Artikel - Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien

Einleitung

Erneuerbare Energien sind mittlerweile die wichtigste Stromquelle für Deutschland. Sie sind von zentraler Bedeutung für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWE

© BMWE

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr sauberer und klimafreundlicher. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf mehr als 55 Prozent im Jahr 2025. Das zeigen die Daten (PDF, 516 KB) der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt.

Seit dem Jahr 2023 wird stabil mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt – im Wesentlichen durch Wind- und Sonnenenergie. Dabei sorgt ein stärkerer Zubau an Photovoltaik- und Windenergieanlagen für einen kräftigen Zuwachs an grünem Strom.

Grafische Darstellung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland im Jahr 2025 Bild vergrößern: Grafische Darstellung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland im Jahr 2025

© Umweltbundesamt (UBA) auf Basis AGEE-Stat, Stand 02/2026

Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit weiterhin sehr hoch – wichtig für Haushalte und Unternehmen. Wie zuverlässig die Stromversorgung ist, zeigen regelmäßig die Daten der Bundesnetzagentur.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Grafische Darstellung der Bruttostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025 Bild vergrößern: Grafische Darstellung der Bruttostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025

© AG Energiebilanzen, Stand 02/2026

Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle, insbesondere dank der ständig steigenden Nutzung von Wärmepumpen. Im Jahr 2025 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte etwa 19,0 Prozent und lag damit wieder leicht über dem Niveau des Vorjahres. Im Verkehr tragen Biokraftstoffe und Elektromobilität zunehmend zur Dekarbonisierung bei, auch wenn im Verkehr der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch mit lediglich 8,0 Prozent am geringsten ist.

Die Energieträger der Energiewende

Wind und Sonne sind die wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie werden weiter und mit neuer Dynamik ausgebaut:

Bis zum Jahr 2030 soll eine Leistung von mindestens 215 Gigawatt (GW) bei Photovoltaik am Netz sein, 115 GW bei Windenergie an Land und 30 GW bei Windenergie auf See. Daneben leisten Biomasse und Wasserkraft einen verlässlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.

Nicht nur relativ hat der Anteil des sauberen Stroms aus erneuerbaren Quellen deutlich zugenommen, sondern auch absolut: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien lag 2025 bei 290 Terawattstunden (TWh) und konnte im Vergleich zum Vorjahr (288 TWh) trotz teilweise sehr ungünstiger Witterung leicht gesteigert werden.

  • Windenergie spielt die tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Am Ende des Jahres 2025 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 68,1 GW und auf See 9,7 GW.

    In den letzten Jahren war eine deutlich höhere Ausbaudynamik zu verzeichnen:

    • die Neuinstallationen bei Wind an Land lagen im Jahr 2025 deutlich über dem Zubau der Vorjahre; es wurde so viel Leistung zugebaut wie seit 2017 nicht mehr.
    • Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land erreichten mit über 20 GW genehmigter Leistung einen neuen Rekordwert im Jahr 2025 – der Wert des Vorjahres von 15,2 GW wurde damit noch einmal deutlich übertroffen.
    • Auch die Ausschreibungen für Wind an Land in 2025 haben sich positiv entwickelt: Es wurden 14,4 GW Windleistung bezuschlagt (nach 11,0 GW in 2024), die innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen werden.
    • Zur Nutzung der Windenergie auf See wurden in 2025 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1 GW bezuschlagt (nach 8,0 GW in 2024).
    • An Land wurden im Jahr 2025 rund 107,2 TWh und auf See rund 26,5 TWh Windstrom erzeugt, insgesamt also rund 133,7 TWh. Damit lag der Anteil der Windenergieanlagen an der gesamten Stromerzeugung bei fast 27 Prozent und damit deutlich höher als der Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken (knapp 21 Prozent) und aus Gaskraftwerken (gut 17 Prozent).
  • Sonnenenergie: Photovoltaik gehört heute zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien. Etwa 6 Millionen Photovoltaikanlagen stellten Ende 2025 mit fast 120 GW den größten Anteil der installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien.

    Der 2025 durch Photovoltaikanlagen erzeugte Strom wuchs im Vergleich zum Vorjahr von 75,9 auf 91,6 TWh. Damit wuchs der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung auf über 18 Prozent, und liegt damit nur noch knapp hinter der Erzeugung der aus Kohle.

  • Biomasse trug 2025 bezogen auf den Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt knapp 17 Prozent zur Stromerzeugung (hauptsächlich über die Verstromung von Biogas), 83 Prozent zum Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte (hauptsächlich über die Nutzung von Holz) und ebenfalls 78 Prozent zum Endenergieverbrauch im Verkehr (als Biokraftstoffe) bei.

Aktuelle Entwicklungen auf den Strommärkten bietet die Informationsplattform SMARD der Bundesnetzagentur.

Vier Zahlen zu erneuerbaren Energien

ca. 6
Symbolicon für Sonne

Millionen Photovoltaikanlagen
versorgten am Ende des Jahres 2025 Haushalte und Industrie mit grünem Strom

1.105
Symbolicon für Grüner Strom

neue Windräder
sind 2025 ans Netz gegangen, 30% mehr als im Vorjahr

ca. 3.350

Genehmigungen
für neue Windräder wurden 2025 erteilt - fast 30% mehr als 2024 und mehr als doppelt so viele wie 2023

55,1 %
Symbolicon für Stromtrasse

Anteil der Erneuerbare Energien
am Bruttostromverbrauch 2025 und damit so hoch wie nie zuvor

Erneuerbare Energie in Zahlen

Wärme, Verkehr, Arbeitsplätze

Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Verkehr

Der Endenergieverbrauch für Wärme aus erneuerbaren Energien lag im Jahr 2025 mit etwa 209,8 TWh recht deutlich über dem Niveau des Vorjahres (197,3 TWh). Ein durch die vergleichsweise kalte Witterung hervorgerufener Zuwachs bei der Biomassenutzung für Heizzwecke (plus 6 Prozent) und eine weiterhin starke Steigerung bei der Nutzung von Wärmepumpen (plus 18 Prozent) sorgten für diese positive Entwicklung. Dem Anstieg der erneuerbaren Wärme steht dabei aber ein wieder gestiegener Einsatz von fossiler Wärme gegenüber. In Summe wuchs der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 19,0 Prozent und damit nur leicht über das Niveau des Vorjahres (18,2 Prozent in 2024).

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor lag im Jahr 2025 bei 8,0 Prozent und stieg damit auf einen neuen Höchstwert nachdem er im Jahr 2024 noch bei 7,4 Prozent gelegen hatte. Grund hierfür waren sowohl ein Plus bei der Menge an eingesetzten Bioraftstoffen, besonders aber das starke Wachstum an erneuerbarem Strom in der Elektromobilität. Allerdings wuchs auch im Verkehr der Einsatz fossiler Kraftstoffe im Vergleich zum Vorjahr an.

Durch Erneuerbare Energien vermiedene Treibhausgasemissionen

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien konnten nach Berechnungen des Umweltbundesamts im Jahr 2025 rund 265 Millionen Tonnen (Mio. t) Treibhausgas-Emissionen vermieden werden. Davon entfielen 207 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Strombereich, 43 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Wärme- und 15 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Verkehrsbereich.

Somit trägt der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland bei. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft ⁠Treibhausgas⁠- und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden.

Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung. Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen.

Weitere Informationen zur Methodik und zu den verwendeten Berechnungsgrundlagen finden Sie auf der verlinkten Internetseite des Umweltbundesamts.

Informationsangebote

Einen Überblick über die nationale und internationale Entwicklung der erneuerbaren Energien in seiner Breite bietet die jährlich erscheinende BMWE-Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen (PDF, 14 MB)“.

Detaillierte Informationen der beim Umweltbundesamt angesiedelten Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind mit dem „Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland“ mit aktuellen Zahlen für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr auf den Internetseiten des Umweltbundesamts abrufbar.

Wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze

Auch im Jahr 2025 waren die erneuerbaren Energien ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Die bereits im Jahr 2022 einsetzende deutliche Belebung der Investitionstätigkeit hat sich weiter bestätigt. Im Jahr 2025 wurde mit Investitionen im Wert von 37,6 Mrd. Euro der Höchstwert aus dem Jahr 2023 (38,7 Mrd. Euro) zwar verfehlt, alle weiteren Vorjahre wurden aber teilweise deutlich übertroffen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Betrieb von Anlagen im Strom-, Wärme und Verkehrssektor bieten vielen Menschen Arbeit. Handwerk, Bauwirtschaft und Industrie sind dabei die wichtigsten Sektoren. Für 2023 hat eine Studie ergeben, dass mehr als 406.000 Menschen dort arbeiten. Der Zuwachs beträgt gegenüber 2022 fast 7 Prozent und führt zum höchsten Beschäftigungsstand seit 2011. Das zeigt: Die Energiewende sichert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland.

Die Zeitreihe der Beschäftigtenzahlen seit dem Jahr 2000 bis 2023 für das Bundesgebiet und nach Energieträgern finden Sie in dieser barrierefreien Datei (PDF, 79 KB).

Wie sich diese Beschäftigung durch erneuerbare Energien auf die Bundesländer verteilt, hat eine Untersuchung im Auftrag des BMWE aus dem Jahr 2023 ermittelt. Zur Studie

Wirschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien

Entwicklung der erneuerbaren Energien ab 1990

Die erneuerbaren Energien in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule unserer Energieversorgung entwickelt. Diese Entwicklung wird in den Zeitreihen ab dem Jahr 1990 dargestellt.

Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar

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Windenergie-an-Land

Mehr Strom aus Windkraft

Um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben, hat das BMWE eine umfassende Strategie veröffentlicht. Sie zeigt, welche Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land verfolgt werden und mit welchen Maßnahmen dieser bis 2035 gelingen soll. Die Maßnahmen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die Branche.

Person mit Kind auf den Schultern betrachtet ein Windrad im Kornfeld stehend.

© ericsan / stock.adobe.com

Leitfäden zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten. Das Wind-an-Land-Gesetz ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (EU-Notfall-Verordnung) unter anderem im Bereich Windenergie an Land umgesetzt. Hierzu wurde ein neuer § 6 in das WindBG eingefügt. Die Regelung nutzt die auf europäischer Ebene geschaffenen, zeitlich befristeten Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windenergieausbau an Land. Sie sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten vor. Die Regelung ist seit Ende März 2023 in Kraft. Sie ist in neuen Genehmigungsverfahren verbindlich anzuwenden, in laufenden Genehmigungsverfahren besteht insoweit ein Wahlrecht des Vorhabenträgers. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung Mehr Tempo beim Ausbau von Erneuerbarer Energien und der Stromnetze.

Um die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorschriften für die Windenergie an Land zu erleichtern, wurden nunmehr zwei Leitfäden veröffentlicht:

  1. Die Arbeitshilfe Wind-an-Land wurde am 3. Juli 2023 von den zuständigen Ländergremien (Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen waren bei der Erarbeitung beteiligt. Die Arbeitshilfe enthält Auslegungshinweise zu den mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ geschaffenen neuen Vorschriften im WindBG und BauGB. Das in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Eneuerbaren Energien wird im Hinblick auf seine Relevanz für die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ebenfalls thematisiert.
  2. Die Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie gibt vertiefende Hinweise zum Anwendungsbereich, zum Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur modifizierten Artenschutzprüfung nach der neuen Durchführungsregelung zur EU-Notfall-Verordnung in § 6 WindBG.
Windräder auf dem Land

© BMWE/ Julia Steinigeweg

Das BMWE legt ein Fachkonzept zur Ausgestaltung der Habitatpotenzialanalyse (HPA) vor.

Mit der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgefährdete Brutvögel gemacht. Dabei wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) als Standardmethode eingeführt, um zu prüfen, ob ein signifikantes Risiko besteht, dass ein Vogel mit einer Windenergieanlage kollidiert. Die HPA ist ein Werkzeug, um die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes im Wesentlichen am Schreibtisch zu prognostizieren. Sie löst die aufwendige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab, die mit mehrfachen gutachterlichen Geländebegehungen und umfassenden Flugbeobachtungen verbunden ist. Perspektivisch soll sie durch die Probabilistik ergänzt werden.

Mit dem Fachkonzept wird nun ein Vorschlag zur Ausgestaltung der HPA vorgelegt. Das Fachkonzept wurde im Auftrag des BMWE vom Gutachterbüro ARSU erstellt und ist umfassend mit BMUV abgestimmt. Auf Grundlage der Länder- und Verbändeanhörung wurde der Entwurf noch einmal angepasst. Auf Grundlage des Fachkonzepts wird derzeit zwischen BMUV und BMWE der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt, der die Anforderungen an die HPA festlegt.

Das Fachkonzept finden Sie hier (PDF, 4 MB).

FAQ Windenergie-an-Land

1.1 Weshalb wurde die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung eingeführt?

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1.2 Für wen und ab wann gilt die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.3 Was ist erforderlich, damit die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfüllt ist?

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1.4 Was passiert, wenn meine Anlage die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nicht erfüllt?

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Windenergie auf See

Mehr Dynamik für Offshore-Windenergie bis 2045

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht eine deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Windenergie vor der Küste von 20 auf mindestens 30 Gigawatt Leistung bis 2030 vor. Bis 2035 soll eine installierte Leistung von mindestens 40 Gigawatt und von 70 Gigawatt bis 2045 erreicht werden.

Windenergie Made in Germany

Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und zuverlässige Energieversorgung. Neben dem Potenzial für die Stromerzeugung ergeben sich durch den Ausbau auf See große Chancen für die deutsche Wirtschaft: Neue Geschäftsfelder und Umsatzchancen und damit zukunftsfähige Arbeitsplätze für viele Menschen.

Der Offshore-Ausbau in Deutschland findet in einer Entfernung von teilweise mehr als 40 Kilometern vor der Küste in Wassertiefen von bis zu 40 Metern statt und ist technisch anspruchsvoller als die Windenergienutzung an Land. Parallel dazu steigen die Potentiale: Stärkerer und stetiger Wind auf See bedeutet eine deutlich höhere und gleichmäßigere Stromproduktion. Deswegen wird auch dieser Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut.

Gesetzesnovelle bringt höheres Ausbau-Tempo

Die Änderung des Wind-auf-See-Gesetzes ist zusammen mit anderen Novellen die größte energiepolitische Reform seit Jahrzehnten. Neu ist: Die Errichtung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Das beschleunigt die Vorhaben und bringt Deutschland schneller zu einer klimaneutralen, bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung.

Der Ausbau der Windenergie auf See wird auf zwei Säulen verteilt. Neben bereits zentral voruntersuchten Flächen werden auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben. Zusätzlich schafft die Festlegung des Ausbau-Pfades bis 2045 mehr Planungssicherheit. Diese Vorgaben machen die Kosten besser abschätzbar und erleichtern Investitionen.

Das Ausbau-Tempo wird deutlich erhöht:

  • Die Offshore-Netzanbindung kann nun direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan vergeben werden, was die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigt.
  • Bei zentral voruntersuchten Flächen entfällt das Planfeststellungsverfahren und wird durch ein Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
  • Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen.
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt.
  • Die Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird für alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem WindSeeG beim BMWE gebündelt.
  • Auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung können ausgeschrieben werden.

Solarenergie

Photovoltaik: Klimafreundlich & kostengünstig

Photovoltaik (PV) ist einer der günstigsten Energieträger und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik in Deutschland installiert sein, aktuell sind es knapp 90 Gigawatt. Dafür soll der jährliche Zubau stark beschleunigt werden auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen.

Um beim Klimaschutz voranzukommen, wird die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür muss der Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere die Erzeugung von Photovoltaik, als kostengünstigste Technologie für erneuerbare Energien, deutlich gesteigert werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Photovoltaikstrategie veröffentlicht, die in einem intensiven Dialog mit der Branche und vielen weiteren Stakeholdern entstanden ist.

Die Maßnahmen aus der PV-Strategie finden sich nun im Gesetzespaket "Solarpaket I“ und leisten einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz.
Hier finden Sie nähere Informationen zur PV-Strategie, zum Solarpaket I und zu den FAQs Solarpaket.

Kostensituation von Photovoltaikanlagen im EEG-Ausschreibungssystem

FAQs zum Solarpaket I

1.1 Wie kann man von einer Solaranlage profitieren, auch wenn man nicht Eigentümer eines Einfamilienhauses ist?

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1.2 Wer profitiert von den erhöhten Fördersätzen ab 40 kW installierter Leistung?

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Deutschland macht's effizient

© BMWi

EEG 2023

Erneuerbare Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf 1,5-Grad-Klimapfad

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich auch angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Ihr Ausbau wird durch das EEG 2023 massiv beschleunigt. Bereits 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür schafft das EEG 2023 die erforderlichen Rahmenbedingungen.

Das neue Ausbauziel für 2030 bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, unter anderem durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Bis zu 600 Terawattstunden (TWh Strom) sollen 2030 jährlich vor allem aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden, 2023 waren es mehr als 272 TWh.

Neue Dynamik bei den erneuerbaren Energien

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 insbesondere für Wind und Solar deutlich angehoben. Die Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes angehoben. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Einzelmaßnahmen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau insbesondere von Wind an Land sowie Solaranlagen zu verbessern, Akzeptanz und aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu stärken und weitere Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem der Zukunft zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Details zum EEG 2023.

Modernisiertes EEG

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag die umfassende EEG-Novelle beschlossen. Das „EEG 2023“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das EEG 2021. Einzelne Maßnahmen galten jedoch bereits früher, so zum Beispiel die deutlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Mit der Energierechtsnovelle zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, die am 25. Februar 2025 in Kraft trat, wurde das EEG 2023 geändert. Die Novelle enthält viele Maßnahmen, die temporäre Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG sowie eine Anpassung der Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise. Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr zur Systemsicherheit beitragen.

Zum gleichen Zeitpunkt trat auch das Biomassepaket in Kraft. Mit dem Paket wird die Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands gesichert. Es werden wirkungsvolle Anreize gesetzt, um in eine flexible Strombereitstellung zu investieren.

FAQ-Webseite zur Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Stromspitzen und zum Biomassepaket

1.1 Wie ist der Stand des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens?

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1.2 Welche Regelungen der Energierechtsnovelle zur Vermeidung von temporären Stromspitzen und zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung stehen unter Beihilfevorbehalt und können daher jetzt noch nicht angewendet werden?

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2.1 Welche Vereinfachungen bei der Direktvermarktung kommen mir als Anlagenbetreiber zugute?

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Monitoringbericht Erneuerbare Energien

Monitoringbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich und Fortschrittsbericht Windenergie an Land – Bericht der Bundesregierung 2023

Mit dem Monitoringbericht nach § 98 Absatz 3 EEG 2023 gibt die Bundesregierung Auskunft über den aktuellen Stand der Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich und ordnet diesen in den Kontext der anstehenden Herausforderungen für die Erreichung der im Juli 2022 angepassten Ausbauziele ein. Ferner werden beim Ausbau der Windenergie an Land Entwicklungen in Bezug auf Genehmigungen und Flächenausweisungen dargestellt. Der Fortschrittsbericht nach § 99a EEG 2023 gibt Auskunft zu aktuellen Nutzungskonkurrenzen sowie zu Verbesserungsmaßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Der Betrachtungszeitraum des gemeinsamen Berichts 2023 umfasst primär das vorangegangene Kalenderjahr 2022. Darüber hinaus erfolgt im Monitoringbericht auch eine erste Einschätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2023. So findet im Bereich der Photovoltaik seit 2022 ein sehr dynamischer Zubau von Anlagen statt. Bei der Windenergie an Land führen die beschlossenen und teils schon umgesetzten Maßnahmen seit 2022 zu deutlich steigenden Genehmigungszahlen. Bis sich ihre volle Wirkung auf den Zubau auswirkt, braucht es noch Zeit. Insgesamt wurde 2023 mehr als die Hälfte des verbrauchten Stroms in EE-Anlagen in Deutschland gewonnen. Erfreuliche Fortschritte machen zudem die umgesetzten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Die Bundesregierung hat entscheidende gesetzliche Grundlagen für die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gelegt. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen wurden entwickelt, um die Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien und für den Klimaschutz zu gewährleisten.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss

Kontinuierliche vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bund und Länder stimmen sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser miteinander ab und arbeiten seit dem Jahr 2021 im Bund-Länder-Kooperationsausschuss eng zusammen. Ein besonderes Augenmerk des Ausschusses liegt dabei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungssituation für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach dem EEG

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80 % im Jahr 2030 zu steigern. Zur Unterstützung der Zielerreichung ist im EEG der Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern verankert, der Ziele und Umsetzungsstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren soll (im Detail siehe §§ 97, 98 EEG).

Die Länder berichten dem im BMWE angesiedelten Sekretariat des Kooperationsausschusses jährlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien für das Vorjahr. Der Ausschuss wertet diese Informationen aus und legt der Bundesregierung jedes Jahr einen entsprechenden Bericht vor. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land.

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) sind den Ländern verbindliche Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben. Im Zuge dessen wurde auch das Mandat des Kooperationsausschusses ab dem Jahr 2024 auf das Monitoring der Erfüllung der Flächenziele und der weiteren Pflichten nach dem Wind-an-Land-Gesetz erweitert.

Bericht 2025

Die Länder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2024 ihre Berichte zum 31. Mai 2025 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Berichte aus dem Jahr 2025

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Gesammelte Berichte der Bundesländer (ZIP Datei)

Berichte aus dem Jahr 2024

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Gesammelte Berichte der Bundesländer (ZIP Datei)

Umspannwerk

© BMWE/Holger Vonderlind

Unser Strommarkt für die Energiewende

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Pressemitteilungen

  • 18.11.2025 - Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Absicherung der Kohleregionen in Brandenburg und Sachsen perfekt – Europäische Kommission genehmigt Zahlungen für den Kohleausstieg der LEAG

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.11.2025 - Pressemitteilung - Energieforschung

    Pressemitteilung: Energieforschungskonferenz: BMWE stärkt die Förderung von Energieinnovationen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz

    Öffnet Einzelsicht
  • 04.07.2025 - Pressemitteilung - Energie

    Pressemitteilung: BMWE legt Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG) vor

    Öffnet Einzelsicht
  • 24.06.2025 - Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Pressemitteilung: Kabinett beschließt Formulierungshilfe für die Fraktionen CDU/CSU und SPD zur besseren Flächen-Steuerung und erleichterten Genehmigung von Windenergieanlangen an Land

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.06.2025 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.04.2025 - Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes wird erleichtert

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen zum Solarpaket I

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Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWE

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