Anteilige Finanzierung von Entwicklungskosten der zivilen, kommerziellen Luftfahrtindustrie

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 
  • Die Antragsstellung ist jederzeit möglich; ohne Aufruf

Mit dem Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen fördert das BMWE Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland mit dem Ziel, den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, umweltverträglicheren, lärmminimierten, leistungsfähigeren, sichereren und passagierfreundlicheren Luftfahrt voranzutreiben.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:

  • Alternative, klimaneutrale Antriebssysteme,
  • Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes,
  • Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
  • und andere Innovationsbereiche z.B. Lärmreduktion, Digitalisierung oder Aufbau industrieller Kernkompetenzen.

Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:

  • ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),
  • ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),
  • eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Weiterführende Informationen:
Bekanntmachung über die Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)