Titelbild zum Artikel "Neue Regeln für nachhaltige Produkte: Das neue Ökodesign- und Energielabelrecht ab 1. November 2026 im Überblick"

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Ökodesign-Anforderungen und das EU-Energielabel zählen zu den wirksamsten Instrumenten europäischer Energieeffizienzpolitik. In ihrer Gesamtheit entfalten sie eine synergetische Push- und Pull-Wirkung. Während Ökodesign-Anforderungen bei der Produktgestaltung ansetzen und so Mindestanforderungen für den Zugang zum EU-Binnenmarkt formulieren, macht das EU-Energielabel die Energieeffizienz und den Ressourcenverbrauch der entsprechenden Produkte für Käufer auf einen Blick vergleichbar. Energie- und ressourceneffiziente Produkte werden so sichtbar und Innovationen angereizt. Die konkreten Anforderungen für beide Instrumente legt die EU-Kommission jeweils in unmittelbar geltenden Produktverordnungen fest. Die Mitgliedstaaten überwachen deren Einhaltung und ahnden Verstöße. In Deutschland fällt diese Aufgabe den Ländern zu.

Deutschland hat nun seine nationalen Umsetzungsregelungen neu gefasst (Gesetzes- und Verordnungspaket zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung). Die bisherigen Regelungen waren teilweise nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar. Zudem hat der Europäische Rechnungshof bereits im Jahr 2020 den Verlust an Energieeinsparungen durch nicht konforme Produkte auf rund zehn Prozent beziffert und darauf hingewiesen, dass eine effektive Marktüberwachung dazu beitragen könne, diese Verluste zu verringern.

Ab dem 1. November 2026 stehen den Ländern nun geschärfte Instrumente zur Verfügung, um die europäischen Effizienzvorgaben im Ökodesign und bei der Energieverbrauchskennzeichnung durchzusetzen – zum Vorteil von Verbrauchern und regelkonformen Herstellern. Die neuen Regelungen gehen dabei nicht über bestehendes EU-Recht hinaus, sondern gewährleisten lediglich dessen einheitliche Anwendung, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

Wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen

Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen werden. Die daraus resultierende Ressourcenverschwendung verursacht ca. 5,6 Mio. Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr – fast so viel wie die gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021. Um diese Praxis einzudämmen, verpflichtet die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 Unternehmen dazu, Informationen über die unverkauften Konsumgüter (bzw. Textilien) offenzulegen, die sie als Abfall entsorgen. Außerdem führt sie ein Verbot der Vernichtung von unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen ein.

Nach EU-Schätzung beliefen sich die kumulativen jährlichen Einsparungen durch Ökodesign- und Energielabel-Maßnahmen im Jahr 2024 auf 1.162 TWh Primärenergie, was 8,3 Prozent des Verbrauchs an Primärenergie in der EU im Jahr 2024 bzw. dem Verbrauch Polens entspricht (vgl. Abb.). Die Schätzung für 2030 beträgt 1.525 TWh Primärenergie-Einsparungen.

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Ein Ziel bei der Umsetzung von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung war es, keine übermäßigen bürokratischen Hürden zu schaffen und eine Balance zwischen berechtigten industriellen Interessen und den Forderungen von Verbraucher- und Umweltschutzverbänden zu gewährleisten. Um mittelstandsfreundliche, technologieoffene Anforderungen mit Augenmaß und Praxisbezug zu formulieren, führt die Bundesregierung einen intensiven Dialog mit den betroffenen Interessengruppen und der Europäischen Kommission.

Energielabel im Handel sind Grundlage informierter Kaufentscheidungen auf Basis objektiver und vergleichbarer Kriterien. Verbraucher können so sparen durch den Erwerb und die Nutzung effizienter, langlebiger und reparierbarer Produkte. Hersteller, die energie- und ressourceneffiziente Produkte herstellen – wie viele deutsche Hersteller –, können mit dieser Stärke öffentlich in Erscheinung treten und werden zugleich vor Wettbewerbern geschützt, die teils mit nicht konformen Billigprodukten den Markt verzerren. Einheitliche Anforderungen sichern so den Binnenmarkt und die Innovationskraft.

Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung können – direkt durch effiziente Produkte und indirekt durch die Einsparung von Ressourcen – auch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Verringerung von Importabhängigkeiten in Krisenzeiten leisten.

Die neue Ökodesign-Gesetzgebung im Detail

Durch die neuen Regelungen im Bereich Ökodesign ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

Erstens werden neue Ordnungswidrigkeitstatbestände eingeführt. Einige EU-Ökodesign-Produktverordnungen enthielten bereits Regelungen für den Zugang zu Reparaturund Wartungsinformationen und zu Ersatzteilen. Eine Sanktionsmöglichkeit für Verstöße hiergegen bestand, aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen, bislang jedoch nicht. Sie wird nun neu geschaffen und schließt damit eine wichtige Lücke bei der Umsetzung von EU-Recht in Deutschland.

Zweitens stärkt das Gesetz den Zugang zu Reparaturmöglichkeiten für eine Vielzahl von Produktgruppen. Hersteller müssen zukünftig sogenannten fachlich kompetenten Reparateuren bei Nachweis ihrer Fachkunde Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen gewähren. Vergleichbare Regelungen sind auch für zulassungsfreie Betriebe und nicht gewerbliche Reparaturinitiativen vorgesehen. Das schafft Rechtssicherheit und hält den Aufwand insbesondere für kleine Betriebe gering.

Drittens erhalten die Marktüberwachungsbehörden der Länder ein zeitgemäßes Instrumentarium zum Vollzug der Anforderungen. Ihre Befugnisse folgen dabei dem bereits bestehenden Marktüberwachungsgesetz. Neu ist hingegen unter anderem, dass Unternehmen den Einsatz von Software einschließlich KI-Systemen durch die Behörden dulden müssen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstützt die Länder bei ihrer Arbeit. Gleichzeitig informiert und berät sie Hersteller, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, um die Einhaltung der geltenden Regeln zu erleichtern.

Viertens wird der mögliche Sanktionsrahmen erweitert. Zukünftig drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen gegen produktspezifische Anforderungen, bei der Umgehung von Vorgaben oder bei der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte (bzw. Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe). Zudem können in bestimmten Fällen Unternehmen künftig bis zu drei Jahre von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden zielen darauf ab, Nichtkonformitäten zu identifizieren und deren Beseitigung durch die Hersteller zu erwirken. Ein größerer Sanktionsspielraum verstärkt die Abschreckungswirkung für regelwidrige Wirtschaftsakteure und sichert so den effektiven Vollzug der Ökodesign-Anforderungen.

Kurz & Knapp: Die Bedeutung von Ökodesign

Ökodesign beschreibt einen Ansatz, bei dem Umweltaspekte von Beginn an in den Entwicklungsprozess eines Produkts einfließen. Hierbei wird der gesamte Lebenszyklus, angefangen bei der Auswahl der Rohstoffe über effiziente Herstellungsprozesse bis hin zur umweltfreundlichen Nutzung und Wiederverwertung, systematisch berücksichtigt. Durch die gleichzeitige Einbeziehung von ökologischen und ökonomischen Faktoren wird die Entwicklung innovativer, langlebiger und ressourcenschonender Produkte gefördert. Produkte werden so gestaltet, dass sie nicht nur konsumiert, sondern auch wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Ökodesign ist somit ein Schlüssel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.

Seit 2024 bildet die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 den rechtlichen Rahmen für Ökodesign-Anforderungen. Sie beinhaltet auch Anforderungen an Hersteller, wonach Software- oder Firmware-Updates die Produktleistung nicht verschlechtern dürfen, und verbietet die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Derzeit gibt es für mehr als 30 Produktgruppen, darunter Haushaltsgeräte, Fernseher, Smartphones, Elektromotoren, Transformatoren, Brennstoffkessel, Pumpen, Ventilatoren, Server und Lichtquellen, entsprechende Ökodesign-Anforderungen.

Das neue Energieverbrauchskennzeichnungsrecht im Detail

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) wird grundlegend zum 1. November neu gefasst, um Doppelregelungen abzuschaffen und Inkonsistenzen zu bereinigen. Es enthält Regelungen für Produkte, Personenkraftwagen und Reifen. Dabei werden insbesondere Zuständigkeiten und Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden geregelt, präzisiert und der Rahmen für Sanktionierungen gesetzt. Marktüberwachungsbehörden dürfen künftig explizit auch KI-Software einsetzen, um der Flut an falsch gekennzeichneten Produkten im stetig wachsenden Onlinehandel begegnen zu können. Gesetzliche Meldeverfahren erfolgen nun standardmäßig digital. Zudem enthält das Gesetz Umsetzungsregeln für Energiekostenvergleiche an Tankstellen, mit denen Verbraucher die Kosten verschiedener Kraftstoffe bzw. alternativer Energieträger für eine durchschnittliche Autofahrt auf einer Länge von 100 km besser vergleichen können.

Zudem wurde bereits Ende Juli in einem ersten Schritt das Nationale Heizungslabel abgeschafft. Es wurde seit 2017 durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau an alten Heizungskesseln angebracht und sollte die Kesselaustauschrate steigern sowie den Absatz besonders effizienter Geräte fördern. Die Maßnahme blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Kontext eines veränderten Rechtsrahmens und im Sinne eines konsequenten Bürokratieabbaus wurde die Maßnahme beendet und Bezirksschornsteinfeger wurden damit entpflichtet.

Kurz & Knapp: Die Bedeutung des EU-Energielabels

Die bekannten Energielabel mit der grün-roten A-bis-G-Skala gibt es für aktuell 16 Produktgruppen: von Leuchtmitteln, Smartphones oder Fernsehern über Weiße Ware und Küchengeräte bis hin zu Heizungskesseln, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Hersteller liefern Produkte mit einem Energielabel aus und Händler zeigen diese Label am Point-of-Sale – egal ob im Baumarkt, Katalog oder im Onlineshop. Kunden können so leicht erkennen, welches Produkt am effizientesten arbeitet und ob sich ein eventueller Mehrpreis über die Nutzungszeit des Geräts rechnet. Zusatzangaben z. B. zum Wasserverbrauch, zum Geräuschpegel oder neuerdings auch zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit geben Konsumenten weitere entscheidungsrelevante Informationen an die Hand. Empirischen Untersuchungen zufolge kennen 93 Prozent der EU-Bürger die Label, 79 Prozent nutzen sie bei ihren Kaufentscheidungen.

Mit der neuesten Generation haben zudem QR-Codes auf den Labeln Einzug gehalten. Mit diesen können Verbraucher über ihr Smartphone auf die europäische Produktdatenbank EPREL zugreifen. In EPREL finden sie Produktdatenblätter oder Verlinkungen zu Reparaturanleitungen und Ersatzteilbestellseiten.

Energielabel gibt es mittlerweile auf allen Kontinenten, von Nordamerika bis Australien. Zusammen mit ambitionierten Effizienzanforderungen führen diese zu substantiellen Energie- und Ressourceneinsparungen und auf Verbraucherseite zu geringeren Gesamtkosten.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat IVD2 – Ökodesign
Referat IIB4 – Energieverbrauchskennzeichnung
schlaglichter@bmwe.bund.de

Literaturverzeichnis:
Ecodesign Impact Accounting Overview Report 2025

https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20251215-2