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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Einleitung
Das zentrale nationale Instrument der regionalen Strukturpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Bund und Länder verfolgen mit diesem Programm drei nebeneinanderstehende Hauptziele in den strukturschwachen Fördergebieten:
Standortnachteile ausgleichen,
Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
GRW-Neuaufstellung
Am 30. Dezember 2025 haben Bund und Länder im GRW-Koordinierungsausschuss (zur Geschäftsordnung des Koordinierungsausschusses (PDF, 21 KB)) eine Neuaufstellung der GRW beschlossen, insbesondere um die Anreize für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zu stärken und das Programm zu vereinfachen.
Wichtige Eckpunkte der Neuaufstellung:
zusätzliche Anreize für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen;
neuer Fokus auf Arbeitsproduktivität;
Stärkung der Fachkräftesicherung insbesondere in Regionen, die einen hohen Bevölkerungsrückgang erwarten lassen;
Ermöglichung von Investitionen in „Transformations- und Netto-Null-Technologien“;
erhebliche Vereinfachung und Verschlankung des Programms;
Verbesserung der Grundlagen für Innovationen in den Regionen;
zusätzliche Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen.
Neben den genannten Neuerungen der GRW wurden nicht zwingend erforderliche beziehungsweise nicht mehr benötigte Förderregelungen sowie Berichtspflichten für die Länder abgeschafft und Regelungen gestrafft, einheitlich strukturiert, zusammengeführt und klarer formuliert.
Öffentliche Konsultation zum Thema „Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen“ im Zusammenhang mit der GRW-Neuaufstellung
Um bestehende Hemmnisse sowie konkrete Unterstützungsbedarfe bei der kommunalen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in strukturschwachen Regionen systematisch zu erfassen, hat das BMWE im Zusammenhang mit der GRW-Neuaufstellung im Jahr 2025 eine öffentliche Konsultation zur Industrie- und Flächenentwicklung in strukturschwachen Regionen durchgeführt. Insgesamt sind 283 Rückmeldungen eingegangen. Der überwiegende Teil (70 Prozent) der Antworten kam von Kommunen und Kommunalverbänden. Eine Übersicht über die einzelnen Stellungnahmen finden Sie hier. Die wesentlichen Ergebnisse der Konsultation finden Sie in diesem Bericht (PDF, 554 KB).
Die im Zuge der öffentlichen Konsultation geäußerten Vorschläge wurden im Rahmen der Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zur Neuaufstellung der GRW berücksichtigt.
Video: GRW kurz vorgestellt
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Kurz erklärt: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Darüber hinaus gibt es eine Fördergebietskarte als PDF zum Download, die Aufschluss gibt über das aktuelle Fördergebiet seit dem 1. Januar 2022. Weitere Details zur Fördergebietsabgrenzung finden Sie im Abschnitt GRW-Fördergebiet.
02.01.2026 - Download - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik
Publikation:Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Konsultation zum Thema „Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen"
Regionen haben unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für den Strukturwandel, auf die sich eine effektive Regionalpolitik einstellen muss. Die GRW umfasst deshalb einen breiten Katalog an Förderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen können.
Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen, ebenso wie die seit der GRW-Reform neuen Fördermöglichkeiten im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge.
Nicht-investive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (beispielsweise regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.
Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 2 MB) festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung vorgegebenen Rahmen um.
Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche beziehungsweise Bedürftigkeit der jeweiligen Region.
Auf die Förderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.
Evaluation
Evaluation der Regionalförderung
Der bisherige Erfolg der GRW spricht für sich: Im Rahmen des Programms haben Bund und Länder seit Anfang der 1970er Jahre gemeinsam Mittel in Höhe von 82 Milliarden Euro eingesetzt und damit fast 157.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 390 Milliarden Euro angestoßen. Bei den geförderten Unternehmen wurden insgesamt 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.
Um die Wirksamkeit der GRW zu überprüfen und die regionale Wirtschaftsförderung inhaltlich weiterzuentwickeln, wird die GRW-Förderung regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Zuletzt hat das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die Effekte der einzelbetrieblichen Förderung für die Förderperiode 2014 bis 2021 untersucht. In dieser im Frühjahr 2024 vom IWH vorgelegten Evaluationsstudie werden mit Hilfe moderner ökonometrisch‐statistischer Verfahren GRW-geförderte Betriebe hinsichtlich ihrer Entwicklung mit einer Kontrollgruppe von sehr ähnlichen, nicht von der Förderung begünstigten Betrieben, verglichen. Die Ergebnisse der Wirkungsanalysen zeigen, dass durch die GRW-Förderung Investitions- und Beschäftigungswachstum ausgelöst wird, welches auch einige Jahre nach Ende der Förderung noch nachweisbar ist. Positiv wirkt sich die GRW-Förderung auch auf das Umsatzwachstum und die Medianlöhne der geförderten Betriebe sowie die regionale Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung insgesamt aus. Mit der GRW leisten Bund und Länder somit einen wichtigen Beitrag für eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung der Regionen und letztlich auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.
Das Gutachten des IWH können Sie hier (Endbericht) und hier (Kurzfassung) herunterladen.
Die Ergebnisse bestätigen auf Basis neuer Daten auch die Befunde früherer Gutachten zur Evaluation der GRW. Die beiden vorherigen Gutachten des IWH und der TU Dortmund zur Evaluation können Sie hier herunterladen (Gutachten des IWH (Endbericht Juni 2020 und Kurzfassung); Gutachten der TU Dortmund (September 2010).
28.03.2024 - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik
Publikation:„Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)“ durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle
Fördergebietskarte bestimmt die förderfähigen Regionen
Am 1. Januar 2022 hat die Förderperiode 2022 – 2027 begonnen. Dazu wurde das GRW-Fördergebiet neu abgegrenzt.
Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 2 MB) gibt Aufschluss über das aktuelle Fördergebiet seit dem 1. Januar 2022.
Weiterhin zum GRW-Fördergebiet gehören alle ostdeutschen Regionen mit Ausnahme von Teilen Berlins.
Der Strukturwandel altindustrieller Gebiete wie das Ruhrgebiet wird künftig verstärkt durch die GRW unterstützt.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen.
Zur Festlegung des Fördergebietes erfolgte auf Grundlage der Vorgaben der EU-Regionalbeihilfeleitlinien die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Mit einem ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodell, in das die regionale Produktivität, die Unterbeschäftigungsquote, die demografische Entwicklung und die Infrastrukturausstattung eingehen, wird eine Reihenfolge aller Regionen erstellt - von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsstärksten Region.
Bei der GRW wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Regionen auf Ebene von Arbeitsmarktregionen untersucht. Hierdurch werden statistische Verzerrungen aufgrund des Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsorten vermieden. Zur Vorbereitung der Abgrenzung des Fördergebiets seit dem 1. Januar 2022 haben Bund und Länder auf Basis einer Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung den Zuschnitt der Arbeitsmarktregionen aktualisiert. Aufgrund verstärkter Pendlerverflechtungen bestehen statt vorher 257 nun noch 223 Arbeitsmarktregionen (PDF, 162 KB).
Die Vorarbeiten für die Neuabgrenzung des Fördergebiets ab 2028 haben bereits begonnen.
Umsetzung durch die Länder
Länder setzen GRW-Förderung um
Die Durchführung der GRW-Förderung ist Aufgabe der Länder.
Informationen zu landesspezifischen Regelungen und Ansprechpartnern der Länder finden Sie auf der Unterseite.
Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens kann jedes Land räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land beziehungsweise die Region entscheidet, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschussempfänger.
Studien mit Bezug zur gesamten GRW dienen der Orientierung und Vertiefung von Bund und Ländern zu detaillierten Fragen der Umsetzung der GRW-Förderung und mit Bezug zur regionalen Strukturpolitik oder regionalen Entwicklung. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der vorherigen Legislaturperiode in Auftrag gegebenes Forschungsgutachten „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien" hat analysiert, über welche Wirkungskanäle Wertschöpfung im Zusammenhang mit Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene entstehen kann. Eine Studie aus dem Jahr 2020 „Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung bei der GRW-Infrastrukturförderung“ identifiziert beispielsweise gute Förderpraktiken und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung im Koordinierungsrahmens.
GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“
Neben der GRW-Neuausrichtung haben Bund und Länder am 13. Dezember 2022 ein GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen auf den Weg gebracht. Das GRW-Sonderprogramm ist Herzstück des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ (PDF, 537 KB). Ziel des Paketes ist zum einen die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft mit Rohöl. Zum anderen sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Grundlagen für einen Modernisierungsschub in den beiden ostdeutschen Raffineriestandorten Schwedt und Leuna sowie einzelnen ostdeutschen Häfen, deren Ausbau für den Import von Rohöl und seinen direkten Transport zur Raffinerie PCK Schwedt erforderlich ist, zu schaffen. Das GRW-Sonderprogramm umfasst die Gesamtheit der Fördermöglichkeiten des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens. Es hat ein Mittelvolumen von insgesamt 750 Millionen Euro und wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt finanziert.