Gefördert werden projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Frist: 30. Juni 2027 – Die Einreichung von Skizzen und Anträgen ist grundsätzlich jederzeit und ohne Ausschlussfristen möglich.

Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen. Im Einzelfall werden auch Studien in einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Themenbereiche der angewandten Energieforschung (ab Technologiereifegrad 3) in Form von Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert.

Die Forschungsförderung in der Energieforschung zielt sowohl auf die kontinuierliche Verbesserung bekannter Technologien und Verfahren als auch auf die Erforschung neuer technischer Ansätze ab. Förderfähig sind Vorhaben, die dabei helfen, Energietechnologien und Verfahren effizienter, kostengünstiger oder verlässlicher zu machen, die Systemstabilität zu verbessern und die Nachhaltigkeit oder gesellschaftliche Akzeptanz von Technologieoptionen zu erhöhen.

Die Förderbekanntmachung umfasst die folgenden Themenbereiche:

  • Technologien zur Energiebereitstellung
  • Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung
  • Energienutzung und Energieeffizienz
  • Energiesystem und Systemintegration
  • Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung

Die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten erfolgt grundsätzlich in Form von Verbund- und Einzelprojekten. Ergänzend dazu gibt es die spezifischen Förderformate „Reallabore der Energiewende“ und „Mikroprojekte“.

Links
Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
Weitere Informationen für Antragstellende
Förderaufruf: Ideenwettbewerb zur Erschließung von entfernten Wärmequellen