• Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 
  • Frist: 28. April 2023

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Im Rahmen des Aufrufs werden Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich gefördert. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Insgesamt stehen bis zu 80 Mio. Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Weitere Informationen
Hinweise zur Antragstellung (Vorlagen, Checkliste, FAQ) auf der Internetseite des Projektträgers Jülich
Aufruf zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehrssektor