Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Binnenschiffe und die zugehörige Infrastruktur, um den Aufbau einer emissionsarmen Binnenschifffahrt zu beschleunigen.

  • Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  • Fristen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen

Ziel der Förderung ist die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Binnenschifffahrt, die eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen ermöglicht und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Die Richtlinie umfasst zwei Förderlinien:

Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore

  • Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Güterschiffe)
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen

Förderlinie 2 – Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen

  • Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen einschließlich erforderlicher bordseitiger Hilfssysteme
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen in Häfen
  • Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Häfen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, darunter Unternehmen, einschließlich Sondervermögen eines Landes oder einer Kommune, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände.

Weitere Informationen

Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt