Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu gestalten.

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Frist: 31. Dezember 2038

Um die internationalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 den Ausstieg Deutschlands aus der Kohlestromversorgung beschlossen. Diese Entscheidung hat einen tiefgreifenden Strukturwandel in den betroffenen Regionen eingeleitet.

Im Rahmen des Programms STARK werden Projekte gefördert, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind Vorhaben, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze
  12. Transformationstechnologien (aktuelle beihilferechtliche Grundlage befristet)

Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Votum zum Projektantrag.


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