaft übernimmt in diesem Zusammenhang klare Verantwortung: Nahezu alle betroffenen Unternehmen wollen die Sanktionen nicht nur formal einhalten, sondern proaktiv mögliche Umgehungsrisiken frühzeitig erkennen und adressieren. Firmen sind bereit, erhebliche Mittel in interne Kontrollsysteme und Schulungen zu in-vestieren und bewusst auf Geschäfte mit möglichem Russlandbezug oder Sanktionsumgehungsrisiken zu verzichten. So haben zahlreiche Unternehmen Compliance-Programme entwickelt, die gezielt auf die Herausforderungen ihrer Produkte und ihres Marktes bei der Sanktionseinhaltung zugeschnitten sind. Damit tragen sie nicht nur zur wirksamen Umsetzung der europäischen Sanktionspolitik bei, sondern stärken zugleich das Vertrauen in die Verlässlichkeit deutscher Unternehmen. Verschiedene Hinweispapiere und Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sollen den Unternehmen helfen, diese komplexen Aufgaben zu meistern.
19 EU-SANKTIONSPAKETE SEIT BEGINN DES ANGRIFFSKRIEGES AUF DIE UKRAINE GEGEN RUSSLAND VERHÄNGT
Die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sind eine starke Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auf die zunehmende Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland. Ziel ist es, Russland den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine so weit wie möglich zu erschweren und Finanzierungsquellen für Russland abzuschneiden. Sanktionen sind ein Kernelement der europäischen Außenpolitik. Die Europäische Union beweist hier regelmäßig aufs Neue Geschlossenheit sowie Handlungsfähigkeit und zeigt, dass sie als verlässlicher globaler Akteur für ihre europäischen Werte und Ziele einsteht.
Eine der wichtigsten Herausforderungen liegt in der konsequenten Um- und Durchsetzung der Maßnahmen: Sowohl staatliche Behörden als auch Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Sanktionen konsequent einzuhalten und so deren Wirksamkeit sicherzustellen. Dieses gemeinsame Engagement für Kooperation und Rechtsstaatlichkeit schafft Vertrauen und legt einen Grundstein für die Resilienz der europäischen Gemeinschaft.
Seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 hat die Europäische Union 19 umfangreiche Sanktionspakete gegen Russland (und Belarus) verhängt. Geregelt sind diese in erster Linie in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Listungen und daraus resultierende Verfügungs- und Bereitstellungsverbote sowie in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzgl. sektorspezifischer Sanktionen. Die Sanktionen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
Einen weitergehenden Überblick über alle geltenden Sanktionen gibt die elektronische Datenbank „Sanctions Map“ der Europäischen Union, die unter anderem sämtliche sanktionierte Personen, Unternehmen und sonstige Einrichtungen aufführt.
Für die Kategorisierung der umfassenden sektorspezifischen Sanktionen wurden zwei Fokuslisten mit besonders relevanten Gütern einschließlich ihrer Zollcodes (HS-Codes) erstellt. Für die Unterbindung der Ausfuhr sogenannter kriegswichtiger Güter wurde zum einen die „List of common high priority items“ gemeinsam von der Europäischen Union und den G7 erstellt. Seit 2023 richtet die „List of economically critical goods“ zum anderen den Fokus auf sanktionierte Industriegüter aus EU-Sicht.
RUSSISCHE AKTEURE WERDEN BEI DER SANKTIONSUMGEHUNG IMMER GESCHICKTER
Die Sanktionen zeigen Wirkung: Sie erschweren russischen Unternehmen den Zugang zu Kapital, Technologien und internationalen Märkten. Gleichzeitig haben sie jedoch eine Dynamik ausgelöst, die weit über einfache Anpassungsreaktionen hinausgeht. Russische Akteure entwickeln zunehmend komplexe Strategien zur Umgehung der Restriktionen. Diese umfassen verschachtelte Unternehmensnetzwerke, komplexe Unternehmensstrukturen zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen, die Nutzung von Drittstaaten als Zwischenstation für den Handel, die Falschdeklaration von Gütern, alternative Handelsrouten und neue Finanzkanäle bzw. die Verlagerung von Finanztransaktionen in alternative Zahlungssysteme, wie Kryptowährungen. So ist ein breites und komplexes Feld von Umgehungsstrategien entstanden, das stetig an Bedeutung gewinnt. Mehr und mehr verlangt die Anwendung dieser Strategien auch spezifische Kompetenzen, welche in Russland zunehmend systematisch vermittelt werden, wie eingangs dargelegt.
MODERNE COMPLIANCE-SYSTEME ALS GEGENMASSNAHME AUF UNTERNEHMENSEBENE
Die vielfältigen Umgehungsstrategien Russlands machen das internationale Geschäftsumfeld auch für deutsche und europäische Unternehmen deutlich komplexer. Für Wirtschaftsbeteiligte bedeutet dies, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten genauer denn je überwachen müssen, um nicht unbeabsichtigt in sanktionsrelevante Vorgänge verwickelt zu werden. Unternehmen nutzen diese Herausforderung jedoch auch als Chance: Sie investieren in moderne Compliance-Systeme, stärken ihre Due-Diligence-Verfahren und schulen ihre Mitarbeitenden gezielt, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Compliance-Maßnahmen sind dabei sehr individuell je nach Branche, Produkt, Lieferkettenstruktur und Sanktionsumgehungsrisiko von den Wirtschaftsbeteiligten anzupassen. Der folgende Kasten zeigt auf, welche Bereiche ein effektives Compliance-System adressieren sollte.
Pfeiler eines effektiven Compliance-Systems zur Verhinderung von Sanktionsverstößen:
Unternehmensweite Risikoanalyse
Überprüfung von Geschäftspartnern und Lieferketten, Know-your-Customer-Prozesse
Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitenden
Meldung von Informationen zu Sanktionsverstößen und Beschaffungsversuchen an die zuständigen Behörden.
VIELFÄLTIGE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES BMWE
Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen der Europäischen Kommission, den Überwachungs- und Durchsetzungsbehörden und der Wirtschaft. Wir unterstützen die Wirtschaftsakteure dabei, offene Fragen zu klären und so mehr Handlungssicherheit im Umgang mit den EU-Sanktionen gegen Russland zu gewinnen.
Als erster Anlaufpunkt bietet die Internetseite „Sanktionen“ des BMWE einen kompakten Überblick über den Umfang der EU-Sanktionen gegen Russland sowie der sich daraus ergebenden Verbote und Pflichten. Ein regelmäßiger Newsletter informiert Verbände und Unternehmen über aktuelle Entwicklungen der Russland-Sanktionen in Deutschland und der Europäischen Union.
Mit Hilfe von FAQ stellt das Bundeswirtschaftsministerium Auslegungshinweise zu den jeweiligen Sanktionspaketen bereit. Ergänzend geben Hinweispapiere zum Umgang mit Sorgfaltspflichten, die sich aus den Sanktionsverordnungen der Europäischen Union ergeben, und Best-Practice-Beispiele erste Orientierungspunkte, die Unternehmen bei der Umsetzung eines unternehmensindividuellen Compliance-Systems unterstützen können.
Im Rahmen verschiedener Austauschformate können zudem branchenindividuelle Herausforderungen direkt besprochen werden. Mit gezielten Sensibilisierungsschreiben richtet sich das Bundeswirtschaftsministerium an besonders exponierte Branchen, deren Güter in Russland weiterhin sehr stark nachgefragt sind. Ziel ist es, in einem offenen Dialog mit den Unternehmen verbändespezifische Risiken der Sanktionsumgehung aufzuzeigen und gemeinsam Möglichkeiten für güterspezifische Compliance-Maßnahmen zu entwickeln.
EU-EINHEITLICHE SANKTIONSDURCHSETZUNG ALS AUSDRUCK GELEBTER EUROPÄISCHER SOLIDARITÄT
Seit dem 19. Mai 2024 wird durch die Richtlinie (EU) 2024/1226 einheitlich vorgegeben, welche Verstöße gegen Sanktionen von den EU-Mitgliedstaaten als Straftaten zu bewehren sind. Damit wird verhindert, dass Sanktionen unterschiedlich streng angewendet werden.
Sanktionsverstöße werden entsprechend den Vorschriften in §§ 17-19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Deutschland als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Bußgelder richten sich nach der Schwere des Vergehens und reichen von 30.000 bis 500.000 Euro. Straftatbestände werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. Neben diesen rechtlichen Folgen sind auch erhebliche wirtschaftliche Risiken eines Sanktionsverstoßes zu berücksichtigen, z.B. blockierte Lieferungen, der Verlust von Geschäftspartnern und nicht zuletzt gravierende Reputationsschäden. Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Einhaltung der Sanktionsvorgaben für Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verankerte „Jedermannspflicht“ verdeutlicht, dass jede Person Verantwortung trägt, mögliche Verstöße oder Umgehungsversuche zu melden und somit zur Wirksamkeit der europäischen Maßnahmen beizutragen.
Eine wirksame Sanktions-Compliance schützt nicht nur vor rechtlichen und finanziellen Risiken, sondern ist zugleich ein strategischer Faktor für Stabilität und Verlässlichkeit am Markt. Wer Sorgfalt walten lässt, stärkt zudem nicht nur die eigene unternehmerische Zukunftsfähigkeit, sondern leistet auch einen Beitrag zur Durchsetzung gemeinsamer europäischer Werte. Die konsequente Einhaltung der Sanktionen ist damit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck gemeinsamer Verantwortung und gelebter europäischer Solidarität, an der Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligt sind.