Gefördert werden Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Frist: Einreichung erfolgt im Rahmen separater Förderaufrufe

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) werden klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie gefördert. Die Dekarbonisierung, die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen im engen Zusammenhang und werden daher als zwei Fördermodule einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet. Die zwei Module haben jeweils Untermodule, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorsehen.

Im „Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie“ werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Für Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es Ziel, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Projektträger für das Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Im „Modul 2: Förderung von CCU/CCS“ werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) gefördert, soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen handelt. Eine Förderung erfolgt nur, wenn das Vorhaben im Einklang mit mindestens einer Zielsetzung beziehungsweise Handlungsempfehlung der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung steht und die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der jeweiligen CCS- beziehungsweise CCU-Prozesskette vorliegen. Das wichtigste Kriterium der Förderung ist die Fördermitteleffizienz, das bedeutet das Verhältnis der bis 2035 eingesparten Tonnen CO2 zu der im Vorhaben veranschlagten Fördersumme. Projektträger für das Modul 2 ist der Projektträger Jülich – PtJ, Forschungszentrum Jülich GmbH.

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