Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.
Bewerbungszeitpunkt:
Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Um eine First come first serve-Vergabe freier Praktikumsplätze jedoch zu vermeiden sind Bewerbungen frühestens sieben Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums einzusenden. Grundsätzlich können Bewerbungen auch kurzfristig eingereicht werden, allerdings verringern sich mit jedem Monat die Ausbildungskapazitäten.
Praktikumsbereiche:
Geben Sie in Ihrer Bewerbung neben dem konkreten Zeitraum, dem gewünschten Dienstbereich (Berlin oder Bonn), bitte unbedingt an, in welcher Abteilung beziehungswiese welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnehmen Sie bitte dem Organisationsplans des Bundeswirtschaftsministeriums.
Keine Einsatzmöglichkeiten:
Auch wir haben das Interesse, Sie in Ihrem favorisierten Referat einzusetzen. Aus Sicherheitsgründen können wir eine Ausbildung in den folgenden Bereichen leider nicht anbieten:
- im Leitungsbereich: Ministerbüro, parlamentarische beziehungsweise beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Koordinatorinnen und Koordinatoren Bundesregierung
- in den Referaten M, PR/KR, LA1, IIC4, VB5, VC1, VIIIA3, VIIIA4, VIIIA7, Z-IUK, ZB4, ZB5, ZC2 und ZC3
- in allen Referaten der Unterabteilungen VD, ausgenommen VD2, VE und VIIIB, ausgenommen VIIIB4
Anforderungen an das Praktikum:
Bei dem Praktikum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, das heißt Mitglieder der Universität oder der Fachhochschule mit allen Rechten als Studierende.
Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Universität oder Fachhochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt, beispielsweise an die Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder, Praktikumsberichte oder Ähnliches.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.
Bearbeitungszeit:
Sie erhalten nach ungefährt vier bis sechs Wochen eine Rückmeldung zum Ausgang Ihrer Bewerbung.
Sicherheitsüberprüfung:
Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis) erteilt.
Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.