Mit dem wichtigsten Instrument der regionalen Struktur- und Wirtschaftsförderung sollen auch künftig Investitionen in Transformations- und Netto-Null-Technologien gefördert werden.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Frist: unbefristet

Standortnachteile in strukturschwachen Regionen auszugleichen, ist das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie ist das zentrale Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik von Bund und Ländern, an der Bund und Länder seit den 1970er Jahren gemeinsam arbeiten – immer den im Grundgesetz verankerten Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle im Blick.

Die GRW zählt zu den größten und erfolgreichsten Förderprogrammen Deutschlands. Mehr als 155.000 Vorhaben wurden bis heute im Rahmen der GRW mit rund 80 Milliarden Euro an Fördergeldern unterstützt, insbesondere Investitionen von Unternehmen und der Ausbau kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur. Gerade in den vergangenen Jahren aber haben sich die Anforderungen an die regionale Strukturpolitik deutlich verändert – durch Transformation, Digitalisierung, demografischen Wandel und den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2045.

Am 30. Dezember 2025 haben die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen die Neuaufstellung der GRW beschlossen. Mit der Weiterentwicklung wird die Förderung stärker auf neue Anreize für zukunftsgerichtete Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in strutkurschwachen Regionen ausgerichtet. Insbesondere soll auch die Förderung von Transformations- und Netto-Null-Technologien ermöglicht werden (auf Grundlage der noch durch die EU-KOM zu genehmigenden CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien), um strukturschwache Regionen nachhaltig zu stärken.

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