Titelbild zum Artikel "Der Mittelstandsbeirat von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reich"

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Der Mittelstandsbeirat ist ein traditionsreiches Gremium – seine erste Sitzung fand im Jahr 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard statt. Seitdem berät der Mittelstandsbeirat die jeweiligen Bundeswirtschaftsminister zu sämtlichen mittelstandsrelevanten Fragen der Wirtschaftspolitik. Dem Mittelstandsbeirat in der 21. Legislaturperiode gehören 32 Unternehmerinnen und Unternehmer an, 16 Frauen und 16 Männer. Sechs der Mitglieder kommen aus den östlichen Bundesländern. Die Beiratsmitglieder sind ein Abbild des modernen Mittelstands: vom Start-up über Handwerk, Handel und die Freien Berufe bis zu größeren industriellen Familienunternehmen. Komplettiert wird die Runde durch zwei renommierte Wissenschaftler aus der Mittelstandsforschung sowie den Vorstandsvorsitzenden der KfW als Experte für Mittelstandsfinanzierung.

Die Besonderheit des Mittelstandsbeirates ist die Besetzung mit Unternehmerinnen und Unternehmern statt mit Verbandsvertretern. Das offene Gespräch mit Mittelständlerinnen und Mittelständlern aus dem ganzen Land – von der Sanitärfachfrau bis zum Raumfahrtunternehmer, von der Buchhändlerin bis zum Automobilzulieferer, von der Gründerin eines Biotech-Start-ups bis zum familiengeführten Maschinenbauer – gibt der Ministerin wertvolle Einblicke in die betriebliche Realität von genau den Mittelständlerinnen und Mittelständlern, von denen selten prominent die Rede ist, die aber unser Land täglich am Laufen halten. Über 99 Prozent aller Unternehmen gehören zum Mittelstand, sie sind Arbeitgeber und Ausbilder der Nation.

KONSTITUIERENDE SITZUNG DES MITTELSTANDSBEIRATES IN DIESER LEGISLATURPERIODE

Bei der konstituierenden Sitzung des Mittelstandsbeirates am 1. Dezember 2025 bat Ministerin Reiche die Beiratsmitglieder um öffentliche Unterstützung für ihre Reformagenda. Von Seiten der Unternehmerinnen und Unternehmer gab es viel Lob für den marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Reformkurs der Ministerin. Ordnungspolitik, ein verlässlicher Planungshorizont, Freihandel und offene Grenzen seien für die gesamte Breite des Mittelstands hilfreich. Kritisch sahen die Mittelständlerinnen und Mittelständler insbesondere das zu unflexible Arbeitsrecht und die Überregulierung in Deutschland, die zu hohen bürokratischen Belastungen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führe. Folge sei ein unattraktiver und zu teurer Standort, aus dem auch kleine und mittlere Unternehmen zunehmend abwandern. Bei der kommenden Sitzung des Mittelstandsbeirates am 4. Mai 2026 sollen konkrete Hemmnisse für den Mittelstand und mögliche Lösungswege vertieft diskutiert werden.

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