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Projektionen zur Bevölkerungsentwicklung sind eine wichtige Grundlage für viele öffentliche und private Entscheidungen. Neben privaten können auch staatliche Investitionsentscheidungen (wie bspw. in die Schulinfrastruktur) von der erwarteten Bevölkerungsentwicklung abhängen. Zentrale Grundlage für wirtschafts-und finanzpolitische Planungen im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung ist die Bevölkerungsprojektion der Statistischen Ämter – die sogenannte koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland und die Bundesländer.
Das Statistische Bundesamt (StBA) hat am 11. Dezember 2025 die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (KBV) für Deutschland und die Bundesländer bis zum Jahr 2070 vorgestellt. Dabei sind die Vorausberechnungen nicht als Prognosen zu verstehen, die mit Eintrittswahrscheinlichkeiten versehen werden können. Vielmehr veranschaulichen sie die mittel- und langfristigen Entwicklungen der Bevölkerung, die sich ergeben, sofern sich die plausibel gewählten und gut begründeten Annahmen als zutreffend erweisen. Zuletzt hatte das StBA im Jahr 2022 eine koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht.
Die koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung beruht darauf, dass ausgehend von einem Bevölkerungsstand (hier: 31.12.2024) die Entwicklung der Bevölkerungsgröße und -struktur durch drei Komponenten bestimmt ist: die Anzahl (und Struktur) der Geburten, die Anzahl (und Struktur) der Sterbefälle sowie der Saldo (und die Struktur) der Zu- und Fortzüge. Die Annahmen zu diesen drei Kenngrößen bestimmen also die zukünftige Bevölkerungsentwicklung. In der aktuellen 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wurden zu diesen drei Komponenten auf Basis langfristiger Trends und der jüngeren Vergangenheit begründete Annahmen getroffen. Anpassungen dieser zentralen Parameter ergeben sich aus den Entwicklungen in den letzten drei Jahren. Geburtenrate und Nettomigration waren im Jahr 2024 im Vergleich zu 2021 (dem Basisjahr der 15. KBV) deutlich niedriger.
Damit ist in der Ausgangssituation eine etwas stärkere Alterung der Gesellschaft angelegt. Die geringere Nettomigration resultiert vor allem aus einer rückläufigen Zuwanderung aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und der Türkei einerseits und aus einem geringeren Zuzug aus den EU-Mitgliedsstaaten wie Polen, Rumänien und Bulgarien andererseits. Mit den EU-Staaten ergibt sich erstmalig seit 2008 wieder ein negativer Wanderungssaldo. Die Lebenserwartung ist mittlerweile wieder auf das Vor-Corona-Niveau von 2019 angestiegen, mit weiter steigender Tendenz.
Die Annahmen der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (KBV)
Zur Entwicklung der Geburtenhäufigkeit, der Sterblichkeit und des Wanderungssaldos wurden jeweils drei Annahmen getroffen, aus deren Kombination insgesamt 27 verschiedene Varianten (und 3 Zusatzvarianten) berechnet wurden. Dabei können die Varianten unabhängig voneinander kombiniert werden: bspw. führt eine höhere Zuwanderung nicht automatisch dazu, dass eine höhere Geburtenrate unterstellt wird. Eine Gegenüberstellung der Annahmen der 16. KBV und der 15. KBV findet sich in Tabelle 1.
Annahmen zur Geburtenhäufigkeit
Der seit 2022 rückläufigen Geburtenrate wurde mit den neuen Annahmen Rechnung getragen. Ausgangswerte sind eine Geburtenziffer von 1,35 Kindern je Frau und ein Durchschnittsalter der Frau bei Geburt von 31,4 Jahren im Jahr 2024. In allen drei Varianten (G1: niedrige Geburtenrate, G2: moderate Entwicklung der Geburtenrate, G3: deutlich steigende Geburtenrate) ist 2025 noch ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Im unteren Szenario G1 sinkt die Geburtenrate auf 1,27 Kinder je Frau bis 2026 und verbleibt anschließend auf niedrigem Niveau um 1,29 Kinder pro Frau. In der mittleren Variante G2 nimmt die Geburtenrate bis 2026 auf 1,30 Kinder je Frau ab und steigt dann langsam auf 1,47 in 2070. In der Variante G3 mit der Annahme einer sich deutlich erhöhenden Geburtenrate kommt es bis 2030 zu einem Anstieg auf 1,55 und bis 2070 auf 1,65 Kinder je Frau.
Annahmen zur Lebenserwartung
Die Lebenserwartung steigt nach dem durch die Corona-Pandemie bedingten Rückgang aktuell wieder an. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass sich dieser Anstieg wie in der Vergangenheit fortsetzen wird. Basis ist die Sterbetafel 2022/2024 mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung bei Geburt von 78,5 Jahren für Männer (m) und von 83,2 Jahren für Frauen (w). Bei der Annahme L1 (geringer Anstieg) wird für 2070 eine Lebenserwartung von 82,6 Jahren (m) und 85,9 Jahren (w) unterstellt. Bei der Annahme L2 (moderater Anstieg) steigt die Lebenserwartung bis 2070 auf 84,5 Jahre (m) und 87,7 Jahre (w). In der Annahme L3 (starker Anstieg) wird eine Zunahme auf 86,4 Jahre (m) und 89,3 Jahre (w) erwartet.
Annahmen zur Außenwanderung
Die (Netto-)Migration war in der Vergangenheit sehr volatil und es wird davon ausgegangen, dass sie auch in Zukunft stärkeren Schwankungen unterliegen wird. Schwer vorherzusehen sind insbesondere die Rückkehr von Schutzsuchenden in ihre Herkunftsländer ebenso wie zukünftige Krisen. Die Annahmen zur Nettozuwanderung entsprechen den langfristigen konstanten Werten der vorhergehenden 15. KBV und beruhen auf den langjährigen Durchschnitten der Jahre 1955–1989 (W1), der Jahre 1955–2024 (W2) bzw. der Jahre 1990–2021 (W3). Ausgangswert für die 16. KBV ist ein Wanderungssaldo von 430 Tsd. Personen 2024. In der niedrigen Variante W1 wird ein jährlicher Wanderungssaldo von konstant 150.000 Personen angenommen. In der mittleren Variante W2 ist für 2025 ein Saldo von 225.000 Personen unterstellt, der auf 250.000 Personen in 2030 ansteigt und danach konstant bleibt. In der hohen Variante W3 wird 2030 ein Wanderungssaldo von 350.000 Personen erreicht, der danach konstant bleibt.
DIE ERGEBNISSE DER 16. KBV: MITTELFRISTIG STÄRKERE ALTERUNG UND LANGFRISTIG STÄRKERES SCHRUMPFEN DER BEVÖLKERUNG ERWARTET
Der erwartete Anstieg der Lebenserwartung führt zusammen mit der niedrigen Geburtenziffer dazu, dass Maße für die Alterung der Bevölkerung wie etwa der Altenquotient (Verhältnis der Personen im Rentenalter, hier: 67 Jahre und älter, zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter, hier: 20 bis 66 Jahre) in den kommenden Jahren erheblich und kontinuierlich steigen dürften und insgesamt höher ausfallen als in der letzten KBV.
So wird die Zahl der Personen, die 67 und älter sind, bis 2038 kontinuierlich um knapp 4 bis 4,5 Millionen Personen auf 20,5 bis 21,3 Millionen zunehmen. Die Anzahl Hochaltriger im Alter von mehr als 80 Jahren ist zunächst leicht rückläufig und steigt ab Mitte der 2030er Jahre deutlich an, um 8,5 bis 9,8 Millionen Personen zu erreichen und auf einem hohen Niveau bis 2070 zu verharren. Das ist beispielsweise für den erwarteten Pflegebedarf eine wichtige Kenngröße, da derzeit rund die Hälfte der Hochaltrigen pflegebedürftig ist.
Bei einer moderat steigenden Geburtenrate (G2) und hoher Zuwanderung (W3) werden die Geburtenzahlen in den 2030er und 2040er Jahren vorübergehend ansteigen, bevor in den nachrückenden kleiner werdenden „Eltern-Kohorten“ die Zahlen wieder sinken. Doch selbst mit stärker steigenden Geburtenraten (G3) und hoher Nettozuwanderung wird der Höchststand an Geburtenzahlen in jüngerer Vergangenheit (2021: 795.000) nicht mehr erreicht werden.
Während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den kommenden zehn Jahren besonders schnell schrumpft (ohne Nettomigration mit Rückgängen von über 600.000 Personen jährlich in den Jahren 2029 bis 2034), gilt für die Gesamtbevölkerung, dass die sog. „natürliche“ Bevölkerungsbilanz (Differenz aus Geburten und Sterbefällen) erst in den 2040er und 2050er Jahren besonders stark rückläufig ist, da einerseits die Babyboomer nach und nach versterben und zugleich die Geburtenzahlen aufgrund schwächer besetzter Kohorten und niedriger Geburtenraten sinken. Bei einem moderaten Anstieg von Geburtenrate (G2) und Lebenserwartung (L2) würde ohne Nettomigration (W0) die Bevölkerung Mitte der 2050er jährlich um etwa 600.000 Personen schrumpfen.
Im Rahmen der 16. KBV ergibt sich, dass sich die Bevölkerungszahl im Jahr 2070 – je nach Variante – in einer Größenordnung von 63,9 bis 86,5 Millionen Personen bewegt; in der 15. KBV waren es hingegen noch 70,2 bis 94,4 Millionen. Gründe für diese Unterschiede liegen neben der gesunkenen Nettomigration und den niedrigeren Geburtenraten auch in der Aktualisierung der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2022. In lediglich zwei der insgesamt 27 Varianten der 16. KBV ist ein Bevölkerungszuwachs bis 2070 zu erwarten, während in allen Varianten das Erwerbspersonenpotenzial erheblich sinkt. Das hat für sich genommen negative Auswirkungen auf das Arbeitsangebot, denen aber mit steigenden Erwerbspartizipationsquoten, sinkender Arbeitslosigkeit und mehr Vollzeitbeschäftigung zumindest teilweise entgegengewirkt werden kann. Obwohl Zugewanderte durchschnittlich jünger als die hiesige Bevölkerung sind, lassen sich perspektivisch weder die Alterung noch die Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung in Deutschland allein durch eine verstärkte Zuwanderung aufhalten, sondern allenfalls abmildern.
In der mittleren Variante 2 (G2L2W2) wird der Anteil der 20- bis 66-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von heute 61,1 Prozent auf 55,2 Prozent in 2070 zurückgehen (vgl. Abbildung 1). Mit dem vermehrten Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird sich diese Entwicklung Mitte der 2030er beschleunigen. Im Jahr 2070 werden dann verglichen mit heute gut 10 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter weniger dem Arbeitsmarkt potenziell zur Verfügung stehen. Selbst eine hohe Migration (W3) wird diesen Rückgang nicht vollständig auffangen können. Im Szenario G2L2W3 beträgt der Rückgang immer noch gut 6 Millionen Personen (vgl. Abbildung 2).
FAZIT: STÄRKERE ALTERUNG UND GERINGERES ERWERBSPERSONENPOTENZIAL HAT WIRTSCHAFTSPOLITISCHEAUSWIRKUNGEN
Die Statistischen Ämter haben mit der 16. KBV neue Szenarienrechnungen vorgelegt, die aktuellen Entwicklungen bei den drei für die Bevölkerungsentwicklung zentralen Parametern – Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und Nettomigration – Rechnung tragen. Es zeigt sich, dass nach den neuesten Entwicklungen der Bevölkerung in Deutschland die Alterungsprozesse etwas schneller voranschreiten als noch in der letzten KBV aus dem Jahr 2022 angenommen. In den letzten beiden Revisionen 2022 und 2019 waren die Alterungsprozesse aufgrund der höheren Zuwanderung und gestiegenen Geburtenraten jeweils noch etwas abgeschwächt erwartet worden. Maßgeblich verantwortlich dafür sind angenommene niedrigere Geburtenzahlen und aktuell stark rückläufige Zuwanderungszahlen. Dahingegen hat sich die Einschätzung zur Lebenserwartung im Vergleich zur letzten KBV kaum geändert, es wird weiterhin mit einem – zum Teil erheblichen – Anstieg der Lebenserwartung bis 2070 gerechnet. Die gestiegene Lebenserwartung ist für sich genommen eine gute Nachricht: Menschen dürfen sich über ein längeres Leben freuen. Sie ist dann besonders positiv zu bewerten, wenn die zusätzlichen Lebensjahre in guter Gesundheit verbracht werden. Goldman Sachs Research weist in einer Studie von 2025 darauf hin, dass die Menschen im Vergleich zu früheren Generationen auch eine höhere gesunde Lebenserwartung haben und im Alter über eine verbesserte körperliche und kognitive Funktionsfähigkeit verfügen. Damit wäre eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine höhere Lebenserwartung für ein längeres Erwerbsleben genutzt werden kann, gegeben.
Die sich in der 16. KBV zeigende beschleunigte Alterung der Bevölkerung – eine steigende Lebenserwartung in Kombination mit niedrigen Geburtenraten – ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden. Die jeweils aktuelle KBV stellt u.a. eine wichtige Datengrundlage der Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dar. Das in den nächsten Jahren weiter abnehmende Erwerbspersonenpotenzial (vgl. Abbildung 2) dämpft für sich genommen in steigendem Maße die strukturellen Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft. Die fortschreitende Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung setzt gleichzeitig die sozialen Sicherungssysteme immer stärker unter Druck: Tendenziell steigt die Anzahl an Leistungsempfängern, die Gruppe der Steuer- und Beitragszahler wird kleiner. Bleiben substanzielle Reformen aus, ist mit einem noch steileren Anstieg der Sozialversicherungsbeitragssätze – und damit einer weiteren Belastung von Beschäftigten und Unternehmen – zu rechnen. Migration kann das Absinken des Erwerbspersonenpotenzials zwar abmildern (vgl. Abbildung 3), jedoch selbst in der hohen Annahme W3 den Trend nicht umkehren. Die sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Implikationen adressiert die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2026 (vgl. separater Artikel in dieser Ausgabe).
Lesehilfe: Für das Jahr 2025 wird in der Variante 2 mit einer Nettozuwanderung bei den 20- bis 66-Jährigen in Höhe von knapp 170.000 Personen gerechnet, das sind rund 0,33 Prozent der Bevölkerung in dieser Altersklasse (grün schraffierter Balken in 2025). Zugleich nimmt die Bevölkerung der 20- bis 66-Jährigen ohne Nettozuwanderung im Jahr 2025 durch Todesfälle und durch den Generationenwechsel erwartungsgemäß um gut 420.000 Personen oder rund 0,83 Prozent ab. In der Summe resultiert ein Rückgang in dieser Altersgruppe um gut 250.000 Personen oder rund 0,50 Prozent.