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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau eines deutschlandweiten Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff-Lkw verlässlich zu unterstützen, damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Transformation der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie hin zu alternativen Antrieben zu stärken.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wasserstoff spielt technisch, wirtschaftlich und geopolitisch eine wichtige Rolle für einen klimafreundlichen Schwerlastverkehr und ergänzt batterieelektrische Antriebe sinnvoll. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag die Förderung einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur vereinbart. Heute setzen wir dies konkret um: Wir fördern Wasserstofftankstellen und - in Verbindung mit diesen Tankstellen - auch Wassererstoff-LKW. Damit lösen wir das Henne-Ei-Problem: Die Lkw-Fahrer finden verlässliche Betankungsmöglichkeiten und die Tankstellen werden von Beginn an ausgelastet. Schritt für Schritt entsteht so ein zuverlässiges Grundnetz - ein wichtiges Puzzleteil für den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Schwerlastverkehr. So erleichtern wir Speditionen und Logistikunternehmen den Umstieg.“
Das BMV veröffentlicht heute einen Förderaufruf für den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Für diese Maßnahme stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit und wird damit den Aufbau von bis zu 40 Tankstellen fördern und damit bis zu 400 Wasserstoff-LKW auf die Straße bringen.
Im Mittelpunkt steht eine kombinierte Förderung, die die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb verbindet. Dieser Ansatz stellt sicher, dass neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen und Speditions- sowie Logistikunternehmen gleichzeitig eine verlässliche Betankungsmöglichkeit vorfinden. Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Ausbauziele (AFIR-Verordnung) erfüllen und können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden. Damit soll gleichzeitig die Nachfrage im gesamten Wasserstofftankstellennetz erhöht werden, wovon auch ältere Tankstellen profitieren.
Dieser Aufruf dient zugleich der Erreichung europäischer Infrastrukturausbauziele (AFIR-Verordnung) auf den TEN-V-Korridoren bis 2030.
Zur Unterstützung des klimafreundlichen Schwerlastverkehr werden zudem im ersten Halbjahr 2026 Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw veröffentlicht (Umsetzung der Maßnahmen 4 und 8 des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030).
Weiterführende Informationen
Artikel -
Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik
Artikel:Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)