Titelbild zum Artikel "Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieentlastung: BMWE ermöglicht Anbindung weiterer Stellen an das Basisregister für Unternehmen"

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Das Basisregister für Unternehmen ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt, um Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie zu entlasten. Im Basisregister werden Stammdaten aller Unternehmen in Deutschland zusammengeführt, konsolidiert und für andere Verwaltungsregister und angebundene Stellen bereitgestellt. Mit der Vergabe und Verteilung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, der beWiNr., wird eine eindeutige Identifikation von Unternehmen ermöglicht. Das Basisregister schafft damit die Grundlage für den Datenaustausch und für die Vernetzung von Registern, vereinfacht Prozesse und sorgt für weniger Rückfragen bei den Unternehmen. Die Verordnungsänderung stärkt damit das Basisregister als Datendrehscheibe.

Bisher konnte nur eine begrenzte Anzahl von öffentlichen Stellen in Deutschland auf das Basisregister zugreifen (insbesondere Finanz-, Justiz- und Sozialregister). Mit der Ver-ordnungsänderung soll nun weiteren öffentlichen Stellen die Nutzung der Daten des Basisregisters ermöglicht werden. Die Erweiterung des Nutzerkreises ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung im Sinne des „Once-Only“-Prinzips, dass es zu keiner Mehrfacherhebung von Daten kommen soll.

Mit der Änderung der Verordnung über das Register für Unternehmensbasisdaten werden mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Logistik und Mobilität, dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt sowie den Umweltregistern und Datenbanken beim Umweltbundesamt vier weitere Stellen an das Basisregister angebunden. Hinzu kommt die Zweckerweiterung bereits angebundener Register für die Nutzung der Basisregisterdaten im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur sowie bei der Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie durch das Bundesamt für Justiz. Zudem wird ab 2028 das Stiftungsregister angebunden. Für die Wirtschaft ergibt sich dadurch eine Entlastungswirkung von ca. 1,4 Mio. Euro pro Jahr und für die Verwaltung von ca. 4,2 Mio. Euro pro Jahr.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 der Verordnungsänderung zum Unternehmensbasisdatenregister zugestimmt. Die Verordnungsänderung wurde am 27. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Anschluss in Kraft.

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