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Artikel - Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien

Einleitung

Erneuerbare Energien sind mittlerweile die wichtigste Stromquelle für Deutschland. Sie sind von zentraler Bedeutung für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWK

© BMWK

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr sauberer und klimafreundlicher. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf deutlich mehr als 50 Prozent im Jahr 2024. Das zeigen die aktualisierten Daten (PDF, 395 KB) der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt.

Mit 54,4 Prozent in 2024 liegt der Anteil 1,5 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres von 52,9 Prozent. Seit dem Jahr 2023 wird stabil mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Wind und Sonne, aber besonders auch ein stärkerer Zubau an Photovoltaik- und Windenergieanlagen sorgt für einen kräftigen Anstieg an grünem Strom.

Grafische Darstellung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland im Jahr 2024 Bild vergrößern

© Umweltbundesamt (UBA) auf Basis AGEE-Stat, Stand 02/2025

Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit weiterhin sehr hoch – wichtig für Haushalte und Unternehmen. Wie zuverlässig die Stromversorgung ist, zeigen regelmäßig die Daten der Bundesnetzagentur.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Nach der Vollendung des Kohleausstiegs soll die Stromversorgung treibhausgasneutral sein. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, das so zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens beiträgt.

Grafische Darstellung der Bruttostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2024 Bild vergrößern

© AG Energiebilanzen, Stand 02/2025

Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle, insbesondere dank der ständig steigenden Nutzung von Wärmepumpen. Im Jahr 2024 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte etwa 18,1 Prozent und lag damit leicht über dem Niveau des Vorjahres. Im Verkehr tragen Biokraftstoffe und Elektromobilität zunehmend zur Dekarbonisierung bei, auch wenn im Verkehr der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch mit lediglich 7,2 Prozent am geringsten ist.

Die Energieträger der Energiewende

Wind und Sonne sind die wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie werden weiter und mit neuer Dynamik ausgebaut:

Bis zum Jahr 2030 soll eine Leistung von mindestens 215 Gigawatt (GW) bei Photovoltaik am Netz sein, 115 GW bei Windenergie an Land und 30 GW bei Windenergie auf See. Daneben leisten Biomasse und Wasserkraft einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.

Nicht nur relativ hat der Anteil des sauberen Stroms aus erneuerbaren Quellen deutlich zugenommen, sondern auch absolut: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien lag 2024 bei 284 Terawattstunden (TWh) und konnte im Vergleich zum Vorjahr (275,1 TWh) abermals gesteigert werden.

  • Windenergie spielt die tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Am Ende des Jahres 2024 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 63,6 GW und auf See 9,2 GW.

    An Land wurden im Jahr 2024 rund 112,8 TWh und auf See rund 26 TWh Windstrom erzeugt, insgesamt also rund 139 TWh. Damit lag der Anteil der Windenergieanlagen an der gesamten Stromerzeugung bei etwa 27 Prozent und damit deutlich höher als der Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken (20 Prozent). Mit Gesetzespaketen 2022 und 2023 zum beschleunigten EE-Ausbau wurden beim Windenergieausbau an Land neben der Anhebung der Ausbauziele Maßnahmen zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen verankert. Ferner hat das BMWK im Mai 2023 die Windenergie-an-Land-Strategie vorgelegt; mit ihr sollen weitere Hemmnisse abgebaut und so das Erreichen der Ausbauziele sichergestellt werden.

    Die in Kraft getretenen Maßnahmen haben bereits nach kurzer Zeit für eine deutlich höhere Ausbau-Dynamik gesorgt:

    • Neuinstallationen bei Wind an Land lagen in den Jahren 2023 und 2024 zusammen deutlich über dem Zubau der Vorjahre; es wurde so viel Leistung zugebaut wie seit 2017 nicht mehr.
    • Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land erreichten mit über 15 GW genehmigter Leistung einen neuen Rekordwert im Jahr 2024 – der bisherige Rekordwert des Vorjahres von 7,8 GW wurde damit fast verdoppelt.
    • Auch die Ausschreibungen in 2024 haben sich positiv entwickelt: Es wurden 10,9 GW Windleistung (nach 6,4 GW in 2023) bezuschlagt, die innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen werden.
    • Wind auf See: Es wurden in 2024 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8 GW (nach 8,8 GW in 2023) bezuschlagt.

  • Sonnenenergie: Photovoltaik gehört heute zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien. Über 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen stellten Ende 2024 mit fast 100 GW den größten Anteil der installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien.

    Der 2024 durch Photovoltaikanlagen erzeugte Strom wuchs im Vergleich zum Vorjahr von 63,9 auf 74,1 TWh.

    Auf Initiative des BMWK wurden mit dem EEG 2023 die Rahmenbedingungen bei der Solarenergie verbessert. So erhalten Dachanlagen u.a. eine höhere Vergütung für Anlagen, die ihren Strom in das Netz einspeisen. Mit Blick auf die Freiflächenanlagen wurden die Flächenkulisse erweitert und Anlagenkonzepte wie Floating-PV oder Agri-PV in die Förderung integriert.

    Mit der PV-Strategie des BMWK wurden Handlungsfelder identifiziert, auf denen der Photovoltaikausbau weiter vereinfacht und beschleunigt werden soll. Schwerpunkte sind innovative Konzepte für Freiflächenanlagen (Agri-PV), Dachanlagen insbesondere auf Gewerbegebäuden, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einschließlich Verbesserungen der Mieterstrommodelle, der Abbau von Hürden bei der Gewerbe- und Erbschaftsteuer sowie die Qualifizierung von Fachkräften.

  • Bezogen auf den Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt trug Biomasse 2024 rund 17 Prozent zur Stromerzeugung (hauptsächlich über die Verstromung von Biogas), 81 Prozent zum Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte (hauptsächlich über die Nutzung von Holz) und ebenfalls 78 Prozent zum Endenergieverbrauch im Verkehr (über die Nutzung als Biokraftstoffe) bei.

Aktuelle Entwicklungen auf den Strommärkten bietet die Informationsplattform SMARD der Bundesnetzagentur.

Vier Zahlen zu erneuerbaren Energien

ca. 4
Symbolicon für Sonne

Millionen weitere Haushalte
lassen sich durch die neuen Solar-Kapazitäten in 2023 versorgen

826
Symbolicon für Grüner Strom

neue Windräder
sind 2023 ans Netz gegangen – fast 50% mehr als 2022

ca. 1.500

Genehmigungen
für neue Windräder 2023 erteilt – doppelt so viele wie 2022

54,4 %
Symbolicon für Stromtrasse

Anteil Erneuerbare Energien
am Bruttostromverbrauch 2024 und damit so hoch wie nie zuvor

Erneuerbare Energie in Zahlen

Wärme, Arbeitsplätze, Entwicklung

Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Verkehr

Der Endenergieverbrauch für Wärme aus erneuerbaren Energien lag im Jahr 2024 mit etwa 197 TWh leicht über dem Niveau des Vorjahres (194 TWh). Ein leichter Rückgang der Biomassenutzung für Heizzwecke wurde dabei durch ein großes Wachstum bei der Nutzung von Wärmepumpen (plus 15 Prozent) aufgefangen. Dem Anstieg der erneuerbaren Wärme steht dabei ein wieder gestiegener Einsatz von fossiler Wärme im Industriebereich gegenüber. In Summe blieb der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte mit 18,1 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (18,0 Prozent in 2023).

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor sank im Jahr 2024 auf 7,2 Prozent und lag damit unter dem Wert des Vorjahres von 7,6 Prozent. Grund hierfür waren geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zum Einsatz von Biodiesel.

Während die Nutzung von Biokraftstoffen im Jahr 2024 rückläufig war, stieg die Nutzung von erneuerbarem Strom im Verkehr nochmals deutlich.

Durch Erneuerbare Energien vermiedene Treibhausgasemissionen

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien konnten nach Berechnungen des Umweltbundesamts im Jahr 2024 rund 256 Millionen Tonnen (Mio. t) Treibhausgas-Emissionen vermieden werden. Davon entfielen 205 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Strombereich, 41 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Wärme- und 10 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Verkehrsbereich.

Somit trägt der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland bei. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft ⁠Treibhausgas⁠- und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden.

Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung. Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen.

Weitere Informationen zur Methodik und zu den verwendeten Berechnungsgrundlagen finden Sie auf der verlinkten Internetseite des Umweltbundesamts.

Informationsangebote

Einen Überblick über die nationale und internationale Entwicklung der erneuerbaren Energien in seiner Breite bietet die jährlich erscheinende BMWK-Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen (PDF, 13 MB)“.

Detaillierte Informationen der beim Umweltbundesamt angesiedelten Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind mit dem „Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland“ mit aktuellen Zahlen für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr auf den Internetseiten des Umweltbundesamts abrufbar.

Wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze

Auch im Jahr 2023 waren die erneuerbaren Energien ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Die bereits im Jahr 2022 einsetzende deutliche Belebung der Investitionstätigkeit hat sich weiter bestätigt. Im Jahr 2024 wurde mit Investitionen im Wert von 32,0 Mrd. Euro der Höchstwert aus dem Vorjahr (38,1 Mrd. Euro) zwar verfehlt, alle weiteren Vorjahre wurden aber teilweise deutlich übertroffen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Betrieb von Anlagen im Strom-, Wärme und Verkehrssektor bieten vielen Menschen Arbeit. Handwerk, Bauwirtschaft und Industrie sind dabei die wichtigsten Sektoren. Für 2023 hat eine aktuelle Studie ergeben, dass mehr als 406.000 Menschen dort arbeiten. Der Zuwachs beträgt gegenüber 2022 fast 7 % und führt zum höchsten Beschäftigungsstand seit 2011. Das zeigt: Die Energiewende sichert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland.

Die aktuelle Zeitreihe der Beschäftigtenzahlen seit dem Jahr 2000 für das Bundesgebiet und nach Energieträgern finden Sie in dieser barrierefreien Datei (PDF, 79 KB).

Wie sich diese Beschäftigung durch erneuerbare Energien auf die Bundesländer verteilt, hat eine Untersuchung im Auftrag des BMWK aus dem Jahr 2023 ermittelt. Die Studie finden Sie hier.

Wirschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien

Entwicklung der erneuerbaren Energien ab 1990

Die erneuerbaren Energien in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule unserer Energieversorgung entwickelt. Diese Entwicklung wird in den Zeitreihen ab dem Jahr 1990 dargestellt.

Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar

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Windenergie-an-Land

Mehr Strom aus Windkraft

Um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben, hat das BMWK eine umfassende Strategie veröffentlicht. Sie zeigt, welche Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land verfolgt werden und mit welchen Maßnahmen dieser bis 2035 gelingen soll. Die Maßnahmen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die Branche.

Person mit Kind auf den Schultern betrachtet ein Windrad im Kornfeld stehend.

© ericsan / stock.adobe.com

Leitfäden zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten. Das Wind-an-Land-Gesetz ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (EU-Notfall-Verordnung) unter anderem im Bereich Windenergie an Land umgesetzt. Hierzu wurde ein neuer § 6 in das WindBG eingefügt. Die Regelung nutzt die auf europäischer Ebene geschaffenen, zeitlich befristeten Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windenergieausbau an Land. Sie sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten vor. Die Regelung ist seit Ende März 2023 in Kraft. Sie ist in neuen Genehmigungsverfahren verbindlich anzuwenden, in laufenden Genehmigungsverfahren besteht insoweit ein Wahlrecht des Vorhabenträgers. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Um die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorschriften für die Windenergie an Land zu erleichtern, wurden nunmehr zwei Leitfäden veröffentlicht:

  1. Die Arbeitshilfe Wind-an-Land wurde am 3. Juli 2023 von den zuständigen Ländergremien (Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen waren bei der Erarbeitung beteiligt. Die Arbeitshilfe enthält Auslegungshinweise zu den mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ geschaffenen neuen Vorschriften im WindBG und BauGB. Das in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Eneuerbaren Energien wird im Hinblick auf seine Relevanz für die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ebenfalls thematisiert.
  2. Die Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie gibt vertiefende Hinweise zum Anwendungsbereich, zum Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur modifizierten Artenschutzprüfung nach der neuen Durchführungsregelung zur EU-Notfall-Verordnung in § 6 WindBG.
Windräder auf dem Land

© BMWK/ Julia Steinigeweg

Das BMWK legt ein Fachkonzept zur Ausgestaltung der Habitatpotenzialanalyse (HPA) vor.

Mit der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgefährdete Brutvögel gemacht. Dabei wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) als Standardmethode eingeführt, um zu prüfen, ob ein signifikantes Risiko besteht, dass ein Vogel mit einer Windenergieanlage kollidiert. Die HPA ist ein Werkzeug, um die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes im Wesentlichen am Schreibtisch zu prognostizieren. Sie löst die aufwendige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab, die mit mehrfachen gutachterlichen Geländebegehungen und umfassenden Flugbeobachtungen verbunden ist. Perspektivisch soll sie durch die Probabilistik ergänzt werden.

Mit dem Fachkonzept wird nun ein Vorschlag zur Ausgestaltung der HPA vorgelegt. Das Fachkonzept wurde im Auftrag des BMWK vom Gutachterbüro ARSU erstellt und ist umfassend mit BMUV abgestimmt. Auf Grundlage der Länder- und Verbändeanhörung wurde der Entwurf noch einmal angepasst. Auf Grundlage des Fachkonzepts wird derzeit zwischen BMUV und BMWK der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt, der die Anforderungen an die HPA festlegt.

Das Fachkonzept finden Sie hier (PDF, 4 MB).

FAQ Windenergie-an-Land

1.1 Weshalb wurde die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung eingeführt?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.2 Für wen und ab wann gilt die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.3 Was ist erforderlich, damit die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfüllt ist?

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1.4 Was passiert, wenn meine Anlage die Pflicht zur Ausstattung mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nicht erfüllt?

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Windenergie auf See

Mehr Dynamik für Offshore-Windenergie bis 2045

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht eine deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Windenergie vor der Küste von 20 auf mindestens 30 Gigawatt Leistung bis 2030 vor. Bis 2035 soll eine installierte Leistung von mindestens 40 Gigawatt und von 70 Gigawatt bis 2045 erreicht werden.

Windenergie Made in Germany

Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und zuverlässige Energieversorgung. Neben dem Potenzial für die Stromerzeugung ergeben sich durch den Ausbau auf See große Chancen für die deutsche Wirtschaft: Neue Geschäftsfelder und Umsatzchancen und damit zukunftsfähige Arbeitsplätze für viele Menschen.

Der Offshore-Ausbau in Deutschland findet in einer Entfernung von teilweise mehr als 40 Kilometern vor der Küste in Wassertiefen von bis zu 40 Metern statt und ist technisch anspruchsvoller als die Windenergienutzung an Land. Parallel dazu steigen die Potentiale: Stärkerer und stetiger Wind auf See bedeutet eine deutlich höhere und gleichmäßigere Stromproduktion. Deswegen wird auch dieser Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut.

Gesetzesnovelle bringt höheres Ausbau-Tempo

Die Änderung des Wind-auf-See-Gesetzes ist zusammen mit anderen Novellen die größte energiepolitische Reform seit Jahrzehnten. Neu ist: Die Errichtung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Das beschleunigt die Vorhaben und bringt Deutschland schneller zu einer klimaneutralen, bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung.

Der Ausbau der Windenergie auf See wird auf zwei Säulen verteilt. Neben bereits zentral voruntersuchten Flächen werden auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben. Zusätzlich schafft die Festlegung des Ausbau-Pfades bis 2045 mehr Planungssicherheit. Diese Vorgaben machen die Kosten besser abschätzbar und erleichtern Investitionen.

Das Ausbau-Tempo wird deutlich erhöht:

  • Die Offshore-Netzanbindung kann nun direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan vergeben werden, was die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigt.
  • Bei zentral voruntersuchten Flächen entfällt das Planfeststellungsverfahren und wird durch ein Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
  • Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen.
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt.
  • Die Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird für alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem WindSeeG beim BMWK gebündelt.
  • Auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung können ausgeschrieben werden.

Solarenergie

Photovoltaik: Klimafreundlich & kostengünstig

Photovoltaik (PV) ist einer der günstigsten Energieträger und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik in Deutschland installiert sein, aktuell sind es knapp 90 Gigawatt. Dafür soll der jährliche Zubau stark beschleunigt werden auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen.

Um beim Klimaschutz voranzukommen, wird die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür muss der Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere die Erzeugung von Photovoltaik, als kostengünstigste Technologie für erneuerbare Energien, deutlich gesteigert werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Photovoltaikstrategie veröffentlicht, die in einem intensiven Dialog mit der Branche und vielen weiteren Stakeholdern entstanden ist.

Die Maßnahmen aus der PV-Strategie finden sich nun im Gesetzespaket "Solarpaket I“ und leisten einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz.
Hier finden Sie nähere Informationen zur PV-Strategie, zum Solarpaket I und zu den FAQs Solarpaket.

Kostensituation von Photovoltaikanlagen im EEG-Ausschreibungssystem

FAQs zum Solarpaket I

1.1 Wie kann man von einer Solaranlage profitieren, auch wenn man nicht Eigentümer eines Einfamilienhauses ist?

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1.2 Wer profitiert von den erhöhten Fördersätzen ab 40 kW installierter Leistung?

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Deutschland macht's effizient

© BMWi

EEG 2023

Erneuerbare Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf 1,5-Grad-Klimapfad

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich auch angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Ihr Ausbau wird durch das EEG 2023 massiv beschleunigt. Bereits 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür schafft das EEG 2023 die erforderlichen Rahmenbedingungen.

Das neue Ausbauziel für 2030 bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, unter anderem durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Bis zu 600 Terawattstunden (TWh Strom) sollen 2030 jährlich vor allem aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden, 2023 waren es mehr als 272 TWh.

Neue Dynamik bei den erneuerbaren Energien

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 insbesondere für Wind und Solar deutlich angehoben. Die Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes angehoben. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Einzelmaßnahmen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau insbesondere von Wind an Land sowie Solaranlagen zu verbessern, Akzeptanz und aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu stärken und weitere Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem der Zukunft zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Details zum EEG 2023.

Modernisiertes EEG

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag die umfassende EEG-Novelle beschlossen. Das „EEG 2023“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das EEG 2021. Einzelne Maßnahmen galten jedoch bereits früher, so zum Beispiel die deutlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Mit der Energierechtsnovelle zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, die am 25. Februar 2025 in Kraft trat, wurde das EEG 2023 geändert. Die Novelle enthält viele Maßnahmen, die temporäre Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG sowie eine Anpassung der Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise. Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr zur Systemsicherheit beitragen.

Zum gleichen Zeitpunkt trat auch das Biomassepaket in Kraft. Mit dem Paket wird die Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands gesichert. Es werden wirkungsvolle Anreize gesetzt, um in eine flexible Strombereitstellung zu investieren.

FAQ-Webseite zur Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Stromspitzen und zum Biomassepaket

1.1 Wie ist der Stand des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens?

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1.2 Welche Regelungen der Energierechtsnovelle zur Vermeidung von temporären Stromspitzen und zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung stehen unter Beihilfevorbehalt und können daher jetzt noch nicht angewendet werden?

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2.1 Welche Vereinfachungen bei der Direktvermarktung kommen mir als Anlagenbetreiber zugute?

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Monitoringbericht Erneuerbare Energien

Monitoringbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich und Fortschrittsbericht Windenergie an Land – Bericht der Bundesregierung 2023

Mit dem Monitoringbericht nach § 98 Absatz 3 EEG 2023 gibt die Bundesregierung Auskunft über den aktuellen Stand der Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich und ordnet diesen in den Kontext der anstehenden Herausforderungen für die Erreichung der im Juli 2022 angepassten Ausbauziele ein. Ferner werden beim Ausbau der Windenergie an Land Entwicklungen in Bezug auf Genehmigungen und Flächenausweisungen dargestellt. Der Fortschrittsbericht nach § 99a EEG 2023 gibt Auskunft zu aktuellen Nutzungskonkurrenzen sowie zu Verbesserungsmaßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Der Betrachtungszeitraum des gemeinsamen Berichts 2023 umfasst primär das vorangegangene Kalenderjahr 2022. Darüber hinaus erfolgt im Monitoringbericht auch eine erste Einschätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2023. So findet im Bereich der Photovoltaik seit 2022 ein sehr dynamischer Zubau von Anlagen statt. Bei der Windenergie an Land führen die beschlossenen und teils schon umgesetzten Maßnahmen seit 2022 zu deutlich steigenden Genehmigungszahlen. Bis sich ihre volle Wirkung auf den Zubau auswirkt, braucht es noch Zeit. Insgesamt wurde 2023 mehr als die Hälfte des verbrauchten Stroms in EE-Anlagen in Deutschland gewonnen. Erfreuliche Fortschritte machen zudem die umgesetzten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Die Bundesregierung hat entscheidende gesetzliche Grundlagen für die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gelegt. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen wurden entwickelt, um die Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien und für den Klimaschutz zu gewährleisten.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss

Kontinuierliche vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bund und Länder stimmen sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser miteinander ab und arbeiten seit dem Jahr 2021 im Bund-Länder-Kooperationsausschuss eng zusammen. Ein besonderes Augenmerk des Ausschusses liegt dabei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungssituation für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach dem EEG

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80 % im Jahr 2030 zu steigern. Zur Unterstützung der Zielerreichung ist im EEG der Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern verankert, der Ziele und Umsetzungsstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren soll (im Detail siehe §§ 97, 98 EEG).

Die Länder berichten dem im BMWK angesiedelten Sekretariat des Kooperationsausschusses jährlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien für das Vorjahr. Der Ausschuss wertet diese Informationen aus und legt der Bundesregierung jedes Jahr einen entsprechenden Bericht vor. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land.

Auf Basis des Berichts des Kooperationsausschusses unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bis zum Jahresende, ob die erneuerbaren Energien in einer zur Erreichung des 80 %-Ziels erforderlichen Geschwindigkeit ausgebaut und die im EEG festgelegten Zwischenziele erreicht werden.

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) sind den Ländern verbindliche Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben. Im Zuge dessen wurde auch das Mandat des Kooperationsausschusses ab dem Jahr 2024 auf das Monitoring der Erfüllung der Flächenziele und der weiteren Pflichten nach dem Wind-an-Land-Gesetz erweitert.

Bericht 2024

Die Länder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2023 ihre Berichte zum 31. Mai 2024 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Berichte aus dem Jahr 2024

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2023

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2022

Die Länder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2021 ihre Berichte zum 31. Mai 2022 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2021

Die Bundesländer haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2020 ihre Berichte zum 31. August 2021 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Umspannwerk

© BMWi/Holger Vonderlind

Unser Strommarkt für die Energiewende

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Pressemitteilungen

  • 04.07.2025 - Pressemitteilung - Energie

    Pressemitteilung: BMWE legt Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG) vor

    Öffnet Einzelsicht
  • 24.06.2025 - Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Pressemitteilung: Kabinett beschließt Formulierungshilfe für die Fraktionen CDU/CSU und SPD zur besseren Flächen-Steuerung und erleichterten Genehmigung von Windenergieanlangen an Land

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.06.2025 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.04.2025 - Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes wird erleichtert

    Öffnet Einzelsicht
  • 29.12.2023 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet

    Öffnet Einzelsicht
  • 17.11.2023 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energie

    Pressemitteilung: Weg frei für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung

    Öffnet Einzelsicht

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Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWK

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