• Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 
  • Frist: 30. Juni 2024

Während der Liegezeiten von Schiffen wird derzeit der benötigte Bordstrom üblicherweise mittels bordeigener Dieselgeneratoren erzeugt. Die dabei entstehenden Luftschadstoffemissionen wirken sich insbesondere in der Umgebung von Häfen sowie an Liege- und Umschlagplätzen in Deutschland negativ aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien können der Strombedarf während der Hafenliegezeit gedeckt und gleichzeitig Luftschadstoffemissionen minimiert werden.

Das BMDV fördert mit dieser Richtlinie Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler Landstromversorgungssysteme. Zudem werden Anreize für den Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland geschaffen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden und bei Auszahlung der Fördermittel mindestens einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Weitere Informationen
Webseite des BAV zur Förderung
Richtlinie über Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)