• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Über CO 2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen werden. Dadurch sollen unmittelbar große Mengen CO 2 eingespart und die Marktransformation angestoßen werden.

Bei den CO-Differenzverträgen besteht eine Gebotsrunde aus einem vorbereitendem und einem Gebotsverfahren: Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startete am 6. Oktober 2025 das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO-Differenzverträge. Zudem wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Website des Programms.

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