• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Frist für Skizzeneinreichung: 17.12.2026

Das BMWE unterstützt in Modul 1 der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten. Ergänzend können wissenschaftliche Analysen, Machbarkeitsstudien und weitere vorbereitende Untersuchungen gefördert werden. Speicher- und Transporteinrichtungen können berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der geförderten Erzeugungsanlagen sind. Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie Forschungseinrichtungen können Beihilfen für Investitionskosten von bis zu 30 Millionen Euro erhalten für die Jahre 2027 bis 2030. Voraussetzung ist eine hohe deutsche und europäische Wertschöpfung im Projekt sowie die Vorbereitung potenzieller Importrouten nach Deutschland. Das BMFTR unterstützt im Modul 2 begleitende Forschungsvorhaben in den Technologiereifegraden 1 bis 3. Auch Maßnahmen zur Qualifizierung und Ausbildung von wissenschaftlichem und wirtschaftlichen Nachwuchs können Bestandteil der geförderten Projekte sein.

An einer Förderung interessierte Unternehmen haben im Rahmen einer dritten Ausschreibungsrunde die Möglichkeit, ihre Projektskizze einzureichen. Die Einreichfrist ist der 17. Dezember 2026.

Die konkreten Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Am 15. Oktober 2026 von 11.30 bis 13 Uhr haben interessierte Unternehmen zudem die Gelegenheit sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung über die Förderrichtlinie und entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren.

Informationen zum Ablauf der aktuellen Förderrunde stellt der Projektträger Jülich (PtJ) auf seiner Website bereit. Dort finden Interessierte auch die jeweiligen Vorlagen für Projektskizzen und ergänzende Hinweise zu Antragstellung für Modul 1 und Modul 2. Das Verfahren zur Bewertung der eingereichten Projektskizzen wird ebenfalls erläutert. Der Projektträger Jülich berät zudem potenzielle Antragstellende im Auftrag des BMWE zu Fragen rund um das Förder- und Antragsverfahren.

Hinweise:

Eine Anpassung der Förderbedingungen an die zum Jahreswechsel 2026/2027 geplanten beihilferechtlichen Grundlagen befindet sich zurzeit in der Erarbeitung. Die vorgesehenen Fördermittel stehen noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2027.

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