Titelbild zum Artikel "Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft: Die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung"

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Am 28. Januar 2026 hat das Bundeskabinett die Nationale Tourismusstrategie (NTS) (PDF, 305 KB) beschlossen. Die NTS ist ein starkes Signal an die in der Branche engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer, an ihre Mitarbeitenden und an die vielen Menschen, die gern innerhalb und außerhalb Deutschlands reisen: Die Bundesregierung stellt die Wettbewerbsfähigkeit der Branche konsequent in den Vordergrund und trägt ihrer hohen wirtschaftlichen Bedeutung Rechnung.

HOHE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DER TOURISMUSBRANCHE IN DEUTSCHLAND

Diese Bedeutung spiegelt sich unter anderem in folgenden Fakten wider:

  • Die Tourismuswirtschaft ist positiver Treiber des Bruttoinlandprodukts. Sie hat die enormen Herausforderungen der Corona-Pandemie gemeistert und liegt sowohl bei der Wertschöpfung als auch bei der Zahl der Beschäftigten fast wieder auf Vorkrisenniveau.
  • Die Unternehmen der Tourismusbranche haben im Jahr 2024 rund 2,7 Millionen Menschen beschäftigt – das sind sechs Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland und damit im Vergleich fast dreieinhalbmal so viele wie in der Automobilindustrie.
  • Allein von Januar bis November 2025 gab es 465,5 Millionen Übernachtungen in Hotels und anderen touristischen Einrichtungen in Deutschland.
  • Die Deutschen bleiben voraussichtlich auch 2026 reisefreudig und werden nach aktuellen Prognosen der Reisewirtschaft rund 86 Milliarden Euro für Reisen und Urlaub ausgeben – das wäre ein Wachstum um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
  • Neben diesen positiven Entwicklungen gilt jedoch weiterhin: Das Gastgewerbe hat nach wie vor mit hohen Energie- und Lebensmittelpreisen sowie stark gestiegenen Personalkosten zu kämpfen, was zu Ertragseinbußen im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Pandemie geführt hat.

DENNOCH BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR STABILES WACHSTUM NÖTIG

Trotz der überwiegend guten wirtschaftlichen Ergebnisse der Branche müssen die Rahmenbedingungen für stabiles Wachstum angepasst werden. Deshalb rückt die Bundesregierung mit der NTS die Querschnittsbranche Tourismus in den Fokus und widmet sich den zentralen Fragen für einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen Tourismussektor in Deutschland:

  • Wie sieht ein gutes Arbeitsumfeld für Betriebe und ihre Mitarbeiter aus?
  • Wie kann die Bundesregierung die Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlasten?
  • Wodurch lässt sich die Attraktivität und Anbindung des Reiselands Deutschlands stärken? Welche Mobilitätsangebote tragen dazu bei?
  • Welche Instrumente erleichtern den kleinen und mittleren Unternehmen der Branche die Nutzung von Digitalisierung und KI?
  • Wie gelingt es, die Bedürfnisse der Reisenden und der ortsansässigen Bevölkerung in guter Balance zu halten?

NATIONALE TOURISMUSSTRATEGIE DEFINIERT EINE REIHE EHRGEIZIGER MASSNAHMEN

Entlang dieser Kernanliegen hat sich die Bundesregierung in der NTS auf eine Vielzahl von ehrgeizigen Maßnahmen verständigt – hier beispielhaft ein paar Schlaglichter:

Die Bundesregierung wird die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Das kommt insbesondere dem Gastgewerbe und seinen Mitarbeitenden zugute. Gerade dort wechseln sich Arbeitsspitzen und ruhigere Zeiten regelmäßig ab, was flexible Planungen notwendig macht. Auch viele Mitarbeitende wünschen sich ein weniger starres Arbeitszeitkorsett und damit mehr Flexibilität, denn dies bedeutet auch mehr Zeit am Stück beispielsweise für die Familie.

Mobilität ist eine Kernvoraussetzung für den Tourismus. Gute Erreichbarkeit und gute Anbindungen an internationale Ziele sind nicht nur buchungs- und bewertungsrelevant, sie leisten auch einen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit – und zwar gleichermaßen bei Reisen ins Ausland als auch nach und in Deutschland. Die NTS setzt einen Schwerpunkt auf die Stärkung aller relevanten Verkehrsträger, vom Luftverkehr bis hin zum Wandertourismus.

Reisende aus Drittländern reisen häufig dort in den Schengen-Raum ein, wo sie schnell und unkompliziert ein Visum erhalten. Auch für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland ist das Visum ein echter Meilenstein. Eine zügige Visavergabe ist daher eine Trumpfkarte beim sogenannten Incoming-Tourismus und bei der Fachkräftegewinnung. Die Bundesregierung wird daher in beschleunigte Visaverfahren, insbesondere in deren Digitalisierung, weiter investieren.

Nach den Vorgaben des europäischen Rechts werden Pauschalreisende im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt: Niemand soll am Urlaubsort „stranden“, alle sollen sicher nach Hause zurückkehren. Für diese Absicherung zahlen Unternehmen der Reisewirtschaft Beiträge an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Diese Kostenbeiträge wird die Bundesregierung unter Wahrung des Sicherungsniveaus senken.

Kein Thema treibt kleinere und mittlere Unternehmen so stark um wie die bürokratischen Belastungen. Unnötige Zettelwirtschaft bindet Kraft und Geld; das gilt auch für die Tourismusbranche. Die Bundesregierung will deshalb überflüssige Vorschriften und Dokumentationspflichten abschaffen, unnötige Regelungen von vornherein vermeiden und notwendige Regelungen von Anfang an so gestalten, dass sie nicht übermäßig belasten – und zwar nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch bei der EU-Gesetzgebung. Zudem hat die Bundesregierung in der NTS neue Praxischecks vereinbart. In einem Praxischeck schauen die Bundesregierung, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die zuständigen Vollzugsbehörden Prozesse vom ersten bis zum letzten Schritt an, identifizieren bürokratische Hindernisse und entwickeln praktikable Lösungen aus der Anwenderperspektive.

TOURISMUSPOLITISCHES FORUM FÜR EIN KOORDINIERTES VORGEHEN

Und schließlich: Die NTS kann nur im engen Schulterschluss zwischen der Bundesregierung, der Branche und den Bundesländern sowie den Kommunen umgesetzt werden. Deshalb wird der Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus ein „Tourismuspolitisches Forum“ schaffen, um die tourismuspolitischen Themen zu bündeln und den tourismuspolitischen Belangen in allen relevanten Politikfeldern Gehör zu verschaffen. Die Mitwirkung im Forum wird von den zu behandelnden konkreten Themen getrieben sein. Ziel ist es, im engen Schulterschluss der zentralen Akteure rasch zu tragfähigen gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche in Deutschland optimal zu fördern.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat VIIA5 – Tourismuswirtschaft; Gastgewerbe, EU-Tourismuspolitik

schlaglichter@bmwe.bund.de

Die NTS kann unter https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Downloads (PDF, 305 KB) abgerufen werden.