Die Nationale Wasserstoffstrategie

Einleitung

Deutschland hat sich ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt. Bis 2045 wollen wir Treibhausgasneutralität erreichen. Für das Erreichen dieser Ziele müssen wir zum einen die Energieeffizienz deutlich steigern. Zum anderen muss unsere Energie- und Rohstoffversorgung, die bislang noch zu einem großen Teil auf fossilen Brennstoffen beruht, dekarbonisiert werden, in dem wir sie auf erneuerbare oder hierauf beruhende erneuerbare Energieträger, wie zum Beispiel Wasserstoff, umstellen. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) und ihrer Fortschreibung will die Bundesregierung den Einsatz klimafreundlicher Wasserstofftechnologien vorantreiben und schon frühzeitig auch einen Beitrag zur Diversifizierung der Energieimporte und damit zur Versorgungssicherheit Deutschlands leisten. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Ziele der Strategie, wie sie umgesetzt wird und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Wasserstoff

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Nationale Wasserstoffstrategie

Wasserstoff ist ein vielseitiger chemischer Rohstoff und Energieträger, der für die Sicherung der Energieversorgung vieler Bereiche eingesetzt werden kann. Wird Wasserstoff dabei klimafreundlich hergestellt, hat er das Potenzial, die CO2-Emissionen deutlich zu verringern und bis auf null zu führen.

Allerdings ist die Herstellung von Wasserstoff verhältnismäßig energieintensiv, weshalb er voraussichtlich in erster Linie dort eingesetzt werden sollte, wo eine direkte Nutzung erneuerbaren Stroms nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Zudem sind die Produktionskosten derzeit noch hoch und die Erzeugungskapazitäten nicht ausreichend. Daher sind hohe Investitionen in den Aufbau von Elektrolysekapazitäten, die Kompensation der höheren betrieblichen Produktionskosten sowie stabile Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Absatz von Wasserstoff notwendig. Dies unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Insgesamt sollen für die Förderung der Erzeugung, für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff mehrere Milliarden Euro aus Mitteln der Bundesregierung und der Länder zur Verfügung gestellt werden.

Wasserstofftechnologien sind nicht nur ein wichtiges Werkzeug für den Klimaschutz. Sie können neue Industriezweige mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und großen Exportchancen entstehen lassen. Viele deutsche Unternehmen, darunter auch Start-ups und mittelständische Unternehmen, haben bei Wasserstofftechnologien heute schon einen Platz in der internationalen Spitzengruppe, etwa bei Elektrolyseuren für die Herstellung von Wasserstoff und bei der Produktion von Brennstoffzellen, mit denen aus Wasserstoff Strom gewonnen wird. Die NWS soll somit auch dazu beitragen, dass der Industriestandort Deutschland seine starke Position bei Wasserstofftechnologien behält und weiter ausbaut.

Der im Mai 2022 veröffentlichte „Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ beleuchtet aktuelle Entwicklungen zur Regulatorik und stellt die Fortschritte bei der Umsetzung der NWS-Maßnahmen dar.

Fortschreibung Nationale Wasserstoffstrategie

Das Bundeskabinett hat im Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen und hiermit die Strategie aus dem Jahr 2020 an aktuelle Entwicklungen angepasst und weiterentwickelt. Daneben wird derzeit eine Importstrategie für Wasserstoff und dessen Derivate erarbeitet.

Die Fortschreibung der NWS verfolgt folgende Zielbilder bis 2030:

  • Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien wird deutlich beschleunigt und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv gesteigert.
  • Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität in 2030 wird von 5 GW auf mind. 10 GW erhöht. Der restliche Bedarf wird durch Importe gedeckt. Eine gesonderte Importstrategie wird entwickelt.
  • Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: Bis 2027/2028 wird über die IPCEI-Förderung ein Wasserstoffstartnetz mit mehr als 1.800 km umgestellten und neu gebauten Wasserstoffleitungen in Deutschland aufgebaut; europaweit kommen ca. 4.500 km hinzu (European Hydrogen Backbone). Mittels Erweiterung zu einem Kernnetz werden bis 2032 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern in Deutschland verbunden.
  • Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 werden Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trägt Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei; durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung werden die Rahmenbedingungen aktuell im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.
  • Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauen ihre Technologieführerschaft aus und bieten die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion (z. B. Elektrolyseure) bis hin zu den unterschiedlichen Anwendungen (z. B. Brennstoffzellentechnologie) an.
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler, europäischer und möglichst auch internationaler Ebene unterstützen den Markthochlauf. Dies umfasst insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme, ausreichend ausgestattete und auf allen Ebenen koordinierte Verwaltung.

Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate

Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate ergänzt die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) und ihre Fortschreibung, welche die Bundesregierung im Juli 2024 veröffentlicht hat. Ziel der Strategie ist es, klare Signale an Partnerländer und Unternehmen im Hinblick auf den Bedarf und die Bereitschaft Deutschlands, Wasserstoff und Wasserstoffderivate zu importieren, zu senden. Somit leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die Investitionssicherheit für Wasserstoffproduktion in unseren Partnerländern sowie für den Aufbau notwendiger Importinfrastruktur zu erhöhen.

Die Bundesregierung erwartet im Jahr 2030 für Deutschland einen Bedarf an Wasserstoff und Derivaten in Höhe von 95-130 TWh, bei einem Importanteil von 50-70 %. Die Wasserstoffnachfrage und entsprechende Importbedarfe werden im Zuge der volkswirtschaftlichen Transformation hin zu Klimaneutralität weiter ansteigen: Bis 2045 auf etwa 360-500 TWh für Wasserstoff sowie 200 TWh für Wasserstoffderivate.

Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate zeigt Rahmenbedingungen und Instrumente entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf. Diese bestehen aus:

  • Diversifizierung der Produktpalette: Mit der Importstrategie macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine diversifizierte Produktpalette, einschließlich molekularem Wasserstoff und verschiedenen Derivaten wie Ammoniak und Methanol, deutlich.
  • Diversifizierung der Lieferquellen: Die Bundesregierung strebt eine breite Diversifizierung der Lieferquellen an und kooperiert in bi- und multilateralen Formaten mit einer Vielzahl Partnerländer und -regionen rund um die Welt. Bestandteil dieser Strategie sind sowohl etablierte Partnerschaften mit Exporteuren fossiler Brennstoffe als auch neue Partnerschaften innerhalb und außerhalb Europas. .
  • Transportinfrastruktur: Der grenzüberschreitende Transport von Wasserstoff und seinen Derivaten wird durch den parallelen Aufbau von Pipelines (für Importe aus Europa und Anrainerstaaten) und Importterminals (für internationale Importe per Schiff) ermöglicht. Aktuell geplante landseitige LNG-Terminals werden so konzipiert, dass sie zukünftig auch Wasserstoffderivate anlanden können. Pipelines werden voraussichtlich den Großteil des Wasserstoffbedarfs decken, während Schiffstransporte für Derivatimporte auch langfristig bedeutend bleiben. Den Ausgangspunkt des nötigen Infrastrukturaufbaus bildet das deutsche Wasserstoff-Kernnetz, das bis 2032 in Betrieb gehen soll.
  • Nachfragestärkung: Über Förderinstrumente und Anreizsysteme wird die Nachfrage gestärkt und werden geeignete Rahmenbedingungen und Planungssicherheit geschaffen. Dazu gehören u.a. die Klimaschutzverträge (Link) (KSV), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, die IPCEI Wasserstoff, das Kraftwerkssicherheitsgesetz sowie die Quoten der RED III. So wird ein zuverlässiger Nachfragemarkt in Deutschland etabliert, was auf Produktionsseite die Abnahmesicherheit verbessert und Investitionsentscheidungen erleichtert.
  • Angebotsförderung: Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Bank- und Wettbewerbsfähigkeit von internationalen H2-Projekten mit Finanzierungs- und Garantieinstrumenten. H2Global (Link) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, das den internationalen Wasserstoffeinkauf ermöglicht. Außerdem wirkt die Bundesregierung u.a. durch die Gründung des PtX-Entwicklungsfonds auf die internationale Verfügbarkeit von Wasserstoff hin. Ergänzt wird die angebotsseitige Förderung durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung, z.B. Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien oder Ungebundene Finanzkredite (UFK).
  • Zertifizierung und Nachhaltigkeitsstandards: Die Bundesregierung strebt Wasserstoffimporte auf Basis gemeinsamer bzw. international anerkannter Zertifizierungen und Mindeststandards an. Für erneuerbar und kohlenstoffarm hergestellten Wasserstoff gilt in der EU ein einheitlicher THG-Grenzwert von max. 3,4 kg CO2-äq/kg H2. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im gleichberechtigten Dialog mit internationalen Partnern dafür ein, dass ambitionierte Nachhaltigkeitsstandards vereinbart, weiterentwickelt und weltweit eingehalten werden.

Der Nationale Wasserstoffrat

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) berät die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Wasserstoffpolitik zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045, insbesondere bei Fragestellungen zu Wasserstoff, seinen Derivaten und anderen Molekülen sowie deren Systemdienlichkeit. Er wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und handelt als unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Er besteht aus hochrangigen Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Der NWR befasst sich im Rahmen seines Auftrags mit den Fragestellungen, die ihm durch die Bundesregierung vorgelegt werden und unterbreitet hierzu konkrete Handlungsempfehlungen. Zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode verfasst der NWR einen Abschlussbericht, der insbesondere auf die unterbreiteten Handlungsempfehlungen und ihre Umsetzung eingeht.

Mehr über den Nationalen Wasserstoffrat erfahren Sie ​hier: Nationaler Wasserstoffrat

Beteiligte Ressorts

Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie ist und bleibt von übergeordneter politischer Bedeutung und wird daher von der gesamten Bundesregierung getragen.

An der unmittelbaren Umsetzung sind – zusammen mit dem Bundeskanzleramt – v. a. folgende Ressorts beteiligt: