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Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 den Jährlichen Fortschrittsbericht 2026 (Annual Progress Report, APR) beschlossen.1 Mit dem Bericht informiert Deutschland über die Umsetzung von Vorgaben und Maßnahmen im Rahmen der reformierten EU-Fiskalregeln. Diese sind im sogenannten finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festgehalten, den die Bundesregierung 2025 erstmals vorgelegt hat. Der Jährliche Fortschrittsbericht dient dazu, wirtschaftliche Entwicklungen und mögliche Risiken bei der Umsetzung des FSP frühzeitig sichtbar zu machen, und unterstützt den wirtschaftspolitischen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission.
REFORMIERTE EU-FISKALREGELN: MEHR SPIELRAUM GEGEN REFORMZUSAGEN
Kern der grundlegend reformierten Fiskalregeln der Europäischen Union ist ein länderspezifischer, mehrjähriger Ausgabenpfad.2 Dieser gibt vor, wie stark die staatlichen Nettoprimärausgaben höchstens wachsen dürfen.3 Er wird im finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegt, den jedes Land mit der Europäischen Kommission abstimmt und der vom Rat gebilligt wird.
Deutschland hat im Juli 2025 seinen finanzpolitisch-strukturellen Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 vorgelegt. Dabei hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung der sogenannten Anpassungsperiode – also des fiskalischen Planungszeitraums des FSP – von vier auf sieben Jahre vereinbart. Im Gegenzug für die damit verbundene Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraums hat die Bundesregierung die Umsetzung eines umfangreichen Reform- und Investitionspakets zugesagt. Ziel des Pakets ist es, Wachstumspotenziale zu stärken, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern und den Länderspezifischen Empfehlungen an Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters Rechnung zu tragen.4
Zudem hat Deutschland die Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben beantragt, welche zusätzliche finanzielle Spielräume für den notwendigen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben eröffnet. Nach Prüfung durch die Europäische Kommission hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) den FSP im Oktober 2025 gebilligt. Damit sind der Ausgabenpfad bis 2029 sowie die verbindlichen Reformzusagen für eine Verlängerung der Anpassungsperiode festgeschrieben.
DEUTSCHLAND HÄLT AUSGABENPFAD IN DEN JAHREN 2025 UND 2026 EIN
Mit dem APR berichtet die Bundesregierung erstmals über die Einhaltung des vereinbarten Ausgabenpfads. Der Bericht zeigt: Deutschland hält diesen in den Jahren 2025 und 2026 ein.
Im Jahr 2025 stiegen die Ausgaben um 3,9 Prozent und damit weniger stark als die zulässigen 4,4 Prozent. Für das Jahr 2026 wird ein Wachstum der Ausgaben von voraussichtlich rund 5¾ Prozent erwartet. Im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln können dabei die im Vorjahr entstandenen Spielräume verrechnet werden. Zudem werden die gestiegenen Verteidigungsausgaben aufgrund der Nationalen Ausweichklausel teilweise herausgerechnet. Im Ergebnis bleibt Deutschland Ende 2026 damit unter der erlaubten Ausgabengrenze – um etwa ¼ Prozentpunkt der Wirtschaftsleistung.
FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG ANGEKÜNDIGTER REFORM- UND INVESTITIONSMASSNAHMEN
Der APR dokumentiert zugleich die Fortschritte bei der Umsetzung der angekündigten Reform- und Investitionsmaßnahmen. Von den insgesamt 17 Maßnahmen des Reform-und Investitionspakets, die Grundlage für die Verlängerung der Anpassungsperiode sind, wurden seit Juli 2025 bereits zehn umgesetzt. Dazu zählen unter anderem:
die Ausweitung der Forschungszulage, um die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen durch steuerliche Anreize zu stärken,
schnellere und einfachere Vergabeverfahren durch das Bundeswehrbeschaffungsgesetz,
das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sowie der Wohnungsbauturbo, um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Energie- und Bausektor zu beschleunigen.
Auch bei den weiteren im FSP angekündigten Reformen hat die Bundesregierung wichtige Fortschritte erzielt und bereits ein Drittel umgesetzt.
Dazu zählen substanzielle Verbesserungen der Rahmenbedingungen für private Investitionen: So wurde als „Investitionsbooster“ bis Ende 2027 eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Zudem wird die Körperschaftssteuer ab 2028 in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent abgesenkt.
Zur Erhöhung des Arbeitsangebots setzt die Aktivrente steuerliche Anreize für längeres Arbeiten auch über die Regelaltersgrenze hinaus.
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten hat die Bundesregierung zudem umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Energiekosten senken: Die Maßnahmen entlasten Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2026 insgesamt um rund zehn Milliarden Euro jährlich. Dazu zählen unter anderem die Abschaffung der Gasspeicherumlage, niedrigere Netzentgelte sowie Stromsteuersenkungen für die Industrie sowie die Land- und Forstwirtschaft.
WIE GEHT ES WEITER?
Die Bundesregierung hat den Bericht dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet und Ende April fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt. Die Europäische Kommission überprüft nun auf dieser Basis die Umsetzung des deutschen finanzpolitisch-strukturellen Plans.
3 Die Nettoprimärausgaben umfassen die staatlichen Gesamtausgaben bereinigt um Zinszahlungen, diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit, EU-finanzierte Ausgaben, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-Programmen sowie einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
4 Siehe auch Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 09/2025: Investieren, Reformieren und Konsolidieren im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln – der deutsche mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan (FSP)
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