Die Richtlinie fördert vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur Herstellung und Weiterentwicklung von E-Fuels einschließlich CCU-basierter Vorprodukte.

  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) 
  • Frist: 30. November 2026

Die vorliegende Fördermaßnahme zielt darauf ab, Deutschland als führenden Forschungs- und Entwicklungsstandort für Technologien zur Herstellung klimafreundlicher, strom- und wasserstoffbasierter E-Fuels, auch auf Basis von CCU, in Europa weiter zu stärken und perspektivisch als globalen Leitanbieter und bedeutenden Technologieexporteur zu positionieren.

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von E-Fuels einschließlich CCU-basierter Vorprodukte. Die Vorhaben müssen einen deutlichen Innovationsgewinn und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen sowie die Notwendigkeit der beantragten Förderung beschreiben.

Die geförderten Vorhaben sollen eine klare Anwendungs- und Transferperspektive aufweisen. Daher ist Industriebeteiligung bei den Projekten gewünscht. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen die technologische Basis für eine klimaneutrale Mobilität stärken und neue Wertschöpfungspotenziale für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen und weitere Rechtspersonen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – Neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft“

Weitere Informationen auf der Webseite des Projektträgers Jülich