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Praktikum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Einleitung

Erfahren Sie wie nationale und europäische Wirtschafts- und Klimaschutzpolitik im Alltag umgesetzt wird und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des Bundeswirtschaftsministeriums.Sie haben sich schon immer gefragt welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um das Wirtschaftswachstums aktiv zu fördern? Sie möchten Unternehmen helfen, erfolgreich den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sie wollen die Energiewende aktiv mitgestalten?

Dann bewerben Sie sich!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten in Berlin und Bonn Praktikumsplätze für Studierende unterschiedlichster Studienrichtungen an, unter anderem für die Bereiche Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Ingenieur-, und Geowissenschaften.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das Praktikum ist in der einschlägigen Prüfungs- oder Studienordnung der europäischen Universität beziehungsweise Fachhochschule vorgeschrieben, also ein sogenanntes Pflichtpraktikum. Die Durchführung eines Schüler- oder freiwilligen Praktikums ist leider im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht möglich.
  • Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im vierten Fachsemester befinden.
  • Das Praktikum sollte mindestens sechs Wochen und höchstens drei Monate dauern, es sei denn, die jeweilige Praktikums- oder Studienordnung sieht eine längere Praktikumszeit vor.

Was kann ich erwarten und was nicht?

  • aktives Kennenlernen der Arbeits- und Funktionsweise eines Bundesministeriums
  • flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit von Home-Office und Desk-Sharing
  • eine moderne IT-Ausstattung
  • hoch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,00 Euro monatlich
  • gute Vernetzungsmöglichkeiten

…und was nicht

  • Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet
  • Während des Praktikums besteht in der Regel kein Urlaubsanspruch
  • Leider verwaltet unser Haus keine eigenen Immobilien. Eine aktive Unterstützung für eine Unterkunft während ihrer Stationsausbildung kann leider nicht erfolgen.


Wie kann ich mich bewerben?

Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte ausschließlich online über unser Stellenportal.

Eine Entscheidung erfolgt anhand ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen. Ein Vorstellungsgespräch wird es in der Regel nicht geben.

Bei Fragen rund um das Thema Referendariat im Bundeswirtschaftsministerium können sich über unsere E-Mail-Adresse praktikum-referendarstation@bmwe.bund.de an uns wenden.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

Bewerbungszeitpunkt:

Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Um eine First come first serve-Vergabe freier Praktikumsplätze jedoch zu vermeiden sind Bewerbungen frühestens sieben Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums einzusenden. Grundsätzlich können Bewerbungen auch kurzfristig eingereicht werden, allerdings verringern sich mit jedem Monat die Ausbildungskapazitäten.

Praktikumsbereiche:

Geben Sie in Ihrer Bewerbung neben dem konkreten Zeitraum, dem gewünschten Dienstbereich (Berlin oder Bonn), bitte unbedingt an, in welcher Abteilung beziehungswiese welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnehmen Sie bitte dem Organisationsplans des Bundeswirtschaftsministeriums.

Keine Einsatzmöglichkeiten:

Auch wir haben das Interesse, Sie in Ihrem favorisierten Referat einzusetzen. Aus Sicherheitsgründen können wir eine Ausbildung in den folgenden Bereichen leider nicht anbieten:

  • im Leitungsbereich: Ministerbüro, parlamentarische beziehungsweise beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Koordinatorinnen und Koordinatoren Bundesregierung
  • in den Referaten M, PR/KR, LA1, IIC4, VB5, VC1, VIIIA3, VIIIA4, VIIIA7, Z-IUK, ZB4, ZB5, ZC2 und ZC3
  • in allen Referaten der Unterabteilungen VD, ausgenommen VD2, VE und VIIIB, ausgenommen VIIIB4

Anforderungen an das Praktikum:

Bei dem Praktikum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, das heißt Mitglieder der Universität oder der Fachhochschule mit allen Rechten als Studierende.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Universität oder Fachhochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt, beispielsweise an die Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder, Praktikumsberichte oder Ähnliches.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Bearbeitungszeit:

Sie erhalten nach ungefährt vier bis sechs Wochen eine Rückmeldung zum Ausgang Ihrer Bewerbung.

Sicherheitsüberprüfung:

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis) erteilt.

Datenschutz:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.

Weiterführende Informationen

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