Titelbild zum Artikel "Europäisches Semester: eingehende wirtschafts- und finanzpolitische Prüfung der EU-Mitgliedstaaten für das vergangene Jahr nun abgeschlossen"

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Der Rat für Wirtschaft und Finanzen, kurz ECOFIN, hat am 10. Juli 2026 die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten angenommen. Diese sind Element der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung im gemeinsamen Wirtschaftsraum und werden jährlich von der Europäischen Kommission in ihren Frühjahrspaketen (in diesem Jahr am 3. Juni) vorgeschlagen. Ihre Umsetzung wird dann jeweils im Folgejahr überprüft. Der ECOFIN-Beschluss markiert den Schlusspunkt des Europäischen Semesters 2025-2026 (siehe Kasten I). Den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen könnte zukünftig eine besonders gewichtige Rolle zukommen. Denn für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2028-2034) hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Auszahlung von Mitteln – insb. der Kohäsions- und Agrarpolitik – an die Umsetzung von bestimmten, zuvor vereinbarten Reformen- und Investitionen zu binden. Diese Reform- und Investitionspakete müssen voraussichtlich auch den länderspezifischen Empfehlungen Rechnung tragen. Die Verhandlungen hierzu sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Mit dem Frühjahrspaket prüft die EU-Kommission außerdem Fragen in den Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. In diesem Jahr ist ein Mitgliedstaat aus dem Defizitverfahren entlassen worden und ein neues Verfahren wurde eröffnet. Die EU-Kommission schlägt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten – in einem gewissen Rahmen und unter Wahrung der fiskalischen Tragfähigkeit – für Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise von den Vorgaben der europäischen Fiskalregeln abweichen dürfen.

Kasten I: Hintergrund Europäisches Semester und Europäische Fiskalregeln

Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung und die wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der Europäischen Union. Ziel des Europäischen Semesters ist die Stärkung nachhaltigen Wachstums sowie die Prävention von fiskalischen und anderen makroökonomischen Schieflagen und Krisen. Mit den neuen Vorschriften vom 30. April 2024 wurden die Prozesse grundlegend reformiert mit dem Ziel, dass Überwachung und Koordinierung besser ineinandergreifen sollen.1 Nach wie vor gelten die im Vertrag von Maastricht festgelegten Obergrenzen für das Haushaltsdefizit von 3 Prozent und die Schuldenstandsquote von 60 Prozent. Bei Überschreitung dieser Grenzen prüft die Europäische Kommission die Einleitung eines Defizitverfahrens. Das Schuldenkriterium gilt dabei als eingehalten, wenn die Vorgaben des sogenannten präventiven Arms2 erfüllt sind, also die Staatsverschuldung in der mittleren Frist als tragfähig angesehen werden kann.

Die neuen Vorschriften des präventiven Arms enthalten einen neuen operativen Indikator: das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben. Die Mitgliedstaaten vereinbaren mit der Europäischen Kommission einen verbindlichen Pfad für das Wachstum der Nettoprimärausgaben. Einigen sich Mitgliedstaaten und Europäische Kommission darüber hinaus auf ein verbindliches Reform- und Investitionspaket, das dauerhaft das Wachstumspotenzial stärkt und die Schuldentragfähigkeit erhöht, erhält der Mitgliedstaat im Gegenzug einen über die Zeit gestreckten Ausgabenpfad und damit mehr finanzpolitische Flexibilität. Dieses Reform- und Investitionspaket muss substantiell die länderspezifischen Empfehlungen adressieren. Über Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sowie die Einhaltung des Ausgabenpfades berichten die Mitgliedstaaten in jährlichen Fortschrittsberichten.3 Die EU-Kommission hat eine Bewertung des Umsetzungstandes dieser Pakete in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen.

Das regelmäßig im November veröffentlichte Herbstpaket ist der Startpunkt des Semesterprozesses. Es enthält neben einer weiteren Prüfung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln auch wirtschaftspolitische Empfehlungen für den Euroraum insgesamt und im Frühwarnbericht die Auswahl der Mitgliedstaaten, die möglicherweise ein makroökonomisches Ungleichgewicht aufweisen – diese unterzieht die EU-Kommission einer eingehenden Überprüfung. Grundlage des Frühjahrspakets bilden die Länderberichte, in denen die EU-Kommission ihre Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten präsentiert und den Fortschritt bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bewertet. Für Mitgliedstaaten, die laut Frühwarnbericht ein makroökonomisches Ungleichgewicht aufweisen könnten, veröffentlicht die EU-Kommission das Ergebnis einer eingehenden Überprüfung. Auch die Ergebnisse der Prüfungen zur Einhaltung der Fiskalregeln werden publiziert. Aus den gesamten Analyseergebnissen leitet die Kommission ihre Vorschläge für die neuen länderspezifischen Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten ab. Diese werden final vom Rat verabschiedet. Für eine kompakte Übersicht über die verschiedenen Elemente der europäischen Makro-Koordinierung siehe Tabelle 1.

Ergebnisse der Prüfung: Makroökonomische Ungleichgewichte

Im Laufe des Europäischen Semesters 2025-2026 hat die EU-Kommission sieben Mitgliedstaaten einer eingehenden Überprüfung unterzogen, um festzustellen, ob makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. In Griechenland, den Niederlanden und Schweden sieht sie keine Ungleichgewichte mehr. Sie kommt aber zu dem Schluss, dass Italien, die Slowakei und Ungarn Ungleichgewichte aufweisen und Rumänien sogar ein übermäßiges Ungleichgewicht. In Italien stellt die EU-Kommission aufgrund der hohen und steigenden Staatsverschuldung (Prognose für 2026: 138,5 Prozent) und des schwachen Produktivitätswachstums ein Ungleichgewicht fest – in beiden Bereichen seien zwar zielführende Maßnahmen ergriffen worden, diese reichten jedoch nicht aus, um die Verwundbarkeiten effektiv zu mildern. Die Slowakei weist Ungleichgewichte in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, die Leistungsbilanz, das öffentliche Defizit sowie die private Verschuldung auf – obwohl verschiedene Indikatoren dort zuletzt rückläufig waren. Aufgrund der Schwere der strukturellen Herausforderungen und des limitierten (politischen) Fortschritts in diesen Bereichen sei ein Wiederanstieg der Verwundbarkeiten aus Sicht der EU-Kommission wahrscheinlich. Ungarn weist eine ähnliche Zusammensetzung der Verwundbarkeiten auf, hat aber anders als die Slowakei einen Leistungsbilanzüberschuss. Mit knapp 75 Prozent hat Ungarn unter den osteuropäischen Mitgliedstaaten die höchste Staatsverschuldung und drängende Refinanzierungsbedarfe. Rumänien weist aufgrund andauernd hoher Staats- (2025: -8,4 Prozent) und Leistungsbilanzdefizite (2025: -7,6 Prozent) als einziger Mitgliedstaat ein übermäßiges Ungleichgewicht auf. Der zuletzt eingeschlagene fiskalische Konsolidierungskurs müsse für längere Zeit durchgehalten werden, um den starken Ungleichgewichten entgegenwirken zu können.

Finanzpolitik – Änderungen im Defizitverfahren und bei der nationalen Ausweichklausel

Die bislang im Defizitverfahren befindlichen Mitgliedstaaten Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn haben die vereinbarten Maßnahmen ergriffen, die dem übermäßigen Defizit entgegenwirken können. Ihre Defizite sind aber noch nicht ausreichend gesunken, um aus dem Verfahren entlassen zu werden. Anders stellt sich die Lage bei Malta dar: Dort fiel das öffentliche Defizit im Jahr 2025 mit 2,2 Prozent deutlich unter den Schwellenwert von 3 Prozent. Die EU-Kommission schätzt diesen Rückgang als dauerhaft ein, sodass Malta aus dem Defizitverfahren entlassen werden kann. Zudem hat die Kommission die Eröffnung von Defizitverfahren gegen fünf weitere Mitgliedstaaten geprüft (Bulgarien, Deutschland, Estland, Lettland, Slowenien). Sie empfiehlt ein Verfahren aber nur für Bulgarien: Das jüngste Mitglied des Euroraums überschritt im Jahr 2025 den Defizit-Schwellenwert. Die EU-Kommission erwartet, dass sich die Überschreitung im laufenden Jahr ausweiten und auch im kommenden Jahr bestehen wird. Für Bulgarien wurde zwar die nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben aktiviert, allerdings kann die Überschreitung der Defizitgrenze im laufenden und kommenden Jahr - anders als noch im Jahr 2025 - nicht auf den Aufwuchs der Verteidigungsausgaben zurückgeführt werden.4

Mit dem Frühjahrspaket hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die nationale Ausweichklausel5 für Verteidigungsausgaben auf Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit Europas und zur Beschleunigung der Abkehr von fossilen Brennstoffen auszuweiten (Maßnahmen wie Tankrabatte sind hiervon nicht erfasst). Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von 1,5 Prozent für Abweichungen von vereinbarten Ausgabenpfaden (zum Ausgabenpfad siehe Kasten 1). So können auf Antrag des Mitgliedstaates neben Verteidigungsausgaben nun auch Ausgaben für die Stärkung der Energieresilienz geltend gemacht werden. In der Folge dürfen künftig bis zu 0,3 Prozentpunkte und kumulativ bis zu 0,6 Prozentpunkte der 1,5 Prozent innerhalb der Ausweichklausel für Maßnahmen genutzt werden, die im Zeitraum Februar 2026 bis 2028 auf die o.g. Ziele einzahlen. Vor allem Mitgliedstaaten, die bisher nur einen geringen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben zu verzeichnen hatten, jedoch gleichzeitig Maßnahmen ergreifen, die die Energieresilienz erhöhen, könnten von dieser Ausweitung profitieren. Mitgliedstaaten, die die Obergrenze bereits für eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben voll ausnutzen, können einen Antrag auf kumulative Nutzung stellen. Hier wird die EU-Kommission die Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit nochmals näher prüfen.

Tabelle 1: Überblick über die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU Bild vergrößern: Tabelle 1: Überblick über die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU

Deutschland: Weder Defizitverfahren noch makroökonomisches Ungleichgewicht – neue Empfehlungen

Für Deutschland fiel die Prüfung zur Einleitung eines Defizitverfahrens im Frühjahrspaket, wie schon im Herbstpaket des vergangenen Jahres, positiv aus. Die EU-Kommission projiziert in ihrer Frühjahrsprognose ein Defizit im laufenden Jahr von 3,7 Prozent für Deutschland, das sich im kommenden Jahr sogar noch weiter erhöhen wird. Damit liegt das Defizit weder nah an den 3 Prozent, noch ist es als temporäre Überschreitung anzusehen. Allerdings ist die Überschreitung des Defizitschwellenwertes vollständig auf die Erhöhung von Verteidigungsausgaben zurückzuführen. Deutschland hat im April 2025 die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben beantragt. Daher kommt die EU-Kommission zu dem Prüfergebnis, dass die Überschreitung auf die vorgesehene Ausnahme zurückzuführen ist und empfiehlt nicht die Eröffnung eines Defizitverfahrens.

In der Vergangenheit wurde Deutschland im makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren regelmäßig aufgrund der Überschreitung des Schwellenwerts für Leistungsbilanzüberschüsse von 6 Prozent ein makroökonomisches Ungleichgewicht attestiert. Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss ist seit einigen Jahren rückläufig und der für die Bewertung maßgebliche Dreijahresdurchschnitt liegt inzwischen substanziell unter dem Schwellenwert. Seit dem Jahr 2025 weist Deutschland daher kein makroökonomisches Ungleichgewicht mehr auf und wurde deshalb in diesem Semester auch nicht mehr einer besonderen Prüfung unterzogen.

Die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland beziehen sich auf die Schwerpunkte 1) Fiskalische Nachhaltigkeit 2) Umsetzung von EU-Programmen, 3) Stärkung von Wachstum und Innovation, 4) Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und 5) Arbeitsangebot und Bildung (siehe Kasten 2). Viele der Empfehlungen wurden in der Vergangenheit in ähnlicher Form bereits formuliert und inhaltlich präzisiert. Zu den neuen Elementen zählen unter (1) zum einen die Bezugnahme zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, dessen Ausgabenstruktur sicherstellen soll, dass der produktive Kapitalstock tatsächlich erhöht wird, und zum anderen die explizite Empfehlung zum Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge zur Verbesserung der Tragfähigkeit der gesetzlichen Rente. Unter (3) sind die Inhalte zur Empfehlung für bezahlbaren Wohnraum weitestgehend unverändert, jedoch ist die explizite Empfehlung zur Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus neu. Bei (4) ist der Detailgrad der Empfehlung deutlich gesteigert worden, sodass sich nun bspw. der Einsatz intelligenter Stromzähler explizit in der Empfehlung wiederfindet. Unter (5) ist die Erleichterung des Berufs- und Arbeitsplatzwechsels ein neues Detail in der Empfehlung, die zuvor allgemeineren Charakter hatte. Gänzlich neu – aufgrund der akuten Energiekrise seit dem Iran-Krieg – ist die Empfehlung zu ergriffenen Entlastungsmaßnahmen: Diese sollten befristet und gezielt auf finanziell schwächere Haushalte und energieintensive Unternehmen ausgerichtet werden, bei gleichzeitiger Beibehaltung von Energiesparanreizen.

Kasten II: Vollständiger Text der länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION EMPFIEHLT, dass Deutschland 2026 und 2027 Maßnahmen ergreift, um

1. die vom Rat am 10. Oktober 2025 empfohlenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum weiterhin einzuhalten und gleichzeitig die Flexibilität im Rahmen der vom Rat aktivierten nationalen Ausweichklausel zu nutzen; die Gesamtausgaben für Verteidigung und Sicherheit zu erhöhen und die Verteidigungs- und Sicherheitsbereitschaft insgesamt zu stärken und gleichzeitig die Schuldentragfähigkeit und die Ausgabeneffizienz zu gewährleisten und den Haushalt schrittweise anzupassen, damit strukturell höhere Verteidigungsausgaben aufrechterhalten werden können; sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der steigenden Energiepreise befristet und auf den Schutz finanziell schwächerer Haushalte bzw. die Bedürfnisse energieintensiver Unternehmen ausgerichtet sind und Energiesparanreize bewahren und dass die damit einhergehende Belastung für die öffentlichen Finanzen mit den Verpflichtungen aus dem haushaltspolitischen Rahmen der EU vereinbar ist; die vom Rat am 10. Oktober 2025 empfohlenen Reformen und Investitionen weiterhin umzusetzen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen; durch Ausweitung der Maßnahmen für schnellere Genehmigungs- und Durchführungsverfahren die tatsächliche Umsetzung öffentlicher Investitionen zu unterstützen; die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität den produktiven Kapitalstock erhöht, und indem die Zuschüsse und Übertragungen aus dem Bundeshaushalt an das Rentensystem begrenzt werden; die Tragfähigkeit der gesetzlichen Renten zu verbessern und gleichzeitig eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten, unter anderem durch die Förderung eines längeren Erwerbslebens und die betriebliche und private Altersvorsorge auszubauen; den Steuermix sowie die Wirksamkeit und Effizienz des Sozialsystems zu verbessern, sodass stärkere Anreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden geschaffen werden, auch für Zweitverdiener;

2. die Kontinuität der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität durchgeführten Reformen und Investitionen zu gewährleisten; die Anstrengungen zur Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme zu beschleunigen und hierzu gegebenenfalls auf Mittelumschichtungen zugunsten strategischer Prioritäten und Flexibilitäten zu setzen, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des kohäsionspolitischen Rahmens vereinbart wurden;

3. transformative Innovationen zu fördern, insbesondere auch durch Erleichterung der kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen; die Diversifizierung der Wirtschaft und die Unternehmensdynamik zu erleichtern und private Investitionen anzukurbeln, indem Unternehmertum gefördert, der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up- und Scale-upUnternehmen verbessert, die Rechtsvorschriften vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert werden; die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schneller voranzutreiben, insbesondere auch durch Verringerung der Komplexität zwischen den Verwaltungsebenen, verstärkte Nutzung gemeinsamer Standards und Umgestaltung öffentlicher Dienste, um diese benutzerfreundlich und im ganzen Land einheitlich verfügbar zu machen; den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität schneller voranzutreiben; Wohnraum durch verbesserte Bedingungen für Wohnbauinvestitionen bezahlbarer zu machen, indem Vorschriften und Verfahren weiter vereinfacht, das Mietrecht überprüft, zusätzliche Baugrundstücke erschlossen und der soziale Wohnungsbau gestärkt werden;

4. die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt weiter zu verringern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern, insbesondere auch durch Förderung flexibler Systeme, zum Beispiel Speicherlösungen, um die Preise zu Spitzenlastzeiten zu senken; Investitionen in ein kosteneffizientes und CO2-neutrales Stromnetz zu lenken, unter anderem durch Förderung einer netzfreundlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und flexibler Verbrauchsgewohnheiten, und dabei die regionale Integration durch den Ausbau von Übertragungskorridoren und die Förderung der grenzüberschreitenden Integration von Strommärkten und -netzen zu vertiefen; die Digitalisierung der Stromnetze, insbesondere auf Verteilungsebene, zu fördern und die Einführung intelligenter Zähler voranzubringen; den Prozess der Dekarbonisierung des Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektors zu beschleunigen, insbesondere auch durch Renovierung und Digitalisierung des Schienennetzes sowie durch Verringerung von Engpässen bei der Genehmigungserteilung für Infrastruktur und Anlagen, die zur Umstellung auf eine saubere Industrie beitragen;

5. das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel anzugehen, insbesondere durch Erhöhung der Zahl an geleisteten Arbeitsstunden, durch Förderung von Kompetenzen, durch Erleichterung des Berufs- und Arbeitsplatzwechsels mittels aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und durch Verbesserung der Maßnahmen zur Anwerbung und Bindung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern; die Bildungsergebnisse zu verbessern, unter anderem durch Förderung von Spitzenleistungen, Verhinderung früher Abgänge von der allgemeinen und beruflichen Bildung und gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; das Angebot und die Qualität von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und Ganztagsschulen sowie das Angebot an kosteneffizienten Langzeitpflegedienstleistungen zu verbessern.

Nächste Schritte im Semesterzyklus

Nach der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen und der Beschlüsse im Defizitverfahren durch den ECOFIN-Rat geht die EU-Kommission in die Sommerpause. Im sogenannten Draft Budgetary Plan muss die Bundesregierung im Oktober 2026 eine aktualisierte Fiskalprojektion vorlegen und hat Gelegenheit, einen frühen Umsetzungsstand der länderspezifischen Empfehlungen darzulegen. Im November 2026 beginnt das nächste Europäische Semester mit dem Herbstpaket. Die Kommission veröffentlicht darin den sog. Frühwarnbericht, der auf Basis der quantitativen Ausprägungen jene Mitgliedstaaten auswählt, für die eine eingehende Überprüfung zur Feststellung eines makroökonomischen Ungleichgewichts erstellt werden soll. Darüber hinaus werden auch die Ergebnisse einer erneuten Überprüfung zur Einleitung eines Defizitverfahren veröffentlicht. Über die Einhaltung des Nettoausgabenpfades und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wird die Bundesregierung im April 2027 Bericht erstatten.

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1  Siehe folgenden Artikel für einen Überblick der zentralen Reformelemente. 

2  Mit „präventiv“ ist hierbei die Vorbeugung einer Verletzung des Defizitkriteriums gemeint, wohingegen sich das Defizitverfahren auf die Korrektur einer solchen Verletzung bezieht („korrektiver Arm“). 

3  Siehe folgenden Artikel für eine Zusammenfassung des deutschen Berichtes. 

4  Die EU-Kommission macht bei ihrer Prüfung zur Einleitung eines Defizitverfahrens auf Grundlage des Defizits in der Regel folgende Umstände geltend: Befindet sich das tatsächliche oder das projizierte Defizit in der Nähe von 3 % (in der Regel bis 3,5 %), ist die Überschreitung temporärer Natur (wenn das Defizit im Prognosezeitraum wieder unter die Grenze fällt), oder ist die Überschreitung auf besondere Umstände, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaates entziehen (wie der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben aufgrund des russ. Angriffskrieges auf die Ukraine), zurück zuführen, wird in der Regel kein Defizitverfahren eingeleitet. 

5  In den europäischen Fiskalregeln sind auch eine allgemeine und nationale Ausweichklauseln vorgesehen. Diese erlauben zeitweise Abweichungen von den fiskalpolitischen Vorgaben unter Wahrung der Schuldentragfähigkeit, um auf einen schweren konjunkturellen Abschwung oder außerge wöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Mitgliedstaates liegen, zu reagieren. Diese werden auf Beschluss des Rates gewährt. 

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