Über CO2-Differenzverträge zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen werden. Dadurch sollen unmittelbar große Mengen CO2 eingespart und Investitionen in zukunftsfähige Produktion ermöglicht werden.

Bei den CO2-Differenzverträgen besteht eine Gebotsrunde aus einem vorbereitenden Verfahren und einem Gebotsverfahren: Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startete am 6. Oktober 2025 das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge. Zudem wurde die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 war Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben konnten. Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026 und ist noch bis 7. September 2026 offen.

Über aktuelle Entwicklungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Website des Programms.