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Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags am 1. Februar 2026 hat der Bund einen wichtigen Schritt in Richtung Beteiligung an TenneT Germany unternommen. Dabei erwirbt der Bund über die KfW im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts gemäß § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz einen Anteil von 25,1 Prozent am Unternehmen. Bei einem Zuweisungsgeschäft ist die KfW rechtliche Eigentümerin der Unternehmensanteile, der Bund wirtschaftlicher Eigentümer. Der Bund trägt alle Lasten und Risiken des Geschäfts; gleichzeitig stehen ihm alle Erträge und Chancen zu – zum Beispiel die ausgezahlten Dividenden. Nach Abschluss der TenneT-Transaktion („Closing“) wird der Bund an drei der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber beteiligt sein – neben TenneT Germany sind das 50Hertz und TransnetBW.

TENNET GERMANY

Mit einer Stromkreislänge von über 14.000 Kilometern ist TenneT Germany der größte und außerdem der einzige der vier Übertragungsnetzbetreiber, dessen Netz sich von der norddeutschen Küste bis nach Bayern erstreckt. Damit verbindet TenneT Germany den energiereichen Norden mit den wichtigen Verbrauchszentren in Süddeutschland. TenneT Germany ist insbesondere an mehreren der sich derzeit in Planung oder Bau befindlichen großen Gleichstrommaßnahmen beteiligt, wie Suedlink, SuedOstLink und NordOstLink. Im Jahr 2024 entfielen rund 38 Prozent der Investitionen in das deutsche Übertragungsnetz auf TenneT Germany. In den nächsten Jahren werden die Investitionen der TenneT Germany weiter ansteigen beziehungsweise auf hohem Niveau fortgesetzt. TenneT Germany hat rund 5.000 Mitarbeitende.

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Derzeit hält die bisher zu 100 Prozent im Besitz des niederländischen Staats befindliche TenneT Holding B.V. über die TransTenneT B.V. die Anteile an TenneT Germany. Neben dem zukünftig vom Bund gehaltenen Anteil von 25,1 Prozent wird mittelfristig ein Anteil von mindestens 29,1 Prozent bei der TenneT Holding B.V. verbleiben und der übrige Anteil von bis zu 46 Prozent sukzessive von drei weiteren Investoren erworben. Dabei handelt es sich um den norwegischen Staatsfonds Norges Bank Investment Management, den niederländischen Pensionsfonds APG und den singapurischen Staatsfonds GIC. Es wird erwartet, dass der erste der sukzessiven Anteilserwerbe der drei weiteren Investoren zeitgleich mit dem Anteilserwerb des Bundes erfolgt.

TenneT Germany als Muttergesellschaft wiederum hält einen je 100-Prozent-Anteil an dem eigentlichen Übertragungsnetzbetreiber, der TenneT TSO GmbH, und der für die Netzanbindung von Offshore-Windparks zuständigen TenneT Offshore GmbH.

Bundesbeteiligungen

Im Interesse des Bundeshaushalts geht es darum, bestimmte Aufgaben, die als wesentlich für das staatliche Gemeinwesen angesehen werden, möglichst wirtschaftlich zu erfüllen, sei es durch den Bund oder durch Private. Der Bund beteiligt sich daher nur an privatrechtlichen Unternehmen, wenn ein wichtiges Bundesinteresse, das heißt die Erfüllung spezifischer Bundesaufgaben, vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreicht werden kann. Eine Gesamtübersicht über die Unternehmensbeteiligungen des Bundes gibt der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte „Beteiligungsbericht des Bundes“.

BUNDESINTERESSE AN TENNET GERMANY

Das für das Eingehen einer Bundesbeteiligung wichtige Interesse des Bundes ist im Fall TenneT Germany gegeben. Die energiepolitische Zielsetzung des Bundes und insbesondere der bedarfsgerechte Netzausbau gehen mit einem erheblichen Investitionsbedarf einher, nach aktuellen Planungen rund 360 bis 440 Milliarden Euro bis 2045. Durch seine Beteiligung an TenneT Germany sichert der Bund eine ausreichende Kapitalausstattung und damit die Investitionsfähigkeit. Dies ist insbesondere wichtig vor dem Hintergrund, dass die Niederlande seit Längerem signalisiert haben, kein Kapital mehr für das deutsche Stromnetz bereitstellen zu wollen. Darüber hinaus erlangt der Bund gemäß seinen Anteilen Mitbestimmungsrechte, über die er seine energiepolitischen Ziele durch gezielte Unternehmenssteuerung fördern kann. Schließlich erhält der Bund Einfluss auf die Eigentümerstruktur und damit die Möglichkeit, die von TenneT Germany betriebene, kritische Infrastruktur zusätzlich zu schützen.

Neben der Prüfung des wichtigen Bundesinteresses hat sich der Bund anhand einer externen Wirtschaftlichkeitsbegutachtung sowie zweier Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises (Fairness Opinions) auch von der Wirtschaftlichkeit der Bundesbeteiligung überzeugt.

EINFLUSSMÖGLICHKEITEN DES BUNDES BEI TENNET GERMANY

Die Einflussmöglichkeiten des Bundes sind im Partners‘ Agreement, also der Gesellschaftervereinbarung, verankert. Darin werden die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern der TenneT Germany geregelt. Mit seiner Minderheitsbeteiligung wird der Bund entsprechend seinen Anteilen Einflussmöglichkeiten auf die TenneT Germany erhalten. Neben Mitbestimmungsrechten in Bezug auf die Geschäftsführung und den Geschäftsplan des Unternehmens kann der Bund insbesondere stimmberechtigte Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in das Gesellschafter- und Aufsichtsgremium entsenden. Daneben erhält der Bund über die KfW umfassende Informationsrechte, einschließlich regelmäßiger Berichterstattung über die finanzielle und operative Performance der TenneT Germany.

VERTRAGSKONDITIONEN UND AUSWIRKUNGEN AUF DEN BUNDESHAUSHALT

Der Bund übernimmt den vertraglich zwischen TenneT Niederlande und den Investoren vereinbarten Mechanismus zur Kaufpreisberechnung. Somit erwirbt er den Anteil zur gleichen Bewertung beziehungsweise zum gleichen Kaufpreis wie die drei Investoren, ein sogenanntes „Matching“. Zusätzlich zum Kaufpreis, dessen tatsächliche Höhe vom Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion abhängt, hat der Bund über die KfW eine Kapitaleinlage zugesagt, wodurch er ebenfalls zu einer ausreichenden Kapitalisierung der TenneT Germany beitragen wird. Die Gesamtverpflichtung aus Kaufpreis und Eigenkapitalzusage beträgt bis zu 5,762 Milliarden Euro.

Die KfW nimmt das Kapital für den Kaufpreis und die Kapitaleinlagen über den Kapitalmarkt auf. Der Bund sichert dies durch eine Freistellung von Risiken ab. Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen hierfür also nicht. Dagegen sind die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW durch den Bundeshaushalt zu tragen. Hier geht es um einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in den nächsten Jahren.

NÄCHSTE SCHRITTE

Mit der Vertragsunterzeichnung wurde ein wesentlicher Meilenstein erreicht. Vor dem eigentlichen Vollzug des Anteilserwerbs, dem „Closing“, sind noch sogenannte Vollzugsbedingungen zu erfüllen. Insbesondere gilt es, die Einhaltung von entflechtungsrechtlichen Vorgaben zur organisatorischen und rechtlichen Trennung von Stromnetz einerseits sowie Vertrieb und Handel andererseits sicherzustellen. Außerdem stehen noch eine kartellrechtliche Freigabe und eine Freigabe gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidy Regulation) durch die EU-Kommission aus. Mit dem Transaktionsvollzug wird derzeit spätestens im dritten Quartal 2026 gerechnet.

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Referate IIIC2 – Übertragungsnetze, VIIIA3 – Bundesunternehmen, Transaktionen zur Eingehung von Bundesbeteiligungen; KENFO

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