Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ob Windkraftanlagen, Elektrofahrzeuge, elektronische Geräte und Bauteile oder moderne Verteidigungssysteme: Gerade für innovative Produkte sind kritische Rohstoffe unverzichtbar. Als „kritisch“ werden Rohstoffe dann bezeichnet, wenn diese aus Drittstaaten importiert werden müssen und das weltweite Angebot auf wenige Länder konzentriert ist. Der Bedarf nimmt weiter zu. In den Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) steigt die weltweite Nachfrage nach kritischen Rohstoffen bis 2040 stark an (Abbildung 1).
Die von China seit 2023 verhängten und in mehreren Schritten erweiterten Exportbeschränkungen für Rohstoffe wie Seltene Erden, Gallium und Graphit haben deutlich gemacht, wie schnell Abhängigkeiten zum Risiko für industrielle Lieferketten werden können. Seltene Erden wie Neodym, Praseodym, Terbium und Dysprosium werden unter anderem für Dauermagnete benötigt, die wiederum vor allem in Elektromotoren aller Art und in Windkraftanlagen verbaut werden. Gallium wird für die Herstellung von Halbleitern benötigt. Für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien sind unter anderem Nickel, Kobalt, Lithium und Graphit notwendig. Die geopolitischen Spannungen und Handelskonflikte haben das Risiko gestörter Lieferketten deutlich erhöht.
Eine hohe Materialeffizienz und zirkuläres Wirtschaften können dem wachsenden Importbedarf von Rohstoffen entgegenwirken. Eine vom Bundesverband der Deutschen Industrie in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich etwa durch den weiteren Hochlauf des Recyclings die Importquoten für Seltene Erden in den Sektoren Mobilität, Energie und Maschinenbau bis 2045 um 20 bis 40 Prozent verringern könnten.
Um kritische Abhängigkeiten darüber hinaus abzubauen und die Resilienz strategisch zu stärken, liegt ein wesentlicher Hebel in der Diversifikation. Mit dem Rohstofffonds erweitert die Bundesregierung ihre rohstoffpolitischen Instrumente, um Unternehmen gezielt bei der Diversifikation ihrer Rohstoffbezugsquellen zu unterstützen. Der Rohstofffonds ist ein zentraler Baustein des Deutschlandfonds, mit dem die Bundesregierung private Investitionen in wichtige Zukunftsfelder mobilisiert. Bislang bietet der Bund zur Unterstützung der Finanzierung von Rohstoffprojekten vor allem Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) an, die Fremdkapitalgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken absichern. Mit dem Rohstofffonds beteiligt sich der Bund nun über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Eigenkapital an der Finanzierung von Rohstoffprojekten, die zur Rohstoffsicherung beitragen und Abnahmeverträge mit deutschen und europäischen Unternehmen abschließen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen OECD-Ländern setzen staatliche Akteure vermehrt auf finanzielle Instrumente, um Marktversagen bei kritischen Rohstoffen zu begegnen und Diversifizierung zu unterstützen. Private Akteure in Rohstoff-Importländern preisen negative Auswirkungen ihrer individuellen Einkaufspolitik auf die Rohstoffsicherheit im jeweiligen Wirtschaftsraum und sich daraus ergebende strategische Herausforderungen unzureichend ein.
Der Rohstofffonds setzt gezielt dort an, wo Eigenkapital aufgrund von erhöhten Risiken und langen Kapitalbindungsdauern einen Engpass darstellt. Jedes Projekt steht – auch mit einer Beteiligung des Bundes – weiter unter industrieller Führerschaft. Der Bund geht Minderheitsbeteiligungen ein und investiert zu Konditionen, die denen der privaten Investoren vergleichbar sind.
Auswahl der Projekte
Für den Rohstofffonds kommen Projekte zur Gewinnung, Weiterverarbeitung und zum Recycling von kritischen Rohstoffen sowohl im Inland als auch im Ausland in Frage. Projekte in Ländern, von denen bereits Abhängigkeiten bei den jeweiligen Rohstoffen bestehen, kommen nicht für eine Beteiligung des Bundes in Frage. Die KfW ist die zentrale Ansprechpartnerin. Unternehmen, die ein Rohstoffprojekt planen, können sich laufend bei ihr um eine Beteiligung des Rohstofffonds bewerben. Die KfW nimmt gemeinsam mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) eine Erstbewertung der Bewerbungen vor. Dabei achtet sie darauf, wie kritisch die jeweiligen Rohstoffe sind, welchen Beitrag das Projekt in absehbarer Zeit zur Rohstoffsicherung leisten kann und wie groß die Abnahmeinteressen deutscher und europäischer Unternehmen konkret sind. Zudem nimmt sie eine erste Bewertung der wirtschaftlichen Aussichten und der Risiken des Projekts vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen entscheiden daraufhin gemeinsam in einem dafür eingerichteten Interministeriellen Ausschuss (IMA), welche Projekte durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertieft geprüft werden (Due Diligence). Neben wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen ist ein wichtiger Prüfgegenstand, inwieweit das Projekt hohen Umwelt- und Sozialstandards genügt. Nach Abschluss der Due Diligence-Prüfung wird im IMA über die Investition entschieden. Bei positiver Entscheidung beauftragt der IMA die KfW mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge und dem Vollzug der Transaktion.
Aufbau eines Beteiligungsportfolios
Das Finanzierungsbudget für einzelne Projekte liegt in der Regel zwischen 50 und 150 Millionen Euro. Zwei Beteiligungen ist der Bund im Rahmen des Rohstofffonds bereits eingegangen:
Mit dem Lionheart-Projekt investiert die Vulcan Energie Ressourcen GmbH in die Lithium- und Wärmegewinnung aus Tiefenwasser in der Nähe von Landau (Rheinland-Pfalz) sowie in die Weiterverarbeitung zu batteriefähigem Lithiumhydroxid am Standort Frankfurt-Höchst. Der Bund beteiligt sich an dem Unternehmen mit 150 Millionen Euro.
Für die zweite Beteiligung hat der Rohstofffonds Anteile im Umfang von 50 Millionen Euro an der Arafura Rare Earths in Australien gezeichnet. Das Unternehmen plant dort die Förderung Seltener Erden. Diese werden unter anderem für Permanentmagnete benötigt, die beispielsweise in Windkraftanlagen und Elektromotoren zum Einsatz kommen.
Weitere Beteiligungen des Rohstofffonds werden derzeit vorbereitet. Die Bundesregierung plant, in den nächsten Jahren ein Portfolio von ca. 15 Beteiligungen aufzubauen, um mit dem Rohstofffonds eine spürbare Wirkung für die Rohstoffsicherung zu erzielen und kritische Abhängigkeiten mittel- bis langfristig deutlich zu verringern. Parallel prüft die Bundesregierung, wie sie ihre Instrumente besser verzahnen und – wo erforderlich – weiterentwickeln kann. Gemeinsam mit den EU-Partnerländern und der Europäischen Kommission soll zudem die Wirkung nationaler Instrumente verstärkt werden, damit die Sicherung der Rohstoffversorgung in der EU insgesamt gelingt.