Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate ergänzt die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) und ihre Fortschreibung, welche die Bundesregierung im Juli 2024 veröffentlicht hat. Ziel der Strategie ist es, klare Signale an Partnerländer und Unternehmen im Hinblick auf den Bedarf und die Bereitschaft Deutschlands, Wasserstoff und Wasserstoffderivate zu importieren, zu senden. Somit leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die Investitionssicherheit für Wasserstoffproduktion in unseren Partnerländern sowie für den Aufbau notwendiger Importinfrastruktur zu erhöhen.

Die Bundesregierung erwartet im Jahr 2030 für Deutschland einen Bedarf an Wasserstoff und Derivaten in Höhe von 95-130 TWh, bei einem Importanteil von 50-70 %. Die Wasserstoffnachfrage und entsprechende Importbedarfe werden im Zuge der volkswirtschaftlichen Transformation hin zu Klimaneutralität weiter ansteigen: Bis 2045 auf etwa 360-500 TWh für Wasserstoff sowie 200 TWh für Wasserstoffderivate.

Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate zeigt Rahmenbedingungen und Instrumente entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf. Diese bestehen aus:

  • Diversifizierung der Produktpalette: Mit der Importstrategie macht die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine diversifizierte Produktpalette, einschließlich molekularem Wasserstoff und verschiedenen Derivaten wie Ammoniak und Methanol, deutlich.
  • Diversifizierung der Lieferquellen: Die Bundesregierung strebt eine breite Diversifizierung der Lieferquellen an und kooperiert in bi- und multilateralen Formaten mit einer Vielzahl Partnerländer und -regionen rund um die Welt. Bestandteil dieser Strategie sind sowohl etablierte Partnerschaften mit Exporteuren fossiler Brennstoffe als auch neue Partnerschaften innerhalb und außerhalb Europas. .
  • Transportinfrastruktur: Der grenzüberschreitende Transport von Wasserstoff und seinen Derivaten wird durch den parallelen Aufbau von Pipelines (für Importe aus Europa und Anrainerstaaten) und Importterminals (für internationale Importe per Schiff) ermöglicht. Aktuell geplante landseitige LNG-Terminals werden so konzipiert, dass sie zukünftig auch Wasserstoffderivate anlanden können. Pipelines werden voraussichtlich den Großteil des Wasserstoffbedarfs decken, während Schiffstransporte für Derivatimporte auch langfristig bedeutend bleiben. Den Ausgangspunkt des nötigen Infrastrukturaufbaus bildet das deutsche Wasserstoff-Kernnetz, das bis 2032 in Betrieb gehen soll.
  • Nachfragestärkung: Über Förderinstrumente und Anreizsysteme wird die Nachfrage gestärkt und werden geeignete Rahmenbedingungen und Planungssicherheit geschaffen. Dazu gehören u.a. die Klimaschutzverträge (Link) (KSV), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, die IPCEI Wasserstoff, das Kraftwerkssicherheitsgesetz sowie die Quoten der RED III. So wird ein zuverlässiger Nachfragemarkt in Deutschland etabliert, was auf Produktionsseite die Abnahmesicherheit verbessert und Investitionsentscheidungen erleichtert.
  • Angebotsförderung: Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Bank- und Wettbewerbsfähigkeit von internationalen H2-Projekten mit Finanzierungs- und Garantieinstrumenten. H2Global (Link) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, das den internationalen Wasserstoffeinkauf ermöglicht. Außerdem wirkt die Bundesregierung u.a. durch die Gründung des PtX-Entwicklungsfonds auf die internationale Verfügbarkeit von Wasserstoff hin. Ergänzt wird die angebotsseitige Förderung durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung, z.B. Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien oder Ungebundene Finanzkredite (UFK).
  • Zertifizierung und Nachhaltigkeitsstandards: Die Bundesregierung strebt Wasserstoffimporte auf Basis gemeinsamer bzw. international anerkannter Zertifizierungen und Mindeststandards an. Für erneuerbar und kohlenstoffarm hergestellten Wasserstoff gilt in der EU ein einheitlicher THG-Grenzwert von max. 3,4 kg CO2-äq/kg H2. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im gleichberechtigten Dialog mit internationalen Partnern dafür ein, dass ambitionierte Nachhaltigkeitsstandards vereinbart, weiterentwickelt und weltweit eingehalten werden.