• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Frist für Skizzeneinreichung: 18.12.2025
  • Ende der Laufzeit: 31.12.2028

Die novellierte Förderrichtlinie des BMWE und BMFTR für internationale Wasserstoffprojekte knüpft an die Erfahrungen der Förderrichtlinie von 2021 an und trägt dabei den fortgeschrittenen Marktentwicklungen Rechnung. Entsprechend fördert sie den zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate, den Einsatz und die Anwendung von deutschen Technologien sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.

Deutsche Unternehmen können eine anteilige Übernahme von Investitionskosten erhalten für Projekte außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Auch Forschungsvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können eine Förderung für begleitende Forschungsarbeiten erhalten.

Das BMWE unterstützt im Modul 1 auch weiterhin den Aufbau von Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate sowie nun auch begleitende beziehungsweise vorbereitende wissenschaftliche Analysen und Studien (bspw. Machbarkeitsstudien). Die Förderung von Speicherinfrastrukturen und Transport von erneuerbarem Wasserstoff sind künftig keine eigenständigen Schwerpunkte mehr, sondern nur noch im Rahmen von Erzeugungsprojekten vorgesehen. Die Förderung des BMFTR erfolgt über Modul 2, welches begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen unterstützt, die mit einem internationalen Projekt mit einer Förderung in Modul 1 verbunden sind. Dabei werden begleitende Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von Erzeugung, über Speicherung und Transport einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen gefördert.

An einer Investitionskostenförderung interessierte Unternehmen haben bis zum 18. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihre Projektskizzen einzureichen. Die entsprechenden Mittel stehen noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2026. Die Förderrichtlinie wird vom Projektträger Jülich (PtJ) administriert.

Die Förderrichtlinie setzt die im Jahre 2023 fortgeschriebene Nationale Wasserstoffstrategie um und trägt der Wasserstoffimportstrategie vom Juli 2024 Rechnung.

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