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Artikel - Konventionelle Energieträger

Gas

Einleitung

Gasflamme zu Konventionelle Energieträger

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Erdgas spielt mit einem Primärenergieverbrauchsanteil von 23,5 Prozent eine wichtige Rolle im Energiemix Deutschlands.

Erdgasversorgung in Deutschland

Ventile und Gaszähler im Gasmessraum der Gasleitung in der LNG-Anlage

© Angelov / stock.adobe.com

Erdgas: Aktueller Einsatz

Erdgas ist ein Energieträger für die Wärme- und Stromerzeugung und ein wichtiger Einsatzstoff vor allem in der Chemieindustrie. Bis zur Ablösung durch aus erneuerbarer Energie produziertem Wasserstoff oder der Umstellung auf strombasierte Prozesse wird Erdgas zur Energieversorgung beitragen.

Biogas (Biomethan) lässt sich mit entsprechender Aufbereitung auf Erdgasqualität veredeln und in vorhandene Erdgasnetze einspeisen. So kann es zur Entlastung im Wärmemarkt, im Strombereich und im Kraftstoffbereich beitragen. Bei der Herstellung ist jedoch eine Konkurrenz mit der Produktion von Nahrungsmitteln möglich.

Da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien je nach Wetterlage und Jahreszeit schwankt, können Erdgaskraftwerke neben anderen Energieträgern und durch eine intelligente Verbrauchssteuerung einen Beitrag beim Ausgleich von Produktionsschwankungen leisten.

Bis zur vollständigen Umstellung des deutschen Energieverbrauchs auf erneuerbare Energien und auf die Nutzung von Wasserstoff wird Deutschland aufgrund seiner sehr geringen Eigenproduktion auch zukünftig von Erdgasimporten abhängig sein.

Erdgas leistet somit weiterhin sektorübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung.

Daten zum deutschen Energiemarkt erhalten Sie auf der Energiemarktdatenplattform SMARD der Bundesnetzagentur.

Infrastruktur

Für Transport und Verteilung des Erdgases sind die Rohrleitungen, aus denen sich das Gasnetz zusammensetzt, von substanzieller Bedeutung. Sie ermöglichen die sichere Lieferung über weite Strecken. Über deutsches Territorium wird Gas auch in andere europäische Staaten transportiert. Es leistet somit auch einen Beitrag für die Versorgungssicherheit in Mittel- und Osteuropa. Die wesentlichen Erdgasfernleitungen sowie deren Grenzübergangspunkte in Deutschland gehen aus der folgenden Grafik hervor:

Das deutsche Gas-Fernleitungsnetz im Überblick Bild vergrößern: Das deutsche Gas-Fernleitungsnetz im Überblick

Das deutsche Gas-Fernleitungsnetz im Überblick; Stand Januar 2024

© Fernleitungsnetzbetreiber

Hinzu kommt ein engmaschiges Gasverteilnetz bis hin zum Endverbraucher. Das deutsche Gasnetz besteht zum einem aus dem Fernleitungsnetz mit einer Länge von ca. 40.000 Kilometern sowie dem Verteilnetz mit einer Länge von knapp 560.000 Kilometern.

Der Ausbau des deutschen Gasleitungsnetzes geschieht anhand des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff (NEP). Vormals wurden im Netzentwicklungsplan Gas die Erdgasnetze modelliert. Der NEP ist ein von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen erstellter Plan, der die Entwicklung des Gas- und Wasserstoffnetzes in Deutschland für die nächsten 10-15 Jahre vorausschaut. Der NEP wird regelmäßig aktualisiert und muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Der NEP enthält Informationen über den Bedarf an Gas- und Wasserstoffinfrastruktur, die geplanten Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Gas- und Wasserstoffnetze sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der NEP ist außerdem ein wichtiges Instrument für die Planung und Umsetzung der Energiewende in Deutschland und der damit verbundenen zukünftigen Rolle von Wasserstoff.

Weitere Informationen zum aktuellen Netzentwicklungsplan erhalten Sie auf der Informationsseite der Bundesnetzagentur.

Gasspeicher

Für die Versorgungssicherheit spielen Erdgasspeicher eine wichtige Rolle, die jedoch in den letzten Jahren aufgrund der Errichtung von LNG-Terminals in Deutschland an Bedeutung verloren hat. Dies beinhaltet vor allem die Absicherung der Erdgasversorgung bei saisonalen Verbrauchsschwankungen. Räumlich verteilen sich die Speicher nahezu über ganz Deutschland, wobei geologische Gegebenheiten regionale Schwerpunkte im Nordwesten und Südosten bedingen. Aktuell werden von deutschen Speicherbetreibern 34 Untertagespeicheranlagen betrieben. Da teilweise mehrere Betreiber gemeinsam eine Anlage nutzen, werden 50 Speicher vermarktet. Deutschland verfügt mit rund 250 TWh über eine sehr große Speicherkapazität in der Europäischen Union. Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland zu gewährleisten, wurden mit dem Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetzes Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen eingeführt. Mit der Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 sind die Füllstandsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes auf durchschnittlich rund 70 Prozent zum 1. November eines Jahres reduziert worden.

Aktuellen Informationen zu den Gasspeicherfüllständen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

LNG-Terminals

Schwimmende LNG-Terminals (FSRU)

In DEU gibt es fünf FSRU-Standorte: Die vier Nordsee-Standorte, die von der bundeseigenen Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) betrieben werden [Brunsbüttel (BBÜ), Wilhelmshaven01 (WHV01), Wilhelmshaven02 (WHV02) und Stade (STD)] sowie den privatwirtschaftlichen Ostsee-Standort Mukran (MUK) der Deutschen ReGas (DRG).

Im Regelbetrieb befinden sich die Standorte WHV01 (seit Januar 2023), WHV02 (seit Mai 2025), BBÜ (seit März 2023) und MUK (seit September 2024), d. h. sie speisen in das deutsche Gasnetz ein. Hier sind die FSRUs Höegh Esperanza, Excelerate Excelsior, Höegh Gannet und Höegh Neptune im Einsatz. Der Standort STD ist aufgrund technischer Probleme noch in der Errichtungsphase.

Die Gesamtimportkapazitäten der Terminals belaufen sich in 2025 auf 15 Mrd. m, bis 2027 soll der Wert auf 25 Mrd. m steigen (durch Inbetriebnahme STD und Erhöhung in BBÜ). Durch die Inbetriebnahme der landseitigen Terminals vrs. ab 2027/2028 steigt die Gesamtkapazität auf bis zu 34 Mrd. m.

Landseitige LNG-Terminals

Es sind drei landseitige LNG-Terminals geplant, die die FSRU ablösen sollen. Landseitige Terminals haben eine höhere Kapazität als FSRU. In Brunsbüttel befindet sich das Projekt der German LNG Terminal GmbH derzeit in der Errichtungs- und teilweise noch Genehmigungsphase. Die FID am Standort Stade wurde durch die Hanseatic Energy Hub ebenfalls getroffen, das Projekt befindet sich nun in der Errichtungsphase. Das Projekt in WHV befindet sich in einem frühen Projektstadium.

Regulierung und Handel

Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den deutschen Gasmarkt. Sie ist verantwortlich für die Regulierung der Netzentgelte und die Überwachung der Gasnetzbetreiber. Verschiedene Gesetze gewährleisten Wettbewerb und Verbraucherschutz.

Um den europäischen Gasmarkt weiter zu liberalisieren und zu harmonisieren, wurden von der Europäischen Union bisher vier Binnenmarktpakete für den Gasmarkt verabschiedet. Sie haben dazu beigetragen, einen offenen und wettbewerbsfähigen Gasmarkt zu schaffen und die Marktintegration sowie die Interoperabilität der Gasnetze zu verbessern. 2024 wurde das neue EU Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket verabschiedet, das die Regeln des dritten Gasbinnenmarktpakets weiterentwickelt und in weiten Teilen für die künftigen Wasserstoffnetze und -märkte adaptiert hat. Im Fokus steht dabei die Transformation hin zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, insbesondere Wasserstoff im europäischen Energiesystem. Das BMWE arbeitet federführend an der Umsetzung durch eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften.

Im Zuge der Energiekrise im Jahr 2022 wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden zur unmittelbaren Stabilisierung der Gasversorgung Schlüsselunternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt, mit Fremd- und Eigenkapital versorgt sowie im weiteren Verlauf temporär verstaatlicht.

Der deutsche Gasmarkt zeichnet sich durch eine Vielzahl privatrechtlich organisierter Marktakteure in den Bereichen Gasnetzen, Speicherbetrieb und Handel aus. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) übernimmt die Rolle des Marktgebietsverantwortlichen für das gesamtdeutsche Marktgebiet und betreibt es im Sinne der „Vereinbarung über die Kooperation“ gemäß § 20 Absatz 1 Buchstabe b EnWG der Betreiber von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Das Hochdruckleitungssystem im THE-Marktgebiet hat eine Länge von 40.000 km und verbindet mehr als 700 nachgelagerte Netze. Zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen gehören das Bilanzkreismanagement, das Regelenergiemanagement sowie die Bereitstellung und den Betrieb des virtuellen Handelspunkts THE. Seit dem Jahr 2022 übernimmt die THE GmbH darüber hinaus gesetzliche Aufgaben, die mit den Gasspeicherfüllstandsvorgaben in Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland eingeführt worden sind.

Auf dem deutschen Gasmarkt agieren derzeit 15 Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas. Davon sind zwölf Unternehmen Mitglieder des Branchenverbands Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas). Weitere Akteure auf dem Gasmarkt sind die Verteilernetzbetreiber, Speicherbetreiber sowie Handelsunternehmen.

Importe und Produktion von Erdgas in Deutschland

Der Großteil des inländischen Erdgasbedarfs wird durch Importe über Pipelines und LNG-Terminals gedeckt. Darüber hinaus verfügt Deutschland in geringem Umfang über eigene Förderfelder. Die Fördermengen gingen in den vergangenen Jahren weiter zurück. Neben den Förderfeldern wird beispielsweise auch Gas aus anderen Prozessen (beispielsweise aus der Produktion von Biogas) in das Erdgasnetz eingespeist.

Weitere Informationen über Importe und Produktion erhalten Sie im Rückblick: Gasversorgung im Jahr 2025. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur laufend aktualisierte Daten zur aktuellen Lage bereit.

Preise und Kosten für Erdgas

Wie für andere Waren und Dienstleistungen werden die Preise für Erdgas und Flüssigerdgas auf der Basis von Angebot und Nachfrage auf den entsprechenden Märkten frei gebildet. Unterschiedliche Kostenbestandteile liegen den Preisen zu Grunde.

Die Beschaffungskosten beinhalten den Einkaufspreis für Erdgas sowie alle seine Transportkosten. Die Verteilungskosten sind alle Kosten der Weiterleitung des Erdgases an die Endkunden. Darin enthalten sind auch alle Kosten, die mit dem Ausbau und der Instandhaltung des Erdgasnetzes verbunden sind.

Der Erdgassteuer liegt das Energiesteuergesetz zugrunde. Mit diesem wird die Verbrauchsmenge an Erdgas in den verschiedenen Einsatzbereichen besteuert.

Die Konzessionsabgabe müssen die Netzbetreiber an die jeweilige Gemeinde entrichten, wenn sie öffentliches Gebiet für das Verlegen und Betreiben von Gasleitungen nutzen.

Die Umlagen werden benötigt, um weitere Kosten für den sicheren und effizienten Netzbetrieb zu decken.

Bis zum Ende des Jahres 2021 war die Volatilität der Marktpreise für Erdgas relativ gering. Im Vorfeld und in der Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und der damit einhergehenden Reduzierung der Liefermengen an Erdgas stiegen die Preise für Erdgas rasant an. Um die Marktpreise wieder zu senken, war ein eng koordiniertes Vorgehen der Bundesregierung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union notwendig. In der Folge wurden verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der akuten Energiekrise und zur Diversifizierung der Gasversorgung verabschiedet. Inzwischen sind die Gaspreise wieder deutlich gesunken. Weitere Informationen zu den Gaspreisen erhalten Sie auf der Informationsseite der Bundesnetzagentur darunter Grafiken zur aktuellen Gasversorgung und ein FAQ zu den Strom- und Gaspreisen.

Krisenvorsorge

Die Versorgung mit Erdgas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Die sichere Erdgasversorgung in der Europäischen Union liegt im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten und Zuständigkeiten in der gemeinsamen Verantwortung der Erdgasunternehmen, der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer zuständigen Behörden sowie der Europäischen Kommission (EU-KOM). Diese gemeinsame Verantwortung erfordert ein gut abgestimmtes Maß an Informationsaustausch und Kooperation zwischen den Akteuren.

Die Verordnung (EU) 2017/1938 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (sog. Security-of-Supply-Verordnung, SoS-VO) hat das Ziel, die europäische Versorgungssicherheit mit Erdgas zu erhöhen. Hierzu müssen die EU-Mitgliedstaaten Präventions- und Maßnahmen zum Krisenmanagement erstellen. Unter anderem führen die Mitgliedstaaten Risikobewertungen durch und erstellen Notfallpläne, um im Fall von Störungen oder Engpässen im Gasmarkt schnell und koordiniert beheben zu können. Die Pläne werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Grundsätzlich unterscheidet die SoS-VO im Verlauf einer Versorgungskrise zwischen drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe). Sie sieht marktbasierte Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen in den ersten beiden Stufen sowie ergänzend und nur im Notfall umzusetzende hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten vor. Sie definiert dabei Zuständigkeiten sowie Pflichten von Unternehmen, nationalen Behörden und der EU-KOM. Die zuständige Behörden für die Sicherstellung der Umsetzung der o. g. Maßnahmen sind das BMWE und die BNetzA.

Die Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind in dem in Deutschland geltenden Rechtsrahmen insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert.

Alle Informationen zu einem Notfall können im nationalen Notfallplan Gas (PDF, 3 MB) nachvollzogen werden.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Energie

    Artikel: Energieversorgungssicherheit stärken – klimafreundlich, resilient und bezahlbar

    Öffnet Einzelsicht

Fracking

Um Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten zu fördern, wird seit einigen Jahren insbesondere in den USA bei horizontal abgelenkten Bohrungen eine Technik angewandt, die unter dem Begriff "Hydraulic Fracturing" beziehungsweise "Fracking" bekannt geworden ist. Dabei werden durch Einpressen einer Flüssigkeit (Wasser und Additive) und dem damit einhergehenden Druckanstieg kontrolliert kleine Risse in dem Gestein erzeugt, in dem das Erdgas enthalten ist. Durch diesen Prozess wird das Gas freigesetzt, so dass es durch die Bohrleitungen an die Oberfläche geleitet werden kann. Bei der Fracking-Technologie differenziert man zwischen den Gesteinsschichten, aus denen das Erdgas gewonnen wird: Soll das Erdgas mittels Fracking aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein gewonnen werden, spricht man von Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten. Soll das Erdgas hingegen mittels Fracking aus Sandgestein gewonnen werden, handelt es sich um Fracking in konventionellen Lagerstätten.

Um mehr Rechtssicherheit beim Fracking herzustellen, hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Jahr 2015 ein Regelungspaket in den Bundestag eingebracht, das am 11. Februar 2017 in Kraft getreten ist.

Weiterführende Informationen zum Thema Fracking finden Sie hier.

Krisenvorsorge/-management, auch im Kontext der Versorgungssituation mit Erdgas im Jahr 2022

Die sichere Erdgasversorgung in der Europäischen Union liegt im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten und Zuständigkeiten in der gemeinsamen Verantwortung der Erdgasunternehmen, der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer zuständigen Behörden sowie der Europäischen Kommission (EU-KOM). Diese gemeinsame Verantwortung erfordert ein gut abgestimmtes Maß an Informationsaustausch und Kooperation zwischen den Akteuren.

Die Verordnung (EU) 2017/1938 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (sog. Security-of-Supply-Verordnung, SoS-VO) hat das Ziel, die europäische Versorgungssicherheit mit Erdgas zu erhöhen. Hierzu müssen die EU-Mitgliedstaaten adäquate Präventions- und Maßnahmen zum Krisenmanagement umsetzen. Unter anderem führen die Mitgliedstaaten Risikobewertungen durch und erstellen Notfallpläne, um im Fall von Störungen oder Engpässen im Gasmarkt schnell und koordiniert beheben zu können. Die Pläne werden regelmäßig auf Aktualität und Relevanz überprüft und aktualisiert.

Grundsätzlich unterscheidet die SoS-VO im Verlauf einer Versorgungskrise zwischen drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe). Sie sieht marktbasierte Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen in den ersten beiden Stufen sowie ergänzend und nur im Notfall umzusetzende hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten vor. Sie definiert dabei Zuständigkeiten sowie Pflichten von Unternehmen, nationalen Behörden und der EU-KOM. Darüber hinaus legt die SoS-VO Prozesse eines adäquaten Krisenmanagement nebst präventiven Maßnahmen im Rahmen von Präventions- und Notfallplänen fest. Die zuständige Behörde für die Sicherstellung der Umsetzung der o. g. Maßnahmen ist das BMWK. Die BNetzA wurde die Zuständigkeit für die regelmäßige Erstellung und Aktualisierung der Risikobewertung bezüglich der Sicherheit der Erdgasversorgung in Deutschland übertragen.

Die Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind in dem in Deutschland geltenden Rechtsrahmen insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975, EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert.

Bis Februar 2022 wurde die Erdgasversorgungslage in Deutschland in hohem Maße als zuverlässig und stabil eingestuft, obwohl Deutschland zu 95 Prozent von Erdgasimporten abhängig war und immer noch ist. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Vorbeugung einer sich verschlimmernden Versorgungslage rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 30. März 2023 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Die hohe Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen entwickelte sich im Verlauf des Jahres 2022 zu einer erheblichen Herausforderung. Da sich die Versorgungslage weiter zuspitze wurde am 23. Juni 2022 die Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas ausgerufen. Als im September 2022 die russischen Erdgaslieferungen in Folge der Sabotage an der Nord Stream 1-Pipeline gänzlich unmöglich wurden, konnte der Ausfall der Lieferungen durch umfassende Vorbereitungen auf Grundlage des Notfallplans Gas aufgefangen werden. Die Versorgungssituation hat sich durch milde Temperaturen im Winter 2022/23 sowie erheblichen Einsparbemühungen durch Industrie und Haushalte im Frühjahr 2023 erheblich verbessert. Dennoch gilt die Situation im Vergleich zum Jahr 2021 weiterhin als angespannt. Eine erneute Zuspitzung der Lage, insb. durch Versorgungsausfälle in deutschen Nachbarstaaten oder erneute Sabotage an kritischer Infrastruktur oder auch ein erheblich erhöhter Gasverbrauch, kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Alarmstufe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft.

Über die bereits beschriebenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vollversorgung mit Erdgas im Jahr 2022 hinaus, wurden die folgenden Instrumente eingesetzt. Diese Instrumente werden sich auch langfristig positiv auf die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland auswirken und somit auch einen positiven Effekt auf die Versorgungssicherheit mit Erdgas in der gesamten Europäischen Union haben:

  1. Bau einer Infrastruktur für den Import von Flüssigerdgas,
  2. Sicherstellung der Befüllung der Untergrundspeicher mit Erdgas sowie Beschaffung von Erdgas durch die Bundesregierung im Verlauf der Energiekrise im Jahr 2022;
  3. Absicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes, z.B. durch die Stabilisierung der Gasunternehmen Uniper und Securing Energy for Europe GmbH (SEfE, früher Gazprom Germania GmbH), Finanzierungsprogramme z.B. für die Gewährleistung von Zahlungen für Sicherheitsanforderungen im Gashandel, sog. Margining, Einführung einer Gaspreisbremse zur Entlastung von Industrie und Haushalten im Jahr 2022/23,
  4. Maßnahmen zur Einsparung von Erdgas durch Industrie und Haushalte.

Auf die Einsparung von Gas hatten sich auch die EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel verständigt, den Gasverbrauch um 15 Prozent zu senken. Diese zunächst freiwillige Reduzierung des Gasverbrauchs ist bis zum 31. März 2024 verlängert worden.

Eine Zusammenstellung der für die Durchführung der Notfallplanung relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Der nationale Notfallplan Gas ist hier abrufbar.

Den nationalen Präventionsplan Gas finden Sie hier.


Weiterführende Informationen

Pressemitteilungen

  • 01.07.2025 - Pressemitteilung - Konventionelle Energieträger

    Pressemitteilung: Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche setzt Alarmstufe Gas herab

    Video Audio

    Öffnet Einzelsicht

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